Partnerschaft Heiraten ohne Trauschein
Der Bundestag trennt kirchliche und staatliche Ehe. Sofort warnen Kritiker vor Viel-Ehen und unterdrückten Zweitfrauen. Dabei wird nur Gesetz, was längst unserer Lebenswirklichkeit entspricht. Ein Kommentar
Kirchliche Trauung und standesamtliche Eheschließung gehören endgültig getrennt. So hat es der Bundestag jüngst beschlossen; vom 1. Januar an gilt ein entsprechendes Gesetz. Von diesem Tag an muss niemand mehr zunächst zum Standesamt, wenn er kirchlich heiraten will; und Priester oder Pfarrer dürfen ein Paar trauen, auch wenn es keinen amtlichen Eheschein besitzt.
Viel mehr sollte nicht zu sagen sein. Doch hat, seit die Süddeutsche Zeitung in der vergangenen Woche diese neue Regelung öffentlich bekannt machte, eine gewaltige Gegenbewegung eingesetzt, die nach der Sommerpause sogar im Koalitionskrach gipfeln könnte.
Man muss sich die Argumente vergegenwärtigen, um zu begreifen, welche Vorstellung von Gesellschaft und ihrer Ordnung die Gegner des Gesetzes antreiben. Da sagt, pars pro toto, der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz: „Nach deutschem Recht sind Vielehen verboten, und wir können kein Gesetz in Kraft setzen, das es möglich macht, in 24 Kirchen 24 Partner zu heiraten, ohne dass der Staat einschreitet.“
Man möchte laut auflachen. Wie, denkt Herr Wiefelspütz, leben Menschen heutzutage eigentlich Partnerschaft? Wenn zwei sich finden und zusammenleben wollen, heiraten sie. Oder sie tun es nicht: Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften beweist es.
Die Frage muss also lauten: Was gewinne ich durch die Ehe?
Die Antwort des Staates: sozialen Schutz, verankert in Artikel 6 des Grundgesetzes, ausgedrückt in verschiedenen Privilegien, unter anderem steuerlichen. Dafür braucht es keinen Gang zum Altar, lediglich zwei Unterschriften auf einem standesamtlichen Formular und einige Stempel.
- Datum 08.07.2008 - 15:52 Uhr
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Woher nimmt der Autor die Sicherheit, kritische Stimmen mit einer derartigen Überheblichkeit als lachhaftes Hinterweltlertum abzutun?
Es ist kaum vorstellbar, dass rein kirchlich geschlossene Ehen keine realen Rechtsfolgen haben werden. Selbstverständlich werden Gerichte in Streitfällen die subjektive Situation der Betroffenen berücksichtigen. Und zumindest Ehepartner, die glaubhaft machen können, dass ihnen ihre Religion wichtig ist, werden dann gute Chancen haben, auch ohne standesamtlichen Trauschein zumindest in Teilen unter das staatliche Eherecht zu fallen. Ob es angesichts dessen sinnvoll ist, die staatliche Kontrolle und damit Möglichkeiten zur Eindämmung des Missbrauchs der Institution Ehe aufzugeben, sollte zumindest sachlich diskutiert werden können.
"Es ist kaum vorstellbar, dass rein kirchlich geschlossene Ehen keine
realen Rechtsfolgen haben werden. Selbstverständlich werden Gerichte in
Streitfällen die subjektive Situation der Betroffenen berücksichtigen."Ich denke, Gerichte werden diese rein kirchlichen Ehen genauso bewerten wie ein "eheaehnliches Verhaeltniss". Und mit dieser Institution gibt es - soweit ich weiss - auch keine sonderlichen Probleme. Sie koennen gerne sachlich diskutieren, allerdings werden sie kaum Argumente gegen diesen Gesetzesentwurf finden, ausser vielleicht dem, dass der Staat nun die kirchliche Moral nicht mehr strafrechtlich verfolgen will. Aber wer will heute noch einen Kuppelei-Paragraphen und aehnlich kuriose Dinge?
"Es ist kaum vorstellbar, dass rein kirchlich geschlossene Ehen keine
realen Rechtsfolgen haben werden. Selbstverständlich werden Gerichte in
Streitfällen die subjektive Situation der Betroffenen berücksichtigen."Ich denke, Gerichte werden diese rein kirchlichen Ehen genauso bewerten wie ein "eheaehnliches Verhaeltniss". Und mit dieser Institution gibt es - soweit ich weiss - auch keine sonderlichen Probleme. Sie koennen gerne sachlich diskutieren, allerdings werden sie kaum Argumente gegen diesen Gesetzesentwurf finden, ausser vielleicht dem, dass der Staat nun die kirchliche Moral nicht mehr strafrechtlich verfolgen will. Aber wer will heute noch einen Kuppelei-Paragraphen und aehnlich kuriose Dinge?
Der Artikel bringt vollkommen auf den Punkt, was sich mir schon seit Beginn der Debatte einpraegt: Eine grosse Hysterie um nichts, die die Angst vor dem unmoralischen Naechsten dazu nutzt, um jeglichen Wandel als einen schlechten darzustellen. Ich denke, es gaebe so einige andere Gesetzesvorschlaege aus dem Innenministerium, die eher der Empoerung und der breiten Debatte in der Bevoelkerung beduerften. Offensichtlich stellt fuer viele Buerger eine natuerliche Saekularisierung immer noch eine groessere Gefahr dar als die Vision eines Ueberwachungsstaates...
