Klar-Freilassung: Ein Sieg des Rechtsstaats
Der Ex-Terrorist Christian Klar zeigt keine Reue, er weigert sich, die RAF-Morde aufzuklären. Dennoch ist es richtig, ihn nach 26 Jahren Haft freizulassen. Ein Kommentar
Christian Klar war einer der schlimmsten Anführer der RAF, ein skrupelloser, brutaler Mörder. Als Kopf der zweiten Generation der Rote Armee Fraktion war er im "Deutschen Herbst" 1977 an der Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto und ihrer Begleiter beteiligt. Er hat sich bis heute von der menschenverachtenden, verblendeten Ideologie der RAF nicht losgesagt. Er hat sich nicht zu seinen Taten bekannt, er hat sie nicht bereut, und er hat gegenüber den Angehörigen nie ein Wort der Entschuldigung gefunden. Er bleibt bis heute gefangen in dem grauenhaften Weltbild der Linksterroristen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun dennoch entschieden, Christian Klar Anfang nächsten Jahres auf freien Fuß zu setzen . Es blieb dem Gericht gar keine andere Wahl. Denn der Rechtsstaat entscheidet in solchen Fällen nicht nach Reue oder der Bereitschaft, an der Aufklärung mitzuwirken. Das spielt nur beim Strafurteil eine Rolle.
Christian Klar hat zu Recht die Höchststrafe bekommen. Er hat 26 Jahre im Gefängnis gesessen, mehr als ein Vierteljahrhundert, solange wie kein anderer RAF-Terrorist. Er hat seine Strafe verbüßt. Das Gericht hat festgestellt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht – das ist das Einzige, was jetzt rechtsstaatlich noch zählt.
Die Gesellschaft und die Angehörigen der Opfer werden sich schwer damit tun, genauso wie manche Politiker, die sich über die Freilassung empören. Und es ist ja auch schwer auszuhalten, dass bald ein Mensch wieder frei herumläuft, der so offenkundig nicht resozialisiert ist, der keine Anzeichen von normalem menschlichem Empfinden und Einsicht zeigt. Bundespräsident Horst Köhler hat daher aus gutem Grund im vergangenen Erinnerungsjahr an den Deutschen Herbst seine vorzeitige Begnadigung abgelehnt.
Aber Klar jetzt noch länger in Haft zu halten wäre nicht nur ein Rechtsbruch. Es würde den Rechtsstaat selbst infrage stellen und ihn genau zu dem machen, als was ihn die einstigen RAF-Kämpfer immer angesehen haben: als politische Siegerjustiz.
Gerade indem die Stuttgarter Richter Christian Klar wie jeden x-beliebigen, gnadenlosen Mörder behandeln, erweisen sich die deutsche Justiz und die bundesrepublikanische Gesellschaft als standhaft und selbstbewusst: Wir haben es nicht nötig, einen Mörder bis zum Ende seiner Tage einzusperren. Er ist mit sich selbst schon gestraft genug. Alles andere ist nun Vergangenheit.





Ich denke Herr Klar ist zusätzlich zu seiner Haftstrafe genug mit sich selbst bestraft. Dass er keine Reue zeigt, lässt doch klar erkennen dass er immer noch an diese menschenverachtende und überholte Ideologie glaubt. Was soll aus so einem Menschen heute noch werden? Kollumnist á lá F.J.Wagner? "Post von Klar" in der Jungen Welt?
Ich weiss genau was passieren wird. Das gleiche wie vor eineinhalb Jahren bei Brigitte Mohnhaupt. Ein paar Leute aus Politik und Medien werden dazu ihre bekannten Worthülsen ablassen, die Boulervardpresse wird das ganze noch eine Weile ausschmücken und letztendlich wird Klar genauso in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.
