Da staunt der Chef Auf die Probe gestellt
Darf der Arbeitgeber die Probezeit verlängern? Manchmal schon. Aber nicht zum falschen Zweck, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht

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Wer nicht umzieht, dem wird die Probezeit verlängert? Von wegen!
Mein neuer Arbeitgeber hat in den Arbeitsvertrag aufnehmen lassen, dass sich die sechsmonatige Probezeit um weitere sechs Monate verlängert, sollte ich bis dahin nicht in die Stadt, in der mein Arbeitsplatz liegt, umgezogen sein (Entfernung 170 Kilometer, eine Stunde Zugfahrt). Ist das zulässig? fragt C. Schmidt
Liebe Frau Schmidt,
Die Probezeit ist eine Prüfungsphase – für Sie genauso wie für Ihren Arbeitgeber. Getreu dem Motto "Drum prüfe, wer sich ewig bindet" können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Probezeit über mehrere Monate hinweg gegenseitig kennen lernen.
Ihr Arbeitgeber beobachtet in dieser Zeit besonders Ihre fachliche Eignung. Er will aber auch wissen, ob Sie sich an die Arbeitsatmosphäre im Unternehmen anpassen können.
Sie selbst werden ebenfalls festgestellt haben, dass man die konkrete Arbeit erst nach einigen Monaten so richtig kennen gelernt hat – genauso wie Ihren Vorgesetzen und die anderen Mitarbeiter.
Wer sich in der Ausbildung befindet, hat eine gesetzlich vorgeschriebene Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. Das hat sich so allgemein in den Tarifverträgen eingebürgert und ist auch im Berufsbildungsgesetz so vorgeschrieben.
In frei verhandelten Verträgen finden sich oft – wie bei Ihnen auch – sechs Monate. In einigen Berufsfeldern wie der Wissenschaft oder Kultur sind sogar bis zu zwölf Monate keine Seltenheit.
Für den Beginn der Probezeit ist der erste Arbeitstag maßgeblich, nicht der Termin des Vorstellungsgespräches oder der Tag der Vertragsunterzeichnung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch während der Probezeit einvernehmlich auf deren Verlängerung verständigen, jedoch nur einmalig.
- Datum 14.10.2008 - 13:13 Uhr
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