Datenschutz

Unsere Daten gehören wieder uns

Ein Gesetzentwurf der Regierung verbessert den Schutz persönlicher Daten. Über die Interessen der Wirtschaft stellt er den aber noch immer nicht. Kommentar

Die Wirtschaft soll dank des neuen Datenschutzgesetzes nicht mehr so leicht an private Daten kommen

Die Wirtschaft soll dank des neuen Datenschutzgesetzes nicht mehr so leicht an private Daten kommen

Das Bundeskabinett brachte heute den Entwurf zur Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg, als Antwort auch auf die Datenskandale der vergangenen Wochen und Monate. In zwei Worten: toll, aber ...

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Der größte Gewinn – sollte das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2009 in Kraft treten – wäre, dass Daten dann nicht mehr denen gehören, die sie sammeln, sondern denen, von denen sie stammen.

Künftig müssen Unternehmen jeden Kunden fragen, ob sie dessen Daten für Werbung, Marketing oder andere Zwecke verwenden, in Listen speichern oder gar verkaufen dürfen. Wird das entsprechende Kästchen nicht angekreuzt, ist die Weitergabe der Daten tabu. Opt-in heißt das Verfahren neudeutsch: Der Verbraucher muss explizit zustimmen. Bislang gilt das umgekehrte Prinzip: Die Weitergabe und -verwendung der persönlichen Daten ist nur dann verboten, wenn der Kunde dies ausdrücklich durch ein entsprechendes Kreuzchen untersagt (Opt-out).

Gleichzeitig wurde in dem Entwurf ein sogenanntes Koppelungsverbot eingeführt. Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden zuzustimmen, indem man ihnen ohne das Kreuzchen den Vertrag oder die Ware verweigert.

Aber: Von beiden Punkten wird es Ausnahmen geben. Geschuldet sind diese, wie auch Innenminister Wolfgang Schäuble offen zugibt, den Forderungen der Wirtschaft. Die hatte in den vergangenen Wochen einen Lobby-Sturm entfacht, um das sogenannte Listenprivileg zu retten und ein Koppelungsverbot zu verhindern. Neben den Adresshändlern war es unter anderem der Bundesverband der Zeitschriftenverleger, der sein Geschäftsmodell bedroht sah.

Erlaubt bleibt es für Unternehmen, den eigenen Kunden Werbung zu schicken – auch ohne deren Zustimmung. Dieser Post darf Werbung anderer Firmen beiliegen, solange die Firma dazu die eigenen Datensätze nicht herausgegeben hat. Auch ungezielte Werbung an alle Haushalte einer Region bleibt gestattet. Und stammen die Adressen aus offenen Quellen, ist also beispielsweise jemand durch ein Wohngebiet gegangen und hat alle Namen von den Klingelschildern abgeschrieben, steht es ihm auch künftig frei, mit dieser Liste zu handeln.

Ganz ausgenommen von der neuen Norm sind gemeinnützige Organisationen, die Spender werben wollen. Ihre Datensätze dürften damit bald sehr wertvoll sein. Auch Werbung zwischen Unternehmen braucht keine Zustimmung. Selbstständige Architekten, Ärzte oder Anwälte dürfen sich also weiter über viel Post freuen.

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Leser-Kommentare

  1. Es scheint ja inzwischen Mode zu sein, schwammige Begriffe wie "marktbeherrschende" Firmen zu nutzen, ueber die dann das BVG philosophieren darf. Nur, damit keine Lobby dem Ministerium einen Vorwurf machen kann.

    "Das Koppelungsverbot sei schon eine Ausnahme von dieser Vertragsfreiheit, bedeute es doch, dass eine Firma einen Vertrag annehmen muss, auch wenn sie im Gegenzug nicht die gewünschten Daten frei erhält. Daher könne das nicht absolut gelten."

