Steuer-ID Bürgerrechtler rufen zur Klage auf

Kritiker sagen, die neue Identifikationsnummer sei verfassungswidrig. Sie haben eine Klageschrift für all jene veröffentlicht, die sich nicht registrieren lassen wollen

Vor dem Zweiten Weltkrieg galten die Niederlande als führend in der Bevölkerungsstatistik. Ab 1930 bauten sie ein Register auf, in dem jeder Bürger mit Name, Beruf, Religion und selbst eventuellen Behinderungen erfasst war. Ein "Papiermensch" war das Ziel, so vollständig, dass er den natürlichen Menschen vertreten konnte. Man kam dem recht nahe. Als 1940 die Nationalsozialisten die Niederlande besetzten, waren sie beeindruckt von der Vollständigkeit des Registers – und nutzten es um so viele Juden wie nur möglich zu finden und zu ermorden. Von den 140.000 niederländischen Juden wurden mehr als 100.000 umgebracht .

Das Beispiel mag im Zusammenhang mit der neuen deutschen Steueridentifikationsnummer abwegig erscheinen. Es zeigt aber, dass es Gefahren birgt, wenn ein Staat zu viele Informationen über seine Bürger sammelt. Bürgerrechtler haben daher  dazu aufgerufen , gegen die Steuer-ID, die seit dem 1. August an alle Deutschen verschickt wird, zu klagen. Vorlagen zum Einreichen bei der untersten Instanz, den regionalen Finanzgerichten, stehen dazu bereits im Netz .

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Es ist verständlich, dass deutsche Behörden wissen wollen, welchen beispielsweise Michael Meier sie vor sich haben, gibt es davon doch allein im Telefonbuch 550 Stück. Und im Zweifel kann es wichtig sein zu wissen, ob derjenige aus der Antiterrordatenbank identisch ist mit demjenigen aus der Flensburger Punktekartei oder nicht. Auch für Michael Meier selbst. Trotzdem ist es aus bürgerrechtlicher Sicht bedenklich, dafür gleich eine lebenslang gültige, eindeutige Nummer einzuführen, dank der jeder in beliebigen Datenbanken identifiziert werden kann. Immerhin gilt so etwas als "Personenkennzeichen", als Versuch also, den Menschen "in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren" und ihn damit "wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist". Diese Beschreibung stammt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1969, dass solches Vorgehen untersagte. Gültig ist sie bis heute.

Die Kritiker stören sich dabei nicht an der Nummer selbst, sondern daran, wie viele verschiedene Behörden und Datensätze mit ihr verknüpft werden können und sollen. "Es steht dem Staat frei, so eine Nummer einzuführen", sagte Sven Lüders von der Humanistischen Union. "Allerdings sind damit sehr viele Zugriffsbefugnisse verbunden." Dadurch entstehe nichts anderes als das "erste deutsche Personenkennzeichen" überhaupt. Lüders hofft, dass mit Hilfe von Klagen zumindest die Zahl der Behörden und Stellen eingeschränkt werden kann, die die Steuer-ID nutzen dürfen.

Bis dahin allerdings ist es ein weiter Weg. Denn mindestens ein Fall muss durch alle Instanzen gefochten werden und es bis zum Bundesverfassungsgericht schaffen, damit sich an dem Gesetz etwas ändert. Eine direkte Verfassungsbeschwerde ist nicht möglich, auch wenn das zuständige Bundesfinanzministerium besorgten Bürgern genau diese empfiehlt. "Die Identifikationsnummer ist gesetzlich vorgegeben, sie muss als verfassungswidrig erklärt werden, da nutzt eine Klage beim Finanzgericht gar nichts", sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Leser-Kommentare
    • Rahab
    • 12.08.2008 um 12:40 Uhr

    die nazis freuten sich, dass die niederländer es genauso gehandhabt hatten wie die deutschen. denn auch die hatten das meldewesen immer weiter verfeinert, so dass es möglich war, gruppen unerwünschter staatsbürger zu bilden und... der ariernachweis war dann sozusagen nur noch das tüpfelchen auf dem i.

  1. Heute hat eh jeder ein Handy. Dank Vorratsdatenspeicherung weiß der Staat nicht nur, wen es alles in Deutschland gibt, sondern auch noch wo sich dieser jemand aufhält und mit wem er verkehrt. Private Auskunfteien wissen oft besser wo jemand wohnt als die Einwohnermeldeämter und haben auch noch Informationen zum persönlichen Werdegang und finanziellen Verhältnissen.  Das sehe ich als viel gravierender an. Die einheitliche Steuernummer nimmt sich dagegen eher harmlos aus.

