Internetwerbung Payback zahlt nichts zurück

Rabattsysteme nutzen eher den Anbietern als den Kunden. Zum Leidwesen der Datenschützer hat das Urteil des Bundesgerichtshofes dieses Ungleichgewicht noch zementiert

Wer Payback nutzt, ist eigentlich selber schuld. Diese Meinung vieler Datenschützer hat der Bundesgerichtshof gerade in einem Urteil zu den Rabattkarten bestätigt. Fast vollständig wiesen die Richter die Klage gegen drei vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (VZBV) beanstandete Klauseln in den Kartenverträgen zurück. Schließlich müssten die Datensammler wissen, welche Waren jemand gekauft hat, um den Sinn der Payback-Karte erfüllen und Boni gewähren zu können. Auch sei es nötig, Kunden eindeutig zu identifizieren, und das gehe, so die Richter, bei der großen Zahl der kursierenden Karten am besten mit dem Geburtsdatum.

Der VZBV versucht, in dem Urteil wenigstens einen Teilerfolg zu sehen. Immerhin müssen die Payback-Kunden künftig nicht mehr ausdrücklich widersprechen, wollen sie keine Werbung per SMS oder E-Mail erhalten, sondern dieser nun explizit zustimmen, wenn sie sie bekommen möchten. Doch für Datenschützer ist das Ergebnis eine Enttäuschung. Denn sowohl die Speicherung gekaufter Waren als auch die des Geburtsdatums wird von ihnen besonders kritisch gesehen.

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"Wir freuen uns, dass das Gericht den Schutz der Privatsphäre gestärkt hat. Insgesamt ist die datenschutzrechtliche Lage für Verbraucher jedoch nicht zufriedenstellend", sagt deshalb VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Thilo Weichert, der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), ist da etwas deutlicher: "Ich bin überhaupt nicht begeistert", sagt er. Die Begriffe Payback und Datenschutz schlössen sich fast aus. Das hätten die Richter nun noch zementiert. So habe sich der Bundesgerichtshof mit dem Geburtsdatum auf das "banalste Merkmal" zur Identifizierung festgelegt. Leider sei es aber auch eines, mit dessen Hilfe Informationen schnell mit anderen persönlichen Daten verknüpft werden könnten.

"Wir freuen uns, dass das oberste Gericht in allen drei Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt ist und damit Payback auch einen einwandfreien Umgang mit den Daten unserer Kunden bestätigt", erklärte denn auch Claus-Peter Schrack, Sprecher der Loyalty Partner GmbH, die das Payback-Programm betreibt. Was den "einwandfreien Umgang" angeht, sind Gegner dieser Angebote jedoch völlig anderer Meinung.

Wie viele Rabattkarten in Deutschland im Umlauf sind, weiß niemand genau. Payback, der größte Anbieter, hat allein 22 Millionen Kunden. Doch inzwischen gibt fast jede Regionalzeitung und jeder Gemüsehändler eigene Karten aus. Eine Schätzung besagt, dass jeder zweite Deutsche mindestens eine davon im Portemonnaie mit sich herumträgt.

Leser-Kommentare
    • df
    • 18.07.2008 um 13:00 Uhr

    Ist absolut richtig! Dazu kommt noch, dass ich festgestellt habe, dass Konkurenzprodukte ohne Paybackpunkte oftmals wesentlich günstiger waren als der Rabatt durch Payback gebracht hätte. 

  1. Letztes Jahr habe ich mir über Payback 50 Euro auszahlen lassen - inzwischen sind wieder 60 Euro angelaufen. Angenehm ist, dass man nicht die komischen Prämien nehmen muss sondern tatsächlich auch bar ausgezahlt werden kann.Zu Kommentar 1: Was meinen Sie mit Rabatte und "Konkurenzprodukte"? Ich nutze Payback bei Einkäufen in Geschäften, die ich sowieso frequentiere ... z.B. bei DM, Obi , Amazon etc. oder wenn ein Bekannter einen Alice Anschluss beantragt, bekomme ich dafür Punkte im Wert von 15 Euro und für jedes Jahr, das er bleibt noch etwas ... Natürlich macht mich das nicht reich - aber ich würde ansonsten die gleichen Preise bezahlen - nur ohne dafür Geld zurückzubekommen ... Spam bekomme ich am meisten von meiner Bank - bisher noch nichts von Payback Partnern.Und dass die mein Kauf-Profil bei ihren Partnern kennen ... nun, das Amazon-Profiling, durch das man spezifische Werbung und Angebote bekommt, fand ich bisher sehr nützlich ...

