Bundestagswahl Karlsruhe stoppt paradoxes Wahlrecht

Das bundesdeutsche Wahlrecht führe zu willkürlichen Ergebnissen und verkehre den Wählerwillen ins Gegenteil, sagt das Bundesverfassungsgericht. Doch erst nach 48 Jahren ist das erstmals richtig aufgefallen.

Die wichtigste Nachricht zuerst. Die Bundestagswahl 2005 war nicht ungültig, der Bundestag wird nicht aufgelöst. Der Vertrauensschutz gab dafür den Ausschlag. Darüber hinaus allerdings haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts ein klares Wort gesprochen. Teile des geltenden Wahlrechts sind nach dessen Überzeugung „verfassungswidrig“, denn dieses führe zu „willkürlichen Ergebnissen“ und bewirke, „dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt wird“. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht damit einer Wahlprüfungsbeschwerde stattgegeben und die derzeit angewendete Berechnung der Sitzverteilung nach Bundestagswahlen für grundgesetzwidrig erklärt.

Die erfolgreichen Beschwerden hatten sich gegen eine Paradoxie im Wahlrecht gerichtet, gegen das sogenannte „negative Stimmgewicht“. Dies führte bisher dazu, dass eine Partei in bestimmten Konstellationen beim Wahlausgang mit mehr Sitzen im Bundestag rechnen kann, wenn sie weniger Zweitstimmen bekommt oder umgekehrt weniger Sitze bei zu vielen Zweitstimmen. Anders gesagt bedeutete dies, Wähler konnten ihrer Partei bislang in bestimmten Situationen schaden, wenn sie sie wählen.

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Die Problematik, die diesem Urteil zugrunde liegt, ist einigermaßen kompliziert und sie ist eine Folge des bundesdeutschen Wahlrechts, das eine Kombination von Persönlichkeits- und Verhältniswahlrecht darstellt und mit den Landeslisten zusätzlich föderal organisiert ist. Zwar werden nach einer Bundestagswahl die Sitze nach dem Anteil der Stimmen vergeben, aber das personifizierte Verhältniswahlrecht mit Direktkandidaten und Landeslisten führt regelmäßig auch zu Überhangmandaten, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als ihr nach dem Verhältnis der Stimmanteile zusteht. Bei der letzten Bundestagswahl errang die CDU in Baden-Württemberg und Sachsen insgesamt sieben Überhangmandate, die SPD in Brandenburg und Sachsen-Anhalt insgesamt neun.

Nun ist es nicht so, dass diese Paradoxie bei der Bundestagswahl 2005 zum ersten Mal aufgetreten ist. Im Gegenteil, bei allen Bundestagswahlen seit 1957, als die Landeslisten eingeführt wurden, ist diese wirksam geworden. Einer breiten Öffentlichkeit aufgefallen ist das negative Stimmgewicht 2005 auch nur deshalb, weil die Wahl in einem Dresdener Wahlkreis wegen des Todes einer Direktkandidatin um 14 Tage verschoben wurde. Vor der Nachwahl fiel der CDU plötzlich auf, dass sie einen Sitz im Bundestag verlieren würde, sollte sie mehr als 41.000 Zweitstimmen erringen. Dann nämlich hätte sie ein Listenmandat in Sachsen zulasten von Nordrhein-Westfalen hinzugewonnen und gleichzeitig ein Überhangmandat eingebüßt. Also hatte die CDU fortan kein Interesse mehr daran, möglichst viele ihrer Wähler zur Nachwahl zu mobilisieren, da sie sich mit einem zu guten Zweitstimmenergebnis geschadet hätte. Die dosierte Mobilisierung gelang, das Direktmandat wurde gewonnen, doch hätten 5.000 Dresdener mehr mit ihrer Zweitstimme die CDU gewählt, hätte die Partei ein Bundestagsmandat weniger erhalten.

Die absurden Konsequenzen des Wahlrechts lassen sich an vielen Stellen beobachten. Die Internetplattform wahlrecht.de hat diese aufgelistet. Wären bei der Bundestagswahl 2005 beispielsweise die Wähler der SPD im Wahlkreis Eichsfeld in Thüringen, der traditionell von der CDU gewonnen wird, zu Hause geblieben, hätte die Partei ein Überhangmandat mehr gewonnen. Auch in Hamburg hätte sich die SPD ein zusätzliches Mandat sichern können, wenn sie insgesamt etwa 20.000 Zweitstimmen weniger erzielt hätte. Dies bedeutet, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts bei einem knappen Wahlausgang nicht nur die Sitzverteilung im Bundestag willkürlich beeinflussen kann, sondern sogar die Mehrheitsverhältnisse insgesamt.

