Datenmissbrauch Auch Telekom-Kunden betroffenSeite 2/2

Die DAK argumentiert, die Übermittlung sei als "Datenverarbeitung im Auftrag" zu verstehen und darum durch das  Datenschutzgesetz abgesichert. Der Geschäftsführer von Healthways hat dagegen eingestanden, die Daten "definitiv" ohne Einwilligung der Versicherten erhalten zu haben.

Angesichts dieser neuen Fälle wächst der Druck auf den Gesetzgeber. Die Bundesregierung will zunächst die Ermittlungen über den mutmaßlichen Missbrauch von 17.000 Daten abwarten, der in der vergangenen Woche bekannt wurde. Das Call Center Forum Deutschland verurteilte den illegalen Adresshandel. Daten- und Verbraucherschützer sowie die Kriminalpolizei forderten derweil als Konsequenz aus diesem Datenmissbrauch schärfere Sanktionen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Jetzt müsse auch dem Letzten klar geworden sein, dass Daten einen erheblichen wirtschaftlichen Wert hätten und nicht alle, die damit umgingen, sich an Recht und Gesetz hielten.

"Das Sanktionensystem des Bundesdatenschutzgesetzes ist so löchrig wie ein Schweizer Käse", kritisierte Schaar bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verbraucherschützern und dem Bund Deutscher Kriminalbeamter in Berlin. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht bei Verstößen ein Bußgeld von maximal 250.000 Euro und in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von höchsten zwei Jahren vor.

Verbraucher- und Datenschützer forderten, das 30 Jahre alte Datenschutzrecht der Entwicklung der Informationstechnologie anzupassen. Höhere Strafen und eine Gewinnabschöpfung müssten dafür sorgen, dass sich Datenmissbrauch wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Datenhandel ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen dürfe nicht mehr erlaubt sein.

 
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