Beschneidung: Religiöse Pflicht oder Misshandlung?
Die Beschneidung von Jungen ist juristisch nicht klar geregelt. Jetzt ist ein Streit entbrannt zwischen einigen Ärzten und einem muslimischen Verband
Für die einen sind es wenige Zentimeter, die nicht stören. Für andere ein unhygienisches oder unästhetisches Stück Haut, das sie wegoperieren lassen. Für gläubige Juden und Muslime ist es ein Teil ihres Körpers, der entfernt gehört: die Vorhaut.
Die religiöse Beschneidung von Jungen hat einen Streit zwischen der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) und Autoren des Deutschen Ärzteblattes ausgelöst. In dem Aufsatz "Strafrechtliche Konsequenzen auch bei religiöser Begründung" raten die Ärzte Hans-Georg Dietz, Maximilian Stehr und der Jurist Holm Putzke von Beschneidungen ohne medizinische Notwendigkeit ab. Denn die Entfernung der Vorhaut stelle einen "nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit", bei der sich der Operateur wegen Körperverletzung strafbar machen könne.
Die Befürworter der Beschneidung argumentieren hingegen mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit: "Hier fehlt es an jeglichem Verständnis für religiöse Bedürfnisse, egal welchen Glaubens", sagt Engin Karahan von der IGMG, der 87.000 Mitglieder angehören. Massive Diskriminierung und Bevormundung wirft Karahan den Verfassern des Artikels vor.
Rechtlich finden Beschneidungen im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem elterlichem Erziehungsrecht statt. Sie sind juristisch nicht klar geregelt und wurden bisher kaum thematisiert.
Ulrich Hofmann, Präsident der deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, empfiehlt seinen Kollegen, mit den Erziehungsberechtigten ein ausführliches Aufklärungsgespräch durchzuführen und sich vertraglich abzusichern. Denn vielleicht klagen irgendwann einmal die Beschnittenen gegen die Ärzte.
Eltern, die ihre Söhne auf Krankenschein beschneiden lassen möchten, brauchen ohnehin eine Überweisung vom Arzt. Denn nur die medizinische Indikation ist wirklich gesetzlich erlaubt. Vorhautverengung lautet die Standarddiagnose, die meistens vorgeschoben wird.





Beschneidung umso mehr.
"Hier fehlt es an jeglichem Verständnis für religiöse Bedürfnisse, egal welchen Glaubens" ist nicht akzeptabel. Zwar mag Religionsfreiheit ein Grundrecht sein, doch muss doch mal angemerkt werden, dass es dabei auch um die Religionsfreiheit der Kinder geht. In meinen Augen ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht nur im Bezug auf den Staat, sondern auch im Bezug auf die Eltern zu sehen. Kleine Kinder sollten davor geschützt werden, von ihren Eltern irgendeine Religion aufgezwungen zu bekommen. Wir erwarten nicht, dass sich kleine Kinder kompetent zu Poltik äußern können. Warum erwarten wir also, dass sie sich eine kompetente Meinung darüber bilden können, wie das Universum geordnet ist? Sehen wir die Sache doch einmal objektiv: Kinder werden in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt, damit ihre Eltern ihr persönliches Gewissen gegenüber irgendeinem imaginären Wesen beruhigen können. Dass dies in einer einigermaßen aufgeklärten Gesellschaft passiert, halte ich für inakzeptabel. Ich kann diejenigen Ärzte, die sich weigern, solch ein prähistorisches Ritual durchzuführen, nur unterstützen.
Vor allem genießen auch Babys und Kleinkinder von Geburt an das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Eine Beschneidung stellt m.M. eine strafrechtlich relevante gefährliche bzw sogar schwere Körperverletzung dar. Denn es handelt sich hierbei unzweideutig um eine Genitalverstümmelung, die zudem auch noch äußerst schmerzhaft und auch nicht ganz ohne Risiko ist!
Wer sich als erwachsener Mensch so etwas an tut, das bleibt jedem seine Sache. Wer aber einen Menschen dazu zwingt, der sich mangels Widerstandsunfähigkeit nicht dagegen wehren kann, der begeht ein Verbrechen!
Klaus. S.
Wir Deutschem Moslems
begrüßen die Gerichtsentscheidung, das Verbot der Beschneidung.
Auch der Islam muss sich von unzeitgemäßen Traditionen trennen.
In meinen Augen ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht nur im Bezug auf den Staat, sondern auch im Bezug auf die Eltern zu sehen.
Und eben das ist ein fundamentales Missverstaendnis der Religionsfreiheit.
Religion kann nur durch Eltern und/oder engste Bezugspersonen vermittelt werden, und dies muss auch schon im Kleinkindalter begonnen werden. Danach sind die Chance fuer die Enwicklung einer Religioesitaet vertan.
Ihre Argumentation ist ziemlich schlecht. Ungefaehr so gut wie "die staatliche Schulpflicht muesste abgeschafft und Schulen allgemein verboten werden, denn es ist Kinderarbeit".
Absurd eben.
