Einbürgerung „Ihr gehört dazu“
Deutschland braucht mehr Einbürgerungen, findet Staatsministerin Böhmer. Kritik übte sie an den zuständigen Behörden.
Die für Integrationspolitik zuständige Staatsministerin Maria Böhmer (CDU) hat die geplanten Einbürgerungstests gegen den Vorwurf verteidigt, damit werde eine erneute Hürde für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft errichtet. Es sei richtig und wichtig, von Zuwanderern, die Deutsche werden wollten, Mindestkenntnisse über das Land zu verlangen, dessen Bürger sie werden wollten, sagte Böhmer am Mittwoch in Berlin.
Sie sei auch zuversichtlich, dass der Test nicht zu schwierig sei. Wenn der Einbürgerungswillige in Deutschland mindestens einen Hauptschulabschluss absolviert habe, müsse er ohnehin keinen Test mehr machen. „Es wäre nicht richtig, den Menschen dieses Wissen über den Staat und seine Institutionen, die deutsche Geschichte und die wichtigsten Grundwerte vorzuenthalten“, sagte Böhmer.
Ab 1. September müssen Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, zusätzlich zu anderen Voraussetzungen auch einen Wissenstest bestehen. Grüne, Linke, aber auch die Türkische Gemeinde in Deutschland hatten das Vorhaben kritisiert. Sie befürchten, dass die Zahl der Einbürgerungen dadurch weiter zurückgehen könnte. 2007 hatte es einen Rückgang um 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gegeben.
„Eine einfache Erklärung für den Rückgang gibt es nicht“, sagte Böhmer. Sie verwies aber darauf, dass es 2006 noch einen Anstieg gegeben habe. Man dürfe nicht nur auf ein Jahr schauen. In jedem Fall sei es ein Anliegen der Bundesregierung, mehr Menschen zu ermutigen, sich einbürgern zu lassen. „Wir müssen dafür noch mehr werben“, sagte sie. Böhmer verwies auch auf eine unlängst vorgestellte Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, wonach die Einbürgerung den Zuwanderern auch materielle Vorteile bringt. Demnach steigen sowohl die Gehälter als auch die Karrierechancen von Ausländern nach dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
In Zukunft solle der Erfolg der Integrationspolitik deswegen auch an der Einbürgerungsquote gemessen werden, so Böhmer. Bei dieser liegt Deutschland derzeit im europäischen Vergleich nur im unteren Mittelfeld.
Gegenwärtig gibt es in Deutschland 4,8 Millionen Menschen ohne deutschen Pass, die länger als acht Jahre hier leben. Sie erfüllen damit die Mindestvoraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Hinzu kommen allerdings weitere Anforderungen wie Sprachkenntnisse oder die Fähigkeit, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Zudem muss man eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz bestehen, darf nicht straffällig geworden sein und muss demnächst eben auch noch den Wissenstest bestehen.
- Datum 26.12.2008 - 20:33 Uhr
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Die Überzeugung Deutscher werden zu wollen, muss der Fundament einer Einbürgerung sein. Der vorgesehene Test ist m. E. absolut gerechtfertigt. Das erwerben der deutschen Staatsangehörigkeit darf nicht lediglich ein Behördengang sein; wie heute der Fall ist. Die Forderung, der Antragsteller muss sich mich der deutschen Kultur vollkommen identifizieren, die deutsche Sprache ausreichen beherrschen und die demokratischen Prinzipien des deutschen Staates akzeptieren ist absolut gerechtfertigt.Der Territorial Recht für die in Deutschland geborenen ist jedoch zwingend. Wer hier geboren wurde, muss Deutscher werden kann, automatisch. Beispiele wie USA, Brasilien, Portugal... beweisen, dass dieses Prinzip erfolgreich ist. Also keine Ansgt vor Bundesbürger die hier geboren wurden!
Ich stimme Ihnen - fast - vollständig zu. Was die deutsche Sprache angeht und die demokratischen Prinzipien, so müssen diese beherrscht und anerkannt werden.Allerdings kommt es mir seltsam vor, von jemandem zu verlangen, er solle sich "mit der deutschen Kultur vollkommen identifizieren." Sie zu studieren und zu kennen, ja - aber von einem einbürgerungswilligen Türken, Spanier, Russen oder Brasilianer erwarte ich trotzdem nicht, , dass er sich kulturell vollkommen anpasst - wäre ja auch langweilig, oder?Leben und leben lassenMfG,laktagoga
Ich stimme Ihnen - fast - vollständig zu. Was die deutsche Sprache angeht und die demokratischen Prinzipien, so müssen diese beherrscht und anerkannt werden.Allerdings kommt es mir seltsam vor, von jemandem zu verlangen, er solle sich "mit der deutschen Kultur vollkommen identifizieren." Sie zu studieren und zu kennen, ja - aber von einem einbürgerungswilligen Türken, Spanier, Russen oder Brasilianer erwarte ich trotzdem nicht, , dass er sich kulturell vollkommen anpasst - wäre ja auch langweilig, oder?Leben und leben lassenMfG,laktagoga
... das Fundament...das Recht...Bitte um Verzeihung.
diese elendigen Wörter?
