Steuer-ID Bürgerrechtler rufen zur Klage aufSeite 2/2
"Quatsch", sagt Lüders von der Humanistischen Union. Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze sei nur ein Jahr nach Verabschiedung möglich, die rechtliche Grundlage der Steuer-ID aber schon fünf Jahre alt. Damit bleibe nur eine Chance: "den Rechtsweg auszuschöpfen". Das aber kann für den Einzelnen – eine Sammelklage ist nicht geplant – teuer werden. Allein das Einreichen der fertig formulierten Klageschrift der Bürgerrechtler beim Finanzgericht kostet mindestens 220 Euro. Je nach Streitwert und Instanz werden aber auch schnell Tausende fällig.
Die Bürgerrechtler wollen daher ein Musterverfahren führen, einen Freiwilligen haben sie bereits. Außerdem suchen sie noch nach einem einfacheren Weg für jedermann. Möglicherweise gehe das auch mit einem einfachen Widerspruchsverfahren. Auch wenn das Finanzministerium wieder anderer Meinung ist. In den Briefen zumindest, in denen es die Identifikationsnummer verschickt, gibt es keine Rechtsbehelfsbelehrung. Man hält es demnach nicht für einen Verwaltungsakt – Widerspruch nicht möglich. Lüders sieht das anders, das werde aber noch geprüft. Wenn Widerspruch möglich ist, soll bald eine Anleitung online gestellt werden, damit jeder der Verwendung seiner eigenen Steuer-ID widersprechen kann.
Sein Verein aber will auf jeden Fall klagen. Um die Kosten macht er sich keine allzu großen Sorgen. Der von den Richtern noch festzulegende Streitwert, der den Preis bestimmt, werde wohl auch in höheren Instanzen kaum mehr als 10.000 Euro betragen, sagte er. "Datenschutz hat bei deutschen Gerichten keinen so hohen Wert."
- Datum 17.10.2008 - 16:23 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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die nazis freuten sich, dass die niederländer es genauso gehandhabt hatten wie die deutschen. denn auch die hatten das meldewesen immer weiter verfeinert, so dass es möglich war, gruppen unerwünschter staatsbürger zu bilden und... der ariernachweis war dann sozusagen nur noch das tüpfelchen auf dem i.
Heute hat eh jeder ein Handy. Dank Vorratsdatenspeicherung weiß der Staat nicht nur, wen es alles in Deutschland gibt, sondern auch noch wo sich dieser jemand aufhält und mit wem er verkehrt. Private Auskunfteien wissen oft besser wo jemand wohnt als die Einwohnermeldeämter und haben auch noch Informationen zum persönlichen Werdegang und finanziellen Verhältnissen. Das sehe ich als viel gravierender an. Die einheitliche Steuernummer nimmt sich dagegen eher harmlos aus.
Nein, zwei.
Nein, zwei.
Lieber Dark Sun,die Nummer mag harmlos scheinen. Ihr Problem ist, dass sie zu einem allumfassenden Instrument werden kann, da über sie alle anderen Daten abfragbar sind - auch die Handynummer und so der derzeitige Standort. Die Nummer selbst ist nicht das Problem, sondern dass mit ihr sehr viele andere Datensätze verknüpft werden sollen.Und @Rahab: Die niederländische Statistik war so gut, dass Auszüge von den Deutschen als Musterbeispiel an die eigenen Meldebehörden versandt wurden...Beste GrüßeKai Biermann
Ich bin skeptisch, dass sich die Reform verhindern lässt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich eine Nutzen Risikoabwägung treffen und die Steuer-ID wohl erlauben. Im Computerzeitalter lassen sich auch die verteilten Daten der Finanzämter verknüpfen. Es kostet eben mehr Geld.Bürgerrechtler sollten sich viel mehr darauf konzentrieren, wie der Datenzugriff sinnvoll geregelt werden kann. Informationspflichten Betroffener müssen eingehalten werden. Das Modell des Datennotars finde ich da sehr sinnvoll. Eine unabhängige Bundesbehörde (ähnlich dem Status der Richter) sollte Zugriffe auf sensible Daten regulieren. Betroffene würde zeitnah von dieser Behörde über Datenzugriffe informiert. Man könnte sogar vor dem Zugriff informieren, um den Betroffenen Zeit zum Einsatz von Rechtsmittel zu geben. Der Datennotar würde auch für die Löschung von Daten sorgen für deren Vorhaltung es keine Rechtsgrundlage gibt -> DNA Massentests.So lange das Bundesverfassungsgericht nur zwischen den beiden Alternativen "Erlauben wir den Zugriff" oder "Verbieten wir das Gesetz das den Zugriff regelt" steht, wird der Bürger zum gläsernen Bürger. Der Gesetzgeber wird immer ein paar Fälle finden wo das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse überwiegt. Deshalb müssen Alternativen propagiert werden um solche Eingriffe möglichst rechtsstaatlich und transparent ablaufen zu lassen.
