Patientenverfügung Vorrang für den letzten Willen
Im Streit um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen liegt nun ein Kompromissvorschlag vor. Er könnte zur Grundlage einer Einigung werden
Unter welchen Bedingungen möchte ich auch als Schwerkranker oder -verletzter weiterleben und wann lieber sterben? Rund neun Millionen Menschen in Deutschland haben diese Frage für sich bereits in einer Patientenverfügung beantwortet. Doch welche Gültigkeit kommt diesen Willenserklärungen im Fall der Fälle zu? Bisher ist diese Frage vor allem durch eine Reihe von Gerichtsurteilen geklärt worden, nicht jedoch durch ein Gesetz.
Um dieses wird im Bundestag seit vier Jahren gerungen. Mittlerweile liegen drei Entwürfe vor, die noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht und vor der Osterpause im kommenden Jahr entschieden werden sollen. Als Letzte stellte am Mittwoch eine Gruppe von Abgeordneten der Union, der SPD als auch der Linkspartei ihren Vorschlag vor.
Weil keiner der anderen ebenfalls interfraktionellen Entwürfe bisher auf eine Mehrheit hoffen könne, habe man versucht, einen Mittelweg zu gehen, sagte der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller als Sprecher der Gruppe. Der neue Vorschlag trage sowohl dem Patientenschutz als auch der Patientenautonomie Rechnung.
Tatsächlich orientieren sich die Abgeordneten weitgehend an der bisherigen Rechtsprechung. Vieles von dem, was durch den Zöller-Entwurf gesetzlich geregelt werden soll, sei bereits heute selbstverständlich, räumte der Arzt und CDU-Abgeordnete Hans Georg Faust ein, der zu den Unterstützern gehört. Sinnvoll könne ein solches Gesetz dennoch sein, so die der Gruppe ebenfalls angehörende frühere Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD). Schließlich gehe es darum, "die gute ärztliche Praxis festzuschreiben". Will heißen: eine schlechte zu verhindern.
Dem Zöller-Entwurf zufolge sollen Patientenverfügungen – selbst mündliche - grundsätzlich gültig sein. Allerdings kommt dem Arzt eine entscheidende Rolle zu. Er muss in jedem Fall gemeinsam mit dem Betreuer des Patienten prüfen, ob die Patientenverfügung auf die eingetretene Situation zutrifft und dem mutmaßlichen aktuellen Willen des Patienten entspricht. Können sich Arzt und Betreuer nicht einigen, soll ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden. Vor allem an diesem Punkt werde durch das Gesetz eine bisher bestehende Lücke geschlossen, sagt Zöller.
Nach Ansicht seiner Gruppe wird mit ihrem Vorschlag dem Patientenwillen besser Rechnung getragen, als dies in dem von dem CDU-Politiker Wolfgang Bosbach und anderen Ende Oktober vorgelegten Entwurf der Fall ist. Zugleich werde aber dem Schutz des Patienten ein höherer Stellenwert eingeräumt, als dies die Gruppe um den SPD-Abgeordneten Joachim Stünker plane, deren Entwurf bereits im Sommer im Bundestag in erster Lesung diskutiert worden war.
- Datum 12.11.2008 - 15:33 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Egal, welchen zeitlichen Abstand man für eine Aktualisierung vorsieht. Es kommt unter Umständen der Tag, an dem ein Bürger geistig nicht mehr in der Lage ist, etwas rechtskräftig festzulegen. Dann wird die Patientenverfügung ungültig, wenn die Aktualisierungszeit abgelaufen ist. Eventuell kann ein Betreuer neu entscheiden, und der entscheidet unter Umständen nicht im Sinne des Bürgers.
Dabei ist die Betreuungspraxis ein weiteres Problem. Ein Bürger kann einen Betreuer für sich festlegen und mit diesem alles besprechen und festlegen. Leider brauchen sich die Gerichte nicht an die Betreuungsverfügung zu halten. Der Richter kann irgendjemanden einsetzen und der vom Bürger gewünschte Betreuer hat keine Chance, dagegen vorzugehen.
Dieses Problem müsste gleichzeitig mit der Patientenverfügung mit gelöst werden.
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