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    Nein, zwei.

    Nein, zwei.

  2. Redaktion

    Lieber Dark Sun,die Nummer mag harmlos scheinen. Ihr Problem ist, dass sie zu einem allumfassenden Instrument werden kann, da über sie alle anderen Daten abfragbar sind - auch die Handynummer und so der derzeitige Standort. Die Nummer selbst ist nicht das Problem, sondern dass mit ihr sehr viele andere Datensätze verknüpft werden sollen.Und @Rahab: Die niederländische Statistik war so gut, dass Auszüge von den Deutschen als Musterbeispiel an die eigenen Meldebehörden versandt wurden...Beste GrüßeKai Biermann

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    Ich bin skeptisch, dass sich die Reform verhindern lässt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich eine Nutzen Risikoabwägung treffen und die Steuer-ID wohl erlauben. Im Computerzeitalter lassen sich auch die verteilten Daten der Finanzämter verknüpfen. Es kostet eben mehr Geld.Bürgerrechtler sollten sich viel mehr darauf konzentrieren, wie der Datenzugriff sinnvoll geregelt werden kann. Informationspflichten Betroffener müssen eingehalten werden. Das Modell des Datennotars finde ich da sehr sinnvoll. Eine unabhängige Bundesbehörde (ähnlich dem Status der Richter) sollte Zugriffe auf sensible Daten regulieren. Betroffene würde zeitnah von dieser Behörde über Datenzugriffe informiert. Man könnte sogar vor dem Zugriff informieren, um den Betroffenen Zeit zum Einsatz von Rechtsmittel zu geben. Der Datennotar würde auch für die Löschung von Daten sorgen für deren Vorhaltung es keine Rechtsgrundlage gibt -> DNA Massentests.So lange das Bundesverfassungsgericht nur zwischen den beiden Alternativen "Erlauben wir den Zugriff" oder "Verbieten wir das Gesetz das den Zugriff regelt" steht, wird der Bürger zum gläsernen Bürger. Der Gesetzgeber wird immer ein paar Fälle finden wo das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse überwiegt. Deshalb müssen Alternativen propagiert werden um solche Eingriffe möglichst rechtsstaatlich und transparent ablaufen zu lassen.

    Ich bin skeptisch, dass sich die Reform verhindern lässt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich eine Nutzen Risikoabwägung treffen und die Steuer-ID wohl erlauben. Im Computerzeitalter lassen sich auch die verteilten Daten der Finanzämter verknüpfen. Es kostet eben mehr Geld.Bürgerrechtler sollten sich viel mehr darauf konzentrieren, wie der Datenzugriff sinnvoll geregelt werden kann. Informationspflichten Betroffener müssen eingehalten werden. Das Modell des Datennotars finde ich da sehr sinnvoll. Eine unabhängige Bundesbehörde (ähnlich dem Status der Richter) sollte Zugriffe auf sensible Daten regulieren. Betroffene würde zeitnah von dieser Behörde über Datenzugriffe informiert. Man könnte sogar vor dem Zugriff informieren, um den Betroffenen Zeit zum Einsatz von Rechtsmittel zu geben. Der Datennotar würde auch für die Löschung von Daten sorgen für deren Vorhaltung es keine Rechtsgrundlage gibt -> DNA Massentests.So lange das Bundesverfassungsgericht nur zwischen den beiden Alternativen "Erlauben wir den Zugriff" oder "Verbieten wir das Gesetz das den Zugriff regelt" steht, wird der Bürger zum gläsernen Bürger. Der Gesetzgeber wird immer ein paar Fälle finden wo das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse überwiegt. Deshalb müssen Alternativen propagiert werden um solche Eingriffe möglichst rechtsstaatlich und transparent ablaufen zu lassen.

