Überwachung "Der Onlinedurchsuchung die Giftzähne ziehen"Seite 2/2

Leutheusser-Schnarrenberger: Es geht los bei den Parallelkompetenzen und der Eintrittsbefugnis des BKA. Wir halten diese in der Praxis für nicht handhabbar. Denn das BKA kann ohne Zustimmung und ohne Einwilligung der Länderpolizeien aktiv werden.

ZEIT ONLINE: Auch ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft ...

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja, das ist ein Punkt, der zu Recht vom Richterbund kritisiert wird. Dann geht es um heimliche Ermittlungsbefugnisse, vor allem um die Onlinedurchsuchung. Es geht aber auch um die Ausgestaltung vieler anderer Ermittlungsbefugnisse wie der Rasterfahndung, um den Kernbereichsschutz, um die Eilfallregelung. Dort sehen wir die Gefahr, dass sie benutzt wird, um erst einmal nachzugucken, ohne dass ein Richter eingeschaltet werden muss.

ZEIT ONLINE: Grundsätzlich: Braucht das BKA die Befugnis, Gefahren abzuwehren?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Wenn, dann muss man die Länderpolizeien stärken und die Möglichkeiten des BKA, zusammen mit den Ländern zu entscheiden. Wir brauchen die Befugnis nicht, weswegen wir auch schon die Föderalismusreform abgelehnt haben, in der dem BKA diese Kompetenzen übertragen worden sind. Denn ich habe kein Vertrauen, dass die notwendige Kooperation funktioniert, um Doppelermittlungen und parallele Zuständigkeiten zu vermeiden. Weil es noch nie funktioniert hat. Genau wie es auch beim Verfassungsschutz nicht funktioniert. Entscheidend ist, dass das BKA zu einer ganz neuen Behörde umgebaut werden soll, mit geheimdienstlichen Befugnissen weit im Vorfeld konkreter Gefahren.

ZEIT ONLINE: Das Hauptargument für das Gesetz lautet, es gibt einen grenzenlosen Terrorismus, der eine grenzenlose rechtliche Antwort braucht, um ihn bekämpfen zu können.

Leutheusser-Schnarrenberger: Das teile ich überhaupt nicht. Es fehlt ja sogar der Versuch, in dem Gesetz den Begriff Terrorismus zu definieren. Es darf keine grenzenlose Antwort geben, sie muss rechtsstaatlich sein. Da geht nicht alles. Manches geht, ich verweigere mich ja nicht generell allen Befugnissen ...

ZEIT ONLINE: Was geht denn?

Leutheusser-Schnarrenberger: Natürlich geht eine Überwachung der Telekommunikation, auch mit konkreten Anwendungen im präventiven Bereich. Wenn die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden. Aber zu sagen, wir brauchen einen souveränen Staat ohne rechtliche Fesseln, ist ein völlig anderes Staatsverständnis. Das teile ich nicht.

ZEIT ONLINE: Was glauben Sie, wie das Verfahren im Bundesrat ausgehen wird?

Leutheusser-Schnarrenberger: Das hängt von der Ernsthaftigkeit derjenigen ab, die nun etwas grundlegend ändern wollen. Es kann gut sein, dass das Gesetz am Ende keine Mehrheit findet. Herr Schäuble hat ja schon gesagt, wenn es nicht käme, wäre es auch nicht so schlimm. Anscheinend ist das Gesetz nun doch nicht so notwendig.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und rechtspolitische Sprecherin und Landesvorsitzende der bayerischen FDP. Sie war von 1992 bis 1996 Bundesjustizministerin.

Die Fragen stellte Kai Biermann.

 
Leser-Kommentare
  1. glauben Sie, das Sie jemals ein besseres Druckmittel in Ihre Hände bekommen wie einen Koalitionsvertrag? War Ihnen etwas Macht in Bayern wichtiger, als eine harte Verhandlung? Hätte man wohl auch fragen können.

  2. Was ich nie verstehen werde: Warum gelten für eine Online-Durchsuchung nicht die gleichen Regeln wie für eine Real Life Durchsuchung?

    Letztere scheint ja allgemein akzeptiert zu sein.

    Da eine Online Durchsuchung qualitativ nichts anderes ist als eine klassische Wohnungsdurchsuchung sollten selbstverständlich auch die gleichen Regeln gelten.

    Denn: Ob ich etwas auf einen Zettel schreibe/in einem Aktenordner zuhause aufbewahre oder auf meinem Computer speichere ist doch das Gleiche - oder etwa nicht?

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    • gquell
    • 28.11.2008 um 13:51 Uhr

    Eine Online-Durchsuchung wie sich im BKA-Gesetz geplant war, setzt ein heimliches Eindringen und Manipulieren in den Computer eines Verdächtigen voraus. Bei einer normalen Hausdurchsuchung erfolgt das Ganze öffentlich, es muß sogar ein unabhängiger Zeuge zugegen sein (Nachbar, etc.). Desweiteren muß ein Protokoll erstellt werden, welches für jeden einsehbar und unveränderbar ist!

