Überwachung Mehr Große Lauschangriffe

Die Zahl akustischer Wohnraumüberwachungen ist zum ersten Mal seit vier Jahren wieder gestiegen

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland durch Ermittler 13 Mal Wohnungen akustisch überwacht worden. Dies teilte die Bundesregierung in ihrem jährlichen Bericht mit. Absolut ist diese Zahl gering, doch bedeutet sie gegenüber den vergangenen Jahren einen erheblichen Anstieg.

Der sogenannte Große Lauschangriff ist eine der heikelsten Maßnahmen der Strafverfolger, greift er doch massiv in die Privatsphäre ein. Im Gegensatz zum "kleinen Lauschangriff" dürfen dabei nach Anordnung durch einen Richter Wohnungen von Verdächtigen verwanzt und über längere Zeit abgehört werden.

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Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004 sind die Auflagen dafür streng und auf schwere Straftaten begrenzt. Die Zahl der Verfahren war daher in den letzten Jahren sehr gering: 2004 elf Überwachungen, 2005 sieben, 2006 drei.

Die Liste der Überwachungen 2007 führt Bayern an, dort wurde die Technik vier Mal angeordnet und eingesetzt, sämtlich in Privatwohnungen. Zwei Überwachungen wurden hinterher als "unergiebig" eingeschätzt.

Der Generalbundesanwalt nutzte das Verfahren 2007 drei Mal, zwei Mal waren die Protokolle "nicht verwertbar". Weitere Lauschangriffe gab es durch Ermittler in Hamburg, Sachsen und Niedersachsen. Die Dauer reichte insgesamt von zwei bis zu 68 Tagen.

Das Bundeskriminalamt (zwei Mal) und der Zollfahndungsdienst (ein Mal) nutzten Lauschangriffe zur "Eigensicherung", um eigene Ermittler während des Einsatzes in Wohnungen abzusichern.

Ziel waren vor allem kriminelle Vereinigungen, Spione, Waffen- und Drogenhändler, Geldfälscher und Verbreiter von Kinderpornografie. Mitgeteilt wurde den überwachten Personen der Einsatz so gut wie nie. Hauptsächliche Begründung der Behörden: "Gefährdet weitere Ermittlungen".

 
Leser-Kommentare
  1. Das Ende des Privatlebens ist in Sicht
    Optische und akustische Wohnraumüberwachung mit modernster Technik:
    http://www.findefux.de/fo...

    • Peter.
    • 03.10.2008 um 2:24 Uhr

    So, so, unergiebig
    Ich möchte dran erinnern, daß es schwere Straftaten, die eine erhebliche Gefahr für das Staatsgut ( oder so ähnlich ) darstellen müssen, sein müssen, und wo besteht die bei einem Dealer, bitte schön ? Und gar zum Eigengebrauch, lächerlich ! Und wie war das mit der richterlichen Genehmigung und der Pflicht, das mitzuteilen ?

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