Überwachung "Der Onlinedurchsuchung die Giftzähne ziehen"
Der Bundesrat berät heute das BKA-Gesetz. Die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärt im Interview, warum ihre Partei ihm nicht zustimmt
ZEIT ONLINE: Frau Leutheusser, 65 Prozent der FDP-Anhänger sind laut einer Umfrage für die Onlinedurchsuchung. Sie auch?
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich bin gegen die heimliche Onlinedurchsuchung privater PCs. Das ist auch die überwältigende Mehrheitsmeinung der FDP-Mitglieder. Deswegen versuchen wir, dieses Instrument zu vermeiden, oder ihm wenigstens dort die Giftzähne zu ziehen, wo es ohne unser Zutun bereits eingeführt wurde.
ZEIT ONLINE: Wie erklären Sie sich die Zustimmung Ihrer Anhänger zu diesem Instrument?
Leutheusser-Schnarrenberger: Ich kann das Ergebnis einer einzelnen Umfrage nicht nachvollziehen, denn wir bekommen eine Menge Zuschriften, in denen von uns gefordert wird, hart zu bleiben beim Umgang mit dem BKA-Gesetz und der Onlinedurchsuchung. Wir merken, dass dieses Thema in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist. Ich sehe keine Diskrepanz zwischen dem, was hier ankommt, und dem, was die Partei sagt.
ZEIT ONLINE: Sie haben im Koalitionsvertrag mit der CSU in Bayern vereinbart, den Datenschutz zu stärken und die Vorratsdatenspeicherung auszusetzen. Warum aber bleiben Onlinedurchsuchungen grundsätzlich der bayerischen Polizei erlaubt?
Leutheusser-Schnarrenberger: In Bayern hat die CSU mit ihrer absoluten Mehrheit vor der Sommerpause das Polizeiaufgabengesetz geändert. Wir haben dann im Koalitionsvertrag vereinbart, dass das heimliche Betreten von Wohnungen, um Vorkehrungen für die Onlinedurchsuchungen zu treffen, gestrichen wird. Wir haben weiter vereinbart, dass die automatisierte Aufzeichnung unterbleiben soll, und wir wollen, dass die Eilfallregelung abgeschafft wird, die in dem Gesetz vorgesehen ist.
ZEIT ONLINE: Das steht nicht in der Koalitionsvereinbarung.
Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, aber in dem Anhang dazu.
ZEIT ONLINE: Der ist aber nicht öffentlich.
Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Aber ich gehe ganz selbstbewusst mit dem Thema um. Natürlich wäre es uns am liebsten gewesen, wir hätten die Onlinedurchsuchung ganz rausgestrichen. Das war in dieser Frage nicht zu machen. Daher war dann unser Ziel, wenigstens das Schlimmste zu verhindern. Das ändert nichts an unserer grundsätzlichen Haltung. Deswegen haben wir als Bundestagsfraktion das BKA-Gesetz auch abgelehnt und klargemacht, dass es im Bundesrat dafür keine Zustimmung aus Bayern geben kann. Und wir werden auch nicht gemeinsam den Vermittlungsausschuss anrufen, weil wir nicht sehen, dass es Änderungen gibt, die uns eine Zustimmung möglich machen.
ZEIT ONLINE: Sie sagen, dem Bundesgesetz können Sie nicht zustimmen. Gleichzeitig gibt es im bayerischen Polizeiaufgabengesetz Punkte, die sehr viel weiter gehen als das BKA-Gesetz und denen von ihnen auch nicht erkennbar widersprochen wurde. Zum Beispiel die automatische Kennzeichenerfassung, zum Beispiel die Erlaubnis, bei der Onlinedurchsuchung Dateien ändern zu dürfen. Ist das kein Konflikt für Sie?
