Schifffahrt Piraten vor Somalia
Entführung, Erpressung, bewaffneter Raub: Der Seeweg entlang der Küste Somalias ist gefährlich geworden. Wie kann die Schifffahrt geschützt werden?

© AFP/Getty Images
War im April von somalischen Piraten entführt worden: Der spanische Tunfisch-Trawler Playa de Bakio
Die mutmaßliche Entführung zweier deutscher Touristen von einer Jacht und die immer noch andauernde Kaperung eines Lübecker Frachters heizt die Debatte über Piraterie in Deutschland weiter an. Politiker der CDU fordern, einen Passus in die Verfassung aufzunehmen, durch den die Bundeswehr ausdrücklich bisherige Polizeibefugnisse übernehmen dürfte. Die SPD befürchtet, dass diese Formulierung nicht nur für Einsätze im Ausland, sondern auch im Inland gelten könnte.
Prof. Dr. Günther Maihold ist stellvertretender Direktor der Stiftung Wissenschaft und Politik. Kerstin Petretto ist Stipendiatin in der Forschungsgruppe Naher/Mittlerer Osten und Afrika
Im Fokus steht die Küste Somalias, da hier eine der wichtigsten Schifffahrtsrouten vorbeiführt und mit die meisten Angriffe zu verzeichnen sind. Zudem patrouilliert dort die deutsche Fregatte Emden im Rahmen der Anti-Terroroperation Enduring Freedom (OEF). Die Bekämpfung von Piraterie ist allerdings nicht Teil des Auftrages der OEF und daher auch nicht durch das derzeitige Bundestagsmandat abgedeckt. Die Marine kann zwar im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe Schiffen unter fremder Flagge in internationalen Gewässern zur Hilfe eilen und sich um die Vertreibung von Piraten bemühen, wie es die Crew der Emden nun bereits mehrfach erfolgreich exerziert hat. Verfolgung und Festnahme sind der Marine hingegen bislang verwehrt.
Das Piracy Reporting Centre in Kuala Lumpur meldetet 2007 weltweit 263 Angriffe von Piraten, eine Steigerung um 10% gegenüber dem Vorjahr. Die Dunkelziffer dürfte fast doppelt so hoch sein. Von den gemeldeten Piratenangriffen des letzten Jahres waren 43 Schiffe deutscher Reedereien betroffen, die damit einen Spitzenplatz unter internationalen Schiffseignern einnehmen.
Das Spektrum der Angriffe reicht von Gelegenheitsüberfällen über geplante Raubzüge bis hin zu Schiffsentführungen vorzugsweise mit dem Ziel der Lösegelderpressung. Die am häufigsten betroffenen Schiffe sind nicht, wie vielfach angenommen, Luxusjachten, sondern Container-, Massengut- und Cargofrachter sowie Chemikalien- und Rohöltanker. Auffällig ist der Trend zu verstärkter und massiver Anwendung von Gewalt, so das Piracy Reporting Centre. Und wieder ist es die somalische Küste, wo die Piraten mit am besten ausgerüstet sind und über Maschinengewehre, Granaten und Panzerfäuste verfügen.
Um Schiffe wirksam zu schützen, bedarf es ausreichend Personal – das angesichts steigenden Wettbewerbsdrucks und dem daraus resultierenden Zwang zu Einsparungen nur selten vorhanden ist. Um Gewalteskalationen zu vermeiden, aber auch mit Rücksicht auf die oft hochexplosive Ladung, haben die Reedereien das Tragen von Waffen an Bord meist verboten. Dies ist einer der Gründe, warum sie bei Entführungen meist Lösegeldzahlungen gewaltsamen Befreiungsaktionen vorziehen.
Völkerrechtlich ist die Bekämpfung der Piraterie im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen geregelt. Gemäß Artikel 105 ist jeder Staat befugt, in internationalen Gewässern ein Piratenschiff oder ein gekapertes Schiff aufzubringen, die Personen an Bord festzunehmen und nach eigenem Recht zu richten. Da diese Befugnis nicht in der 12-Seemeilenzone gilt, die den Küsten vorgelagert ist, finden Piraten gerade hier oft Zuflucht vor Verfolgung.
Dies ist vor allem in Gewässern der Fall, in denen keine oder nur eine defizitäre Küstenwache vorhanden ist – wie in Somalia. Eine Anfang Juni verabschiedete UN-Sicherheitsratsresolution (1816/2008) soll daher eine neue internationale Dimension im Kampf gegen die Piraterie vor der dortigen Küste eröffnen: Erstmals bekommt die internationale Gemeinschaft mit Zustimmung der Übergangsregierung Somalias die Möglichkeit, Piraten in dessen nationalen Hoheitsgewässern zu verfolgen, da das Land keine eigenen Fähigkeiten zur Sicherung seiner Küsten besitzt.
In einem Zeitraum von zunächst sechs Monaten sind damit die für die hohe See geltenden Regelungen des Seerechtsübereinkommens auch auf die Küstengewässer Somalias anwendbar, um der Piraterie und dem bewaffneten Raub entgegenzuwirken. Dies gilt sowohl für die Überwachung, die nachrichtendienstliche Kooperation wie auch für die von Kriegsschiffen gewährte Unterstützung der kommerziellen Schifffahrt und die Strafverfolgung der Täter.