Man sollte das ganze durch solche Debatten nicht unnötig mythifizieren. Man würde den Herrschaften nur entgegenkommen, schließlich wollten sie ja immer als Politische gefangene, Mörder einer guten Sache wegen etc betrachtet werden. Und eben das sind/waren sie ja nicht.
blühen können....
herr Klar wird vermutlich bis an sein lebensende auf hatz4-nivea leben müssen. immerhin möchte die justizkasse von ihm noch ne ganze menge geld. das bleibt ihm nichts über dem pfändungsfreibetrag.
im Radio gehört, Claus Peymann habe Christian Klar ein Angebot gemacht.
Auf Radio WDR 3 läuft gerade "Na hören Sie doch mal auf zu grinsen! / Fragmente des Stammheim-Prozesses"
Ein reueloser vielfach Mörder ist pleite. Der ist wohl herzlos, dem da nicht die Tränen kommen.
im Radio gehört, Claus Peymann habe Christian Klar ein Angebot gemacht.
Auf Radio WDR 3 läuft gerade "Na hören Sie doch mal auf zu grinsen! / Fragmente des Stammheim-Prozesses"
Ein reueloser vielfach Mörder ist pleite. Der ist wohl herzlos, dem da nicht die Tränen kommen.
Die Frage, die der ZEIT-Autor Ludwig Greven hätte diskutieren sollen, ist, ob es richtig und korrekt war, Herrn Klar 26 Jahre im Gefängnis einzusperren und keinerlei Gnade zu zeigen.
26 Jahre, das ist eine Strafe, die z.B. gegen keinen der Nazi- und SS-Massenmörder ausgesprochen wurde. Ein Skandal, der erst in der nächsten Generation von Rechts- und Sozialwissenschaftlern sowie Historikern noch aufgearbeitet werden muß!
Klar wurde nie von dem ferrarifahrenden Justizminister Goll und den völlig unabhängigen Stuttgarter Richter wie jeder x-beliebige, gnadenlose Mörder behandelt
Reue kann niemand von Klar verlangen! Auch ist es sein gut verbrieftes Recht, sich nicht zu den RAF-Taten bzw. RAF-Morden einzulassen. Durch sein Verhalten hat er auch die Chance vertan, einen Strafbonus von den Richtern zu erhalten. Um einen 'promineten Vergleich' zu ziehen: Unser Ex-Kanzler Kohl verhält sich, an ein angebliches Ehrenwort gebunden, genauso wie Klar, auf einer durchaus gut vergleichbaren Rechtsgrundlage. Reue ist in der Regel für Überzeugungstäter ein 'Fremdwort'.
Das Klar sich weigert, die RAF-Morde aufzuklären, wie der ZEIt-Autor behauptet, ist eine falsche, nicht korrekte Behauptung. Aufklären müssen die Ermittlungsbehörden, die Bundesstaatsanwaltschaft.
Eine der Besonderheiten in diesem Verfahren ist, daß Klar eine deutlich höhere Strafe bekommen hat, als die Höchststrafe, die gegen 'normale' Verbrecher sonst verhängt wird.
Vom Autor wird der Begriff der Resozialisierung völlig falsch verwendet. Wenn Klar nicht als resozialisiert eingestuft worden wäre, dann würde er nicht zum jetzigen Zeitpunkt freigelassen. Auch gilt, daß eine Re-Sozialisation nur durch eine geeignete Therapie und nicht durch Strafe erreicht werden kann! Ob Klar als freier Bürger in der ihm völlig fremden Gesellschaft zurecht kommt, das wird sich zeigen. Zu wünschen wäre es ihm.
Das Bundespräsident Köhler Klar nicht begnadigt hat, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche gewesen. Er hat sich eben nicht getraut, BILD die Stirn zu bieten. Meine Bewertung: kein Rückgrat, unser Ober-Banker.
Klar kommt frei, ohne begnadigt worden zu sein. Eine verpaßte Chance des Rechtsstaats. Kein Sieg, eher eine Niederlage.
