Datenschutz Sind Sie kreditwürdig?
Das Bundeskabinett will den Datenschutz beim Scoring verbessern. Doch der beschlossene Gesetzentwurf stärkt vor allem die Rechtssicherheit für Kreditfirmen
Katrin Schmidt brauchte ziemlich lange, bis sie dahinterkam, warum sie nur gegen Vorkasse im Internet einkaufen durfte. Als sie es endlich erfahren hatte, war sie so schockiert, dass sie ihren Nachnamen ändern ließ: Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, hielt sie für eine Kreditkartenbetrügerin.
Dank des neuen Bundesdatenschutzgesetzes , dessen Entwurf das Kabinett am Mittwoch auf den Weg brachte, könnte sie künftig schneller und leichter an solche Information gelangen. Ändern aber würde sich an ihrer negativen Bewertung durch die Schufa und den daraus entstehenden Nachteilen dennoch nichts. Im Gegenteil.
Katrin Schmidt hieß bis vor einiger Zeit wirklich so und das war schon ihr ganzes Problem. Es gab eine Frau gleichen Namens und gleichen Geburtsdatums, die irgendetwas getan haben muss, das zu einer "Einmeldung Kreditkarte" bei der Schufa führte - zu dem Hinweis also, dass dieser Person in Gelddingen nicht zu trauen ist.
In den Datenbanken des Kreditbüros wurden die beiden Schmidts wie auch immer zu einer und konnten erst nach vielen Briefen und Telefonaten wieder getrennt werden. Über Jahre hinweg besaß unsere Katrin Schmidt das miese "Scoring" einer anderen. Ihr Name war nichts wert.
Genau das ist das Problem. Das nun überarbeitete Datenschutzgesetz gibt den Bewerteten – immerhin 65 Millionen Deutschen – mehr Rechte, etwas über die eigene Bewertung zu erfahren. Die nutzen ihnen aber nur etwas, wenn sie sie auch wahrnehmen. Wer nichts von seinem schlechten Ruf ahnt, wird nie dahinterkommen, warum er ihn hat.
Eine Informationspflicht über solche finanziellen Beurteilungen gibt es nicht. Geschweige denn einen Schutz vor Scoring oder eine Regelung, die dazu verwendeten Daten immer wieder auf Korrektheit zu prüfen.
Auch die neu eingeführte Anweisung, dass Betroffene über die Meldung negativer Dinge an die Schufa informiert werden müssen, hätte Katrin Schmidt nicht geholfen. Gilt diese doch nur bei "nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen", also beispielsweise offenen Rechnungen, die man für unbegründet hält und deswegen nicht bezahlt. Ein nachgewiesener Kreditkartenbetrug aber ist rechtskräftig und würde weiter stillschweigend gemeldet.
Überhaupt wird nicht weniger oder kontrollierteres Scoring das Ergebnis der Gesetzesüberarbeitung sein, sondern nach Ansicht von Datenschützern eher mehr und auch mehr "Einmeldungen" .
Denn künftig dürften, tritt das Gesetz so in Kraft, pauschal alle offenen Forderungen nach bestimmten Fristen an die Schufa oder andere Kreditbüros gemeldet werden, unabhängig davon, ob sie berechtigt sind oder nicht. Wer nicht will, dass nie rechtskräftig gewordene Verträge seine Bonität verschlechtern, müsste aktiv werden. Bisher reicht es, nichts zu tun.
Das Gesetz hat weitere Tücken. Zwar versucht die Bundesregierung, so etwas wie eine nachvollziehbare Grundlage für die Bewertung zu schaffen. Gelungen aber ist es ihr nicht.
Auskunfteien, Banken, Versicherungen müssen den Score ihrer Kunden mittels eines "anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens" berechnen und dürfen nur Daten verwenden, die zur Schätzung der Wahrscheinlichkeit eines Verhaltens "erheblich" sind. Das aber sagt gar nichts darüber aus, ob es auch sinnvoll ist, mittels gerade dieser Daten und dieses Verfahrens zu berechnen, ob jemand seine Schulden bezahlen wird.
Ein Beispiel? In immer mehr Haushalten stehen immer mehr Computer. Gleichzeitig gibt es in unserer Gesellschaft immer mehr Rentner. Mit dem anerkannten Verfahren der Korrelationsanalyse lässt sich zwischen beiden Beobachtungen leicht ein statistischer Zusammenhang berechnen. Plausibel aber ist es nicht, dass der höhere Absatz von Computern den Rentnern zu verdanken ist.
Das Exempel ist platt, auch Kreditbüros beschäftigen wohl Statistiker, die wissen, dass solche Aussagen unsinnig sind. Jedoch können die eingesetzten Verfahren bei aller künftig verordneten Transparenz kaum je nachgeprüft werden.
