Kinderschutz Wenn Erzieherin und Staatsanwalt zusammenarbeiten

Die Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung verfolgt auf ihrer heutigen Tagung in Göttingen ein ehrgeiziges Ziel: die Vernetzung von Jugendämtern, Polizei, Ärzten und Therapeuten. Ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden Albrecht Stange

ZEIT ONLINE: Angeblich wird in Deutschland jedes neunte Kind Opfer von Misshandlungen - können Sie diese erschreckenden Zahlen bestätigen?

Stange: Ich bin unglaublich vorsichtig, was Zahlen angeht. Aber aus meiner Erfahrung als Staatsanwalt weiß ich, dass die Dunkelziffer unglaublich groß ist. Vieles wird in den Familien unter den Teppich gekehrt. Was wollen sie einer Frau sagen, die feststellt, dass sie ohne Unterhalt dasteht, wenn ihr Mann morgen ins Gefängnis kommt? Das führt dazu, dass ein Großteil der einschlägigen Fälle überhaupt nicht zur Kenntnis von Medizinern, Jugendbehörden und Vermittlungsbehörden gelangen.

ZEIT ONLINE: War das der Grund, warum Sie sich als Vorstand in der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung (DGgKV) engagieren?

Stange: Ja. Ich habe elf Jahre lang eine Abteilung für häusliche und sexuelle Gewalt bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim geleitet. Dabei habe ich festgestellt, dass wir Juristen wenig geeignet sind, uns in diese Problematik einzuarbeiten. Wir werden in unserer Ausbildung vor allem darauf gedrillt, das „Aufklärungsinteresse“ im Auge zu haben. Beim Versuch, Kontakt zu anderen Berufsgruppen wie Jugendämtern oder Opferschutzbehörden aufzubauen, habe ich damals große Berührungsängste gespürt.

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ZEIT ONLINE: Woher rührten diese Ängste?

Stange: Die Ermittlungsbehörden auf der einen Seite und die Jugendbehörden, Therapeuten und Mediziner auf der anderen Seite haben immer wieder Probleme, gemeinsam zu arbeiten. Bei den Medizinern gibt es das Arztgeheimnis, bei den Jugendbehörden das Sozialgesetz, das eine Schweigepflicht gegenüber den Strafermittlungsbehörden vorsieht. Letztlich steht aber bei all diesen Fragen immer das Kindeswohl an höchster Stelle. Ich habe immer versucht, den Sozialarbeitern ihre Angst zu nehmen, und wir haben schließlich ein sehr gutes Miteinander gefunden.

ZEIT ONLINE: Was will die DGgKV?

Stange: Die einzelnen Berufsgruppen vernetzen: Juristen, Ärzte, Sozialarbeiter und Therapeuten. Wir bieten zum Beispiel Kurse für Kindergärtnerinnen an, in denen sie lernen zu erkennen, wann ein Kind vernachlässigt wird. Und wie sie mit dieser Erkenntnis umgehen. Wir bieten medizinische Fachvorträge an, damit Ärzte Misshandlungen besser erkennen. Diese Berufsgruppen müssen zu Schnittstellen im Kinderschutz werden.

ZEIT ONLINE: Laut Statistischem Bundesamt haben die Jugendämter 2007 deutlich mehr Kinder und Jugendliche in staatliche Obhut genommen als im Jahr zuvor. Liegt das daran, dass es mehr Fälle gibt oder dass die Menschen genauer hinschauen?

Stange:
Es spricht mehr dafür, dass die Aufmerksamkeit größer geworden ist. Hinzu kommt, dass die Jugendämter durch die extremen Fälle von Kindstötungen der letzten Jahre sehr unter Druck geraten sind und eher einschreiten, als sie es früher vielleicht getan hätten.
Das Problem ist aber ein anderes: Es gibt nicht nur mehr Fälle, die Mitarbeiter in den Jugendämtern haben gar nicht die Zeit, sich um sie zu kümmern. Sie haben zu wenig Geld und Mitarbeiter. Das geht eindeutig zu Lasten der Kinder.

ZEIT ONLINE: Wie passt das zusammen mit den Äußerungen von Politikern? Kanzlerin Merkel hat den Kinderschutz im vergangenen Dezember zur Chefsache erklärt.

Stange: Gegen diese Sprüche bin ich sehr allergisch, genau wie gegen die Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts. Das ist reiner Populismus, denn der bestehende Strafrahmen wird noch nicht einmal ausgeschöpft. Wenn man für gefährliche Körperverletzung einen Strafrahmen von fünf Jahren hat und die Täter alle nur acht Monate auf Bewährung bekommen, dann muss man nicht darüber diskutieren, ob man die Grenze auf sieben Jahre erhöht.

ZEIT ONLINE: Was halten Sie von der Forderung einiger SPD-Politiker, das Grundgesetz um einen Artikel zum „Kinderrecht“ zu ergänzen?

Stange: Wenn der Kinderschutz im Grundrecht verankert wäre, würde es zeigen, wie wichtig der Gesetzgeber und damit auch die Gesellschaft das Thema nimmt. Ein solches Recht in der Verfassung würde auch in gewisser Weise die Erziehungspraxis ändern.

ZEIT ONLINE: Wichtiger als Strafe ist Prävention, darüber sind sich alle Seiten einig. Sollte man hier nicht schon am besten vor der Geburt eines Kindes beginnen und werdende Eltern betreuen?

