BKA-Gesetz Bundesrat kippt Überwachungspläne

Das umstrittene BKA-Gesetz ist im Bundesrat vorerst gescheitert. Auch der Vermittlungsausschuss wird zunächst nicht angerufen

Wegen zahlreicher Enthaltungen kam in der Abstimmung über das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz am Freitag in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit zustande. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich keine Mehrheit. Es liegt jetzt an der Bundesregierung oder dem Bundestag, ein Vermittlungsverfahren einzuleiten, um doch noch einen Kompromiss zu erzielen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor gesagt, der internationale Terrorismus mache eine Ausweitung der Kompetenzen des BKA nötig. Zu der besonders umstrittenen Onlinedurchsuchung von Privatcomputern erklärte er, die Polizei habe immer schon in Kommunikationswege zur Gefahrenabwehr eindringen müssen. Bei der Onlinedurchsuchung gehe es darum, dass die Polizei der technischen Entwicklung folge.

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Er verlangte ultimativ eine Einigung im Streit über das BKA-Gesetz. "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande", sagte Schäuble dem Handelsblatt vom Freitag. Wenn die neuen Zuständigkeiten für das Bundeskriminalamt in der Terrorismusabwehr nicht gewollt seien, "hätten wir uns aber zweieinhalb Jahre Debatte schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt hat", sagte der CDU-Politiker.

Als Beispiel nannte Schäuble "das ganze Gerede vom Überwachungsstaat". Eine akustische Wohnraumüberwachung habe es im vergangenen Jahr nur in zehn Fällen gegeben, sie sei also die absolute Ausnahme.

SPD-Politiker in den Ländern signalisierten Einlenken, wenn im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden wird. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), ging davon aus, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dieser werde das Problem in wenigen Minuten lösen können.

Die im Bundesrat zunächst sicher geglaubte knappe Mehrheit war hinfällig geworden, nachdem sich in den Ländern nach FDP, Grünen und Linken auch SPD-Politiker gegen das Gesetz stellten. Wenn sich Koalitionen nicht einigen, müssen sich die Landesregierungen enthalten, was im Bundesrat ein Nein ist.

 
Leser-Kommentare
  1. Wenn der Bundesrat über ein Gesetz abstimmt, gilt das Gesetz nur als angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten dafür stimmt. Der Bundesrat muss das Gesetz also in seiner Mehrheit aktiv befürworten, nicht nur nichts dagegen haben. Diese ausdrückliche Zustimmungspflicht soll die Kontrollfunktion des Bundesrats sicherstellen.

    Eine Enthaltung bedeutet, dass das jeweilige Bundesland nicht eindeutig zustimmen möchte. Ein Nein bedeutet, das Bundesland ist dagegen.

    Beides hat für die Entscheidung bei dieser Form der Abstimmung den gleichen Effekt. Es vollkommen gleichzusetzen verdrängt jedoch die wichtige Absicht hinter der Abstimmungsform. (Grüße an Schäuble!)

    Hinterfrager

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    Denn der Unterschied zwischen Ja, nicht eindeutig zustimmen wollen und Nein bleibt ja ungeachtet der Frage erhalten, ob denn die Kontrolle per Ja- oder per Nein-Stimmen erfolgt, also ob das (immerhin) zur (Bundes-)Regierung gewählte Parlament, eine einfache oder eine absolute Mehrheit im Bundesrat zum Gesetzemachen braucht.

    Letzteres ist die ängstlichere und derzeit vorgesehene Variante. Und die hat sich in 60 Jahren einfach nicht bewährt.

    Der Bundesrat und die Ländermehrheit können zu viel politisch blockieren, mit der Folge, dass die Ministerpräsident sogar bis Brüssel hin mitquatschen und eben vorallem, dass die Profilierung einer parlamentarischen Regierung regelmäßig im Vermittlungsausschuss zerbröselt und damit der Wahlakt für das Parlament beschädigt wird.