Leutheusser-Schnarrenberger: In Bayern haben wir das Problem, dass es geltendes Recht ist. Da gibt es viele Gesetze, die uns nicht passen. Aber geltendes Recht per Koalitionsvertrag zu ändern, ist nur bedingt möglich. Daher ist das für mich kein Konflikt. An der grundsätzlichen Haltung der FDP gibt es keinen Zweifel. Auch nicht bei anderen Normen wie beispielsweise dem Versammlungsgesetz. Deswegen klagen wir auch gegen dieses Gesetz.
ZEIT ONLINE: Sie haben über den BKA-Gesetzentwurf vor einiger Zeit gesagt, dessen gesamte Konzeption müsse überarbeitet werden. Was heißt das? Welche Punkte sollten raus?
- Datum 28.11.2008 - 10:26 Uhr
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glauben Sie, das Sie jemals ein besseres Druckmittel in Ihre Hände bekommen wie einen Koalitionsvertrag? War Ihnen etwas Macht in Bayern wichtiger, als eine harte Verhandlung? Hätte man wohl auch fragen können.
Was ich nie verstehen werde: Warum gelten für eine Online-Durchsuchung nicht die gleichen Regeln wie für eine Real Life Durchsuchung?
Letztere scheint ja allgemein akzeptiert zu sein.
Da eine Online Durchsuchung qualitativ nichts anderes ist als eine klassische Wohnungsdurchsuchung sollten selbstverständlich auch die gleichen Regeln gelten.
Denn: Ob ich etwas auf einen Zettel schreibe/in einem Aktenordner zuhause aufbewahre oder auf meinem Computer speichere ist doch das Gleiche - oder etwa nicht?
Eine Online-Durchsuchung wie sich im BKA-Gesetz geplant war, setzt ein heimliches Eindringen und Manipulieren in den Computer eines Verdächtigen voraus. Bei einer normalen Hausdurchsuchung erfolgt das Ganze öffentlich, es muß sogar ein unabhängiger Zeuge zugegen sein (Nachbar, etc.). Desweiteren muß ein Protokoll erstellt werden, welches für jeden einsehbar und unveränderbar ist!
Herr Schäuble träumt davon, unbemerkt in fremde Computer einzudringen, diese auszuspähen und zu verändern. Das Ganze soll auch noch ohne Richtervorbehalt erfolgen, im sogenannten Eilverfahren. So ist es aber möglich, Daten auf dem Computer unterzubringen, die den Verdächtigen belasten, z.B. eine Bombenbauanleitung oder kinderpornographische Bilder. Dann erfolgt eine offizielle Hausdurchsuchung und voila, ein unliebsamer Reporter ist auf einmal diskreditiert. Wer hört schon einem potentiellen Terroristen oder Kinderpornokonsumenten zu??
Das schlimme ist, daß es so gut wie keine Kontrolle und Kontrollmechanismen geben soll. Gleichzeitig stellt es ein Mittel staatlicher Organe dar, mit dem Menschen ganz gezielt manipuliert werden können. Außerden kann sich kein normaler Mensch, es sei den er ist Abgeordneter oder Strafverteidiger, sicher sein, daß er kein "Opfer" dieses BKA-Gesetzes wird.
Herr Schäuble vergißt, daß das Grundgesetz ein Schutzgesetz des Bürgers vor einem allmächtigen Staat darstellt. Die Väter des GG ahnten vielleicht, daß der Staat seine Macht mißbrauchen könnte. Daher sind einige Artikel unveränderbar!
Herr Schäuble und seine verborgenen und öffentlichen Mitstreiter wollen einen allmächtigen Staat, wo sie selbst auf der richtigen Seite am Hebel sitzen. Aber schon Helmut Kohl hat bewiesen, daß die Gesetze etwas für normale Bürger sind, er selbst erhebt sein Ehrenwort auf den Status eines Gesetzes.