    Herr Schäuble träumt davon, unbemerkt in fremde Computer einzudringen, diese auszuspähen und zu verändern. Das Ganze soll auch noch ohne Richtervorbehalt erfolgen, im sogenannten Eilverfahren. So ist es aber möglich, Daten auf dem Computer unterzubringen, die den Verdächtigen belasten, z.B. eine Bombenbauanleitung oder kinderpornographische Bilder. Dann erfolgt eine offizielle Hausdurchsuchung und voila, ein unliebsamer Reporter ist auf einmal diskreditiert. Wer hört schon einem potentiellen Terroristen oder Kinderpornokonsumenten zu??

    Das schlimme ist, daß es so gut wie keine Kontrolle und Kontrollmechanismen geben soll. Gleichzeitig stellt es ein Mittel staatlicher Organe dar, mit dem Menschen ganz gezielt manipuliert werden können. Außerden kann sich kein normaler Mensch, es sei den er ist Abgeordneter oder Strafverteidiger, sicher sein, daß er kein "Opfer" dieses BKA-Gesetzes wird.

    Herr Schäuble vergißt, daß das Grundgesetz ein Schutzgesetz des Bürgers vor einem allmächtigen Staat darstellt. Die Väter des GG ahnten vielleicht, daß der Staat seine Macht mißbrauchen könnte. Daher sind einige Artikel unveränderbar!
    Herr Schäuble und seine verborgenen und öffentlichen Mitstreiter wollen einen allmächtigen Staat, wo sie selbst auf der richtigen Seite am Hebel sitzen. Aber schon Helmut Kohl hat bewiesen, daß die Gesetze etwas für normale Bürger sind, er selbst erhebt sein Ehrenwort auf den Status eines Gesetzes.

    Wir Deutschen müssen wieder lernen, für uns selbst die volle Verantwortung zu tragen. Nicht der fürsorgliche Staat muß und darf alles regeln, sondern wir in Eigenverantwortung. Das bedeutet auch, daß wir einfach ein gewisses Maß an Unsicherheit akzeptieren müssen.

    • gquell
    • 28.11.2008 um 13:51 Uhr

    Eine Online-Durchsuchung wie sich im BKA-Gesetz geplant war, setzt ein heimliches Eindringen und Manipulieren in den Computer eines Verdächtigen voraus. Bei einer normalen Hausdurchsuchung erfolgt das Ganze öffentlich, es muß sogar ein unabhängiger Zeuge zugegen sein (Nachbar, etc.). Desweiteren muß ein Protokoll erstellt werden, welches für jeden einsehbar und unveränderbar ist!

    Herr Schäuble träumt davon, unbemerkt in fremde Computer einzudringen, diese auszuspähen und zu verändern. Das Ganze soll auch noch ohne Richtervorbehalt erfolgen, im sogenannten Eilverfahren. So ist es aber möglich, Daten auf dem Computer unterzubringen, die den Verdächtigen belasten, z.B. eine Bombenbauanleitung oder kinderpornographische Bilder. Dann erfolgt eine offizielle Hausdurchsuchung und voila, ein unliebsamer Reporter ist auf einmal diskreditiert. Wer hört schon einem potentiellen Terroristen oder Kinderpornokonsumenten zu??

    Das schlimme ist, daß es so gut wie keine Kontrolle und Kontrollmechanismen geben soll. Gleichzeitig stellt es ein Mittel staatlicher Organe dar, mit dem Menschen ganz gezielt manipuliert werden können. Außerden kann sich kein normaler Mensch, es sei den er ist Abgeordneter oder Strafverteidiger, sicher sein, daß er kein "Opfer" dieses BKA-Gesetzes wird.

    Herr Schäuble vergißt, daß das Grundgesetz ein Schutzgesetz des Bürgers vor einem allmächtigen Staat darstellt. Die Väter des GG ahnten vielleicht, daß der Staat seine Macht mißbrauchen könnte. Daher sind einige Artikel unveränderbar!
    Herr Schäuble und seine verborgenen und öffentlichen Mitstreiter wollen einen allmächtigen Staat, wo sie selbst auf der richtigen Seite am Hebel sitzen. Aber schon Helmut Kohl hat bewiesen, daß die Gesetze etwas für normale Bürger sind, er selbst erhebt sein Ehrenwort auf den Status eines Gesetzes.

    Wir Deutschen müssen wieder lernen, für uns selbst die volle Verantwortung zu tragen. Nicht der fürsorgliche Staat muß und darf alles regeln, sondern wir in Eigenverantwortung. Das bedeutet auch, daß wir einfach ein gewisses Maß an Unsicherheit akzeptieren müssen.

