Seeräuber Deutschland auf Piratenjagd
Die Bundeswehr bereitet sich auf den Einsatz gegen Schiffsräuber im Golf von Aden vor. Doch weder rechtliche noch praktische Fragen sind geklärt. Und es drohen Gefahren

© William S. Stevens/U.S. Navy via Getty Images
Die "Sirius Star" ist nun eine Woche in der Gewalt von Piraten und liegt vor der Küste Somalias vor Anker
Am 8. Dezember beginnt die EU-Mission „Atalanta“ zur Piratenbekämpfung am Horn von Afrika. Neun europäische Staaten wollen sich daran beteiligen. Insgesamt sollen sieben Kriegsschiffe und zwei Flugzeuge zum Einsatz kommen. Die Bundeswehr wird dafür die Fregatte Karlsruhe mit 220 Soldaten an Bord bereitstellen. Anfang Dezember, entweder am 3. oder am 8., will das Bundeskabinett den Einsatz beschließen, anschließend muss auch noch der Bundestag zustimmen.
Wenn es allerdings um die rechtlichen Rahmenbedingungen geht, unter denen der Einsatz vor der Küste Somalias stattfinden soll, dann wird der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg schweigsam. Er verweist lediglich darauf, dass die zuständigen Ressorts in der Bundesregierung „intensiv“ an der Klärung „komplizierter juristischer Fragen zu nationalem und internationalem Recht“ arbeiten.
Ein UN-Mandat braucht der Einsatz offenbar nicht. Schon jetzt verpflichtet das Internationale Seerechtübereinkommen (SRÜ) die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch Deutschland gehört, zu größtmöglicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Piraten auf hoher See. Gemäß Artikel 105 sind die Kriegsschiffe aller Staaten befugt, im Rahmen der Nothilfe Seeräuberschiffe aufzubringen, die Personen an Bord zu verhaften und Vermögenswerte zu beschlagnahmen.
Doch damit fangen die Probleme erst an. Denn trotz SRÜ betreten die EU und Deutschland mit der Mission Atalanta nicht nur militärisches, sondern auch rechtliches Neuland. Das fängt schon mit der Frage an, ob es sich überhaupt um einen Militäreinsatz handelt oder – dazu neigt die Bundesregierung – um einen Polizeieinsatz auf See. Dem schließt sich unmittelbar die Frage an: Was passiert mit Gefangenen, die bei solchen Einsätzen gemacht werden? Sind dies Kriegsgefangene oder Strafgefangene? Gilt für sie die Genfer Konvention oder die deutsche Strafprozessordnung? Im Dickicht der Zuständigkeiten, unterschiedlichen rechtlichen Auslegungen und politischen Vorbehalte ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten.
Und noch eine Frage ist rechtlich ungeklärt: Das SRÜ gilt nur in internationalen Gewässern. Was ist, wenn die Piraten sich auf somalisches Hoheitsgebiet begeben oder gar an Land fliehen? Die Franzosen haben in einem Fall bereits Seeräuber an Land verfolgt, festgenommen und in Frankreich vor Gericht gestellt. Nur ist ein solcher Einsatz weder durch das SRÜ noch durch sonstige Regeln des Völkerrechts gedeckt.
Mehr Fragen als Antworten gibt es also, aber bis Anfang Dezember sollen sie beantwortet sein, versichert Regierungssprecher Steg. Schließlich will die Bundesregierung ihre Soldaten mit „klaren Handlungsanweisungen“ in den Einsatz schicken. Rechtliche Grauzonen soll es nicht geben.
Gemäß SRÜ können die Staaten, die die Piraten festgesetzt haben, sich selber für das Gerichtsverfahren zuständig erklären. So wird es wohl kommen, denn die nahe liegende Alternative, die Seeräuber in ihr Heimatland abzuschieben, kommt im Falle von Somalia nicht in Betracht. Schließlich ist in dem ostafrikanischen Land die staatliche Ordnung seit vielen Jahren völlig zusammengebrochen. Aus diesem Grund hat die EU bereits beschlossen, dass die Piraten auf den sieben Schiffen jeweils nach nationalem Recht behandelt werden sollen, also entweder nach französischem, britischem oder eben deutschem.
- Datum 25.11.2008 - 18:44 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Wuerden sich die Piraten nicht sogar freuen wenn man sie einfach festnimmt und legal nach Europa bringt? Wahrscheinlich wuerde dieses Vorgehen noch mehr Angriffe auf Tanker nach sich ziehen. Ich frage mich wirklich, ob dass das richtige Mittel sein sollte. Natuerlich ist die radikale Versenkung aller Piratenschiffe auch nicht gerade die feine Art und hoechst fragwuerdig, aber wahrscheinlich kurzfristig wirkungsvoller. Ich glaube kaum, das die Piraten den deutschen Rechtsstaat wirklich fuerchten...