Vor allem genießen auch Babys und Kleinkinder von Geburt an das Recht auf körperliche Unversehrtheit! Eine Beschneidung stellt m.M. eine strafrechtlich relevante gefährliche bzw sogar schwere Körperverletzung dar. Denn es handelt sich hierbei unzweideutig um eine Genitalverstümmelung, die zudem auch noch äußerst schmerzhaft und auch nicht ganz ohne Risiko ist!
Wer sich als erwachsener Mensch so etwas an tut, das bleibt jedem seine Sache. Wer aber einen Menschen dazu zwingt, der sich mangels Widerstandsunfähigkeit nicht dagegen wehren kann, der begeht ein Verbrechen!
Klaus. S.
Wir Deutschem Moslems
begrüßen die Gerichtsentscheidung, das Verbot der Beschneidung.
Auch der Islam muss sich von unzeitgemäßen Traditionen trennen.
In meinen Augen ist das Recht auf Religionsfreiheit nicht nur im Bezug auf den Staat, sondern auch im Bezug auf die Eltern zu sehen.
Und eben das ist ein fundamentales Missverstaendnis der Religionsfreiheit.
Religion kann nur durch Eltern und/oder engste Bezugspersonen vermittelt werden, und dies muss auch schon im Kleinkindalter begonnen werden. Danach sind die Chance fuer die Enwicklung einer Religioesitaet vertan.
Ihre Argumentation ist ziemlich schlecht. Ungefaehr so gut wie "die staatliche Schulpflicht muesste abgeschafft und Schulen allgemein verboten werden, denn es ist Kinderarbeit".
Absurd eben.
Und das hat nichts mit Religion zu tun. das ist einfach üblich dort. Halte ich nicht für schlimm. Schreibt lieber gegen FGM...
Ja, die weibliche Genitalverstümmelung ist ein tieferer Eingriff mit weitreichenderen Folgen. Er käme in etwa der Entfernung der männlichen Eichel gleich. Aber das alleine rechtfertigt noch keine Beschneidung von unmündigen Jungen. Auch die ist ein Eingriff in die Unversehrtheits- und Persönlichkeitsrechte, beide sind ein unveräußerliches Menschenrecht, über das sich Eltern ebensowenig wie der Staat ohne Weiteres hinwegsetzen dürfen. Und dass sich ein Arzt aus Gewissensgründen nicht zum Erfüllungsgehilfen der Eltern machen will, wenn es um einen Eingriff geht, der medizinisch aus seiner Sicht nicht indiziert ist, ist sein gutes Recht - auch bei einem Routineeingriff.
Ob ich nun zu 65 oder gar 90 % der jeweiligen Männer gehören würde, die beschnitten sind, wäre mir schmerzlich egal, wenn ich es eben NICHT will.
Denn zurück geht nicht.
Gottseidank entwickelt sich auch unter Richter mehr und mehr Sensibiltät für solche Probleme.
Hallo,
dass ein Unrecht in großer Zahl geschieht, rechtfertigt es nicht automatisch.
Und dass in den USA derart flächendeckend "vorsorglich" und "routinemäßg" beschnitten wird, liegt schlicht daran, dass vor allem dort das große GESCHÄFT mit dem Leid kleiner Jungen gemacht wird!
Babyvorhaut ist nämlich ein begehrter „Rohstoff“ für die Pharma- und Kosmetikindustrie. Das Gewebe ist äußerst reproduktiv und mit großer Sicherheit frei von Krankheitserregern. Injizierbares Collagen, gewonnen aus den Vorhäuten neugeborener Jungen, kann die Faltenbildung der alternden Haut vermindern, zum Aufspritzen der Lippen und zur kosmetischen Behandlung von Narben dienen.
Unter dem Namen „Apligraf“ wird weltweit ein Kunsthautprodukt vertrieben, welches ebenfalls aus Babyvorhaut gewonnen wird. Ähnlich verhält es sich mit dem von einer britischen Firma vertriebenen Produkt "Vavelta", welches als "Jungbrunnen" beworben wird.
Es geht nicht um HIV-Prophylaxe, nicht um Vorsorge gegen Peniskrebs, Gebärmutterhalskrebs, Geschlechtskrankheiten oder um Hygiene. Es geht einzig und allein um das große GELD.
Warum wohl wird da von den Verantwortlichen selbst schon von "VorhautERNTE" gesprochen?!
Ja, die weibliche Genitalverstümmelung ist ein tieferer Eingriff mit weitreichenderen Folgen. Er käme in etwa der Entfernung der männlichen Eichel gleich. Aber das alleine rechtfertigt noch keine Beschneidung von unmündigen Jungen. Auch die ist ein Eingriff in die Unversehrtheits- und Persönlichkeitsrechte, beide sind ein unveräußerliches Menschenrecht, über das sich Eltern ebensowenig wie der Staat ohne Weiteres hinwegsetzen dürfen. Und dass sich ein Arzt aus Gewissensgründen nicht zum Erfüllungsgehilfen der Eltern machen will, wenn es um einen Eingriff geht, der medizinisch aus seiner Sicht nicht indiziert ist, ist sein gutes Recht - auch bei einem Routineeingriff.