Wir Deutschen müssen wieder lernen, für uns selbst die volle Verantwortung zu tragen. Nicht der fürsorgliche Staat muß und darf alles regeln, sondern wir in Eigenverantwortung. Das bedeutet auch, daß wir einfach ein gewisses Maß an Unsicherheit akzeptieren müssen.
Eine Online-Durchsuchung wie sich im BKA-Gesetz geplant war, setzt ein heimliches Eindringen und Manipulieren in den Computer eines Verdächtigen voraus. Bei einer normalen Hausdurchsuchung erfolgt das Ganze öffentlich, es muß sogar ein unabhängiger Zeuge zugegen sein (Nachbar, etc.). Desweiteren muß ein Protokoll erstellt werden, welches für jeden einsehbar und unveränderbar ist!
Herr Schäuble träumt davon, unbemerkt in fremde Computer einzudringen, diese auszuspähen und zu verändern. Das Ganze soll auch noch ohne Richtervorbehalt erfolgen, im sogenannten Eilverfahren. So ist es aber möglich, Daten auf dem Computer unterzubringen, die den Verdächtigen belasten, z.B. eine Bombenbauanleitung oder kinderpornographische Bilder. Dann erfolgt eine offizielle Hausdurchsuchung und voila, ein unliebsamer Reporter ist auf einmal diskreditiert. Wer hört schon einem potentiellen Terroristen oder Kinderpornokonsumenten zu??
Das schlimme ist, daß es so gut wie keine Kontrolle und Kontrollmechanismen geben soll. Gleichzeitig stellt es ein Mittel staatlicher Organe dar, mit dem Menschen ganz gezielt manipuliert werden können. Außerden kann sich kein normaler Mensch, es sei den er ist Abgeordneter oder Strafverteidiger, sicher sein, daß er kein "Opfer" dieses BKA-Gesetzes wird.
Herr Schäuble vergißt, daß das Grundgesetz ein Schutzgesetz des Bürgers vor einem allmächtigen Staat darstellt. Die Väter des GG ahnten vielleicht, daß der Staat seine Macht mißbrauchen könnte. Daher sind einige Artikel unveränderbar!
Herr Schäuble und seine verborgenen und öffentlichen Mitstreiter wollen einen allmächtigen Staat, wo sie selbst auf der richtigen Seite am Hebel sitzen. Aber schon Helmut Kohl hat bewiesen, daß die Gesetze etwas für normale Bürger sind, er selbst erhebt sein Ehrenwort auf den Status eines Gesetzes.
Wir Deutschen müssen wieder lernen, für uns selbst die volle Verantwortung zu tragen. Nicht der fürsorgliche Staat muß und darf alles regeln, sondern wir in Eigenverantwortung. Das bedeutet auch, daß wir einfach ein gewisses Maß an Unsicherheit akzeptieren müssen.
Eine Online-Durchsuchung wie sich im BKA-Gesetz geplant war, setzt ein heimliches Eindringen und Manipulieren in den Computer eines Verdächtigen voraus. Bei einer normalen Hausdurchsuchung erfolgt das Ganze öffentlich, es muß sogar ein unabhängiger Zeuge zugegen sein (Nachbar, etc.). Desweiteren muß ein Protokoll erstellt werden, welches für jeden einsehbar und unveränderbar ist!
Herr Schäuble träumt davon, unbemerkt in fremde Computer einzudringen, diese auszuspähen und zu verändern. Das Ganze soll auch noch ohne Richtervorbehalt erfolgen, im sogenannten Eilverfahren. So ist es aber möglich, Daten auf dem Computer unterzubringen, die den Verdächtigen belasten, z.B. eine Bombenbauanleitung oder kinderpornographische Bilder. Dann erfolgt eine offizielle Hausdurchsuchung und voila, ein unliebsamer Reporter ist auf einmal diskreditiert. Wer hört schon einem potentiellen Terroristen oder Kinderpornokonsumenten zu??