Zwar wird in der UN-Resolution explizit erklärt, dass damit kein neues völkerrechtliches Gewohnheitsrecht geschaffen wird und die Souveränität, territoriale Integrität sowie politische Unabhängigkeit und Einheit Somalias nicht ausgehöhlt werden sollen. Aber für die internationale Debatte über Sicherheit auf See wird damit ein völlig neues Instrument geschaffen. Es könnte sich in Zukunft erweisen, dass sich dieses Instrument auch in anderen Gefahrenlagen einsetzen lässt. Dies befürchtet beispielsweise China, dass die Ermächtigung der internationalen Gemeinschaft zum Handeln gegen die Piraterie vor der somalischen Küste als außerordentliche Maßnahme betrachtet. Da sie der besonderen innenpolitischen Lage Somalias geschuldet sei, solle damit keine Anwendung auf andere Fälle verbunden sein.
Das Handlungsdilemma der Bundesmarine ist mit der Resolution des Sicherheitsrates indes nicht gelöst. Das Bundesverteidigungsministerium beispielsweise argumentiert, dass die Grundgesetzlichen Regelungen nicht genügend Restsicherheit für die Soldaten bieten, um Piraten aktiv zur verfolgen. Die Argumentation stützt sich auf Artikel 87a (2) des Grundgesetzes, der den Einsatz der Bundeswehr auf den Verteidigungsfall beschränkt. Zulässige Ausnahmen sind Katastrophen- und Nothilfe (Art. 35). In Verbindung mit dem deutschen Seeaufgaben- und dem Bundespolizeigesetz ergibt sich daraus eine Trennung zwischen den Aufgaben des Militärs und jenen der Polizei. Zur Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung kann nur letztere eingesetzt werden.
Der Kampf gegen Piraten ist insoweit Sache der Bundespolizei bzw. Küstenwache – deren Mittel allerdings nicht ausreichen, um beispielsweise die Gewässer im Golf von Aden zu kontrollieren. Ob diese aus gutem Grund für das Hoheitsgebiet der BRD geltende strikte Trennung der Aufgabenbereiche auch in dieser Form für internationale Einsätze Gültigkeit besitzt ist jedoch umstritten.
Das Auswärtige Amt beispielsweise sieht die rechtliche Grundlage für einen Einsatz der Marine zur Piratenbekämpfung durch Art. 24 und 25 des Grundgesetzes, die den Vorrang völkerrechtlicher Vereinbarungen vor dem Grundgesetz regeln, gegeben. Das Seerechtsübereinkommen, die neue Sicherheitsratsresolution sowie ein zu erweiterndes OEF Mandat könnten so eine ausreichende Basis für den Einsatz der Marine gegen Piraten vor Somalia bieten. Gleichwohl wäre das Problem der somalischen Piraterie damit keinesfalls gelöst.
Denn die Ursache des Problems vor der Küste Somalias ist nicht auf hoher See zu finden, sondern auf dem Festland. Der somalische Staat ist seit nunmehr 17 Jahren nicht viel mehr als eine leere Hülle, der Zusammenhang zwischen fehlender Durchsetzung eines legitimen Gewaltmonopols – also gescheiterter Staatlichkeit – und dem Aufkommen von Piraterie offensichtlich. Ohne eine politische, von Europa und den USA aktiv unterstützte Klärung der Machtteilungsfrage werden weder die Piraten verschwinden, noch werden sich die anderen sicherheitspolitischen und humanitären Herausforderungen in Somalia lösen lassen.
Neben der Debatte ob und wie man den Soldaten auf der ‚Emden’ genügend Spielraum und ausreichende Rechtssicherheit zur Piratenbekämpfung an die Hand gibt, sollten deutsche Akteure ihre Energie und ihre Position in der internationalen Gemeinschaft nutzen, um die Wurzeln des Problems an Land endlich nachhaltig anzugehen.
Weitere Informationen auf den Seiten der
Stiftung Wissenschaft und Politik
:
Gefahrenabwehr auf See. Piraterie an der Küste Somalias - nationale und internationale Antworten.
Von Günther Maihold und Kerstin Petretto
- Datum 19.11.2008 - 17:12 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE 27.06.2008
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Wie war das noch mit der neuen Rechtschreibung? Heißt es nicht SchiffFahrt?Hat man DIE ZEIT da nicht mal anders drüber gedacht (oder doch nur geschireben??)...