Ob ich nun zu 65 oder gar 90 % der jeweiligen Männer gehören würde, die beschnitten sind, wäre mir schmerzlich egal, wenn ich es eben NICHT will.
Denn zurück geht nicht.
Gottseidank entwickelt sich auch unter Richter mehr und mehr Sensibiltät für solche Probleme.
Hallo,
dass ein Unrecht in großer Zahl geschieht, rechtfertigt es nicht automatisch.
Und dass in den USA derart flächendeckend "vorsorglich" und "routinemäßg" beschnitten wird, liegt schlicht daran, dass vor allem dort das große GESCHÄFT mit dem Leid kleiner Jungen gemacht wird!
Babyvorhaut ist nämlich ein begehrter „Rohstoff“ für die Pharma- und Kosmetikindustrie. Das Gewebe ist äußerst reproduktiv und mit großer Sicherheit frei von Krankheitserregern. Injizierbares Collagen, gewonnen aus den Vorhäuten neugeborener Jungen, kann die Faltenbildung der alternden Haut vermindern, zum Aufspritzen der Lippen und zur kosmetischen Behandlung von Narben dienen.
Unter dem Namen „Apligraf“ wird weltweit ein Kunsthautprodukt vertrieben, welches ebenfalls aus Babyvorhaut gewonnen wird. Ähnlich verhält es sich mit dem von einer britischen Firma vertriebenen Produkt "Vavelta", welches als "Jungbrunnen" beworben wird.
Es geht nicht um HIV-Prophylaxe, nicht um Vorsorge gegen Peniskrebs, Gebärmutterhalskrebs, Geschlechtskrankheiten oder um Hygiene. Es geht einzig und allein um das große GELD.
Warum wohl wird da von den Verantwortlichen selbst schon von "VorhautERNTE" gesprochen?!
und mit gutem Grund werden Beschneidungen an Kindern vollzogen - da ist die Chance auf Widerspruch gering.
Und das ist dann wirklich ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte.
Wen das später Jeman(n)d aus eigenem Willen tun lässt, ist das dessen eigene Entscheidung, mit der dann auch leben muss - es gibt ja durchaus Gründe jenseits allen Aberglaubens.
(Übrigens ist es bei Juden ursprünglich ein Erkennungszeichen gewesen- 1.Moses; 17,10-14 - und nicht hygienischen Ursprungs)
Ja, die weibliche Genitalverstümmelung ist ein tieferer Eingriff mit weitreichenderen Folgen. Er käme in etwa der Entfernung der männlichen Eichel gleich. Aber das alleine rechtfertigt noch keine Beschneidung von unmündigen Jungen. Auch die ist ein Eingriff in die Unversehrtheits- und Persönlichkeitsrechte, beide sind ein unveräußerliches Menschenrecht, über das sich Eltern ebensowenig wie der Staat ohne Weiteres hinwegsetzen dürfen. Und dass sich ein Arzt aus Gewissensgründen nicht zum Erfüllungsgehilfen der Eltern machen will, wenn es um einen Eingriff geht, der medizinisch aus seiner Sicht nicht indiziert ist, ist sein gutes Recht - auch bei einem Routineeingriff.
der wird allen schildern, was eine Beschneidung an Schmerz und seelischen Spätschäden bedeutet für den Betroffenen, denn er hat es selber erlebt.
Ich ändere meine Meinung niemals, da Beschneidung an wehrlosen Kleinkindern, eine vorsätzliche Körperverletzung und Mißhandlung ist.
Innerhalb eines Jahres sind in Südafrika 25 Jungen an den Folgen der Beschneidung gestorben, von den grausamen Verstümmelungen innerhalb der Beschneidungsgeschichte
muß ich doch wohl gar nicht erst schreiben.
Beschneidungen werden weltweit in verschiedenen Kulturkreisen und auf vielfältige Art durchgeführt.
Religionen des Nahen Ostens haben sich diese Tortur zu eigen gemacht und verteidigen deren Handhabung vehemment, wie das Schächten von Lämmern.
Es wurde Zeit, dass Kanada von der Pflicht zur Beschneidung, wieder abgekehrt ist.
Jeder Erwachsene kann sich beschneiden lassen, es ist immer seine freie Entscheidung.
Jede Beschneidung eines Kindes ist eine Menschenrechtsverletzung, eine Mißhandlung und eine Körperverletzung, eine Kindesmißhandlung ist sie sowieso und gehört weltweit verboten, egal welche Religion, hinter den Anwendern steht.
Herzlichst
Le Routier
Weshalb Frauen der treibende Faktor zu Beschneidungen sind.
Die Beschneidungen von Mädchen, werden von Frauen durchgeführt, sie rennen mit den abgetrennten Ergebnissen der Beschneidungen jubelnd durch die Gassen und sie sind bei den beschneidungen der Jungen anwesend und halten diese auch noch fest.
Herzlichst
Le Routier
Ist die Beschneidung wehrloser Kinder keine Bevormundung?
Körperverletzung kann in einem säkularen Staat durch nichts sanktioniert werden. Dann müssen die spirituellen Herrschaften halt Gruppenreisen in ihre jeweiligen Heimatländer organisieren - mein Mitleid bleibt mit den Kindern.
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