Zitat: 26 Jahre, das ist eine Strafe, die z.B. gegen keinen der Nazi- und SS-Massenmörder ausgesprochen wurde.
Es wurden doch auch einige Todesurteile ausgesprochen.
Es war IMO weder Sieg noch Niederlage. Der Rechtsstaat hat die ihm zustehenden Mittel ausgeschöpft. Nicht mehr und nicht weniger. Moralisch lässt sich darüber streiten. Rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Aber Moral und Gesetz sind ja bekanntlich 2 paar Stiefel.
Sie haben recht. nicht wenige dieser Täter wurden gehenkt. Sie meinen also, daß wäre auch für Klar angemessen gewesen?
Zitat: 26 Jahre, das ist eine Strafe, die z.B. gegen keinen der Nazi- und SS-Massenmörder ausgesprochen wurde.
Es wurden doch auch einige Todesurteile ausgesprochen.
Es war IMO weder Sieg noch Niederlage. Der Rechtsstaat hat die ihm zustehenden Mittel ausgeschöpft. Nicht mehr und nicht weniger. Moralisch lässt sich darüber streiten. Rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Aber Moral und Gesetz sind ja bekanntlich 2 paar Stiefel.
Sie haben recht. nicht wenige dieser Täter wurden gehenkt. Sie meinen also, daß wäre auch für Klar angemessen gewesen?
Sehr geehrte Damen und Herren.
Wichtig ist, dass Erkannt wird, dass die politische Haltung, der RAF und ihre Strategie, sowie Taktiken und das menschliche verhalten äußerst abstoßend ist. Ferner, das die Vorgehensweise nicht zu Legitimieren ist. Klar ist und bleibt Krimineller, ein Mörder.
Der Demokratische Rechtstaat, das Volk, die Gesellschaft muss das Urteil überwinden.
Lex Salica
Freiherr Antonio von SALIS
von Hrn. Greven, für das BILD kann er hoffentlich nicht, so was machen meist andere (früher konnte man auf das BILD in der ZEIT verzichten,- verdamp' lang her!). Aber ein Widerspruch muß ich anbringen: 26 Jahre Knast dienen der Bestrafung für Verbrechen und nicht, wie von Ihnen angedeutet, der Resozialisierung. Diese kann evtl. danach beginnen, oder?
Das würde ja sonst letztlich bedeuten, daß die Verhältnisse im Vollzug den Inhaftierten auf die soziale Wirklichkeit vorbereiten wollen.. , nicht Ihr Ernst, oder?
ganz theoretisch sollte der strafvollzug das mal leisten...
Ich beteilige mich grundsätzlich nicht an ZEIT-Kommentar-Diskussionen. Deshalb ist es mir aber doch möglich eine sachliche Information zur Verfügung zu stellen:
Zitat aus Wikipedia, am 24. 11. 2008:
"Vollzugsziel
Das Vollzugsziel definiert den Zweck des Vollzuges einer Freiheitsstrafe. Es ist damit vom Strafzweck zu unterscheiden, bei dem es um den Sinn der Verhängung von Strafen geht.
In Deutschland ist das Vollzugsziel in § 2 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) festgelegt:
„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)".
Das Vollzugsziel ist damit Maßstab und Ausrichtung für alle Bemühungen im Justizvollzug. Dies bedeutet, dass der Häftling während des Strafvollzugs wieder auf das Leben "draußen" (d. h. in Freiheit) vorbereitet werden soll und dass er lernen soll, nicht noch einmal kriminell zu werden. Durch die Resozialisierung soll der Häftling befähigt werden, ein friedliches und arbeitsames Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVollzG wirkt der Gefangene an der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugsziels mit. Satz 2 dieser Vorschrift ordnet an, daß die Bereitschaft des Gefangenen hierzu zu wecken und zu fördern ist."
ganz theoretisch sollte der strafvollzug das mal leisten...
