Rote-Armee-Fraktion Christian Klar kommt freiSeite 2/2
Der Sohn des von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, Michael Buback, hielt Klar vor, sich noch immer nicht zu den Details der Tat geäußert zu haben. "Er hat sehr wichtige Informationen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass wir als Angehörige praktisch noch diese Gnade erwiesen bekommen, dass man uns dies endlich noch sagt", sagte Buback. Noch immer ist unklar, wer Siegfried Buback erschoss. Sein Sohn sagte nun, er werde von sich aus keinen Kontakt zu Klar suchen. "Aber wenn mir jemand etwas sagen will, werde ich den Telefonhörer nicht auflegen."
Michael Buback kritisiert schon lange, dass der Mord an seinem Vater nicht restlos aufgeklärt sei. Nach seinen Recherchen kommen nicht nur die als unmittelbare Mittäter des Attentats in Karlsruhe identifizierten Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg als Mörder in Betracht. Möglich sei auch eine Täterschaft der Ex-Terroristen Stefan Wisniewski und Verena Becker, die beide wegen anderer Taten, nicht aber wegen des Buback-Mordes verurteilt worden waren. In den Urteilen wegen des Attentats war der Name des Schützen offen geblieben.
Auch die bayerische Landesregierung kritisierte die bevorstehende Entlassung. "Die juristische Mathematik, wonach eine fünfmal lebenslange Freiheitsstrafe für Christian Klar nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dagegen sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Entscheidung müsse "aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden". Er fügte aber hinzu: "Als Polizist, der die Zeit des RAF-Terrorismus miterlebt hat und mitansehen musste, wie Menschen auf brutalste Weise getötet und schwer verletzt wurden, verspüre ich heute tiefe Bitternis."
Nach Klar verbüßt nur noch Birgit Hogefeld als einzige Ex-Terroristin der RAF eine lebenslange Haftstrafe. Die 52-jährige gebürtige Wiesbadenerin war eine Leitfigur der dritten RAF-Generation. Im Juni 1993 wurde sie in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) festgenommen. Dabei starben ein GSG-9-Beamter sowie ihr Komplize und Lebensgefährte Wolfgang Grams.
Insgesamt wird die RAF für den Tod von mehr als 30 Menschen verantwortlich gemacht. Mit der Entführung des Lufthansa-Flugzeugs "Landshut" und der Ermordung Schleyers erreichte der "Deutsche Herbst" 1977 seinen Höhepunkt. Die Leiche des Arbeitgeberpräsidenten wurde am 19. Oktober 1977 im Elsass gefunden. Buback starb bereits am 7. April 1977 in Karlsruhe unter den Schüssen zweier Attentäter auf einem Motorrad. Bis heute gibt es Zweifel, wer die beiden Täter waren.
- Datum 31.03.2009 - 23:09 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
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sollte nur mit den Füssen nach vorne den Knast verlassen.
Hi @ll
Sauber hinbekommen.
Den Angehörigen der Opfer wird bis heute die Aufklärung der Verbrechen verweigert und die Täter lässt man frei.
Es geht im Fall Klar and Friends um kaltschnäuzigen Mord und nicht um eine Bagatelle, die brutale Rücksichtslosigkeit der Taten lässt heute noch schaudern.
Gruss
Rene
Auch bei "kaltschnäuzigem Mord" sollten sechsundzwanzig Jahre genug sein in einem Staat, in dem "die Würde des Menschen unantastbar (ist)."
Wieviel Jahre bekommen eigentlich die Streumunition- und Minenproduzenten, die Kriegstreiber, die Hartz-4-Erfinder und -Exekutoren, die Herren (immer Herren!) Bankvorstandsvorsitzenden, die schwerreichen Steuerhinterzieher, die Schnüffler von der Telecom, die Bildzeitungschefredakteure, die Atomindustriellen, die Rentenprivatisierer, die Exorzisten, die Politikerbestecher? NULL, denn es sind ehrenwerte Herren.
Die Frage ist natürlich rhetorisch, solange man sich über Christian Klar erregen kann, erregen soll, erregen muss. UND WEHE NICHT! DANN SETZT'S WAS!
