Sterbehilfe Der Arzt als Herr über Leben - und Tod?
Ein Gesetz gegen organisierte Sterbehilfe wird es vorerst nicht geben. Doch auch ein solches Gesetz würde das eigentliche Problem nicht aus der Welt schaffen.
Angesichts juristischer und politischer Bedenken legte der Bundesrat am Freitag eine Initiative von fünf Ländern auf Eis, Leuten wie Roger Kusch oder dem Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas und seinem deutschen Ableger das Handwerk zu legen. Allerdings beschloss die Länderkammer, dass noch in diesem Jahr ein neuer Straftatbestand der organisierten gewerbsmäßigen Beihilfe zum Suizid eingeführt werden soll.
Hätte der Bundesrat ein solches Gesetz schon jetzt auf den Weg gebracht, dann wäre ihm öffentlicher Applaus gewiss gewesen. «Wer aus Profitsucht beim Sterben hilft, soll bestraft werden», so hatte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) den aus seinem Haus stammenden Entwurf begründet - ein Regelwerk, das freilich auch nicht profitorientierte Sterbehilfevereine im Visier hat. Doch selbst wenn das Gesetz organisierte Sterbehelfer aus Deutschland fernhält: Die Ursache des Problems schafft es nicht aus der Welt.
Denn Fälle wie die publikumswirksame Sterbehilfeaktion des einstigen Hamburger Justizsenators Kusch oder - vor noch nicht einmal einem Jahr - der Sterbehilfe-Organisation Dignitate belegen: In einer Welt, in der die Menschen älter werden und damit die Krankheiten länger dauern als je zuvor, wächst das Bedürfnis, das eigene Leben in Würde und selbstbestimmt zu beenden. Bei einigen Menschen bestehe offenbar ein gewisser Bedarf an Mithilfe beim Sterben, diagnostizierte dieser Tage der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Edzard Schmidt-Jortzig. Ein Wunsch, der sich im Gewirr juristischer Unwägbarkeiten nicht angemessen erfüllen lässt - was dubiosen Sterbehelfern Zulauf verschafft.
Heerscharen von Juristen, Philosophen und Medizinern haben bereits über dem Problem gebrütet. Allein drei Juristentage befassten sich damit, dazu mindestens ein halbes Dutzend Ethik-Kommissionen - und doch ist die Rechtslage kaum klarer geworden. Dabei, so glaubt der Münchner Rechtsanwalt Wolfgang Putz, gäbe es einen Berufsstand, der wie kein zweiter dafür geeignet wäre, den Wunsch nach würdevollem Sterben zu erfüllen: «Mir wäre es am liebsten, es gäbe für den sterbewilligen Patienten den ärztlichen Ansprechpartner .»
Ein Tabuthema, wie der renommierte Medizinrechtsexperte aus eigener Erfahrung weiß. Denn worauf er anspielt, ist nichts weniger als der ärztlich assistierte Suizid. Niemand könne besser beurteilen als der Arzt, ob sein womöglich langjähriger Patient seinen Sterbewunsch überhaupt ernsthaft und frei verantwortlich getroffen habe. Das sei ohnehin nur bei maximal fünf Prozent der Patienten der Fall, und allein diese kleine Gruppe komme für eine Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe in Betracht. Aus der großen Zahl der übrigen Verzweifelten könne der Arzt - wenn er erst einmal Ansprechpartner für einen Suizidwunsch sei - zumindest einen Teil davon abbringen, dem Leben ein Ende zu setzen.
Ein Berufsstand, dessen Selbstverständnis auf der Erhaltung von Gesundheit und Leben beruht, soll den Menschen zum Tode verhelfen dürfen? Bisher undenkbar für die Mediziner: Nach ärztlichem Standesrecht ist Suizid-Beihilfe verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert seine Zulassung.
- Datum 10.02.2009 - 07:02 Uhr
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- Quelle ZEIT online, dpa
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In anderen Ländern funktioniert das ja auch, und der Gesetzesentwurf ist ja in Arbeit, was wird hier überhaupt noch son großes Theater drüber gemacht?
Der eigendliche Skandal um die sogenannte Sterbehilfe ist doch, dass die deutsche Ärzteschaft nicht in der Lage ist das Problem selbst zu lösen. Wer ausser den Ärzten sollte denn die die gemeinsame Verantwortung mit den Patienten übernehmen.
Deswegen werden ärztlich geleitete Ethikkommissionen benötigt, bei denen dann auch Juristen und sonstige Gruppen mitarbeiten können.
(entfernt wg. Doppelpostings. Die Redaktion/jk)
Längst nicht nur der Arzt ist Herr des Lebens und des Todes,der gerichtliche Betreuer leider oft genauso:==> Patient liegt im Koma (20 Jahre alt, wurde zusammengeschlagen oder hatte Unfall ...)==> ist natürlich nicht selbst in der Lage, etwas zu entscheiden und daher unmündig==> bekommt zwangsweise gerichtlichen BetreuerUnd dieser Betreuer kann u.U. die Entscheidung fällen, ob die Maschinen abgestellt werden oder nicht ...Und leider stimmt das wirklich, denn gerade vor einigen Tagen habe ich mitbekommen, wie die Freunde eines solchen Patienten, gegen den Betreuer, darum kämpfen, dass dieser eben nicht "hingerichtet" wird (, wie sie es nennen).
das Thema Sterbehilfe solange hin und herzuschieben bis es im Boulevard landet? Dass das BVG ein Sterbehilfegesetz, wie immer es auch ausssieht, auseinander nimmt und im Urteil die "richtigen" Formulierungen gleich mitliefert steht doch wohl ausser Frage.
Die Älteren kennen das doch noch alles noch aus dem Streit um die Abtreibung in den frühen 70ern. Und auch dass das BVG seine Position ändert wenn das ganze in der Praxis nicht funktionieren sollte.
Bisher hat man nichts gemacht, als zehn Jahre Zeit vertrödelt. Wielange soll das denn noch so weitergehen?
sind ja wohl eher die Krankenkassen,die Behandlungen erlauben oder nicht erlauben.
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