Ich beteilige mich grundsätzlich nicht an ZEIT-Kommentar-Diskussionen. Deshalb ist es mir aber doch möglich eine sachliche Information zur Verfügung zu stellen:
Zitat aus Wikipedia, am 24. 11. 2008:
"Vollzugsziel
Das Vollzugsziel definiert den Zweck des Vollzuges einer Freiheitsstrafe. Es ist damit vom Strafzweck zu unterscheiden, bei dem es um den Sinn der Verhängung von Strafen geht.
In Deutschland ist das Vollzugsziel in § 2 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) festgelegt:
„Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)".
Das Vollzugsziel ist damit Maßstab und Ausrichtung für alle Bemühungen im Justizvollzug. Dies bedeutet, dass der Häftling während des Strafvollzugs wieder auf das Leben "draußen" (d. h. in Freiheit) vorbereitet werden soll und dass er lernen soll, nicht noch einmal kriminell zu werden. Durch die Resozialisierung soll der Häftling befähigt werden, ein friedliches und arbeitsames Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 StVollzG wirkt der Gefangene an der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugsziels mit. Satz 2 dieser Vorschrift ordnet an, daß die Bereitschaft des Gefangenen hierzu zu wecken und zu fördern ist."
ganz theoretisch sollte der strafvollzug das mal leisten...
Zitat: 26 Jahre, das ist eine Strafe, die z.B. gegen keinen der Nazi- und SS-Massenmörder ausgesprochen wurde.
Es wurden doch auch einige Todesurteile ausgesprochen.
Es war IMO weder Sieg noch Niederlage. Der Rechtsstaat hat die ihm zustehenden Mittel ausgeschöpft. Nicht mehr und nicht weniger. Moralisch lässt sich darüber streiten. Rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Aber Moral und Gesetz sind ja bekanntlich 2 paar Stiefel.
globalworx: "schon nach 26 Jahren" - wow! schonmal ein vierteljahrhundert im knast gesessen? sind ja nur knapp 9500 tage. kann ich auch kaum verstehen, wie man jemanden dann schon freilassen kann.
Unser 'butterweiches' StGB steht übrigens ganz im Sinne des Grundgesetzes. Dass Klar und andere Mörder ein Anrecht auf Freilassung haben, wenn sie keine Gefahr mehr darstellen, ergibt sich aus dem ersten Artikel unser Verfassung. Lernt jeder Jura-Student im 1. Semester. Der Staat hat keine Rache an den Tätern auszuüben, er hat Spezial- und Generalprävention zu üben, sodass solche Taten in Zukunft unterbleiben. Würde der Staat Rache an seinen Feinden üben, hätten Klar und die anderen zurückgebliebenen Linksterroristen - wie oben korrekt angemerkt wurde - Recht behalten. Von Klar geht keine Gefahr mehr aus. Einen Anspruch auf Gnade leitet sich für ihn daraus m.E. nicht ab, sehr wohl aber den auf Aussetzung der weiteren Freiheitsstrafe.
Sehr gut gefällt mir auch das - immer wieder hervorgeholte - Zitat des § 328 II 3 StGB. Gibt einem schon ein gewisses Machtgefühl, wenn man Unwissenden vermitteln kann, dass derjenige, der eine Atombombe zündet und dadurch massenhaft Leute tötet, nur maximal 5 Jahre bekommt. Kann ich nachvollziehen. Ich möchte hier auch keinerlei Anklage gegen diese Art der Argumentation erheben. Dass § 212 StGB in Tateinheit stets mitverwirklicht ist, lernt man nämlich auch erst im zweiten Semester. ;)
Rache und Recht wird leider gerne verwechselt. Rache hat in einem Rechtsstaat nichts verloren, im gesunden Menschenverstand übrigens auch nicht.
Rache und Recht wird leider gerne verwechselt. Rache hat in einem Rechtsstaat nichts verloren, im gesunden Menschenverstand übrigens auch nicht.
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