Da staunt der Chef Arbeiten bis zum Umfallen?
Sechs Tage arbeiten, drei Tage frei und dann noch Überstunden - ist das erlaubt? Ja, unter Umständen, erklärt die Kolumne zum Arbeitsrecht
In meinem Tarifvertrag ist geregelt, dass ich bereit sein muss, Überstunden zu leisten. Wir haben ein Schichtsystem: sechs Tage arbeiten, drei Tage frei. Nun kommt es schon seit Längerem vor, dass wir zu Zusatzdiensten und "länger arbeiten" verdonnert werden. Aber wie viele Überstunden muss ich leisten? Und kann ich auch Überstunden ablehnen? Ich habe einen 160-Stunden-Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen, T.B.
Liebe/r T.B.,
Überstunden sind sehr oft ein Streitpunkt zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Um Ihren Fall beurteilen zu können, müsste ich den genauen Wortlaut Ihres Tarifvertrags kennen. Außerdem müsste ich wissen, ob zusätzlich eine Betriebsvereinbarung existiert.
Auf jeden Fall sollten Sie den Sachverhalt aber mit Ihrem Betriebsrat besprechen, wenn es den in Ihrem Betrieb denn gibt.
Der Tarifvertrag stellt nämlich lediglich die Rechtsgrundlage für das Ableisten von Überstunden dar. Der Arbeitnehmer muss nur dann über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus arbeiten, wenn es eine solche Rechtsgrundlage gibt.
Wegen des von Ihnen angesprochenen Tarifvertrags sind Sie daher vom Grundsatz her zunächst verpflichtet, Überstunden zu leisten. Es muss nun genauer geprüft werden, was der Tarifvertrag hierzu konkret aussagt.
Generell regeln die meisten Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge nicht nur die Höhe der Arbeitszeit und Überstunden, sondern auch, in welchem Zeitraum Überstunden vorher anzukündigen sind und wie diese abgebaut oder aber auch welche Zuschläge gezahlt werden.
So hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Oder beispielsweise entschieden, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über die anstehende Mehrarbeit zu informieren hat. Den Mitarbeitern müsse ein Mindestmaß an Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Privatleben eingeräumt werden.
- Datum 13.05.2009 - 15:56 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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