  2. jeder sollte sich den artikel zu herzen nehmen und zurückhaltend mit der datenpreisgabe sein. nicht nur bei payback sondern auch im internet wo die begeisterung über WKW und ähnliche portale formen annimmt die ich bedenklich finde.
    was ist denn wohl wenn daten über schokolade-, zucker-, kaffee-, chips- und zigaretteneinkäufe plötzlich krankenkassen in die hände fallen? oder der wöchentliche chlorix einkauf den örtlichen wasserversorgern zur verfügung steht?

  3. soviel ich von datenschutz halte -- beim thema payback ist mir die weltsicht der datenschützer unverständlich.
    ihre idee ist ja offenbar der dumpfe, unmündige untertan, der nicht imstande ist, seine handlungen zu bedenken.
    dass es bei der verwendung von rabattkarten ganz selbstverständlich ist, dass der herausgeber damit daten des kunden sammeln will, ja, dass das der eigentliche zweck ist, dürfte doch wohl jedem klar sein.
    wenn also das geschäft angenommen wird -- datenpreisgabe gegen einen wie auch immer zu definierenden vorteil -- dann liegt das im ermessen der partner, stichwort vertragsfreiheit. und payback ist nach meiner erfahrung _nirgendwo_ notwendig, so dass sich da irgendein zwang des faktischen mit benachteiligung des kunden ergäbe.

    man mag die preisgabe von daten zugunsten eines zweifelhaften rabattes oä für dumm und kurzsichtig halten, aber das ist das besuchen von fussballspielen oder der kauf von dicken autos, je nach betrachter, auch. trotzdem wäre es indiskutabel, dem dfb oder der autoindustrie den verkauf ihrer zweifelhaften produkte zu verbieten, nur um einen imaginären unmündigen konsument zu seinem eigene besten zu beschützen.

    ps: im übrigen -- wenn payback nicht sammelt, die bundesregierung tut es bestimmt. und reicht die daten mittels eu-verhandlungen gleich noch in die usa weiter. warum soll man sich da noch gedanken um "datenschutz" machen, der für leute wie den bmi schnüffle und sein schosshündchen wiefelspitz eh nur täterschutz ist? wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten ...

  4. Das Problem wäre doch einfach dadurch beseitigt, dass die Händler dazu verpflichtet werden, bei Ausgabe von Payback-Karten a) alle Informationen einschließlich Risiken deutlich auf den Tisch zu legen und b) zu deutlich und im Vordergrund mitzuteilen, dass es ihnen um Datensammlung, Werbung (nicht; "Kundeninformation aus wichtigem Anlass, zum Beispiel bei neuen Angeboten ...") etc. geht; c) welchen Wert das für Sie hat; d) welchen gegenwert sie den Kunden für Daten, Missbrauchsrisiko, Werbebelästigung etc. zu geben bereit sind.Dann könnte man, wie ArneAnka, von informierten Verbrauchern ausgehen, die wissen worauf sie sich einlassen. Tatsächlich werden die Karten doch als völlig risikoloses Rabattsystem feilgeboten, so wie es früher die Rabattmarken gab. Die persönlichen Informationen braucht man doch "nur" für die Auszahlung ... Man ist doch praktisch "dumm", wenn man sich diesen Vorteil entgehen lässt, der einen so "gar nichts kostet" ...Solange an der Kasse so dreist gelogen wird, kann es nur heißen: Finger weg. Aber wer weiß denn schon, dass überhaupt gelogen wird? Wieviele Menschen sind in der Lage, dass System hinter der Plastikkarte zu erkennen? Da es hier keine aufgeklärten Verbraucher gibt und geben kann, sind leider mal wieder Verbote und Gesetze gefragt, gefordert und notwendig; einschließlich der erforderlichen KOntrollmechanismen. Die Händlerverbände, die diese Situation geschaffen haben, werden die ersten sein, die sich dann über "überbordende deutsche regulierungswut" und "exorbitante Steuerlasten" beschweren ... Völlig durchgeknallt, ethisch jensseits von Gut und Blse und von daher komplett unberechenbar - ergo eine Gefahr fürs Gemeinwesen. Solche Verhalten gehörte gestzlich verboten, wenn's nicht schon verboten wäre. Aber regeln, die keiner kennen will, sind nun mal nicht durchsetzbar.