Optionskinder.
Also offen gestanden, da rieselt es mir kalt den Rücken runter.
Warum aber die doppelte Staatsbürgerschaft nur für Eu-Ausländer (genau so ein schwachsinniger Begriff) bzw. für Kinder mit einem deutschen Elternteil gilt, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
Gibt es Jemand im Forum, der „den Hintergrund dafür aufhellen“ kann?
Der Betreff antwortet Ihre Frage.
Ganz einfach: eigentlich will man überhaupt keine doppelten Staatsbürgerschaften. Schon wegen der Verpflichtungen (z.B. Wehrpflicht), die eine fremde Staatsbürgerschaft mit sich bringt. Vor allem aber, weil das Festhalten an einer ausländischen Staatsbürgerschaft Zweifel an der Integrationsbereitschaft weckt. Man kann auch nicht eine Ehe eingehen, aber zugleich noch mit der Ex verbandelt sein. Bei EU-Ausländern vermute ich, daß es mal wieder europarechtlichen Regeln gibt, die in solchen Fällen die doppelte Staatsbürgerschaft erzwingen. Bei einem deutschen Elternteil wiederum wird die Staatsbürgerschaft kraft Geburt erworben, sie abzuerkennne wäre ein starker Bruch mit deutscher Rechtstradition (was nicht heißt, daß es nicht vielleicht konsequent wäre).
Der Betreff antwortet Ihre Frage.
Ganz einfach: eigentlich will man überhaupt keine doppelten Staatsbürgerschaften. Schon wegen der Verpflichtungen (z.B. Wehrpflicht), die eine fremde Staatsbürgerschaft mit sich bringt. Vor allem aber, weil das Festhalten an einer ausländischen Staatsbürgerschaft Zweifel an der Integrationsbereitschaft weckt. Man kann auch nicht eine Ehe eingehen, aber zugleich noch mit der Ex verbandelt sein. Bei EU-Ausländern vermute ich, daß es mal wieder europarechtlichen Regeln gibt, die in solchen Fällen die doppelte Staatsbürgerschaft erzwingen. Bei einem deutschen Elternteil wiederum wird die Staatsbürgerschaft kraft Geburt erworben, sie abzuerkennne wäre ein starker Bruch mit deutscher Rechtstradition (was nicht heißt, daß es nicht vielleicht konsequent wäre).
Der Betreff antwortet Ihre Frage.
Ich stimme Ihnen - fast - vollständig zu. Was die deutsche Sprache angeht und die demokratischen Prinzipien, so müssen diese beherrscht und anerkannt werden.Allerdings kommt es mir seltsam vor, von jemandem zu verlangen, er solle sich "mit der deutschen Kultur vollkommen identifizieren." Sie zu studieren und zu kennen, ja - aber von einem einbürgerungswilligen Türken, Spanier, Russen oder Brasilianer erwarte ich trotzdem nicht, , dass er sich kulturell vollkommen anpasst - wäre ja auch langweilig, oder?Leben und leben lassenMfG,laktagoga
Ganz einfach: eigentlich will man überhaupt keine doppelten Staatsbürgerschaften. Schon wegen der Verpflichtungen (z.B. Wehrpflicht), die eine fremde Staatsbürgerschaft mit sich bringt. Vor allem aber, weil das Festhalten an einer ausländischen Staatsbürgerschaft Zweifel an der Integrationsbereitschaft weckt. Man kann auch nicht eine Ehe eingehen, aber zugleich noch mit der Ex verbandelt sein. Bei EU-Ausländern vermute ich, daß es mal wieder europarechtlichen Regeln gibt, die in solchen Fällen die doppelte Staatsbürgerschaft erzwingen. Bei einem deutschen Elternteil wiederum wird die Staatsbürgerschaft kraft Geburt erworben, sie abzuerkennne wäre ein starker Bruch mit deutscher Rechtstradition (was nicht heißt, daß es nicht vielleicht konsequent wäre).
die ist in manchen dingen keine - oder eine mit unterbrechungen. dass inhaberInnen eines deutschen reisepasses unabhängig von ihrem geschlecht an ihre kinder die deutsche staatsangehörigkeit vermitteln, haben wir hier so auch erst seit 1973 (bitte selber nachgucken, wenn das genaue datum interessiert!). bis dahin löste die brd das problem so, dass frauen die deutsche staatsangehörigkeit durch eheschließung mit einem menschen anderer nationalität verloren. ganz folgerichtig hatten diese frauen dann auch nichts mehr, was sie - in der frage der staatsangehörigkeit - den von ihnen geborenen kindern noch hätten vermitteln können. es gibt dazu (die redaktion findet das bestimmt schneller als ich) einen beitrag nebst kommentaren in der Zeit. der vermittelt einen kleinen eindruck davon, welche folgeprobleme dies nach sich zog, teilweise bis heute.