Stange: Auf jeden Fall: Dass Hebammen schon vor der Geburt des Kindes in die Familien kommen und schwierige familiäre Konstellationen erkennen, wird allgemein als sehr positiv bewertet. Doch wie setzt man dieses Konzept um? Man muss immer wieder Beratungsangebote machen, die so selbstverständlich erscheinen, dass sie eben nicht als Verpflichtung oder Zwang angesehen werden. Überzeugungsarbeit ist dem Kinderschutz sicherlich viel zuträglicher als Zwang.

Die Fragen stellte Carolin Ströbele.

 
Leser-Kommentare
  1. Harz-4-Empfänger ohne Schulabschluss und nicht-europäische Migranten sind in einsehbarer Weise nicht erziehungsfähig im Sinne einer auf Bildung ausgelegten Demokratie. Daraus sollte folgen: Pflichtkindergarten, ganztägig, ab dem 3. Lebensjahr.
    Besser noch wäre eine ecole maternelle, als Pflichtvorschule/Pflichtkindergarten ab dem 4. Lebensjahr, nach französischem Vorbild.

    Alles, was gesagt werden kann, kann klar gesagt werden -
    Ludwig Wittgenstein

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Rahab
    • 25.09.2008 um 19:17 Uhr

    vorgeschlagenen maßnahmen vielmehr für alle die für notwendig, die sich was besseres dünken und diesen dünkel unkontrolliert an ihre brut weitergeben. da wäre eine ecole pater-maternelle ein sehr gutes korrektiv!

    • Rahab
    • 25.09.2008 um 19:17 Uhr

    vorgeschlagenen maßnahmen vielmehr für alle die für notwendig, die sich was besseres dünken und diesen dünkel unkontrolliert an ihre brut weitergeben. da wäre eine ecole pater-maternelle ein sehr gutes korrektiv!

    • Rellem
    • 25.09.2008 um 19:10 Uhr

    Hi @ll
    Zitat aus dem Artikel
    *ZEIT ONLINE: Wichtiger als Strafe ist Prävention, darüber sind sich alle Seiten einig. Sollte man hier nicht schon am besten vor der Geburt eines Kindes beginnen und werdende Eltern betreuen?

    Stange: Auf jeden Fall: Dass Hebammen schon vor der Geburt des Kindes in die Familien kommen und schwierige familiäre Konstellationen erkennen, wird allgemein als sehr positiv bewertet. Doch wie setzt man dieses Konzept um? Man muss immer wieder Beratungsangebote machen, die so selbstverständlich erscheinen, dass sie eben nicht als Verpflichtung oder Zwang angesehen werden. Überzeugungsarbeit ist dem Kinderschutz sicherlich viel zuträglicher als Zwang.*
    Zitat Ende
    Die Hebamme als vorgelagerter Spitzel?
    Was passiert wenn die Familie eben keinen Bock hat sich Mainstream gerecht zu verhalten?
    Schlägt dann das Jugend "Amt" zu, dieses Konstrukt aus den Zeiten des dritten Reiches?
    Hier geht es nicht Kinderschutz, sondern darum interessierten Kreisen den Zugriff auf die Kinder fremder Leute zu geben.
    Bsp.
    Wormser Prozesse
    Der Hauptbelastungszeuge der Anklage eröffnete ein Kinderheim (Spatzen-Nest) und nahm genau die Kinder in "Obhut" die mit Hilfe seiner Aussage und tatkräftiger Hilfe des Jugend "Amtes" ihren Eltern weggenommen wurden.
    Das die Eltern komplett freigesprochen wurden, ist dem Jugend "Amt" bis heute schlicht egal.
    Gruss
    Rene

    • Rahab
    • 25.09.2008 um 19:17 Uhr

    vorgeschlagenen maßnahmen vielmehr für alle die für notwendig, die sich was besseres dünken und diesen dünkel unkontrolliert an ihre brut weitergeben. da wäre eine ecole pater-maternelle ein sehr gutes korrektiv!

  2. Solange die Familien mit Kindern zu den wirtschaftlichen Verlierern zählen, obwohl sie mit einem dankenswerten Aufwand für die Zukunft derer sorgen, die sich oft aus sicherer Entfernung als kenntnisreiche Kommentatoren aufspielen.
    Familien brauchen zuallererst eine Lebensgrundlage, die ihnen erlaubt, ihre Zeit für die Kinder und deren Entwicklung einzusetzen. Der wirtschaftliche Druck der Verhältnisse nimmt vielen Eltern die Luft, um sich angemessen ihrer wichtigsten Aufgabe zu widmen. Da helfen Kontrollsysteme und ein Wasserkopf fachlicher Beratungen nur bedingt, weil ihr Wirkungskreis das Hauptfeld der Probleme höchstens erreichen kann. Von gerecht werden kann nicht die Rede sein unabhängig von der Qualifikation der Fachleute.
    Eine Gesellschaft verdankt ihre Zukunft ihren Kindern. Die Verantwortung für deren Wohl kann sich nicht auf die Eltern beschränken.
    Kinder entwickeln in schwierigen Umständen oft besondere Fähigkeiten. Dieses oberflächliche Schwierigkeiten=schwierige Kinder hat sich in der Praxis nur selten bestätigt.

    • th
    • 04.11.2008 um 23:52 Uhr

    die bereits vom Jugendamt "in die Obhut genommen" wurden und nicht mehr ihren Eltern zurückgegeben werden? Wie der Schutz der Familien vor falschen Beschuldigungen und Übereifer mit fürchterlichen Folgen, wie im Falle Worms? Wie die Kontrolle von Pflegefamilien?
    Schliesslich kann auch das Zerreissen von Familien aufgrund von Verdächtigungen durchaus eine gravierende Kindesmisshandlung bedeuten.

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