Dazu reicht es nämlich nicht, die verwendeten Daten zu kennen. Der gesamte Datenbestand, der bei der Berechnung eine Rolle spielte, müsste analysiert werden; vielleicht Millionen von Informationen. Beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein findet man daher: Die Regelung bleibe in diesem Punkt "leider weit hinter der schon bisher bestehenden Rechtslage zurück".
Dazu kommt, dass sich diejenigen, die solche Bewertungen verwenden, oft nicht klar darüber sind, was sie wirklich bedeuten. Denn ein Score gibt keine Auskunft darüber, wie das tatsächliche Verhalten eines Betroffenen in der Vergangenheit aussah und wie es in der Zukunft aussehen wird.
Er beschreibt lediglich die Wahrscheinlichkeit, mit der ein solches Verhalten eintreffen könnte; und zwar nur bei einer bestimmten Gruppe von Menschen, zu denen der Bewertete gehört.
Das ist wie beim Regen. Eine Regenwahrscheinlichkeit von 70 Prozent bedeutet, dass es an 70 Prozent aller Tage mit einer ähnlichen Wetterlage geregnet hat. Ob es morgen wirklich regnet, sagt diese Zahl nicht.
Es ist gut, dass die Bundesregierung überhaupt versucht, die rüden Methoden des Scorings zu regulieren. Die zwei grundlegenden Mängel des Verfahrens aber – die Qualität der Daten und die Plausibilität der Analyse – wurden nicht beseitigt.
Da hilft es auch nichts, dass der letzte Entwurf des Gesetzes ( hier als pdf ) gegenüber den vorherigen noch einmal überarbeitet wurde. Verfahren, die bisher sowieso schon Verwendung fanden, verpasste die Bundesregierung lediglich eine gesetzliche Grundlage. Was bisher in einer Art Grauzone geschah, ist nun offiziell erlaubt. Die Wirtschaft erhält Rechtssicherheit, geben musste sie dafür nicht viel.
- Datum 30.07.2008 - 17:01 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Sorry, aber als jemand, der sich mit der Thematik leider auch schon intensiver befassen musste, stelle ich fest, dass der Autor in vielen Dingen einfach keine Ahnung zu haben scheint.Nichts von dem, was hier beschrieben wurde, ist "Scoring". Die "Einmeldung Kreditkarte" erfolgt meines Wissens bei jeder person, die über eine solche verfügt (das wurde mir seinerzeit mitgeteilt, und durch die Daten meiner Familie konnte ich das mittlerweile auch nachvollziehen). Dieser Eintrag verschlechtert also entgegen der Aussage des Artikels den Score nicht. Außerdem speichert die schufa m.E. keine Daten zum Mißbrauch von Kreditkarten - leider, denn sonst wäre ich damals auf den betrug, der mit meiner ohne mein Wissen begangen wurde, wohlmöglich früher aufmerksam geworden. Wer wissen will, was "Scoring" tatsächlich ist, dem empfehle ich die Wikipedia, insbesondere dem Autor:http://de.wikipedia.org/w...
Sehr geehrter Palamedes,vielen Dank für den Hinweis auf Wikipedia. Aber in dem beschriebenen Fall, zu dem ich auch die Unterlagen kenne, steht im Schufa-Eintrag tatsächlich nicht mehr als eine Einmeldung. Allerdings gab die Schufa der Betroffenen telefonisch Auskunft, dass es sich dabei um einen Kreditkartenbetrug handelte - dies wurde auch an Versandhändler etc. weitergeleitet, wie einer davon bestätigte - wodurch es zu den beschriebenen Problemen kam. Der Eintrag hatte also tatsächlich das Scoring verschlechtert.Beste GrüßeKai Biermann
Ich fand den Artikel gut und wichtig. Lediglich der Zusammenhang von Schufa und Scoring war mir nicht ganz klar, aber dass die Schufa offensichtlich selber scored kann man sogar auf deren Seite nachlesen.In diesem Sinne, Danke Herr Biermann.
Daß für Fernabsatzfirmen und Versandhandel (Quelle/Otto etc.) es notwendig ist über ein Kartei zu verfügen, wo säumige Zahler aufgeführt sind ist ja in Ordnung. Nur ist dieses System so außer Kontrolle geraten, daß ich jeden, der bei mir die Durchführung einer Finanzierung plant, erst mal zur Schufa schicke um eine Selbstauskunft einzuholen. Daß das Kabinett nichts Bürgerfreundliches auf die Beine bringt, sagt meines erachtens einiges über "erfolgreiche" Lobbyarbeit aus.Zetti
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