Die deutsche Marine hatte im 2. Weltkrieg Schiffe
gegen allierte Frachter eingesetzt. Diese Schiffe (zB Atlantis, Orion und
Widder) waren getarnt als Frachtschiffe. In Wirklichkeit waren es gut bewaffnete
Hilfskreuzer, welche die allierten Frachter und mitunter Zerstoerer wie die HMS
Sydney zerstoeren konnten.Das gleiche Prinzip koennte man vor der Kueste
Somalias oder anderen piratenverseuchten Gewaessern anwenden. Ich wuerde gerne die dummen Gesichter der
Piraten sehen, wenn ein paar Torpedos auf sie zu schwimmen oder wenn 15cm
Schiffsartillerie und schwere Maschinenkanonen hervorkommen und die
entsprechende Antwort auf den Piratenangriff geben.Dieser Loesung waere zu pragmatisch, zu effektiv und wird darum
mit Sicherheit abgelehnt.Uebrigens habe ich mit den Touristen die an der Kueste
Somalias herumluemmeln kein Bedauern, mit den
Besatzumgsmitgliedern auf den Frachtern aber
schon.MFGFaraway
Unser Diätensystem für Politiker zieht einfach zu viele Juristen mit ihrem weltfremden Denken an. Wenn Einheiten von Deutschland für UN- oder sonstige Aufgaben außerhalb Deutschlands abgestellt werden, kann unsere Rechtsprechung und auch unsere rechtsempfinden verständlicherweise nicht mehr alle Bereiche abdecken. Wobei sich auch die Frage stellt, ob sich bei einem Schiff im UN-Auftrag (oder Panzer ect.) es eine Rolle spielt, welcher Nation es angehört, wer also die letztendliche Verantwortung übernimmt. Hier auf nationales Recht abzustellen und welche Folgen das im Innenpolitischen haben könnte, kann wirklich nur einem Juristen als Argument durch den Kopf gehen. Noch dazu, wo Sie ja selbst als Vertreter der Legislative es in der hand haben, ob Sie überhaupt eine Vermengung von Innen- und Außenpolitik zulassen.Zetti
Hi @ll
Was hilft gegen Piraten?
Konsquente Abwehr und nichts anderes.
Piraterie ist nichts anderes wie bewaffneter Raub und bewaffneten Verbrechern tritt man nicht mit dem Gebetbuch entgegen sondern mit der Waffe in der Hand.
Ganz praktisch würde das so aussehen
Ein paar Kriegsschiffe patroillieren vor der Küste, überwachen den Schiffsverkehr und eröffnen bei Piratenalarm unverzüglich das Feuer, ohne Rücksicht auf die Piraten zu nehmen.
Alles andere ist Rücksichtslosigkeit den Opfern dieser Verbrecher gegenüber. Die Crux bei Juristen ist, das sie von Haus aus restlos TäterInnen verliebt sind und sich nicht um die Opfer ihrer Studienobjekte kümmern.
Gruss
Rene
Bitte lesen sie doch mal den Artikel in der New York Times vom 30. September der die Hintergruende wirklich ausfuehrlich beschreibt. "[...]" http://www.nytimes.com/20...
[Gekürzt, bitte beachten Sie, dass das Kopieren fremder Texte hier nicht zulässig ist. Verzichten Sie bitte auch auf Mehrfachpostings, um zur Vielfältigkeit der verschiedenen Threads beizutragen. Danke. /Die Redaktion pt.]
and the statements of the pirates were ridiculous. It was a joke.
Crest
and the statements of the pirates were ridiculous. It was a joke.
Crest
Der Verweis auf die Ursachen, zum n+1. Male.
Selbstverständlich hat die Piraterie ihre Ursachen auf dem Festland. Aber Falschparken hat auch seine "Ursachen" und die Politesse wird sich - nach meinen Erfahrungen zumindest - auf keine großen Diskussionen einlassen.
Eine direkte Frage an die Autoren Maihold und Petretto: Was machen wir in der Zwischenzeit, die es braucht, um den Staat Somalia wieder herzustellen, bis wir also wieder ein "legitimes Gewaltmonopol" haben? Aussitzen? Weiter Lösegeld zahlen?
Zurück zur Politesse: Auch wenn die Kommune signalisiert, dass in Zukunft mehr Parkplätze zur Verfügung stehen werden, dann wird sie doch bis dahin dennoch Knöllchen verteilen.
Herzlichst Crest
and the statements of the pirates were ridiculous. It was a joke.
Crest
Stimmt. Man sollte wirklich mal draufhauen. Aber das tun unsere Weicheier-Politiker leider nicht ( UN- Resolutionen, Weltmeinung, Waehlerstimmen, Menschrechtler... )
Auf dem Seewege ist denen nicht beizukommen, auch nicht mit getarnten Hilfskreuzern, weil das Gebiet kaum zu kontrollieren ist. Da hilft nur ein Gross-Luftangriff ueber mehrere Tage und ohne Pause auf die am staerksten besiedelten Gebiete und Haefen Somaliens. Das muesste dann mehrmals wiederholt werden, solange, bis die Piraterei aufhoert.
Moegliche Antworten von Forum-Lesern: " Was fuer ein Mensch sind Sie denn, man sieht, dass Sie nicht das geringste Mitgefuehl...., statt dessen sollten Sie Diagloge Mit den Piraten vorschlagen ...." ( wollen die Piraten aber nicht. Die wollen nur Geld ).
Also machen wir so weiter. Piraterei ist auch nur business.
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