im weiteren dürfte es hilfreich sein, sich außer dem gesetzestext selbst auch die durchführungsverordnungen, verwaltungsrichtlinien zu gemüte zu führen und sich einen überblick über die höchstrichterliche rechtssprechung zum staatsangehörigkeitsrecht zu verschaffen.
die ist in manchen dingen keine - oder eine mit unterbrechungen. dass inhaberInnen eines deutschen reisepasses unabhängig von ihrem geschlecht an ihre kinder die deutsche staatsangehörigkeit vermitteln, haben wir hier so auch erst seit 1973 (bitte selber nachgucken, wenn das genaue datum interessiert!). bis dahin löste die brd das problem so, dass frauen die deutsche staatsangehörigkeit durch eheschließung mit einem menschen anderer nationalität verloren. ganz folgerichtig hatten diese frauen dann auch nichts mehr, was sie - in der frage der staatsangehörigkeit - den von ihnen geborenen kindern noch hätten vermitteln können. es gibt dazu (die redaktion findet das bestimmt schneller als ich) einen beitrag nebst kommentaren in der Zeit. der vermittelt einen kleinen eindruck davon, welche folgeprobleme dies nach sich zog, teilweise bis heute.
im weiteren dürfte es hilfreich sein, sich außer dem gesetzestext selbst auch die durchführungsverordnungen, verwaltungsrichtlinien zu gemüte zu führen und sich einen überblick über die höchstrichterliche rechtssprechung zum staatsangehörigkeitsrecht zu verschaffen.
"Gegenwärtig gibt es in Deutschland 4,8 Millionen Menschen ohne deutschen Pass, die länger als acht Jahre hier leben. Sie erfüllen damit die Mindestvoraussetzung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft." DAS ist FALSCH.Nur als Beispiel: ein ausl. Student, der hierher mit sagen wir mal 19 zum Studium eingereist ist, und nach 8 Jahren sein Studium mit Praktika beendet hat, hat aufgrund der dafür ursprünglich erteilten sog. "Aufenthaltsbewilligung zum Studium in der BRD" eben KEINEN Anspruch auf die Einbürgerung. Vielmehr (oder weniger...) hat er noch nicht einmal einen Anspruch auf die Verlängerung seines Aufenthaltes,es sei denn, er findet einen Job in der BRD, was erst nach neuesten Änderungen überhaupt ermöglicht wurde. Und dies weil die "Erteilungsgrundlage" für das ursprüngliche Papier "nicht zur Verfestigung des Status des Ausländers vorgesehen" sei.Ergo, NICHT jeder, der hierzulande länger als acht Jahre gelebt hat, hat autom. überhaupt einen, und schon gar nicht einen solchen Anspruch, trotz dieser fast schon Medienkampagnen. MfGZack34ps.Die Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft als Grund für Zweifel an der sog. "Integrationsbereitschaft" her zu holen, ist allzu beliebt. Und historisch (siehe andere Länder wie USA, Kanada, England, Irland, Australien,...) völlig überholt.pps.Erinnern wir uns - ein vernünftiges Punktesystem wurde verworfen...Wer will (danach) überhaupt ernsthaft behaupten, jemanden wirklich integrieren zu wollen?
ich habe in DE fast 8 jahre lang gelebt, einen aufbaustudium-hochschulabschluss und eine promotion gemacht. mit stipendium, by the way.spreche sieben sprachen, kann mit research software usw. wunderbar umgehen, etc. Und bin EU-Bürgerin, aber es stimmt, keine waschechte, nicht wahr ...second-class, sorry, third-class citizen, because Eastern European.Mit Anwalt habe ich versucht ein paar Rechte zu bekommen, aber! Was, arbeiten? Waaaas, "bei uns"? fehlanzeige! Nur bezahlen, uns geld geben, bitte, ihre lebensplanung ist uns so was von wurscht egal...Ach, warum heiraten sie nicht einen deutschen mann - das war auch eine "amtliche aussage". Ereignis: deutschland verlassen, harte arbeit und hoffnungen und freunde usw vergessen, Das hiess integration fuer mich, eben europäische integration :)))))
Sie sind ja nicht gezwungen worden, nach Deutschland zu kommen und auch nicht, hier zu bleiben. Aber Sie haben umsonst studiert. Wo gibt es das heute noch.
Ich schlage Ihnen vor, Ihr Potential von 7 Sprachen zu nutzen und es vielleicht mal woanders zu versuchen. Wie ware es mit Russland ?
Sie sind ja nicht gezwungen worden, nach Deutschland zu kommen und auch nicht, hier zu bleiben. Aber Sie haben umsonst studiert. Wo gibt es das heute noch.
Ich schlage Ihnen vor, Ihr Potential von 7 Sprachen zu nutzen und es vielleicht mal woanders zu versuchen. Wie ware es mit Russland ?
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