Das schlimme ist, daß es so gut wie keine Kontrolle und Kontrollmechanismen geben soll. Gleichzeitig stellt es ein Mittel staatlicher Organe dar, mit dem Menschen ganz gezielt manipuliert werden können. Außerden kann sich kein normaler Mensch, es sei den er ist Abgeordneter oder Strafverteidiger, sicher sein, daß er kein "Opfer" dieses BKA-Gesetzes wird.
Herr Schäuble vergißt, daß das Grundgesetz ein Schutzgesetz des Bürgers vor einem allmächtigen Staat darstellt. Die Väter des GG ahnten vielleicht, daß der Staat seine Macht mißbrauchen könnte. Daher sind einige Artikel unveränderbar!
Herr Schäuble und seine verborgenen und öffentlichen Mitstreiter wollen einen allmächtigen Staat, wo sie selbst auf der richtigen Seite am Hebel sitzen. Aber schon Helmut Kohl hat bewiesen, daß die Gesetze etwas für normale Bürger sind, er selbst erhebt sein Ehrenwort auf den Status eines Gesetzes.
Wir Deutschen müssen wieder lernen, für uns selbst die volle Verantwortung zu tragen. Nicht der fürsorgliche Staat muß und darf alles regeln, sondern wir in Eigenverantwortung. Das bedeutet auch, daß wir einfach ein gewisses Maß an Unsicherheit akzeptieren müssen.
gquell, dass Verbrecher des Staates (hier: Polizei) einem etwas unterschieben und anschließend das Material als Beweismittel heran ziehen, hat ja nun wirklich nichts mit dem geplanten BKA-Gesetz zu tun. Man kann auch unter Zeugen und Abfassung eines Protokolls bei einer normalen Durchsuchnung bei dem Betroffen Rauschgift oder anderes *belastende Beweise* in der Hosentasche
oder unter dem Kopfkissen *finden*.
Es kommt mehr auf die Ehrlichkeit der Staatsbeamten bzw. Volksvertreter an und weniger auf die Gesetze. Wenn durch solch ein Gesetz schneller und besser ein Verbrechen aufgeklärt werden kann, bin ich schon dafür.
Noch ein Wort zu: "Gefälschte Protokolle". Vor mehr als 10 Jahren wandte ich mich an die damalige Bundesjustizministerin Frau Sabine Leuthäuser-Schnarrenberg. Mit der Bitte sich dafür einzusetzen, dass aufgeklärt wird, ob ein "Amtskollege" von ihr -ein Justizminister aus Sachsen- das Parlament und somit die Öffentlichkeit mit gefälschten Gerichtsprotokollen getäuscht hat oder nicht.
Ihre schriftliche Antwort (sinngemäß):
"Ich helfe ihnen nicht bei der Wahrheitssuche. Schließlich muss auch ich mich nach dem ungeschriebenen Gesetz *Niemand scheißt ins eigene Nest*
bzw. *Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus* richten. Also:
Hilf dir selbst - so hilft dir Gott!"
Bitte lesen sie hierzu auch meine Anfrage an die Justizministerin von Brandenburg Frau Beate Blechinger und stimmen sie mit ab.
(http://www.direktzu.de/bl...)
Nach Ausfertigung von Beitrag Nr. 4 habe ich den Hinweis von der Redaktion gelesen, dass ich nicht mehr weiter nach Hilfe schreien soll.
Dass aufgeklärt wird, ob ein vormaliger Justizminister von Sachsen das Parlament und somit die Öffentlichkeit mit gefälschten Gerichtsprotokollen
getäuscht hat oder nicht.
Somit werde ich ab sofort nicht mehr auf die in Kommentar Nr. 4
angegebenen Internetseite aufmerksam machen.
Trotzdem möchte ich mich bei der *ZEIT* in aller Form bedanken,
dass ich bisher hier so viel über diesen Fall berichten durfte.
Nochmals viel DANK!
Gott möge uns schützen
- die Menschen können es nicht!
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