Mindestlohn Ein neuer Trippelschritt
Die SPD feiert die neuen Kabinettsbeschlüsse zum Mindestlohn als Durchbruch. Doch mehr als eine weitere kleine Etappe in der endlosen Debatte sind sie nicht. Ein Kommentar
Monatelang haben Union und SPD über die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne gestritten. Auch in der Nacht zu Mittwoch ging es zwischen den Verhandlungsführern aus dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium noch einmal hoch her. Am Vormittag allerdings verabschiedete das Bundeskabinett dann ohne große Debatte die beiden Gesetzentwürfe zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MIA).
Zwei Gesetze, die kompliziert klingen, aber vor allem ein Ziel haben: Sie sollen – nach dem Willen der SPD – die Zahl der Menschen in Deutschland erhöhen, die in den Genuss von branchenspezifischen Mindestlöhnen kommen. Entweder, indem die Branchen auf Antrag in das Entsendegesetz aufgenommen und Tarifverträge damit für allgemeinverbindlich erklärt werden. Oder indem das zweite Gesetz in Branchen mit geringem Organisationsgrad ein Verfahren vorgibt, mit dem Mindestlöhne staatlich festgesetzt werden können.
Von einem „Durchbruch“ spricht Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD), der Weg für „mehr Mindestlöhne“ sei jetzt frei. Die Zahl der Arbeitnehmer, die davon profitierten, könne sich ab Anfang kommenden Jahres von 1,8 auf 3,6 Millionen verdoppeln. Ein wichtiges Wahlargument für die Sozialdemokraten.
Soweit allerdings ist es noch lange nicht. Denn kaum war der Kabinettsbeschluss draußen, begann der bekannte politische Schlagabtausch. Der Wirtschaftsflügel der Union protestierte, die Arbeitgeber warnten vor der Aushöhlung der Tarifautonomie, die SPD verwies darauf, dass sie eigentlich die Einführung eines generellen gesetzlichen Mindestlohnes will.
Auch der Dauerstreit darüber, welche weiteren Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden sollen, ist mit dem Kompromiss vom Mittwoch nicht gelöst. Acht Branchen hatten im Frühjahr die Aufnahme in das Gesetz beantragt. Vor allem in der Zeitarbeitsbranche ist das aber umstritten, weil hier drei Arbeitgeberverbände und zwei Gewerkschaften sowie zwei unterschiedliche Tarifverträge miteinander konkurrieren.
Immerhin gibt es jetzt klarere Kriterien, mit denen im Streitfall über Anträge entschieden werden soll. Erstmals spielt dabei auch die Größe der Gewerkschaften eine Rolle. Es wird für Arbeitgeber, anders als bei den Briefzustellern oder der Zeitarbeit, somit zukünftig nicht mehr so leicht sein, mit Gewerkschaftsneugründungen oder Splittergewerkschaften etablierte Tarifpartner auszuhebeln.
Insofern zeigt die Politik der kleinen Schritte, mit der Scholz weitere branchenbezogene Mindestlöhne durchsetzen will, erste Erfolge. Die Union wird, nachdem sie erst die Branchenlösungen generell akzeptiert und nun auch den neuen Gesetzentwürfen zugestimmt hat, kaum erklären können, warum sie den letzten Schritt verweigert. Zumal die Briefzusteller trotz massiver Widerstände Anfang des Jahres ja schon in das Entsendegesetz aufgenommen worden sind.
Ein fauler Kompromiss ist der Kabinettsbeschluss trotzdem. Erstens gibt es immer noch genügend Möglichkeiten, die Einführung weiterer Branchen-Mindestlöhne zu torpedieren. Zumal die Gesetzentwürfe erst noch im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden müssen. Zweitens ist es weiterhin dort am schwierigsten, Lohnuntergrenzen zu etablieren, wo sie am dringendsten gebraucht werden: in jenen Branchen, in denen der Organisationsgrad der Arbeitnehmer besonders gering ist und tatsächlich Hungerlöhne gezahlt werden. Zum Beispiel in der Fleischindustrie oder im Friseurhandwerk.
Das novellierte Mindestarbeitsbedingungengesetz bietet da nur scheinbar eine Lösung. Viel zu bürokratisch sind die Regelungen, viel zu viele Gremien sind mit der Festsetzung von Mindestlöhnen befasst – ein sogenannter Hauptausschuss sowie Fachausschüsse und dann auch noch das Bundeskabinett –, viel zu lange wird das Verfahren dauern.
Ein genereller Mindestlohn wäre deshalb von Anfang an die bessere Lösung gewesen. Doch dessen Einführung wird in der Großen Koalition von beiden Seiten blockiert. Die Union lehnt ihn weiter generell ab, auch wenn sich die Stimmen in der Partei häufen, die dies mittlerweile anders sehen. Die SPD macht es dem Koalitionspartner mit ihrer unrealistischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro allerdings auch nicht einfach, über ihren Schatten zu springen. So wird der Streit noch lange weiter gehen. Mindestens bis zur Bundestagswahl.
