Terrorverdächtige Haftbefehl aufgehoben

Die beiden am Flughafen Köln/Bonn festgenommenen Männer sind wieder auf freiem Fuß. Die derzeitigen Beweise reichten nicht für einen dringenden Tatverdacht

Die beiden aus Somalia stammenden Verdächtigen sind zurück bei ihren Familien. Nach Aussage des Oberstaatsanwalts Fred Apostel reichten die Beweise nicht für einen dringenden Tatverdacht und somit für eine Fortsetzung der Haft aus. Ein Sprecher des Bonner Landgerichts bestätigte diese Erklärung. Das Gericht sei an die Entscheidung gebunden und deshalb dem Antrag gefolgt.

Zehn Tage lang saßen die beiden Verdächtigen in Untersuchungshaft, nachdem sie am 26. September vor dem Start einer KLM-Maschine nach Amsterdam aus dem Flugzeug geholt worden waren. Ihre Festnahme hatte Fragen nach dem Vorgehen
der Polizei aufgeworfen.

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Die Behörden verdächtigten die Männer, sich am Dschihad (Heiliger Krieg) beteiligen zu wollen. Die Beschuldigten hätten in naher Zukunft Anschläge geplant, hatte Apostel erklärt. Als Indiz für einen befürchteten Selbstmordanschlag soll ein im Gepäck gefundener Abschiedsbrief eines Verdächtigen gefunden worden sein.

Die Männer waren nach Erkenntnissen der Ermittler entweder auf dem Weg zur Ausbildung in ein Terrorlager oder wollten direkt in den Kampf in Ostafrika ziehen, als sie aus dem Flugzeug geholt wurden. Sie gehören nach einem Bericht des Spiegel zu einer Gruppe junger Fanatiker aus der Region Bonn, die der Bundesverfassungsschutz schon seit Wochen im Visier hatte.

 
Leser-Kommentare
    • Peter.
    • 07.10.2008 um 20:06 Uhr
    1. So, So

    aber für monatelange Observierung hats gereicht ......( kicher )

    • Rahab
    • 08.10.2008 um 18:31 Uhr
    2. und?

    wo bleiben alle die, die's schon immer wußten, wie schlimm diese menschen eines anderen religiösen bekenntnisses sind, mit ihren ... na gut, nicht entschuldigungen, aber ... den eingeständnissen, dass sie vielleicht doch ein bißchen zu schnell aus der hüfte geschossen haben?
    und colorandi causa: können wir alle in diesemfall nicht froh sein, dass kein minister oder general oder dergleichen in die verlegenheit kam, von einer abschußerlaubnis gebrauch gemacht zu haben?

  1. Kommentar zum Beitrag: Haftbefehl aufgehoben

    Hier begeben sich alle Beteiligten auf sehr dünnes Eis, denn zum Einen verbieten die deutschen Gesetze, dass man Menschen ohne ausreichende Beweise inhafieren darf, zum Anderen, fürchtet man sich vor möglichen Anschlägen. Seit den brutalen Anschlägen vom 11. September 2001, sind die deutschen Behörden im Umgang mit "Verdächtigen" erheblich sensibler geworden. Meines Erachtens ist es richtig, dass die Verdächtigen wieder auf freien Fuß gekommen sind, zumal die Beweislage gegen die beiden eher dürftig ist, anderenfalls würden wir uns den amerikanischen Gepflogenheiten annähern, und hätten bald unserer eigenes "Guantanamo", und das kann nicht wirklich gewollt sein. Selbst wenn die beiden Personen Anschläge geplant, oder Vorbereitungen zu solchen unterstützt haben sollen, kann in einem Rechtsstaat wie Deutschland das Grundgesetz nicht so einfach außer Kraft gesetzt werden. Es gilt in Deutschland noch immer das Unschuldsprinzip, und das gilt solange, bis jemand von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde, und das unabhägig davon, ob von solchen Personen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

    Thomas Brockmann

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    • Rahab
    • 09.10.2008 um 7:41 Uhr

    seit der erklärung 'war on terror' sind behörden im umgang mit potentiell verdächtigen noch un-sensibler geworden!

    • Rahab
    • 09.10.2008 um 7:41 Uhr

    seit der erklärung 'war on terror' sind behörden im umgang mit potentiell verdächtigen noch un-sensibler geworden!

    • Rahab
    • 09.10.2008 um 7:41 Uhr

    seit der erklärung 'war on terror' sind behörden im umgang mit potentiell verdächtigen noch un-sensibler geworden!

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