Leser-Kommentare
  1. "Aber da die Parteien, sofern es nicht zu einer Nachwahl kommt, vorab nicht wissen, wie und wo sich dessen Paradoxie auswirkt, haben sie keine Möglichkeit, den Wählerwillen bewusst zu manipulieren."

    ach?
    die begründung aus karlsruhe war, dass stimmen ungleich behandelt werden, nicht, dass die parteien manipulieren -- folglich hätte der schlussatz wohl eher lauten müssen (gleichermassen übersüitzt):
    "der wähler wird auch bei der nächsten bundestagswahl nicht wissen, wen er wählt."

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Anonym
    • 04.07.2008 um 0:20 Uhr

    wenn ich so rumschaue scheint es auch eigentlich egal zu sein, heute mehr denn früher, geht der wille vom volk aus - und kehrt nicht wieder. bevor ich es vergesse, wie war doch noch mal die begründung des gerichts, dass "der Wählerwille (...erst ab 2011 nicht mehr...) in sein Gegenteil verkehrt wird"?- das kind im brunnen können wir auch übermorgen holen, ist eh tot -

    • Anonym
    • 04.07.2008 um 0:20 Uhr

    wenn ich so rumschaue scheint es auch eigentlich egal zu sein, heute mehr denn früher, geht der wille vom volk aus - und kehrt nicht wieder. bevor ich es vergesse, wie war doch noch mal die begründung des gerichts, dass "der Wählerwille (...erst ab 2011 nicht mehr...) in sein Gegenteil verkehrt wird"?- das kind im brunnen können wir auch übermorgen holen, ist eh tot -

  2. "der wähler wird auch bei der nächsten bundestagswahl nicht wissen, wen er wählt."
    ist sowieso der falldas bverfg kann die indirekte demokratie nicht in frage stellen, dafür ist es nicht geschaffen!

    • Anonym
    • 03.07.2008 um 17:40 Uhr

    Wie gut, daß der geneigte Leser nun endlich weiß, was mit seinen zwei Stimmen geschieht, wenn seine Partei im Wahlkreis unterlegen, der Direktkandidat dafür beim Gegner zu suchen war.Ein Panaschieren wäre wohl der beste Weg, dies zu unterbinden, daß man zwar zweimal wählte, aber eine Stimme de facto nur Gewicht hatte.Schöner Salat.EUropas Lobby fehlt die ZEIT, BÜRGER erfinde Deine LOBBY, NEU!!!
    Isaac Ben Laurence Weismann

    • Anonym
    • 04.07.2008 um 0:20 Uhr

    wenn ich so rumschaue scheint es auch eigentlich egal zu sein, heute mehr denn früher, geht der wille vom volk aus - und kehrt nicht wieder. bevor ich es vergesse, wie war doch noch mal die begründung des gerichts, dass "der Wählerwille (...erst ab 2011 nicht mehr...) in sein Gegenteil verkehrt wird"?- das kind im brunnen können wir auch übermorgen holen, ist eh tot -

    Antwort auf "komische folgerung"
  3. Das bundesrepublikanische Wahlgesetz eine Realsatire ?? Ist dieses Gesetz zusammen mit dem Urknall vom Himmel gefallen , oder ist es von Mitgliedern bildungsferner Schichten erdacht und erlassen worden ?? Der Fehler ist seit langem bekannt, doch keiner kommt auf die Idee das zu ändern ?? und natürlich braucht es viel Zeit erst einmal nur darüber nachzudenken, ob man es denn wirklich ändern sollte??
    Vielleicht sollte man diesen herrnn D.Hartz fragen, der kann doch so gut rechnen ,dass er am Ende gut wegkommt und die Zeche alle anderen zahlen, in diesem Falle dann die Wähler. Die "da oben" scheuen wirklich vor nichts zurück, wenn es darum geht den Souverän zu bescheißen - aber es ist eben Gesetz und damit geltendes Recht - Wahlbetrug a´la Mugabe ??? - die weiße Version.
    Leute, bleibt standhaft, wünscht
    Wendelstein

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