- Datum 21.10.2008 - 13:22 Uhr
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Die Zahl der Arbeitnehmer, die davon profitierten, könne sich ab Anfang kommenden Jahres von 1,8 auf 3,6 Millionen verdoppeln. Schade, nur, dass auch einige Hundertausend dann ihre Jobs verlieren. Aber zum Glück kann man die Zusammenhänge übersehen und die böse Globalisierung mit Raubtiermanagern verantwortlich machen...
...aber bei weitem zu kurz geworfen.
"Ein genereller Mindestlohn wäre deshalb von Anfang an die bessere Lösung gewesen. Doch dessen Einführung wird in der Großen Koalition von beiden Seiten blockiert."
Auch nur solange bis die "Volksparteien" der Popotritt bekommen den sie längst verdient haben!
"So wird der Streit noch lange weiter gehen. Mindestens bis zur Bundestagswahl."
Genau! Den bei der nächsten Bundestagswahl - liebe Mitbürger - haben wir alle die Möglichkeit diese schäbige (weil nicht dem Wählerwillen entsprechend) Koalition zum Teufel zu jagen und die Partei DIE LINKE zu wählen. Ich hoffe das das Signal vom Wähler diesmal noch deutlicher wird! Oder wie lange wollen wir noch "Bandenrepublik Täuschland GmbH & Co." sein?
Deshalb:
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Den Gegnern des Mindestlohns geht es doch nicht um Jobs, es geht ihnen
darum, Privilegien aufrechtzuerhalten, insbesondere das Privileg sich
auf Kosten anderer zu bereichern!Es gibt sicherlich verschiedene Gründe warum man gegen einen Mindestlohn sein kann.Das Privileg sich dadurch auf Kosten anderer zu bereichern gehört wohl nicht dazu. Der durchaus nicht unproblematische Punkt ist nur eben der, dass kein Unternehmer jemanden zu einem Lohn einstellen wird, den dieser durch seine Arbeit nicht mindestens wieder erwirtschaftet. Das heisst: Wenn jemand "unproduktiver" als der Mindestlohn ist (und da kann er/sie eventuell nichts für z.B. durch Krankheit) wird jemand nicht eingestellt. Das trifft vor allem junge Leute. Wenn man sich die Zahlen für die Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich anguckt (wo es einen Mindestlohn gibt) wird man diese Ausage bestätigt finden. Das einzige Gegenbeispiel was mir bekannt währe ist England in den 90ern. Hier muss man aber sehen, dass der englische Arbeitsmarkt nicht ansatzweise so reguliert war wie der deutsche immernoch ist. (vom frz. ganz zu schweigen...) Ein eventuell funktionierendes "sozial verträgliches" Gegenmodell dazu ist dass vom Herrn Sinn (Ifo Institut), wonach Niedriglöhne staatlich bezuschusst werden. Die ersten Ansätze davon (Hartz 4 Reformen) haben ja durchaus Früchte getragen. Traurigerweise sieht sich der Großteil der SPD, dank des inhaltslosem Populismus der Linken dazu gezwungen davon abzuweichen.Wenn ein Unternehmen die Lohnkosten fuer zu hoch haelt, steht es jedem
Unternehmen frei, diese zu senken, nicht aber bei den Mindestloehnen,
sondern bei denen, die mehr als den Mindestlohn verdienen! Wie oben schon ausgeführt wird ein Unternehmer seine Angestellten danach bezahlen, was sie leisten. (Und bitte fangen sie jetzt nicht die elendige Ackermanns-Gehalt Debatte erneut an...) Wenn er das übrigens nicht tut überlegen sich die ehemals überbezahlten vielleicht woanders ihr Glück zu versuchen ;) Im Interesse der sozial schwächeren ist das mit Sicherheit nicht.Wenn Gegner des Mindestlohns sich auch noch als sozialbesorgt
aufspielen, dann nenne ich das Heuchelei, nichts anderes als
gefuehlslose Heuchelei!Nennen sie es wie ie wollen. Bevor sie jedoch so wehemnt dafür stimmen, setzen sie sich vielleicht einmal mit den Folgen abseits des Populismus auseinander. Die Wirtschaft lässt sich (leider) nicht am Bierdeckel erklären. Der Mindestlohn kann nur 2 Effekte: 1. Er liegt unter dem "markträumenden Reallohn", dann ist er wirkungslos2. Er liegt über dem "markträumenden Reallohn" und schafft somit ein Überangebot an Arbeit, sprich Arbeitslosigkeit.
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