GEBE
dieses mehrfachen Moerderers hoeher im Kurs als die Menschenwuerde seiner Opfer?
GEBE
dieses mehrfachen Moerderers hoeher im Kurs als die Menschenwuerde seiner Opfer?
... denn jetzt eigentlich ausgesagt haben?!
Hat Sie nach "ehrenwerte Herren" die Courage verlassen?
Es möge nützen!
Herzlichst Ihr
GEBE
GEBE
Na klar muss der Herr Klar nicht ganz klar im Kopf sein, klar doch hat er zu viel Klare getrunken. Schon mal was von Klaranlagen gehört aus denen klare klarbrühe rauskommt, klaro.
Wer nicht klar im kopf ist gehört in die Klapsmühle, jawoll Herr Klar.
aber der arme Herr Schleyer war seit 1933 SS-Mitglied, und über Opfer zu reden hat da einen etwas seltsamen Beigeschmack, bei Leuten die so 1910 geboren waren, und zum Zeitpunkt des Geschehens sicher 20 waren. Das waren keine blutjungen, verblendeten Mitläufer, die haben sich was davon versprochen. Ich mein nur, vieleicht wurde er 1945 wirklich entnazifiziert, im Grunde seines Wesens, wahrscheinlicher ist das er durch die alte Kameradschaft gar nicht anders konnte als aufzusteigen.
Wie gesagt, gleich werde ich zensiert.
1. Es gehört sich nicht über längst verstorbene Menschen herzuziehen. Pfui!
2. Haben sie selbst in der Zeit des dritten Reichs gelebt? Können sie sicher sein, dass sie damals eine weisse Weste behalten hätten? Pfui!
3. Mögliche Verbrechen eines Herrn Schleyer zur Nazizeit (genaueres zu diesem Thema ist mir nicht bekannt) geben irgendwelchen Einzelpersonen kein Recht zum Mord.
Herr Klar hat meines erachtens einen Dachschaden. Davon, dass er im Gefängnis sitzt profitiert eigentlich niemand. Es wäre aber eine tolle Geste, wenn ehemalige RAF-Mitglieder genauere Einzelheiten über die Taten der RAF preisgeben würde, z.B. darüber welcher RAF-Genosse wen erschossen hat. Soviel Entgegenkommen wäre eine grosse Geste gegenüber den Angehörigen der Opfer. Wer Bockmist baut sollte zu seinen Taten auch stehen, selbst wenn er kein Mitleid empfinden kann - und gerade dann wenn er sogar glaubt einen legitimen Kanpf geführt zu haben.
1. Es gehört sich nicht über längst verstorbene Menschen herzuziehen. Pfui!
2. Haben sie selbst in der Zeit des dritten Reichs gelebt? Können sie sicher sein, dass sie damals eine weisse Weste behalten hätten? Pfui!
3. Mögliche Verbrechen eines Herrn Schleyer zur Nazizeit (genaueres zu diesem Thema ist mir nicht bekannt) geben irgendwelchen Einzelpersonen kein Recht zum Mord.
Herr Klar hat meines erachtens einen Dachschaden. Davon, dass er im Gefängnis sitzt profitiert eigentlich niemand. Es wäre aber eine tolle Geste, wenn ehemalige RAF-Mitglieder genauere Einzelheiten über die Taten der RAF preisgeben würde, z.B. darüber welcher RAF-Genosse wen erschossen hat. Soviel Entgegenkommen wäre eine grosse Geste gegenüber den Angehörigen der Opfer. Wer Bockmist baut sollte zu seinen Taten auch stehen, selbst wenn er kein Mitleid empfinden kann - und gerade dann wenn er sogar glaubt einen legitimen Kanpf geführt zu haben.
Die Entscheidung zur Freilassung zeigt nur, daß manche Gerichte immer noch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handeln.
Ja, Klar ist ein Mörder, und ist dafür zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. "Lebenslänglich" meint nach heutiger deutscher Rechtspraxis ca. 25 Jahre. Das gilt auch für ganz gewöhnliche Raubmörder, Bankräuber, Geisenehmer, Kinderschänder -- und wenn die freigelassen werden, gibt es auch nicht jedesmal einen Aufschrei. Die Angehörigen der Opfer müssen dan auch jedesmal damit fertigwerden.
