Datenmissbrauch Auch Telekom-Kunden betroffen
Der Skandal um illegal gehandelte sensible Kundendaten zieht immer weitere Kreise. Verbraucherschützern wurden sechs Millionen Datensätze angeboten, davon vier Millionen mit Kontonummern
Die Verbraucherschützer hatten dieses Scheingeschäft bewusst fingiert, um zu zeigen, wie der illegale Handel funktioniert. "Es ist kein großer Akt, an illegale Daten heranzukommen", sagte der Verbandsvorsitzende Gerd Billen, als er die auf einer DVD und zwei CDs gesammelten Datensätze präsentierte. Viele der zum Schein erworbenen Daten stammten laut Billen wiederum von der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL).
Nach Recherchen der NDR/WDR-Sendung Kriminalreport sind auch Kunden der Deutschen Telekom vom illegalen Datenhandel betroffen. Ein Call-Center in Bremerhaven habe sich illegal Zugriff auf Datenbanken der Telekom verschafft und Daten davon offenbar an Dritte weiterverkauft. Die Datenbanken enthalten laut Bericht persönliche Angaben von 30 Millionen Kunden.
"Die Deutsche Telekom ist offenbar Opfer hoch krimineller Machenschaften", sagte Unternehmenssprecher Philipp Blank auf Anfrage. Der Umfang sei allerdings vollkommen unklar. Auf jeden Fall würden die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und die betroffenen Kunden informiert. "Bisher haben wir keine Erkenntnisse, dass Kundendaten der Deutschen Telekom für Trickbetrügereien missbraucht worden sind", erklärte der Sprecher.
Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen liegen inzwischen Hunderte von Beschwerden von Menschen vor, bei denen 50 bis 100 Euro illegal abgebucht worden seien. Der in Schleswig-Holstein publik gewordene Fall von 17.000 illegal gehandelten Daten sei nur die Spitze eines Eisberges, sagte Verbandsvorsitzender Billen. "In Deutschland findet ein illegaler Datenhandel in ungeheuerem Ausmaß statt."
Nach einem Bericht des ARD-Magazins Report Mainz soll die Krankenkasse DAK vertrauliche Kundendaten an einen privaten Dienstleister weitergegeben haben. Die Firma Healthways International berate im Auftrag der DAK Patienten mit chronischen Herz-Kreislauferkrankungen. Zu diesem Zweck habe die Kasse ihr 200.000 Datensätze zur Verfügung gestellt.
Die DAK argumentiert, die Übermittlung sei als "Datenverarbeitung im Auftrag" zu verstehen und darum durch das Datenschutzgesetz abgesichert. Der Geschäftsführer von Healthways hat dagegen eingestanden, die Daten "definitiv" ohne Einwilligung der Versicherten erhalten zu haben.
Angesichts dieser neuen Fälle wächst der Druck auf den Gesetzgeber. Die Bundesregierung will zunächst die Ermittlungen über den mutmaßlichen Missbrauch von 17.000 Daten abwarten, der in der vergangenen Woche bekannt wurde. Das Call Center Forum Deutschland verurteilte den illegalen Adresshandel. Daten- und Verbraucherschützer sowie die Kriminalpolizei forderten derweil als Konsequenz aus diesem Datenmissbrauch schärfere Sanktionen.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Jetzt müsse auch dem Letzten klar geworden sein, dass Daten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert hätten und nicht alle, die damit umgingen, sich an Recht und Gesetz hielten.
"Das Sanktionensystem des Bundesdatenschutzgesetzes ist so löchrig wie ein Schweizer Käse", kritisierte Schaar bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verbraucherschützern und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter in Berlin. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht bei Verstößen ein Bußgeld von maximal 250.000 Euro und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von höchsten zwei Jahren vor.
Verbraucher- und Datenschützer forderten, das 30 Jahre alte Datenschutzrecht der Entwicklung der Informationstechnologie anzupassen. Höhere Strafen und eine Gewinnabschöpfung müssten dafür sorgen, dass sich Datenmissbrauch wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Datenhandel ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen dürfe nicht mehr erlaubt sein.
- Datum 02.04.2009 - 09:51 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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