    Geht es nicht gerade darum, dass mit Daten eben NICHT gehandelt wird, sprich, dass Vertraege nicht zu dem Zweck geschlossen werden, um die Daten von Kunden zu erhalten? Naja, welcher Politiker will schon konsequent sein, wenn sonst die Lobbyisten im Vorzimmer keine Ruhe mehr geben. Und wieviel dieses Gesetz ohne eine gewisse Transparenz der Datenherkunft wert ist, ist sowieso fraglich.

    @Kai Biermann:
    Ein Typo hier:
    "Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein dagegen findet, keine Lösung sei besser als die nun verabredete."
    Es muss wohl "jede Lösung" heissen, damit der Satz im Bezug auf das nachfolgende Zitat Sinn macht.

  2. "Und stammen die Adressen aus offenen Quellen, ist also beispielsweise jemand durch ein Wohngebiet gegangen und hat alle Namen von den Klingelschildern abgeschrieben, steht es ihm auch künftig frei, mit dieser Liste zu handeln."

    Warum so aufwendig?

    Man gehe nur auf die Seite

    www.dastelefonbuch.de

    oder

    www.klicktel.de

    und gebe zur Probe nur mal seinen eigenen Namen und ggf. noch den Ort ein, und schon hat man nebst Adresse auch noch mindestens eine Telefonnummer, ggf. auch Mobil oder Fax oder alles zusammen.

    Da die einzelnen Vollprogramme (Kaufsoftware) auch noch ganz interessante Verknüpfungen zulassen, kann man sogar Straßenzugweise sortieren, oder nach Familiennamen, nach Umkreis, gestaffelt in Entfernung von einem bestimmten Standort aus, und und und. ..
    So findet man ggf. neben Webpage oder E-Mail auch noch anderes.

    Das alles bequem vom Sessel aus, ohne seinen „Hintern“ nach draußen zu bewegen, und ohne bei Wind und Wetter irgendwelche Adressen vom Klingelschild zu notieren.
    Die Frage ist, welche weitergehenden persönlichen Daten lassen sich damit noch bekommen?
    Geburtsdatum, Bankverbindungen etc. ??

    Ganz zu schweigen, welche Informationsflut Kunden freiwillig an Unternehmen liefern, z. bsp. nur wegen einer dieser lächerlichen Rabattkarten.

    Wegen 1% oder 2% Rabatt auf einen Drogerieeinkauf von 25 EUR oder bei irgendeinem Supermarkt geben die Kunden in diesen Anmeldungsbögen Daten bis hin zur Bankverbindung weiter, die klatschen sich dort in den Abteilungen vor Vergnügen nur so in die Hände.

    (sind ja immerhin pro Einkauf 25 Cent und macht bei jährlich 50 Einkäufen immerhin 12,50 EUR, das muss man unbedingt mitmachen.)

    Schaut man nämlich ins jeweilige “Kleingedruckte”, dann gibt der betreffende Markt oder die Kette mit dem Einverständnis des Kunden alles an die Firma XYZ zwecks Datenerfassung weiter. Ohne dieses keine „tolle Rabattkarte“.

    Deren Verarbeitung erfolgt zudem im „outsourcing“ ohnehin meist im „nichtlohnintensiven“ Ausland, denen unsere Datenschutzgesetze ebenso so geläufig und wichtig sind, wie das deutsche Steuerrecht
    Und nun sage Niemand , dort „presst sich nicht ab und an einer ne DVD" zwecks Nebeneinkommen.

    Was in Liechtenstein mit Bankdaten möglich war (und anderen Sicherheitsauflagen) ist dort erst recht machbar.

    Daher sage ich nur:

    Dieses Gesetz ist allenfalls Makulatur.
    Sonst nichts.
    Und Jeder der Verantwortlichen weiss das auch ganz genau.
    Das ist der eigentliche Datenskandal.

  3. Opt-In macht nur Sinn, wenn es IMMER zwingend erforderlich ist und wenn IMMER die Herkunft der Daten genannt werden muss.