    Die Zurechenbarkeit von Verantwortung bei gleichzeitiger Abwählbarkeit der Verantwortlichen ist aber ein Kerntatbestand der aus einer einfachen Demokratie eine freiheitliche Demokratie macht. Machtbegrenzungen und Machtaufteilungen (Kontrolle) sind daher immer nach ihrem Zweck und nach der Kompetenzverteilung zu hinterfragen. Ebenso wenig wie alle Gewalt vom Volk ausgeht, sondern eben nur die staatliche Gewalt, die den Grundrechten verpflichtet ist - man soll's kaum glauben - kann auch einem Bundesrat nur aus seiner Rolle im Rahmen der Kompetezverteilung heraus eine Kontrollfunktion zukommen, für die er geschaffen ist.

    Sicher kann man da dann wieder lange drüber reden, aber eben genau das sollte man eben auch tun. Warum ist der Bundesrat da, wofür wird er gebraucht, in wieweit ist er verzichtbar, wo aber sehr wohl und vor allem wofür sind die anderen dann da und wie bzw. wieso ergänzen oder behindern sich die Institutionen? usw... Das allgemeine "Kontrollargument" greift da jedenfalls zu kurz. Auch der Hinweis auf die Gleichschaltungserfahrung etc. aus der Geschichte reicht nicht aus.

    Es bleibt dann auch noch festzuhalten, dass "Politik" ja auch nur ein kleiner Teil beim Thema Gesetzgebung oder gar beim noch größeren Gesellschaft und Welt ist. "Politik" ist in der Gesellschaft vermutlich etwas ähnliches wie die Leuchtschiene am Flugzeugboden, sie zeigt immer und besonders im Dunkeln und bei Rauchentwicklung wo's lang geht, die Kabine, entspräche dann so etwa Gesetzgebung, Verwaltung, Staat und verfasster Gesellschaft, also der äußeren Form der ganzen Veranstaltung.... und "das Fliegen"??? ... nun das bekommen wir dann wohl später......

    Denn der Unterschied zwischen Ja, nicht eindeutig zustimmen wollen und Nein bleibt ja ungeachtet der Frage erhalten, ob denn die Kontrolle per Ja- oder per Nein-Stimmen erfolgt, also ob das (immerhin) zur (Bundes-)Regierung gewählte Parlament, eine einfache oder eine absolute Mehrheit im Bundesrat zum Gesetzemachen braucht.

    Letzteres ist die ängstlichere und derzeit vorgesehene Variante. Und die hat sich in 60 Jahren einfach nicht bewährt.

    Der Bundesrat und die Ländermehrheit können zu viel politisch blockieren, mit der Folge, dass die Ministerpräsident sogar bis Brüssel hin mitquatschen und eben vorallem, dass die Profilierung einer parlamentarischen Regierung regelmäßig im Vermittlungsausschuss zerbröselt und damit der Wahlakt für das Parlament beschädigt wird.

    Die Zurechenbarkeit von Verantwortung bei gleichzeitiger Abwählbarkeit der Verantwortlichen ist aber ein Kerntatbestand der aus einer einfachen Demokratie eine freiheitliche Demokratie macht. Machtbegrenzungen und Machtaufteilungen (Kontrolle) sind daher immer nach ihrem Zweck und nach der Kompetenzverteilung zu hinterfragen. Ebenso wenig wie alle Gewalt vom Volk ausgeht, sondern eben nur die staatliche Gewalt, die den Grundrechten verpflichtet ist - man soll's kaum glauben - kann auch einem Bundesrat nur aus seiner Rolle im Rahmen der Kompetezverteilung heraus eine Kontrollfunktion zukommen, für die er geschaffen ist.

    Sicher kann man da dann wieder lange drüber reden, aber eben genau das sollte man eben auch tun. Warum ist der Bundesrat da, wofür wird er gebraucht, in wieweit ist er verzichtbar, wo aber sehr wohl und vor allem wofür sind die anderen dann da und wie bzw. wieso ergänzen oder behindern sich die Institutionen? usw... Das allgemeine "Kontrollargument" greift da jedenfalls zu kurz. Auch der Hinweis auf die Gleichschaltungserfahrung etc. aus der Geschichte reicht nicht aus.