...der Kommunikationskontrolle- und Überwachung durch Satelliten müssten es doch einfach möglich machen, Details über folgende Punkte herauszufinden:
Wer sind die Drahtzieher?
Wo sind die zuhause?
Wer sind die Planer vor Ort?
Welche Schiffe sind für diese Organisationen wo als "Mutterschiffe" im Einsatz?
Welche Aktionen sind im Vorfeld bekannt?
Wer sind die Helfershelfer in den Häfen aus denen die entführten Schiffe ausliefen?
Vermutlich dürfte bereits ein geringer Anteil der Kosten , die zivilisierte Staaten wie D,UK, USA,F zur Kontrolle ihrer Bürger einsetzen, ausreichen, um die Drahtzieher samt den Ausführenden vor Ort dingfest zu machen.
Es sei denn, es gibt interessierte Kreise, die daran gar kein echtes Interesse haben?
Wenn ich das schon lese: "nach nationalem Recht verurteilt werden". Ich glaube die somalischen Piraten werden sich den Deutschen freiwillig ergeben. Schlechter, als in Somalia zu leben, wird es in deutschen Gefängnissen kaum sein. Wenn die Verfahren vorbei sind können sie Rente beantragen ; )
Was das wieder kostet und wofür? Weil es ihnen einmal gelungen ist das Wertvollste zu stehlen, das der Westen besitzt. Nämlich Öl. Wenn man bedenkt wieviele Menschenleben dieses Zeug schon gekostet hat. Alleine schon deswegen müsste man die erneuerbaren Energien nutzen wie blöd.
Ein Rechtsstaat darf natürlich nur rechtsstaaatliche Mittel anwenden, schön und gut. Aber: Polizei oder Militär, das ist hier die Frage? Hätte sich weiland Simon von Utrecht mit derartig müßigem Räsonieren aufhalten müssen, Klaus Störtebeker hätte den Hamburger Ratsherren die Sessel unter den Hintern weggeraubt.
Doch die angeborene Farbe der Entschließung war bei von Utrecht nicht durch des Gedanken Blässe angekränkelt, so dass er den legendären Freibeuter nach erbitterter Seeschlacht gefangen nehmen konnte.
Lichtblick in der gegenwärtigen Diskussion ist allerdings, dass ein Hamburger Gericht für die heutigen Piraten zuständig sein soll. In der Hansestadt kann die Jurisdiktion immerhin auf eine jahrhundertelange Erfahrung in der rechtlichen Auseinandersetzung mit Piraterie verweisen: 1401 wurden Störtebeker und seinem Team dort nach kurzem Prozess die Köpfe abgeschlagen.
darf die Bundeswehr schon jetzt gegen militärisch bewaffnete Aufständische vorgehen. Da die somalischen Piraten wohl nicht mit Erbsenpistolen ankommen, dürfte die Frage Polizei-Einsatz vs. Kriegseinsatz ziemlich schnell beantwortet werden.
Was ist denn in Afghanistan - kämpft die Bundeswehr dort gegen ein stehendes Heer eines Staates oder nicht auch gegen Warlords mit marodierenden Banden?
Ich habe mal gelernt ( zumindest glaube ich mich so daran zu erinnern ), dass "Notwehr" die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf sich selbst oder andere (!) mit "verhältnismäßigen" ( Auge um Auge, Zahn um Zahn, Pistole um Pistole ) Mitteln ist.
Alles andere ist doch wohl "unterlassene Hilfeleistung".
Und das gilt meines Wissens für jeden Bürger, auch den in Uniform.
Handelt es sich tatsächlich um Rechtsfragen, um sich auf offener See gegen Banditen zu wehren ? Und was, bitte schön, sind somalische Hoheitsgewässer ? Wo ist die Hoheit ? Schon mit solchen Argumenten blamieren wir uns und es ist nur zu hoffen, dass deutsche Soldaten im richtigen Moment das Richtige tun und Deutschland sich nicht - wie häufig-, grotesk oberlehrerhaft und besserwisserisch und betulich der Lächerlichkeit preisgibt. Wer solche Fragen wie Deutschland ernsthaft aufwirft, will in Wirklichkeit gar nicht handeln.
Markus70
sie braeuchten sich ja nur von ihrem warlord einen Kaperbrief ausstellen zu lassen, so einen wie Francis Drake von Elizabeth I. hatte, und schon waere die ganze Sache legal!
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