    So ist das Gesetz eine Einladung, fast unverändert weiterzumachen.

    Wie soll ich denn feststellen, wer wann wie meine Daten erhoben hat ?

    Im Zweifel war es immer eine irgendwie gemeinnützige Organisation, die meinen Namen vom Klingelschild hat.

  4. was soll's der Worte mehr! (Grabsteinspruch, leicht aktualisiert)
    Politik in D heißt, Wirtschaftsinteressen durchzusetzen. Die Kunst dabei ist, §1 des Grundgestzes so durch den Wolf zu drehen, daß am Ende wieder §1a (siehe oben) herauskommt. Das macht uns keiner so schnell nach!

  5. Nur das Ziel liegt noch hinter dem Horizont.

    Wiedermal schafft der Gesetzgeber es, operative Hektik vorzutäuschen, wo geistige Windstille herrscht.

    Es gibt wirklich genug Organisationen, die sich mit dem Thema Datensammeln beschäftigt haben. Auch weit ausserhalb des kommerziellen Sektors. Foebud e.V. und der CCC sind da nur zwei, die seit Jahren Ideen in der Schublade haben, wie man dem Bürger wiedergibt, was des Bürgers ist.

    Alleine der Passus, das Spendenorganisationen die Datensätze wie seit jahrzehnten behandeln dürfen wird (und dazu braucht man jetzt keine Glaskugel) zum explodieren dieser Firmen führen. Plötzlich wird jede Versicherung, jeder Lottoeintreiber und jedes Pseudo-Meinungsforschungsinstitut seinen sozialen Character wiederfinden und sowas aufmachen und die Quote der versehentlichen Datendiebstähle wird sprunghaft zunehmen.

    Wetten dass...

  6. Ein kleiner Fortschritt ist es vielleicht. Ich vermute aber, dass das Gesetz wieder mal Probleme des 21. Jahrhunderts mit den Verbotsregeln des 18. Jahrhunderts zu lösen versucht.
    -
    Als wäre ein Verbot die Garantie dafür, dass die Leute sich dran halten. Es wird allmählich Zeit, dass der Gesetzgeber lernt wie Sicherheit im Computerzeitalter funktioniert, nicht (nur) durch Gesetz, sondern vor allem durch Verschlüsselung.
    -
    Die sollen vorschreiben, dass die Daten verschlüsselt abgelegt werden müssen und normale Angestelle nur Einzelabfragen machen, nicht aber den ganzen Datensatz klauen können. Sicherheitsesperten wird dazu sicher noch mehr einfallen. Es wird Zeit, dass man solche Leute befragt, bevor man Gesetze macht.

  7. Kommerzialisierung des Rechts

    Wichtig ist nicht nur eine richtige Richtung einschlagen,
    und sich vor ihr zu verbeugen,
    sondern auch konkrete Schritte zu gehen.

    Von daher:
    Vielleicht mal eine Kehrtwende
    in der Kommerzialisierung des Rechts.

  8. Kommentar zum Beitrag: Unsere Daten gehören wieder uns

    Wenn es um das liebe Geld geht, werden trotz dieses Gesetzes wieder findige Juristen einen Weg finden, dieses Gesetz geschickt zu umgehen. Anderenfalls wird es von den sogenannten "Geschäftemachern" schlichtweg ignoriert. Die Wahrscheinlichkeit beim Handel mit persönlichen Daten erwischt zu werden ist in Deutschland nicht sehr hoch, und die Strafen hingegen sind viel zu gering. Zudem können solche Unternehmen sich im fernen Ausland niederlassen, so dass eine Strafverfolgung durch deutsche Behörden nahezu ausgeschlossen ist. Ich denke, dass sich mit diesem Vorstoß der Bundesregierung letztendlich nichts, aber auch rein gar nichts ändern wird.

    Herzliche Grüße, Thomas Brockmann

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  • Von Kai Biermann
  • Datum 2.4.2009 - 08:51 Uhr
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