    Es bleibt dann auch noch festzuhalten, dass "Politik" ja auch nur ein kleiner Teil beim Thema Gesetzgebung oder gar beim noch größeren Gesellschaft und Welt ist. "Politik" ist in der Gesellschaft vermutlich etwas ähnliches wie die Leuchtschiene am Flugzeugboden, sie zeigt immer und besonders im Dunkeln und bei Rauchentwicklung wo's lang geht, die Kabine, entspräche dann so etwa Gesetzgebung, Verwaltung, Staat und verfasster Gesellschaft, also der äußeren Form der ganzen Veranstaltung.... und "das Fliegen"??? ... nun das bekommen wir dann wohl später......

  2. Zitat : "Eine akustische Wohnraumüberwachung habe es im vergangenen Jahr nur in zehn Fällen gegeben, sie sei also die absolute Ausnahme."

    Was, wenn die Technik immer einfacher und billiger wird ?
    (Wer hätte vor Jahre gedacht, dass Innenstädte mal komplett mit Kameras überwacht werden?)

    Was, wenn ganz schnell mal andere politische Verhältnisse kommen?
    (1 Jahr vor dem Ermächtigungsgesetz hätte auch niemand so etwas für möglich gehalten)

    Was, wenn die Regeln mal sehr weit ausgelegt werden?
    (In Grossbrittanien wird auf Basis des Anti-Terrorgesetzes mit Kameras hinter Müllsündern hergeschnüffelt)

    Es ist gut, dass Herr Schäuble erstmal einen Gang zurückschalten muss.

  3. Es gibt eine relative Mehrheit (Bundestag), eine absolute Mehrheit (Bundesrat, Bundesversammlung), eine qualifizierte Mehrheit (Europäischer Ministerrat), eine 2/3-Mehrheit (Änderung des Grundgesetzes), eine Konsens-Entscheidung (gleich Vetorecht im Europäischer Rat oder im UN-Sicherheitsrat).

    Mit diesen Mehrheiten muss man leben. Man kann die Mehrheiten nicht ständig nach Gutdünken ändern. Das Einzige, was mich wirklich stört, ist das Vetorecht im Europäischen Rat, das auch nach dem Lissabonner Vertrag bleiben soll und das Vetorecht der Siegermächte im UN-Sicherheitsrat. Besonders im Sicherheitsrat wird es immer wieder missbraucht.

    Ansonsten finde ich es für Schäuble weniger blamabel, wenn er nicht die ausreichende Mehrheiten im Bundesrat findet, als wenn das Bundesverfassungsgericht schon wieder feststellen muss, dass unser Bundesinnenminister Gesetze in den Bundestag einbringt und durchsetzt, die verfassungswidrig sind.

  4. "SPD-Politiker in den Ländern signalisierten Einlenken, wenn im Vermittlungsverfahren ein Kompromiss gefunden wird. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), ging davon aus, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird. Dieser werde das Problem in wenigen Minuten lösen können."
    Es glaubt doch niemand ernsthaft, die Parteipolitiker in den Ländern hätten mehr Respekt vor den Bürgerrechten als jene in der Bundespolitik. Ein paar Kompetenzen mehr für die Länder und das Weihnachtsgeschenk für Schäuble und BKA wird noch vor dem Fest der Liebe eingetütet. Die Verpackung wird halt modifiziert.

  5. Denn der Unterschied zwischen Ja, nicht eindeutig zustimmen wollen und Nein bleibt ja ungeachtet der Frage erhalten, ob denn die Kontrolle per Ja- oder per Nein-Stimmen erfolgt, also ob das (immerhin) zur (Bundes-)Regierung gewählte Parlament, eine einfache oder eine absolute Mehrheit im Bundesrat zum Gesetzemachen braucht.

    Letzteres ist die ängstlichere und derzeit vorgesehene Variante. Und die hat sich in 60 Jahren einfach nicht bewährt.

    Der Bundesrat und die Ländermehrheit können zu viel politisch blockieren, mit der Folge, dass die Ministerpräsident sogar bis Brüssel hin mitquatschen und eben vorallem, dass die Profilierung einer parlamentarischen Regierung regelmäßig im Vermittlungsausschuss zerbröselt und damit der Wahlakt für das Parlament beschädigt wird.

