Datenschutz Sind Sie kreditwürdig?
Das Bundeskabinett will den Datenschutz beim Scoring verbessern. Doch der beschlossene Gesetzentwurf stärkt vor allem die Rechtssicherheit für Kreditfirmen
Katrin Schmidt brauchte ziemlich lange, bis sie dahinterkam, warum sie nur gegen Vorkasse im Internet einkaufen durfte. Als sie es endlich erfahren hatte, war sie so schockiert, dass sie ihren Nachnamen ändern ließ: Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, hielt sie für eine Kreditkartenbetrügerin.
Dank des neuen Bundesdatenschutzgesetzes , dessen Entwurf das Kabinett am Mittwoch auf den Weg brachte, könnte sie künftig schneller und leichter an solche Information gelangen. Ändern aber würde sich an ihrer negativen Bewertung durch die Schufa und den daraus entstehenden Nachteilen dennoch nichts. Im Gegenteil.
Katrin Schmidt hieß bis vor einiger Zeit wirklich so und das war schon ihr ganzes Problem. Es gab eine Frau gleichen Namens und gleichen Geburtsdatums, die irgendetwas getan haben muss, das zu einer "Einmeldung Kreditkarte" bei der Schufa führte - zu dem Hinweis also, dass dieser Person in Gelddingen nicht zu trauen ist.
In den Datenbanken des Kreditbüros wurden die beiden Schmidts wie auch immer zu einer und konnten erst nach vielen Briefen und Telefonaten wieder getrennt werden. Über Jahre hinweg besaß unsere Katrin Schmidt das miese "Scoring" einer anderen. Ihr Name war nichts wert.
Genau das ist das Problem. Das nun überarbeitete Datenschutzgesetz gibt den Bewerteten – immerhin 65 Millionen Deutschen – mehr Rechte, etwas über die eigene Bewertung zu erfahren. Die nutzen ihnen aber nur etwas, wenn sie sie auch wahrnehmen. Wer nichts von seinem schlechten Ruf ahnt, wird nie dahinterkommen, warum er ihn hat.
Eine Informationspflicht über solche finanziellen Beurteilungen gibt es nicht. Geschweige denn einen Schutz vor Scoring oder eine Regelung, die dazu verwendeten Daten immer wieder auf Korrektheit zu prüfen.
Auch die neu eingeführte Anweisung, dass Betroffene über die Meldung negativer Dinge an die Schufa informiert werden müssen, hätte Katrin Schmidt nicht geholfen. Gilt diese doch nur bei "nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen", also beispielsweise offenen Rechnungen, die man für unbegründet hält und deswegen nicht bezahlt. Ein nachgewiesener Kreditkartenbetrug aber ist rechtskräftig und würde weiter stillschweigend gemeldet.
- Datum 30.07.2008 - 17:01 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Sorry, aber als jemand, der sich mit der Thematik leider auch schon intensiver befassen musste, stelle ich fest, dass der Autor in vielen Dingen einfach keine Ahnung zu haben scheint.Nichts von dem, was hier beschrieben wurde, ist "Scoring". Die "Einmeldung Kreditkarte" erfolgt meines Wissens bei jeder person, die über eine solche verfügt (das wurde mir seinerzeit mitgeteilt, und durch die Daten meiner Familie konnte ich das mittlerweile auch nachvollziehen). Dieser Eintrag verschlechtert also entgegen der Aussage des Artikels den Score nicht. Außerdem speichert die schufa m.E. keine Daten zum Mißbrauch von Kreditkarten - leider, denn sonst wäre ich damals auf den betrug, der mit meiner ohne mein Wissen begangen wurde, wohlmöglich früher aufmerksam geworden. Wer wissen will, was "Scoring" tatsächlich ist, dem empfehle ich die Wikipedia, insbesondere dem Autor:http://de.wikipedia.org/w...
Sehr geehrter Palamedes,vielen Dank für den Hinweis auf Wikipedia. Aber in dem beschriebenen Fall, zu dem ich auch die Unterlagen kenne, steht im Schufa-Eintrag tatsächlich nicht mehr als eine Einmeldung. Allerdings gab die Schufa der Betroffenen telefonisch Auskunft, dass es sich dabei um einen Kreditkartenbetrug handelte - dies wurde auch an Versandhändler etc. weitergeleitet, wie einer davon bestätigte - wodurch es zu den beschriebenen Problemen kam. Der Eintrag hatte also tatsächlich das Scoring verschlechtert.Beste GrüßeKai Biermann
Ich fand den Artikel gut und wichtig. Lediglich der Zusammenhang von Schufa und Scoring war mir nicht ganz klar, aber dass die Schufa offensichtlich selber scored kann man sogar auf deren Seite nachlesen.In diesem Sinne, Danke Herr Biermann.
Daß für Fernabsatzfirmen und Versandhandel (Quelle/Otto etc.) es notwendig ist über ein Kartei zu verfügen, wo säumige Zahler aufgeführt sind ist ja in Ordnung. Nur ist dieses System so außer Kontrolle geraten, daß ich jeden, der bei mir die Durchführung einer Finanzierung plant, erst mal zur Schufa schicke um eine Selbstauskunft einzuholen. Daß das Kabinett nichts Bürgerfreundliches auf die Beine bringt, sagt meines erachtens einiges über "erfolgreiche" Lobbyarbeit aus.Zetti
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