Ich bin skeptisch, dass sich die Reform verhindern lässt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich eine Nutzen Risikoabwägung treffen und die Steuer-ID wohl erlauben. Im Computerzeitalter lassen sich auch die verteilten Daten der Finanzämter verknüpfen. Es kostet eben mehr Geld.Bürgerrechtler sollten sich viel mehr darauf konzentrieren, wie der Datenzugriff sinnvoll geregelt werden kann. Informationspflichten Betroffener müssen eingehalten werden. Das Modell des Datennotars finde ich da sehr sinnvoll. Eine unabhängige Bundesbehörde (ähnlich dem Status der Richter) sollte Zugriffe auf sensible Daten regulieren. Betroffene würde zeitnah von dieser Behörde über Datenzugriffe informiert. Man könnte sogar vor dem Zugriff informieren, um den Betroffenen Zeit zum Einsatz von Rechtsmittel zu geben. Der Datennotar würde auch für die Löschung von Daten sorgen für deren Vorhaltung es keine Rechtsgrundlage gibt -> DNA Massentests.So lange das Bundesverfassungsgericht nur zwischen den beiden Alternativen "Erlauben wir den Zugriff" oder "Verbieten wir das Gesetz das den Zugriff regelt" steht, wird der Bürger zum gläsernen Bürger. Der Gesetzgeber wird immer ein paar Fälle finden wo das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse überwiegt. Deshalb müssen Alternativen propagiert werden um solche Eingriffe möglichst rechtsstaatlich und transparent ablaufen zu lassen.
Ich bin skeptisch, dass sich die Reform verhindern lässt. Das Bundesverfassungsgericht wird letztinstanzlich eine Nutzen Risikoabwägung treffen und die Steuer-ID wohl erlauben. Im Computerzeitalter lassen sich auch die verteilten Daten der Finanzämter verknüpfen. Es kostet eben mehr Geld.Bürgerrechtler sollten sich viel mehr darauf konzentrieren, wie der Datenzugriff sinnvoll geregelt werden kann. Informationspflichten Betroffener müssen eingehalten werden. Das Modell des Datennotars finde ich da sehr sinnvoll. Eine unabhängige Bundesbehörde (ähnlich dem Status der Richter) sollte Zugriffe auf sensible Daten regulieren. Betroffene würde zeitnah von dieser Behörde über Datenzugriffe informiert. Man könnte sogar vor dem Zugriff informieren, um den Betroffenen Zeit zum Einsatz von Rechtsmittel zu geben. Der Datennotar würde auch für die Löschung von Daten sorgen für deren Vorhaltung es keine Rechtsgrundlage gibt -> DNA Massentests.So lange das Bundesverfassungsgericht nur zwischen den beiden Alternativen "Erlauben wir den Zugriff" oder "Verbieten wir das Gesetz das den Zugriff regelt" steht, wird der Bürger zum gläsernen Bürger. Der Gesetzgeber wird immer ein paar Fälle finden wo das öffentliche Interesse dem Datenschutzinteresse überwiegt. Deshalb müssen Alternativen propagiert werden um solche Eingriffe möglichst rechtsstaatlich und transparent ablaufen zu lassen.
Aufpasser" . Ich denke aber, ERST ham die mich zu fragen, wenn jemand was über mich wissen will und was ich ihm an Daten gebe. Und das muß einhergehen damit, daß ich über die Konsequenzen unterrichtet werde, ich also abwägen kann, was mir nun wichtiger ist. D.h. z.B., wenn ich den USA nicht meinen ganzen Lebenslauf freiwillig mitteilen will, flieg ich nicht dorthin; da ist ja (mal am Rande) rechtlich auch einiges im Argen, was deren Zugriff auf sensible Daten angehtWenn man will kann man sich ja heute schon alles über einen zusammensuchen, dauert halt und ist umständlich.Die SCHUFA geistert ja auch grade mal wieder durch die Medien.Und ich halte es für sehr bedenklich, es dem Staat zu einfach zu machen, mich zu durchleuchten; ich bezahl z.B. selten bis nie mit Karte und hebe so gut wie immer am selben Automaten ab; k.A. ob die Banken das alles über Jahre sammeln und weitergeben auf Nachfrage, jedenfalls erfahren die von mir nicht viel, wo ich mich rumtreib! Rumschwadronieren, daß die uns eh alle usw. klemm ich mir jetzt mal; ich bitte aber juristisch bewanderte Mitkommentatoren um halbwegs verständliche Infos, was da nun wer wie wann usw. dürfen soll oder nicht und verständliche Links zu Beiträgen/Artikeln, wenn die jemand übern Weg laufen. (Ich krieg Ausschlag, wenn ich mich durch Gesetzestexte und auf RA-Latein geschriebene Begleittexte ackere! haha)
Aufpasser" . Ich denke aber, ERST ham die mich zu fragen, wenn jemand was über mich wissen will und was ich ihm an Daten gebe. Und das muß einhergehen damit, daß ich über die Konsequenzen unterrichtet werde, ich also abwägen kann, was mir nun wichtiger ist. D.h. z.B., wenn ich den USA nicht meinen ganzen Lebenslauf freiwillig mitteilen will, flieg ich nicht dorthin; da ist ja (mal am Rande) rechtlich auch einiges im Argen, was deren Zugriff auf sensible Daten angehtWenn man will kann man sich ja heute schon alles über einen zusammensuchen, dauert halt und ist umständlich.Die SCHUFA geistert ja auch grade mal wieder durch die Medien.Und ich halte es für sehr bedenklich, es dem Staat zu einfach zu machen, mich zu durchleuchten; ich bezahl z.B. selten bis nie mit Karte und hebe so gut wie immer am selben Automaten ab; k.A. ob die Banken das alles über Jahre sammeln und weitergeben auf Nachfrage, jedenfalls erfahren die von mir nicht viel, wo ich mich rumtreib! Rumschwadronieren, daß die uns eh alle usw. klemm ich mir jetzt mal; ich bitte aber juristisch bewanderte Mitkommentatoren um halbwegs verständliche Infos, was da nun wer wie wann usw. dürfen soll oder nicht und verständliche Links zu Beiträgen/Artikeln, wenn die jemand übern Weg laufen. (Ich krieg Ausschlag, wenn ich mich durch Gesetzestexte und auf RA-Latein geschriebene Begleittexte ackere! haha)
sache das bundesverfassungsgericht mal wieder für eine überraschung gut sein wird. so wie beim luftfahrtgesetz - schon vergessen? das informationelle selbstbestimmungsrecht könnte da in der nutzen-risiko-abwägung leicht den ausschlag geben. und nicht die informationspflicht betroffener im voraus und mit unübersehbaren zugriffs- und nutzungsmöglichkeiten.