    Die Zurechenbarkeit von Verantwortung bei gleichzeitiger Abwählbarkeit der Verantwortlichen ist aber ein Kerntatbestand der aus einer einfachen Demokratie eine freiheitliche Demokratie macht. Machtbegrenzungen und Machtaufteilungen (Kontrolle) sind daher immer nach ihrem Zweck und nach der Kompetenzverteilung zu hinterfragen. Ebenso wenig wie alle Gewalt vom Volk ausgeht, sondern eben nur die staatliche Gewalt, die den Grundrechten verpflichtet ist - man soll's kaum glauben - kann auch einem Bundesrat nur aus seiner Rolle im Rahmen der Kompetezverteilung heraus eine Kontrollfunktion zukommen, für die er geschaffen ist.

    Sicher kann man da dann wieder lange drüber reden, aber eben genau das sollte man eben auch tun. Warum ist der Bundesrat da, wofür wird er gebraucht, in wieweit ist er verzichtbar, wo aber sehr wohl und vor allem wofür sind die anderen dann da und wie bzw. wieso ergänzen oder behindern sich die Institutionen? usw... Das allgemeine "Kontrollargument" greift da jedenfalls zu kurz. Auch der Hinweis auf die Gleichschaltungserfahrung etc. aus der Geschichte reicht nicht aus.

    Es bleibt dann auch noch festzuhalten, dass "Politik" ja auch nur ein kleiner Teil beim Thema Gesetzgebung oder gar beim noch größeren Gesellschaft und Welt ist. "Politik" ist in der Gesellschaft vermutlich etwas ähnliches wie die Leuchtschiene am Flugzeugboden, sie zeigt immer und besonders im Dunkeln und bei Rauchentwicklung wo's lang geht, die Kabine, entspräche dann so etwa Gesetzgebung, Verwaltung, Staat und verfasster Gesellschaft, also der äußeren Form der ganzen Veranstaltung.... und "das Fliegen"??? ... nun das bekommen wir dann wohl später......

    • Anonym
    • 28.11.2008 um 21:24 Uhr

    Selbst wenn die Aussage des Herrn BMI zutrifft, Wohnraumüberwachung sei im ketzten Jahr nur 10 Mal durchgeführt worden sagt dies nichts darüber aus, ob die Maßnahme gerechtfertigt war und der von einer solchen Maßnahme ebenso betroffene unbeteiligte Dritte von einer solchen Überwachung, zumindest nachträglich informiert wurde.
    Damit entgeht dem Betroffenen das Recht, sich gegen Eingriffe in seine
    Persönlichkeitsrechte u.a. zu wehren, es wird diesem mit behördlichem Vorsatz vorenthalten, worin sich der Schnüffelvorwurf begründet, denn
    jede zwangsläufig gegen unbeteiligte Dritte gerichtete staatliche und das Grundgesetz insoweit verletzende Einzelmaßnahme muß als Reaktion dem zu Unrecht betroffenen Bürger das Recht belassen, sowohl von gegen ihn gerichtetes (geplantes) Unrecht im Vorfeld abzuwehren, oder aber zumindest vollzogenes Unrecht durch Klageverfahren als solches erkennbar werden zu lassen und dem Staat die Beseitigung der Folgen, BGB §§ 839, 1004 aufzubürden.

    Exakt dieses, grundgesetzlich und in einem Rechtsstaat unverzichtbare Recht des Betroffenen soll und wird mit diesem Gesetz ausgehebelt. Es ist bekannt, wie eloquent Herr BMI Schily damit umging - nämlich mit einer internen Dienstanweisung - wir kennen aber auch die Vorstufe, das schon gesetzlich etablierte Denunziantentum und die de facto mögliche Umsetzung persönlicher Aversion begünstigt durch die Abgabenordnung (AO § 30), die Möglichkeiten einer Verwaltung Akten zu schönen, eine Aktenherausgabe zu unterlaufen durch Beseitigung von Dokumenten oder in Gänze - eine umspannende Vielfalt von behördliches Unrecht schützende Maßnahmen sind in Gesetzen verankert, welche die Durchsetzung eines Grundrechts im Einzelfall faktisch unterbinden und den oder die Täter in falscher Fürsorgepflicht vor einer Strafverfolgung schützen. Die insoweit etablierten Kontrollmechanismen sind aber auch an der richterlichen Kompetenz zu messen, wo Richter falsche Urteile vorsätzlich aussprechen mit dem Hinweis, zur Korrektur gäbe es das Rechtsmittelgericht.

