Urteil Verfassungsrichter kippen striktes Rauchverbot
Erfolg für die Wirte: Das Bundesverfassungsgericht hebt das Rauchverbot in kleinen Kneipen auf - auch in Diskotheken darf teilweise wieder gequalmt werden.

© Timothy A. Clary/AFP/Getty Images
In Eckkneipen darf künftig wieder geraucht werden.
Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt.
Die Regelungen bleiben vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss eine Neuregelung erlassen werden. Allerdings darf in Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ab sofort wieder geraucht werden.
Das Gericht formulierte hierfür jedoch Bedingungen: Die Wirte müssen an der Tür ein Schild anbringen, das unübersehbar vor einer Raucherkneipe warnt und Jugendlichen unter 18 den Eintritt verwehren.
Zwar ist den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.
Besitzer zweier kleiner Kneipen in Berlin und einer Diskothek in Baden-Württemberg hatten gegen das Rauchverbot wegen Umsatzeinbußen geklagt. Seit Jahresanfang ist das Rauchen in Kneipen, Restaurants oder Diskotheken in fast allen Bundesländern verboten. In Berlin und Baden-Württemberg ist es wie in den meisten anderen Ländern aber weiter erlaubt, wenn die Gaststätte einen abgetrennten Nichtraucherraum ausweist. Die klagenden Kneipenbesitzer hatten beanstandet, dass ihnen dies nicht möglich ist.
Auch im Fall der der baden-württembergischen Diskothek hoben die Richter bis zu einer Neuregelung das generelle Rauchverbot für Diskos auf, die nur von Volljährigen besucht werden dürfen. Dort darf dürfen nun Raucherräume eingerichtet werden, in denen sich allerdings keine Tanzfläche befinden darf.
Formal gilt das Urteil nur für die beiden Bundesländer. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vor.
- Datum 28.10.2008 - 13:13 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Das Gericht hat die Gesetze in den Ländern zurückgenommen, die keineswegs strikt sind - Ausnahmen ohne Ende.Hingegen würde das Gericht ein absolutes Verbot durchgehen lassen.Bitte um Änderung.
Mitten in die erhitzte Rauchverbotsdiskussion des Sommers 2008 platzt die Produktneuheit einer mittelständischen Chemiefirma aus Brandenburg: Airy Ultra. .Die Flüssigkeit wird mit einem elektrostatischen Luftbefeuchter in der Luft verteilt, verhält sich nachgewiesenermaßen vollkommen gesundheitsneutral, und bindet alle im Rauch enthaltenen Gifte zu ungefährlichen Staubpartikeln..Das Produkt wird begeistert aufgenommen. In Bayern beschließt die CSU-geführte Regierung wenige Wochen vor der Landtagswahl kurzerhand, das Rauchen in Einraumkneipen zu erlauben, wenn die Wirte eine Airy Ultra-Behandlung der Raumluft sicherstellen. Für das Oktoberfest planen einige Festwirte, mit Disko-Nebelmaschinen das Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern harmonischer zu gestalten. Eine Sonderserie mit Erdbeer-Aroma wird zum großen Sommerschlager, selbst die als Scherz gedachte Kleinserie mit Bierdunst-Aroma wird ein Renner. Den Bedenken der Grünen wegen des Stromverbrauches der Zerstäuber begegnet der Hersteller durch das Modell "Fairy Öko" mit Kurbel-Generator..Das allgemeine Glück währt gerade zwei Monate, bis ein Chemie-Doktorand aus Hamburg herausfindet, dass sich wesentliche Bestandteile von Airy Ultra bei Temperaturen über 120 Grad Celsius in geringen Mengen zu einer giftigen, aber instabilen Substanz verbinden. Die Instabilität dieser Substanz schließt eine Gefährdung von Passivrauchern vollständig aus, aber für Raucher gibt der Forscher eine Verdoppelung des Krebsrisikos bei täglich 10 Zigaretten in Airy Ultra-geschwängerter Luft an. Innerhalb weniger Tage bestätigen anerkannte Forschungslabore aus ganz Europa diese Ergebnisse..Am folgenden Wochenende kommt es in ganz Deutschland zu tumultartigen Szenen in den Gaststätten. Raucher und Nichtraucher kämpfen, teilweise mit roher Gewalt, um ihr individuelles Recht auf einen gemütlichen, gesunden Abend. Die Politiker sind ratlos. Wessen Gesundheits- und Gewohnheitsrechte sind höher zu werten? Am Ende rufen mal wieder alle nach einer Entscheidung aus Karlsruhe..Rechtsexperten, was nun?
Es ist für mich erstaunlich, dass das Verfassungsgericht nur auf das Gesetz, aber nicht auf die Gesundheit des Volkes berücksichtigt hat.
Na, wo sind sie denn, die mutigen Politiker/innen ? Vollständiges Rauchverbot aber zack-zack ! Kein kompromisslerisches Rumgequengel mit Zusatz-Sonder-Ausnahmeregeln.Also allen Mut zusammengenommen und den empörten Aufschrei (wie in Bayern) tapfer ignorieren und dann TOTALVERBOT ohne wenn und aber.Wie ? Soviel Mut haben die nicht ? Ach so.
Da wo alle Arten von Totalitarismus hingehören: Auf dem Abfallhaufen der Geschichte...
Da wo alle Arten von Totalitarismus hingehören: Auf dem Abfallhaufen der Geschichte...
Das Urteil wurde in dem Artikel weitgehend korrekt wiedergegeben. Allerdings führt die Schlagzeile in die völlig falsche Richtung. Wie der Begründung (und dem Artikel) zu entnehmen ist, hat das Gericht das Verbot nicht für zu strikt, sondern für ungerecht im Bereich der nicht erforderlichen Aussnahmen gehalten. So ist dann auch im Artikel korrekt darauf hingewiesen worden, dass sogar ein wirklich striktes, nämlich totales Rauchverbot in der Gastronomie verfassungsgemäß wäre. Verwirrend finde ich leider auch den Absatz über die Umsatzeinbußen. Diese sind nämlich nur im Rahmen der Ungleichbehandlung bei den Ausnahmen von Bedeutung. Ansonsten nicht. Der Tenor in diesem Punkt ist klar: Gesundheitsschutz vor Ertragsschutz. Also alles in allem eine sehr gerechte und abgewogene Entscheidung (soweit ich als Anwalt das einschätzen kann), die leider in den Medien dem Kern nach falsch dargestellt wird. So wir hier die Schlagzeile beweist.
Sehr geehrte Benutzer,das Wort "strikt" bezieht sich auf die Einheitsregelung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil kritisierte:"Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten
abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch
Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden."Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE
Sehr geehrte Benutzer,das Wort "strikt" bezieht sich auf die Einheitsregelung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil kritisierte:"Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten
abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch
Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden."Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE
Das Verfassungsgericht darf mit dem Name "Das Deutsche Volk" den Willen des Volkes (mehr als 80 % des Volkes) verneien.
Sehr geehrte Benutzer,das Wort "strikt" bezieht sich auf die Einheitsregelung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil kritisierte:"Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten
abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch
Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden."Johannes Kuhn, Redaktion ZEIT ONLINE
... zeigen ganz klar, dass es Ihnen nicht im entferntesten um Gesundheit geht. (entfernt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen und persönliche Angriffe. Die Redaktion/jk).
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