freilich müssen die bürgerrechtler (und nicht nur die) auf die barrikaden gehen. ewig gültige identifikationsnummer, was soll diese nazi-kacke? wenn so etwas erst einmal im politischen denken en vouge ist, dann ist der schritt zur relisierung nicht mehr weit. im übrigen sehe ich zwischen der oben diskutierten "identifikationsnummer" und dem nazi-gebrauch der tätowierungsnummer bei kz-insassen eine ganz glasklare parallele. holzauge, sei wachsam.
Aufpasser" . Ich denke aber, ERST ham die mich zu fragen, wenn jemand was über mich wissen will und was ich ihm an Daten gebe. Und das muß einhergehen damit, daß ich über die Konsequenzen unterrichtet werde, ich also abwägen kann, was mir nun wichtiger ist. D.h. z.B., wenn ich den USA nicht meinen ganzen Lebenslauf freiwillig mitteilen will, flieg ich nicht dorthin; da ist ja (mal am Rande) rechtlich auch einiges im Argen, was deren Zugriff auf sensible Daten angehtWenn man will kann man sich ja heute schon alles über einen zusammensuchen, dauert halt und ist umständlich.Die SCHUFA geistert ja auch grade mal wieder durch die Medien.Und ich halte es für sehr bedenklich, es dem Staat zu einfach zu machen, mich zu durchleuchten; ich bezahl z.B. selten bis nie mit Karte und hebe so gut wie immer am selben Automaten ab; k.A. ob die Banken das alles über Jahre sammeln und weitergeben auf Nachfrage, jedenfalls erfahren die von mir nicht viel, wo ich mich rumtreib! Rumschwadronieren, daß die uns eh alle usw. klemm ich mir jetzt mal; ich bitte aber juristisch bewanderte Mitkommentatoren um halbwegs verständliche Infos, was da nun wer wie wann usw. dürfen soll oder nicht und verständliche Links zu Beiträgen/Artikeln, wenn die jemand übern Weg laufen. (Ich krieg Ausschlag, wenn ich mich durch Gesetzestexte und auf RA-Latein geschriebene Begleittexte ackere! haha)
Sie sollten nicht so gut wie sondern immer immer.Sinniere ich beim Buchen so vor mich hin: "Komisch! Was hat der da zu suchen? Zweimal die Woche lutscht er nach Mitternacht in der Süderstraße Bargeld aus dem Automaten!" Fragt meine Schreibtischnachbarin: "Wissen Sie nicht, was in der Süderstraße ist?" - "Klar, das Verkehrsamt!" - "Eben!"Bargeldzapfungsdaten snd schlimmer als ein Tagebuch. Es ist sehr aufwendig, sie mit Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbuch abzustimmen. Deshalb bevorzugen die meisten Herren auch die 1 %-Regelung.
Sie sollten nicht so gut wie sondern immer immer.Sinniere ich beim Buchen so vor mich hin: "Komisch! Was hat der da zu suchen? Zweimal die Woche lutscht er nach Mitternacht in der Süderstraße Bargeld aus dem Automaten!" Fragt meine Schreibtischnachbarin: "Wissen Sie nicht, was in der Süderstraße ist?" - "Klar, das Verkehrsamt!" - "Eben!"Bargeldzapfungsdaten snd schlimmer als ein Tagebuch. Es ist sehr aufwendig, sie mit Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbuch abzustimmen. Deshalb bevorzugen die meisten Herren auch die 1 %-Regelung.
Kompliment an die ZEIT-Redaktion, die diese obskure Idee zur "Identifikationsnummer" hier zur Diskussion stellt. Das ist demokratisch und hat Bürgersinn. With best thanks.MfGS.Paschasius
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