    Dies bedeutet auch, dass eine Kompromißebene im Gesetz und damit seine Verkündung, vorbehaltlich der Unterzeichnung durch den Herrn Bundespräsidenten die Tür zur Überwachung nicht nur öffnet, sondern eben auch ihr erneutes verschliessen verhindert wird und bildlich gesprochen die Grundrechte durch die Tür entschwinden und nur mit extremer Geduld, enormen finanziellen Aufwendungen und einer Dauer von nicht unter 6 Jahren diese in Teilen wieder zu erlangen sind.

    Strafrechtsanwendung gegenüber behördlichem Fehlverhalten in der Form begangener Straftaten von Mitarbeitern ist eine nahezu aussichtslose Rechtsverfolgung denn, wen mag es wundern, behördenübergreifende Kooperation, d.h. die Straftat wird an der Stellung des beschuldigten Täters gemessen, nicht an der Tat, führt bei eindeutigem Sachverhalt und der Zugehörigkeit zu einer Behörde zu unterschiedlichen Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden im Vergleich, im Zweifel zum sinnlosen Bestreiten des Vorliegens einer solchen überhaupt.

    Zweifellos ist Behördenwillkür und Rechtsmißbrauch auch in der Form von Rechtsbeugung StGB § 339 gegenständlich, auch dann wenn die jüngere deutsche Rechtsprechung hierzu nur im Zusammenhang von DDR Unrecht spricht. Dieser Willkür, dem Rechtsmißbrauch und der Rechtsbeugung werden durch das Gesetz die Instrumente an die Hand gegeben, welche sie zum folgenlosen Gebrauch, bzw. Mißbrauch benötigt - auch dann wenn der Gesetzestext eine Wahrnehmung eindeutiger staatlicher Interessen vorsieht, welche zu bejahen sind und die durch die "schwammige und klausulierte Formulierung" ihre zu bejahende Berechtigung verlieren. Der Staat äußert sich hierzu nicht, weder der Herr BMI noch die anderen Nutzniesser solcher Maßnahmen, e.g. BMF, BMJ, noch der Bundestag und der Bundesrat nur in einer, eine Kompromißformel suchenden Art.

    Es bleibt zu hoffen dass die hierzu anzurufenden Gerichte eine differenzierende Betrachtungsweise heran ziehen, um die Möglichkeiten der Anwendung des Gesetzes ausreichend zu konkretisieren, restriktiv zu formulieren, die Drittbetroffenheit anzuerkennen, die Rechtsverfolgung des zu Unrecht Betroffenen erlauben und erzwingen, und sei es in der Form der nachträglichen Inkenntnissetzung des Betroffenen.

    Die Erosion der Grundrechte nimmt eine ungeahnte Dimension an, gelangt das Gesetz unmodifiziert zur Anwendung.

    Non omne quod licet honestum est.

    • 8bit
    • 09.12.2008 um 23:28 Uhr

    Mag ja sein, dass es im vergangenen Jahr nur 10 Fälle einer akustischen Überwachung gegeben hat. Meines Erachtens nach hinkt der Vergleich zur Online-Durchsuchung aber gewaltig. Der flächendeckende Einsatz des geplanten Trojaners, der diese Art der Überwachung überhaupt erst möglich macht, ist doch wohl eine gänzlich andere Maßnahme, denn schließlich wird dieser nicht nur an wenige Rechner gezielt verteilt. Das wäre in etwa so, als wenn man vorsorglich in alle Wohnungen mal die ein oder andere Wanze legt, damit man bei Bedarf schnellstmöglich dort lauschen kann. Auch hier hätte man dann im Übrigen eine deutlich schlechtere Kontrolle darüber, ob nicht Dritte Zugriff auf diese Technik nehmen, um sie zu missbrauchen - ebenso wie beim Bundestrojaner.

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