Siemens-Affäre Die Chefs müssen sich verantworten
Der Siemens-Aufsichtsrat hatte keine andere Wahl, als die Ex-Vorstände des Konzerns wegen des Schmiergeldskandals auf Schadenersatz zu verklagen, sagt Corporate-Governance-Experte Manuel Theisen. Ein Interview
ZEIT ONLINE: Der Aufsichtsrat von Siemens hat entschieden, die ehemaligen Vorstände zu verklagen. Ihm blieb keine andere Wahl, sagen Sie. Warum?
Manuel Theisen: Aus rechtlicher Sicht hat der Aufsichtsrat keinen Spielraum. Nachdem das Münchner Landgericht im ersten Siemens-Prozess befunden hat, dass vieles für eine Mitwisserschaft der ehemaligen Vorstände spricht, kann der Aufsichtsrat nicht einfach eine Gegenposition einnehmen. Sobald mehr für die Vermutung spricht, dass Ansprüche berechtigt sein können, dass also der Vorstand sich möglicherweise etwas hat zuschulden kommen lassen, ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen. Sonst läuft er Gefahr, selbst Ziel einer Aktionärsklage zu werden.
ZEIT ONLINE: Welche Konsequenzen hätte die Klage für die Ex-Vorstände?
Theisen: Zunächst haftet der Vorstand als Organ. Einzelpersonen werden nicht verklagt. Jeder ehemalige Vorstand kann aber versuchen, für seine Person einen Schadensanspruch abzuwenden. In einem Prozess wird sich sicher herausstellen, wie die Verantwortung auf die einzelnen Personen verteilt ist – erste Hinweise gab es ja schon im gerade abgeschlossenen Siemens-Prozess.
ZEIT ONLINE: Wie will man herausfinden, welchen Schaden dem Konzern durch die Untätigkeit seines Vorstands entstanden ist?
Theisen: Das wird schwierig. Einige Anwälte argumentieren jetzt schon, Siemens hätte aus der Korruption mehr Nutzen gezogen, als insgesamt Schaden entstanden sei. Das halte ich aber für ziemlich abenteuerlich. Es gibt eine weitere spannende Frage: Wird der Ex-Vorstand seine Aufsichtsräte decken? Man könnte ja argumentieren, das Kontrollgremium sei seiner Pflicht ebenfalls nicht nachgekommen. Das ist der Grund, warum solche Verfahren bislang ganz selten angestrengt worden sind.
ZEIT ONLINE: Gibt es denn noch ehemalige Vorstände im Siemens-Aufsichtsrat?
Theisen: Nicht mehr. Aber Heinrich von Pierer war nach seinem Abschied als Siemens-Chef Aufsichtsratsvorsitzender. Wird sein Nachfolger Klaus Kleinfeld mit verklagt, könnte er am Ende in zwei Rollen belangt werden: als Aufsichtsratsvorsitzender Kleinfelds und als Vorstandschef.
- Datum 11.05.2009 - 16:31 Uhr
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Zitat: Theisen: Das wird schwierig. Einige Anwälte
argumentieren jetzt schon, Siemens hätte aus der Korruption mehr Nutzen
gezogen, als insgesamt Schaden entstanden sei. Das halte ich aber für
ziemlich abenteuerlich. ZitatendeHerr Theisen, Sie haben da vermutlich etwas nicht richtig verstanden: Die ganze Sauerei wurde gemacht, um den Profit nun auch endlich durch Korruption nutzbar machen zu können. Sie müssen umdenken! Das war alles bewußt und gewollt und geplant. - Die cleveren Anwälte haben schon recht (man darf es nur nicht so sehr laut aussprechen). Abenteuerlich? Von wegen...
in einem Land mit der Religion der Kulturbereicherer einen Geschäftsabschluss ohne Schmiergeld! Ihr Unternehmen würde großen Schaden und viele Ihrer Mitarbeiter den Job verlieren. Es gibt nun mal Kulturen, in denen Schmieren der Normalfall ist. Das ist sehr bedauerlich aber wahr.
in einem Land mit der Religion der Kulturbereicherer einen Geschäftsabschluss ohne Schmiergeld! Ihr Unternehmen würde großen Schaden und viele Ihrer Mitarbeiter den Job verlieren. Es gibt nun mal Kulturen, in denen Schmieren der Normalfall ist. Das ist sehr bedauerlich aber wahr.
in einem Land mit der Religion der Kulturbereicherer einen Geschäftsabschluss ohne Schmiergeld! Ihr Unternehmen würde großen Schaden und viele Ihrer Mitarbeiter den Job verlieren. Es gibt nun mal Kulturen, in denen Schmieren der Normalfall ist. Das ist sehr bedauerlich aber wahr.
Was soll denn diese sinnlose Klage? Nur aus Furcht vor der SEC? Etwas mehr Selbstbewusstsein, meine Herren im SiemensVorstand.
Eine Klage auf Schadenersatz hat meines Erachtens nur dann ihren Platz und ihre Berechtigung, wenn sich die Vorstände / aufsichsräte persönlich bereichert hätten. Aber im hier vorliegenden Fall wurden Schmiergeldzahlungen zugunsten des SiemensKonzerns getätigt. Daraus kann niemals eine persönliche Haftung resultieren.
Es wird mit der Klage sinnlos Unfrieden gestiftet und noch mehr Geld verbrannt. Anwälte und WPGesellschaften freuen sich natürlich diebisch darüber.
Ich habe kein Problem damit, wenn der Siemens Konzern Verbindungen zu den bisherigen Vorständen kappt (keine Autos mehr - keine Büros mehr), um seine Unabhängigkeit von diesen zu demonstrieren. Aber eine solchige Klage. Niemals.
Wo ist denn das Ende einer solchenKlage? Kann der Kleinaktionär seinen Akteinwertverlust einklagen? so er denn seine Aktien zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkauft hat?
Und warum fordert man dann nicht die ganzen 2 Mrd. Euro ein, die das ganze Deseaster bislang wohl gekostet hat?
Oh nein. Technokraten an der Spitze kommen zu solchen Lösungen.
Mein Unverständnis wollte ich damit ausdrücken.
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