Da staunt der Chef Beleidigt vom Vorgesetzten
Darf ein Chef seine Mitarbeiter mit Spott überschütten? Natürlich nicht - nur ist die Tat so leicht nicht zu beweisen. Die Kolumne zum Arbeitsrecht
Meine Chefin kennt keine Grenzen und wird schnell persönlich. Wenn einer der Angestellten Fehler macht, lässt sie es alle in der Kanzlei wissen und macht uns klar, wie "dumm" wir doch sind. Psychisch ist das manchmal nicht mehr auszuhalten. Welche Konsequenzen ergeben sich für mich, wenn ich fristlos kündige? Droht mir eine Sperre von der Arbeitsagentur?
fragt Sandra Mengel aus Marburg
Sehr geehrte Frau Mengel,
In Ihrem Fall könnte man schon fast von Mobbing sprechen. Als Mobbing wird bezeichnet, wenn eine Mitarbeiterin systematisch angefeindet, schikaniert und diskriminiert wird.
Mobbingattacken können viele Formen annehmen: Der Chef oder andere Mitarbeiter äußern sich öffentlich abwertend über einen Kollegen, sie behandeln ihn abschätzig, beachten ihn nicht, ahmen ihn nach, äffen ihn sogar nach, schlagen einen aggressiven Ton an, vergeben sinnlose Arbeitsaufträge, bewerten Arbeitsergebnisse kleinlich und überzogen. Manchmal geht das bis hin zu offenen Anfeindungen, Schikanen, Beleidigungen und Psychoterror. Häufig steckt dahinter das Ziel, den Betroffenen mürbe zu machen, damit er von sich aus seinen Job aufgibt.
In Ihrem Fall würde ich noch nicht davon ausgehen, dass Ihre Chefin Sie zur Kündigung bewegen will. Ich vermute, Ihre Vorgesetzte ist einfach eine schlechte Führungskraft, die nicht motivieren kann.
Dennoch sollten und müssen Sie Ihre Situation nicht einfach hinnehmen. Denn die Folgen eines solchen Verhaltens können für Betroffene enorm sein: Sie reichen von gesundheitlichen Schäden bis zur inneren Verzweiflung.
Da diese Aktivitäten von Ihrer Chefin ausgehen, verstößt diese eindeutig gegen die ihr obliegende Fürsorgepflicht. Sie haben also das Recht, Unterlassung zu verlangen, entweder direkt von ihr - oder Sie beschweren sich in der nächst höheren Hierarchieebene bei Ihrem Arbeitgeber.
Ist Ihre Chefin auch gleichzeitig Ihr Arbeitgeber, wird eine Beschwerde unter Umständen sinnlos sein. Nur direkt ansprechen sollten Sie es schon. Wenn vorhanden, können Sie auch den Betriebs- oder Personalrat um Mithilfe und Beistand auffordern.
Eine Unterlassungsklage oder eine Klage auf Schadenersatz sollten Sie sorgfältig abwägen, denn dann müssen Sie alles akribisch genau darlegen und beweisen. Deshalb ist es in der Praxis oft sehr schwer, mit ausschließlich rechtlichen Mitteln gegen solche Verhaltensweisen vorzugehen.
Ist Ihre Chefin nicht Ihre Arbeitgeberin, müssen sich der Betriebsrat (sofern vorhanden) und Ihr Arbeitgeber schützend vor Sie stellen. Insbesondere Ihr Arbeitgeber hat ausreichende Möglichkeiten, da er gegen Ihre Chefin mit Schritten wie Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung vorgehen kann. Schließlich verstößt Ihre Chefin gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten wie Treue und Rücksichtnahme.
Ob eine Sperrfrist bei der von Ihnen ins Auge gefassten Kündigung droht, kann man nicht pauschal beantwortet. Ich würde Ihnen raten, sich einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zu besorgen, um dort Ihren Fall konkret vorzutragen. Ihr Arbeitsvermittler wird Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Ihnen sagen, ob ein wichtiger Grund zur Kündigung vorliegt, der eben keine Sperrzeit auslöst.
Allerdings habe ich hier meine Zweifel, weil unter Umständen keine gesundheitlichen Beeinträchtigen vorliegen. Lassen Sie sich aber auf jeden Fall die Information auf einen Sperrzeitverzicht schriftlich geben, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt.
Ihr Ulf Weigelt
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- Datum 13.05.2009 - 15:56 Uhr
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