In Deutschland orientiert sich der Strafvollzug nun mal an optimistischen, liberalen Grundsätzen und nicht am Rachegedanken. Das kann man schlecht finden, hat aber speziell mit Klars causa nichts tun.
Zur Forderung, man hätte Klar zuvor eine "Reueerklärung" abgeben müssen, fällt mir nur folgendes ein:
1) Das ist in unserer Rechtspraxis nicht vorgesehen. Von Bankräubern verlangt auch keiner "Reue". Wenn wir von Klar politische Erklärungen abverlangen, dann werten wir ihn, die RAF und ihre wahnwitzige Ideologie nur unnötig auf.
2) Hätte Klar "Reue" gezeigt, dann hätte man ihm prompt vorgeworfen, unaufrichtig zu sein und nur auf seine Freilassung zu spekulieren. Wenn Klar Reue empfinden sollte, dann wäre es für ihn unmöglich, den Opfern - und der Öffentlichkeit - das auch glaubhaft zu machen. Da ist Schweigen doch allemal die bessere Variante.
Zur Forderung, Klar hätte zuvor sein Täterwissen vollständig preisgeben müssen, möchte ich anmerken:
1) Im Rechtstaat hat der Angeklagte ein Recht, zu schweigen. Und zwar aus gutem Grund: Würde Klar nun Dinge erzählen, die ihn selbst belasten, dann müsste er evt. mit neuen Anklagen rechnen. Würde er Dinge erzählen, die ihn entlasten, dann würde man ihm vorwerfen, er wolle sich auf Kosten anderer reinwaschen.
2) Die Wahrscheinlichkeit, daß die Angehörigen von Klar nun doch noch zusätzliche DEtails erfahren, ist nicht kleiner, sondern größer geworden. Denn jetzt kann er sich frei entscheiden, jetzt wird ihm dieser Schritt womöglich leichter fallen.
Vielen, vielen Dank.
MfG aus dem Pott
LB
" Lebenslänglich dauert im Durchschnitt 18 Jahre , und es gibt keinen Art. im Grundgesetz der die Durchführung vom wirklichen lebenslangen Einsitzen verbietet. Das lebenslänglich ad absurdum zu führen gelang dem Bundesverfassungsgericht in den späten 70ern Jahren mit einem Urteil in dem man sich vornehmlich nur noch um das " Leid" und die dringend notwendige Lebensperspektive des Täters kümmerte. Da die Urteile des BVerfGerichts Gesetzescharakter haben wird es bis heute bedauerlichweise so weiter aus geurteilt. Im übrigen bin ich der Meinung, dass hier eine Neubewertung stattfinden müsste, und zwar bei jeder Art von Mord. Früher gab es in der Juristerei den " gerecht und billig denkenden Bürger" der durch die Kommentare huschte um dem Spruch " Im Namen des Volkes" eine Basis zu geben. Wann dieser virtuelle Bürger liquidiert wurde ist nie bekannt gemacht worden, aber offenkundig wurde er ersetzt duch einen 68er.
Vielen, vielen Dank.
MfG aus dem Pott
LB
" Lebenslänglich dauert im Durchschnitt 18 Jahre , und es gibt keinen Art. im Grundgesetz der die Durchführung vom wirklichen lebenslangen Einsitzen verbietet. Das lebenslänglich ad absurdum zu führen gelang dem Bundesverfassungsgericht in den späten 70ern Jahren mit einem Urteil in dem man sich vornehmlich nur noch um das " Leid" und die dringend notwendige Lebensperspektive des Täters kümmerte. Da die Urteile des BVerfGerichts Gesetzescharakter haben wird es bis heute bedauerlichweise so weiter aus geurteilt. Im übrigen bin ich der Meinung, dass hier eine Neubewertung stattfinden müsste, und zwar bei jeder Art von Mord. Früher gab es in der Juristerei den " gerecht und billig denkenden Bürger" der durch die Kommentare huschte um dem Spruch " Im Namen des Volkes" eine Basis zu geben. Wann dieser virtuelle Bürger liquidiert wurde ist nie bekannt gemacht worden, aber offenkundig wurde er ersetzt duch einen 68er.
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