"Es ist kaum vorstellbar, dass rein kirchlich geschlossene Ehen keine
realen Rechtsfolgen haben werden. Selbstverständlich werden Gerichte in
Streitfällen die subjektive Situation der Betroffenen berücksichtigen."Ich denke, Gerichte werden diese rein kirchlichen Ehen genauso bewerten wie ein "eheaehnliches Verhaeltniss". Und mit dieser Institution gibt es - soweit ich weiss - auch keine sonderlichen Probleme. Sie koennen gerne sachlich diskutieren, allerdings werden sie kaum Argumente gegen diesen Gesetzesentwurf finden, ausser vielleicht dem, dass der Staat nun die kirchliche Moral nicht mehr strafrechtlich verfolgen will. Aber wer will heute noch einen Kuppelei-Paragraphen und aehnlich kuriose Dinge?
Ehrlich gesagt hätte ich es sehr begrüßt, wenn man ein wenig die juristischen Hintergründe beleuchtet hätte. Mir ist nach dem Lesen des Artikels immer noch nicht ganz klar was sich eigentlich geändert hat.War es früher gesetzlich vorgeschrieben, dass man für ein rechtlich unverbindliches kirchliches Eheritual (mehr ist es ja nicht) eine Genehmigung vom Standesamt vorzulegen? Das war mir nicht bewusst, macht aber irgendwie Sinn.Was mich noch mehr wundert, warum das Ganze? Im Rahmen einer Gesetzesnovelle? Was war an der vorherigen Regelung schlecht? Wer WILL diese neue Regelung und warum?Die Einwände der Kritiker kann ich durchaus auch nachvollziehen, wenn es jetzt keine Veröffentlichungspflicht oder rechtliche Bindung religiöser Ehen mehr gibt, so könnten religiöse Extremisten (denen der standesamtliche Status egal ist) auch illegale Bindungen (mehrere oder mit Minderjährigen) eingehen. Natürlich ist das illegal, natürlich beträfe es nur eine winzige Bevölkerungsminderheit, aber vermutlich würde sich der Geistliche nicht mehr strafbar machen wenn er eine solche Ehe bindet, oder? Und die Wichtigkeit der Ehe ist in vielen Religionen unumstritten, wer argumentiert, schon heute könnten die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, verkennt diese Tatsache.Das Gesetz ist übrigens auch kein Gesetz der Säkularisierung, sondern im Gegenteil, es entlässt die Kirchen aus einem staatlichen Gängelband und gibt ihnen damit mehr Handlungsfreiheit.
Das Problem liegt ja daran, dass kaum noch jemand heiratet - und da hilft auch nicht die massenhafte Ausstrahlung von Telenovelas im TV oder von Doku-Soaps (eine hat den sinnigen Titel "Der Weddingmacher": dat is richtisch modern, neudeutsch, dat is bisniss). Dass niemand mehr heiratet, liegt wiederum an dem kruden deutschen Familienrecht und der gleichzeitigen Ökonomisierung des Sozialen bei völlig wegbrechenden sozialen Bindungen.
Mehr Handlungsfreiheit für die Kirchen (sofern sie dies überhaupt wollen), ist doch nicht per se schlecht, werter @ttob. Im Grunde könnten die Kirchen auch die (rein religiöse) Vielehe einführen. Ob sich 10 Frauen einen Mann oder 10 Männer eine Frau teilen, das muss den Staat nicht kümmern. Alles Religiöse ist Privatsache, solange es auf dem Boden des Grundgesetzes stattfindet und staatliche Gesetze nicht verletzt werden. (Allerdings, wenn man die Anfälligkeit mancher Menschen für religiöse Vorstellungen bedenkt - vielleicht ist zuviel Freiheit doch nicht gut...)
sind streng genommen verträge. religionen versuchen, solche verträge in bestimmten hinsichten zu formalisieren und zu sanktionieren, staatliches eherecht oder ein sonstwie herrscherlich eingesetztes versucht dies in gleicher weise, wenn auch die hinsichten divergieren können.
die bisher 'beste' definition für ehe, die mir bislang unter die lesenden augen gekommen ist, ist die folgende von Kathleen Gough aus 'The Nayars and the Definition of Marriage':
"Die Ehe ist die zwischen einer Frau und einer oder mehreren Personen geknüpfte Beziehung, die dafür sorgt, dass einem Kind, das diese Frau unter Umständen zur Welt bringt, die nicht gegen die Regeln der Beziehung verstoßen, die vollen Geburtsrechte eines normalen Mitglieds seiner Gesellschaft oder sozialen Schicht gewährt werden."
für die 'geknüpfte Beziehung' gilt weiterhin die annahme, sie solle eine beziehung sein, die "von den betreffenden Menschen selbst als anders als alle anderen Beziehungen betrachtet wird."
ich denke, dies neue komische gesetz aus dem bereich zur regelung des personenstandswesens gehört in dieser hinischt kritisch untersucht. aber das gilt für das staatliche ehe- und familienrecht in gleicher weise. oder anders gesagt: wer wen anderen heiraten will (in welcher wie auch immer formalisierten form oder außerhalb dieser formalisierten formen) tut gut daran, das zu tun, was zum vertragsschluß gehört. und was wäre das? einen ausführlichen eigenen/gemeinsamen vertrag entwerfen und in gegenseitiger übereinstimmung abschließen, in dem alle gemeinsamen wie gegensätzlichen interessen möglichst umfassend, eindeutig und abschließend von den vertragsparteien selbst formuliert enthalten und geregelt sind. menschen können das durchaus!
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