Arbeitsrecht Überstunden bis zum Umfallen

Ständig neue Mehrarbeit: Muss das sein, oder kann man sich wehren? Unsere Kolumne erklärt, was geht. Der Chef wird staunen

Mein Chef verlangt von mir immer wieder Überstunden. Muss ich mir das bieten lassen? Ich möchte nicht wegen meiner Weigerung meinen Job riskieren,
fragt Werner Kersting

Sehr geehrter Herr Kersting,

Wenn es um Überstunden geht, kommt es darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht - oder in dem Tarifvertrag, der auf Sie angewendet wird. Wenn dort keine ausdrückliche Überstundenregelung aufgeführt ist, können Sie auch nicht so ohne Weiteres zu Überstunden verpflichtet werden.

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Denn wenn es keine besondere Überstunden-Regelungen gibt, darf Ihr Arbeitgeber nur in Notfällen solche anordnen; auf keinen Fall jedoch bei dauernden und schwankenden Auftragslagen. Ein Notfall wäre beispielsweise, wenn eine wichtige Maschine ausfällt, und Sie der Einzige sind, der sie wieder in Gang setzen kann.

Die meisten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge regeln aber die Länge der Arbeitszeit. Meistens ist auch festgehalten, wie mit Mehrarbeit umzugehen ist und in welchem Zeitraum diese vorher angekündigt werden muss.

Eine Überstundenklausel im Arbeitsvertrag kann folgendermaßen lauten:

"Überstunden können angeordnet werden. Die Anordnung derselben hat zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen, mindestens vier Tage, allein in Notfällen zwei Stunden vor dem als Überstunden abzuleistenden Zeitraum. Die Anzahl der Überstunden eines halben Jahres darf zusammen mit der Regelarbeitszeit die halbjährlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten."

Das Arbeitsgericht in Frankfurt/Oder hat beispielsweise entschieden, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über die anstehende Mehrarbeit zu informieren hat. Denn den Arbeitnehmern müsse ein Mindestmaß an Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Privatleben eingeräumt werden, fanden die Richter (Az.: 7 Ca 3154/04).

Das Arbeitszeitgesetz sieht außerdem eine Höchstarbeitszeit von werktäglich acht Stunden vor - also von Montag bis Samstag. Dieser Zeitraum kann um zwei weitere Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden.

Besondere Regelungen gelten für schwerbehinderte Arbeitnehmer (sie sind auf Wunsch auszunehmen), Jugendliche (nicht mehr als acht Stunden täglich) und werdende Mütter über 18 Jahre (maximal achteinhalb Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche).

Ordnen Arbeitgeber Überstunden an, müssen sie außerdem die Interessen ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen. So müssen sie für Mütter mit Kindern Alternativen zu Überstunden anbieten.

Also: So einfach kann Ihr Chef Ihnen keine Überstunden aufbrummen.

Und nur fürs Protokoll: Wer gerne zusätzlich arbeiten will, weil er das Geld braucht, kann nicht so ohne Weiteres einfach am Schreibtisch sitzen bleiben. Denn so wenig ein Arbeitgeber Mehrarbeit anordnen kann, wie er lustig ist, so wenig hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Überstunden. Nur benachteiligt werden darf keiner. Wenn also Ihr Kollege länger bleiben darf, dürfen Sie auch.

Ihr Ulf Weigelt

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Leser-Kommentare
  1. Wenn nun Überstunden im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sind, es zu einem Notfall kommen sollte und der Arbeitnehmer ausserplanmässig an seinen Arbeitsplatz kommt, welche "Tarife" gelten dann?Denn wenn man vom "Arbeitsmarkt" spricht, dann müsste es dem Arbeitnehmer doch in so einem Fall frei stehen, den Lohn für seine ausserordentliche Tätigkeit an den Stundensätzen freier Berater zu orientieren und er müsste sich (nach meinem Empfinden für die "Marktwirtschaft") auch verweigern dürfen, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, dieser Forderung nachzukommen.Natürlich spielen hier i.d.R. persönliche Faktoren eine sehr grosse Rolle, aber andererseits sehen immer weniger Arbeitnehmer etwas von den Gewinnen der Produkte, die sie herstellen. Aus meiner Sicht ist es höchst legitim, einen Arbeitgeber "sitzen zu lassen", wenn dieser nicht bereit ist, eine Notsituation nicht daran zu messen, was es das Unternehmen kosten würde, Dritte z.B. mit einer Wieder-In-Gang-Setzung von Maschinen zu beauftragen.Schliesslich kann man ja auch, wenn man erst einmal am Verhandeln ist, andere Assets von seinem Arbeitgeber fordern. Es muss ja nicht immer Geld sein,  das bekanntlich gerade bei KMU oft knapp ist.Mich würde es also sehr interessieren, ob dann eine Abmahnung oder gar eine Kündigung des unternehmerisch denkenden Arbeitnehmers in Frage käme. Also nicht, weil sich der AN prinzipiell verweigern würde, sondern weil er aus unternehmerischen Überlegungen überzeugt ist, seine Arbeitskraft nicht zu einem (an der Notsituation gemessenen) Dumping-Preis zu verkaufen.F. Mayer

  2. Sicherlich ist die Frage nach der Mehrarbeit juristisch korrekt beantwortet. Dies scheint allerdings nicht die dringenste Frage in diesem Zusammenhang zu sein. Immer häufiger geht es nicht vordergründig um Mehrstunden, sondern tatsächlich um Mehrarbeit in der normalen Arbeitszeit, die nur noch in freiwilliger unvergüteter Arbeitszeit, den Überstunden, geleistet werden muss. Jeder Hinweis auf Anerkennung dieser Zeit dürfte mit dem Hinweis auf mangelnde Leistungsfähigkeit beantwortet werden. Immer häufiger hört man dann auch, wenn Dir Dein Arbeitsplatz nicht passt, draußend stehen genug andere, die arbeiten auch für weniger.

  3. Ich arbeite als Bauingenieur was bedeutet, dass mein Stundenaufwand dann anfällt, wenn es der Baufortschritt erfordert. Das heißt im Klartext: 40 Stunden immer, anwachsend auf bis zu 80 in den Stoßzeiten. Ich bekomme keine Überstunden angeordnet, sondern ein Projekt übertragen und habe dieses zu bewältigen. Juristisch gesehen könnte ich sicher heimgehen oder sagen, dass das nicht mehr geht. realistisch ist aber, dass ich dann die längste Zeit meinen Job gehabt habe. Ich denke, dass es den meisten Angestellten so geht. Geráde in einer Zeit, in der eben genug andere "willige" bereit stehen. Und das ist für mein Dafürhalten kein Problem welche juristisch zu lösen ist, sondern direkt von der Mentalität des Chefs abhängt und von der Bereitwilligkeit der Arbeitnehmer.

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