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    "Da es hier keine aufgeklärten Verbraucher gibt und geben kann,"???
    wieso das denn bitte nicht?
    um zu wissen, dass paybock&cie nicht aus menschenfreundlichkeit handeln, bedarf es lediglich gesunden menschenverstandes. für die details des handels gibt es genügend informationsquellen.
    wer weder ersteres noch zweiteres aufzubringen vermag, wird auch keine aufklärungsbroschüren der händler zur kenntnis nehmen.
    dummheit, kurzsichtigkeit und ignoranz sind keine schützenswerten eigenschaften, die den einsatz des gesetzgebers verlangen!
    eines gesetzgebers zumal der sich bigotteri in diesen fragen sowieso unglaubwürdig macht.

    soll der gesetzgeber dem bürger verbieten, seine daten meistbietend zu verkaufen, währen der gleiche gesetzgeber sehr viel mehr an daten erhebt und ansammelt für zwecke, die nicht zu vermitteln und in zusammenhängen die weitaus bedrohlicher sind (stichwort datenschutz und datenpflege)?

    "Da es hier keine aufgeklärten Verbraucher gibt und geben kann,"???
    wieso das denn bitte nicht?
    um zu wissen, dass paybock&cie nicht aus menschenfreundlichkeit handeln, bedarf es lediglich gesunden menschenverstandes. für die details des handels gibt es genügend informationsquellen.
    wer weder ersteres noch zweiteres aufzubringen vermag, wird auch keine aufklärungsbroschüren der händler zur kenntnis nehmen.
    dummheit, kurzsichtigkeit und ignoranz sind keine schützenswerten eigenschaften, die den einsatz des gesetzgebers verlangen!
    eines gesetzgebers zumal der sich bigotteri in diesen fragen sowieso unglaubwürdig macht.

    soll der gesetzgeber dem bürger verbieten, seine daten meistbietend zu verkaufen, währen der gleiche gesetzgeber sehr viel mehr an daten erhebt und ansammelt für zwecke, die nicht zu vermitteln und in zusammenhängen die weitaus bedrohlicher sind (stichwort datenschutz und datenpflege)?

  5. 6. huh?

    "Da es hier keine aufgeklärten Verbraucher gibt und geben kann,"???
    wieso das denn bitte nicht?
    um zu wissen, dass paybock&cie nicht aus menschenfreundlichkeit handeln, bedarf es lediglich gesunden menschenverstandes. für die details des handels gibt es genügend informationsquellen.
    wer weder ersteres noch zweiteres aufzubringen vermag, wird auch keine aufklärungsbroschüren der händler zur kenntnis nehmen.
    dummheit, kurzsichtigkeit und ignoranz sind keine schützenswerten eigenschaften, die den einsatz des gesetzgebers verlangen!
    eines gesetzgebers zumal der sich bigotteri in diesen fragen sowieso unglaubwürdig macht.

    soll der gesetzgeber dem bürger verbieten, seine daten meistbietend zu verkaufen, währen der gleiche gesetzgeber sehr viel mehr an daten erhebt und ansammelt für zwecke, die nicht zu vermitteln und in zusammenhängen die weitaus bedrohlicher sind (stichwort datenschutz und datenpflege)?

    Antwort auf "Das Problem wäre doch"
  6. Also 3% Rabatt oder dergleichen sind ein Witz. Nicht einmal bei einem anonymen Rabattsystem ist es mit das den Platz im Portmonnaie wert. Was noch dazu kommt, ich mag den Gedanken nicht, daß ich beim Einkaufsbummel Hunger bekomme, und meine Restaurant/Imbissbuden-Wahl von einer Rabattkarte in meiner Tasche beeinflusst wird. Oder daß ich deswegen auch nur 100 Meter weiter laufe. Und schon gar nicht für nur 3% Rabatt! Bei meinem Stammrestaurant, das ich aus nicht-monetären Gründen schätze überlege ich es mir. Aber dort sollte mein Gesicht sowieso bekannt sein, und ich vermutlich auch ohne Ausweis Rabatt bekommen. Aber woher sollen die Anbieter denn wissen, was ich will, wenn nicht durch Payback? Tja, ich schlage vor, man richtet ein offenes Forum ein, wo man Fragebögen ausfüllen kann, so ausführlich und so anonym wie man mag, und dafür evtl auch noch Geld ausbezahlt bekommt. Das ganze gerne auch online. Jeder kann dann selbst entscheiden, wieweit er sich an der Gestaltung des Angebots beteiligen möchte. Manchen Leuten mag es ja gar nicht so wichtig sein, daß es alle drei Monate neue Geschmacksrichtungen beim Yoghurt gibt. Vielleicht ist mein (fehlendes) Problem mit Rabattsystemen, daß ich mich auch gar nicht so sehr über meinen Konsum definiere, und jene paar Euro im Jahr damit einfach nicht genug ins Gewicht fallen, um einen Teil meines Persönlichkeitsprofils in aller Leute Hände zu geben. Nicht für 3%.

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