Arbeitsrecht Überstunden trotz Zeitkonto?
Erst wird die Arbeitszeit geregelt, und dann soll man doch zusätzlich arbeiten - geht das? Die Kolumne zum Arbeitsrecht gibt Antwort

© Foto: Wolfram Steinberg dpa/lhe
Ein Mann arbeitet außerhalb der normalen Bürozeiten an seinem Schreibtisch, aufgenommen am Abend des 05.03.2008 in Frankfurt am Main
Bei uns gibt es ein Zeitkonto, dessen Bandbreite laut Betriebsvereinbarung 105 Stunden beträgt. Ich habe aber bereits 135 Überstunden! Darf mein Chef weitere Überstunden von mir verlangen? fragt ein ZEIT ONLINE-Nutzer
Betriebliche Arbeitszeitkontenregelungen sind Abmachungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, wobei Letztere vom Betriebsrat vertreten werden. Die Arbeitszeitkonten werden zur Flexibilisierung der Arbeitszeit eingeführt.
Zu beachten ist das Arbeitszeitgesetz und etwaig anwendbare Tarifverträge. Da Betriebsvereinbarungen ebenso als Verträge anzusehen sind, bedürfen sie der Schriftform. Sie regeln Rechte und Pflichten beider Parteien und schaffen verbindliche Normen, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen.
Meist werden überschaubare Zeitkonten von 100 bis 500 Stunden eingeführt. Bei Ihnen sind 105 Stunden zwischen den Betriebsvertragsparteien vereinbart. Deshalb darf Ihr Chef nicht einfach so weitere Überstunden von Ihnen verlangen. Denn es wurde ja längst die Maximalgrenze im Zeitplus überschritten.
Deshalb werden oft Zeitspannen in der Betriebsvereinbarung geregelt, innerhalb derer das Zeitplus abgebaut oder das Zeitminus vom Arbeitnehmer ausgeglichen werden muss.
Schauen Sie daher bitte noch einmal genau in der Betriebsvereinbarung nach. Zu beachten ist vor allem dies: Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitszeitplus abbauen will, muss er im Allgemeinen eine bestimmte Ankündigungsfrist einhalten.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 13.05.2009 - 15:56 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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