    • gquell
    • 28.11.2008 um 13:51 Uhr

    Eine Online-Durchsuchung wie sich im BKA-Gesetz geplant war, setzt ein heimliches Eindringen und Manipulieren in den Computer eines Verdächtigen voraus. Bei einer normalen Hausdurchsuchung erfolgt das Ganze öffentlich, es muß sogar ein unabhängiger Zeuge zugegen sein (Nachbar, etc.). Desweiteren muß ein Protokoll erstellt werden, welches für jeden einsehbar und unveränderbar ist!

    Herr Schäuble träumt davon, unbemerkt in fremde Computer einzudringen, diese auszuspähen und zu verändern. Das Ganze soll auch noch ohne Richtervorbehalt erfolgen, im sogenannten Eilverfahren. So ist es aber möglich, Daten auf dem Computer unterzubringen, die den Verdächtigen belasten, z.B. eine Bombenbauanleitung oder kinderpornographische Bilder. Dann erfolgt eine offizielle Hausdurchsuchung und voila, ein unliebsamer Reporter ist auf einmal diskreditiert. Wer hört schon einem potentiellen Terroristen oder Kinderpornokonsumenten zu??

    Das schlimme ist, daß es so gut wie keine Kontrolle und Kontrollmechanismen geben soll. Gleichzeitig stellt es ein Mittel staatlicher Organe dar, mit dem Menschen ganz gezielt manipuliert werden können. Außerden kann sich kein normaler Mensch, es sei den er ist Abgeordneter oder Strafverteidiger, sicher sein, daß er kein "Opfer" dieses BKA-Gesetzes wird.

    Herr Schäuble vergißt, daß das Grundgesetz ein Schutzgesetz des Bürgers vor einem allmächtigen Staat darstellt. Die Väter des GG ahnten vielleicht, daß der Staat seine Macht mißbrauchen könnte. Daher sind einige Artikel unveränderbar!
    Herr Schäuble und seine verborgenen und öffentlichen Mitstreiter wollen einen allmächtigen Staat, wo sie selbst auf der richtigen Seite am Hebel sitzen. Aber schon Helmut Kohl hat bewiesen, daß die Gesetze etwas für normale Bürger sind, er selbst erhebt sein Ehrenwort auf den Status eines Gesetzes.

    Wir Deutschen müssen wieder lernen, für uns selbst die volle Verantwortung zu tragen. Nicht der fürsorgliche Staat muß und darf alles regeln, sondern wir in Eigenverantwortung. Das bedeutet auch, daß wir einfach ein gewisses Maß an Unsicherheit akzeptieren müssen.

  3. gquell, dass Verbrecher des Staates (hier: Polizei) einem etwas unterschieben und anschließend das Material als Beweismittel heran ziehen, hat ja nun wirklich nichts mit dem geplanten BKA-Gesetz zu tun. Man kann auch unter Zeugen und Abfassung eines Protokolls bei einer normalen Durchsuchnung bei dem Betroffen Rauschgift oder anderes *belastende Beweise* in der Hosentasche
    oder unter dem Kopfkissen *finden*.
    Es kommt mehr auf die Ehrlichkeit der Staatsbeamten bzw. Volksvertreter an und weniger auf die Gesetze. Wenn durch solch ein Gesetz schneller und besser ein Verbrechen aufgeklärt werden kann, bin ich schon dafür.
    Noch ein Wort zu: "Gefälschte Protokolle". Vor mehr als 10 Jahren wandte ich mich an die damalige Bundesjustizministerin Frau Sabine Leuthäuser-Schnarrenberg. Mit der Bitte sich dafür einzusetzen, dass aufgeklärt wird, ob ein "Amtskollege" von ihr -ein Justizminister aus Sachsen- das Parlament und somit die Öffentlichkeit mit gefälschten Gerichtsprotokollen getäuscht hat oder nicht.
    Ihre schriftliche Antwort (sinngemäß):
    "Ich helfe ihnen nicht bei der Wahrheitssuche. Schließlich muss auch ich mich nach dem ungeschriebenen Gesetz *Niemand scheißt ins eigene Nest*
    bzw. *Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus* richten. Also:
    Hilf dir selbst - so hilft dir Gott!"

    Bitte lesen sie hierzu auch meine Anfrage an die Justizministerin von Brandenburg Frau Beate Blechinger und stimmen sie mit ab.
    (http://www.direktzu.de/bl...)

  4. Nach Ausfertigung von Beitrag Nr. 4 habe ich den Hinweis von der Redaktion gelesen, dass ich nicht mehr weiter nach Hilfe schreien soll.
    Dass aufgeklärt wird, ob ein vormaliger Justizminister von Sachsen das Parlament und somit die Öffentlichkeit mit gefälschten Gerichtsprotokollen
    getäuscht hat oder nicht.
    Somit werde ich ab sofort nicht mehr auf die in Kommentar Nr. 4
    angegebenen Internetseite aufmerksam machen.

    Trotzdem möchte ich mich bei der *ZEIT* in aller Form bedanken,
    dass ich bisher hier so viel über diesen Fall berichten durfte.
    Nochmals viel DANK!

    Gott möge uns schützen
    - die Menschen können es nicht!

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