  3. Ich bin skeptisch, dass sich die Reform verhindern lässt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich eine Nutzen Risikoabwägung treffen und die Steuer-ID wohl erlauben. Im Computerzeitalter lassen sich auch die verteilten Daten der Finanzämter verknüpfen. Es kostet eben mehr Geld.Bürgerrechtler sollten sich viel mehr darauf konzentrieren, wie der Datenzugriff sinnvoll geregelt werden kann. Informationspflichten Betroffener müssen eingehalten werden. Das Modell des Datennotars finde ich da sehr sinnvoll. Eine unabhängige Bundesbehörde (ähnlich dem Status der Richter) sollte Zugriffe auf sensible Daten regulieren. Betroffene würde zeitnah von dieser Behörde über Datenzugriffe informiert. Man könnte sogar vor dem Zugriff informieren, um den Betroffenen Zeit zum Einsatz von Rechtsmittel zu geben. Der Datennotar würde auch für die Löschung von Daten sorgen für deren Vorhaltung es keine Rechtsgrundlage gibt -> DNA Massentests.So lange das Bundesverfassungsgericht nur zwischen den beiden Alternativen "Erlauben wir den Zugriff" oder "Verbieten wir das Gesetz das den Zugriff regelt" steht, wird der Bürger zum gläsernen Bürger. Der Gesetzgeber wird immer ein paar Fälle finden wo das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse überwiegt. Deshalb müssen Alternativen propagiert werden um solche Eingriffe möglichst rechtsstaatlich und transparent ablaufen zu lassen.

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    • Hugo_P
    • 12.08.2008 um 15:42 Uhr

    Aufpasser" . Ich denke aber, ERST ham die mich zu fragen, wenn jemand was über mich wissen will und was ich ihm an Daten gebe. Und das muß einhergehen damit, daß ich über die Konsequenzen unterrichtet werde, ich also abwägen kann, was mir nun wichtiger ist. D.h. z.B., wenn ich den USA nicht meinen ganzen Lebenslauf freiwillig mitteilen will, flieg ich nicht dorthin; da ist ja (mal am Rande) rechtlich auch einiges im Argen, was deren Zugriff auf sensible Daten angehtWenn man will kann man sich ja heute schon alles über einen zusammensuchen, dauert halt und ist umständlich.Die SCHUFA geistert ja auch grade mal wieder durch die Medien.Und ich halte es für sehr bedenklich, es dem Staat zu einfach zu machen, mich zu durchleuchten; ich bezahl z.B. selten bis nie mit Karte und hebe so gut wie immer am selben Automaten ab; k.A. ob die Banken das alles über Jahre sammeln und weitergeben auf Nachfrage, jedenfalls erfahren die von mir nicht viel, wo ich mich rumtreib! Rumschwadronieren, daß die uns eh alle usw. klemm ich mir jetzt mal; ich bitte aber juristisch bewanderte Mitkommentatoren um halbwegs verständliche Infos, was da nun wer wie wann usw. dürfen soll oder nicht und verständliche Links zu Beiträgen/Artikeln, wenn die jemand übern Weg laufen. (Ich krieg Ausschlag, wenn ich mich durch Gesetzestexte und auf RA-Latein geschriebene Begleittexte ackere! haha) 

    • Hugo_P
    • 12.08.2008 um 15:42 Uhr

    Aufpasser" . Ich denke aber, ERST ham die mich zu fragen, wenn jemand was über mich wissen will und was ich ihm an Daten gebe. Und das muß einhergehen damit, daß ich über die Konsequenzen unterrichtet werde, ich also abwägen kann, was mir nun wichtiger ist. D.h. z.B., wenn ich den USA nicht meinen ganzen Lebenslauf freiwillig mitteilen will, flieg ich nicht dorthin; da ist ja (mal am Rande) rechtlich auch einiges im Argen, was deren Zugriff auf sensible Daten angehtWenn man will kann man sich ja heute schon alles über einen zusammensuchen, dauert halt und ist umständlich.Die SCHUFA geistert ja auch grade mal wieder durch die Medien.Und ich halte es für sehr bedenklich, es dem Staat zu einfach zu machen, mich zu durchleuchten; ich bezahl z.B. selten bis nie mit Karte und hebe so gut wie immer am selben Automaten ab; k.A. ob die Banken das alles über Jahre sammeln und weitergeben auf Nachfrage, jedenfalls erfahren die von mir nicht viel, wo ich mich rumtreib! Rumschwadronieren, daß die uns eh alle usw. klemm ich mir jetzt mal; ich bitte aber juristisch bewanderte Mitkommentatoren um halbwegs verständliche Infos, was da nun wer wie wann usw. dürfen soll oder nicht und verständliche Links zu Beiträgen/Artikeln, wenn die jemand übern Weg laufen. (Ich krieg Ausschlag, wenn ich mich durch Gesetzestexte und auf RA-Latein geschriebene Begleittexte ackere! haha) 

    • Rahab
    • 12.08.2008 um 15:28 Uhr

    sache das bundesverfassungsgericht mal wieder für eine überraschung gut sein wird. so wie beim luftfahrtgesetz - schon vergessen? das informationelle selbstbestimmungsrecht könnte da in der nutzen-risiko-abwägung leicht den ausschlag geben. und nicht die informationspflicht betroffener im voraus und mit unübersehbaren zugriffs- und nutzungsmöglichkeiten.

