Fall Kampusch Neue Gefahr für das OpferSeite 2/2

Die Sorgen scheinen berechtigt. In dieser Woche zitierte die Tageszeitung Österreich aus einem vertraulichen Gerichtsgutachten zum Inzestfall Amstetten. Der Titel der Geschichte: "Ich habe sie beim Sex nie angeschaut.“ Josef F. ist nicht rechtskräftig verurteilt, ein Verfahren hat bis dato noch nicht stattgefunden. Österreich kümmert das freilich wenig.

Und ob Heute tatsächlich aus den Ereignissen gelernt hat, wie Ganzger hofft, scheint angesichts der aktuellen Berichterstattung zweifelhaft. So feierte die U-Bahnzeitung in seiner Freitagsausgabe die Wiederaufnahme des Falls als "eine wichtige Entscheidung für das Ansehen der Justiz" und vor allem als "Riesenerfolg für Heute “ selbst. Frei nach dem Motto: Wenn's die Behörden nicht können, muss eben der Boulevard ran.

Die Beispiele Kampusch und Amstetten haben deutlich gemacht, dass die Selbstregulierung der Presse in Österreich nicht funktioniert. Der Staat möchte nun gegenlenken. Alfred Noll ist Rechtsanwalt und sitzt in einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums. Ihr Ziel: Eine Novellierung des Mediengesetzes. Denn das Organ zur Selbstregulierung der Presse, der Presserat, "ist tot und ich sehe nicht, dass es hier in absehbarer Zeit zu einer Reorganisation kommt“, sagt Noll. Das mache eine Verschärfung des Mediengesetzes durch den Gesetzgeber notwendig.

Künftig soll die betragsmäßige Beschränkung für Entschädigungssummen aufgehoben ("Nach oben hin offen“) und ein Schutz vor Paparazzi eingeführt werden. Weil die Frist für die Geltendmachung von Schadensersatzanspruch verlängert werden soll, könnten neue Persönlichkeitsverletzungen für die Medien auch im Fall Kampusch Folgen haben: Bei einer erfolgreichen Gesetzesänderung hätten die nächsten Grenzüberschreitungen der Boulevardpresse dann äußerst teure Konsequenzen. 

 
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