    • Anonym
    • 12.08.2008 um 15:33 Uhr

    freilich müssen die bürgerrechtler (und nicht nur die) auf die barrikaden gehen. ewig gültige identifikationsnummer, was soll diese nazi-kacke? wenn so etwas erst einmal im politischen denken en vouge ist, dann ist der schritt zur relisierung nicht mehr weit. im übrigen sehe ich zwischen der oben diskutierten "identifikationsnummer" und dem nazi-gebrauch der tätowierungsnummer bei kz-insassen eine ganz glasklare parallele. holzauge, sei wachsam.

    • Hugo_P
    • 12.08.2008 um 15:42 Uhr

    Aufpasser" . Ich denke aber, ERST ham die mich zu fragen, wenn jemand was über mich wissen will und was ich ihm an Daten gebe. Und das muß einhergehen damit, daß ich über die Konsequenzen unterrichtet werde, ich also abwägen kann, was mir nun wichtiger ist. D.h. z.B., wenn ich den USA nicht meinen ganzen Lebenslauf freiwillig mitteilen will, flieg ich nicht dorthin; da ist ja (mal am Rande) rechtlich auch einiges im Argen, was deren Zugriff auf sensible Daten angehtWenn man will kann man sich ja heute schon alles über einen zusammensuchen, dauert halt und ist umständlich.Die SCHUFA geistert ja auch grade mal wieder durch die Medien.Und ich halte es für sehr bedenklich, es dem Staat zu einfach zu machen, mich zu durchleuchten; ich bezahl z.B. selten bis nie mit Karte und hebe so gut wie immer am selben Automaten ab; k.A. ob die Banken das alles über Jahre sammeln und weitergeben auf Nachfrage, jedenfalls erfahren die von mir nicht viel, wo ich mich rumtreib! Rumschwadronieren, daß die uns eh alle usw. klemm ich mir jetzt mal; ich bitte aber juristisch bewanderte Mitkommentatoren um halbwegs verständliche Infos, was da nun wer wie wann usw. dürfen soll oder nicht und verständliche Links zu Beiträgen/Artikeln, wenn die jemand übern Weg laufen. (Ich krieg Ausschlag, wenn ich mich durch Gesetzestexte und auf RA-Latein geschriebene Begleittexte ackere! haha) 

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    Sie sollten nicht so gut wie sondern immer immer.Sinniere ich beim Buchen so vor mich hin: "Komisch! Was hat der da zu suchen? Zweimal die Woche lutscht er nach Mitternacht in der Süderstraße Bargeld aus dem Automaten!" Fragt meine Schreibtischnachbarin: "Wissen Sie nicht, was in der Süderstraße ist?" - "Klar, das Verkehrsamt!" - "Eben!"Bargeldzapfungsdaten snd schlimmer als ein Tagebuch. Es ist sehr aufwendig, sie mit Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbuch abzustimmen. Deshalb bevorzugen die meisten Herren auch die 1 %-Regelung.

    Sie sollten nicht so gut wie sondern immer immer.Sinniere ich beim Buchen so vor mich hin: "Komisch! Was hat der da zu suchen? Zweimal die Woche lutscht er nach Mitternacht in der Süderstraße Bargeld aus dem Automaten!" Fragt meine Schreibtischnachbarin: "Wissen Sie nicht, was in der Süderstraße ist?" - "Klar, das Verkehrsamt!" - "Eben!"Bargeldzapfungsdaten snd schlimmer als ein Tagebuch. Es ist sehr aufwendig, sie mit Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbuch abzustimmen. Deshalb bevorzugen die meisten Herren auch die 1 %-Regelung.

    • Anonym
    • 12.08.2008 um 16:15 Uhr

    Kompliment an die ZEIT-Redaktion, die diese obskure Idee zur "Identifikationsnummer" hier zur Diskussion stellt. Das ist demokratisch und hat Bürgersinn. With best thanks.MfGS.Paschasius

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