Plagiat Gary Moore hat den Blues geklaut

Der englische Gitarrist verdankt seinen Welthit "Still Got The Blues" einer Krautrockband aus Offenburg. Möglicherweise muss er Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen

Der Gitarrist Gary Moore muss dem deutschen Musiker Jürgen Winter Schadenersatz zahlen, weil er für seinen Welthit Still Got The Blues dessen Stück Nordrach kopiert hat. Nach einem Urteil des Landgerichts München I sind die Übereinstimmungen beider Lieder "so frappierend, dass von einer Übernahme auszugehen war" (Az.: 21 O 23120/00).

Zwar sprach das Gericht von einer "unbewussten Übernahme", aber auch diese sei eine Verletzung des Urheberrechts. Der Antrag Winters, Moore solle Aufführung und Verbreitung seines Hits unterlassen, wurde dagegen abgelehnt. Die Höhe des Schadenersatzes stand noch nicht fest, es könnte um Millionen gehen.

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Winters Werk Nordrach aus dem Jahre 1974 war nicht auf Tonträgern erhältlich, sondern lediglich in Konzerten seiner Band Jud's Gallery und mindestens einmal im Radio zu hören. Das Gericht nahm an, dass Moore auf diesem Weg das Lied gehört und sich bis zur Komposition seines Hits im Jahre 1990 gemerkt habe. Ein Sachverständiger hatte eine solche Gedächtnisleistung eines Musikers nicht ausgeschlossen. Moore habe allerdings vor Gericht behauptet, Nordrach nicht gekannt zu haben.

Der Gutachter hatte zudem in dem langwierigen Verfahren erklärt, die Gitarrenpassage in Nordrach sei so individuell und eigenschöpferisch, dass sie sich deutlich von anderen bekannten Stücken abhebe. Es sei nur schwer vorstellbar, wie Moore auf eine fast identische Passage gekommen sein könnte, ohne Nordrach gehört zu haben. Der Gerichtsstreit lief bereits seit dem Jahr 2000.

Die beklagte Plattenfirma Virgin hatte die Plagiatsvorwürfe gegen Moore stets zurückgewiesen und die besagte Melodie als musikalisches Allgemeingut gewertet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Leser-Kommentare
    • Anonym
    • 04.12.2008 um 14:38 Uhr

    Einerseits halte ich es natürlich nicht für ausgeschlossen, andererseits muß man die künstlerische Potentialität Moores doch für weit großer halten. "Nordrach" höre ich heute das erste mal und Moore wird nicht nur von mir für einen der absoluten Topmusiker der Blues-Branche gehalten.- Insofern scheint es mir merkwürdig, daß er es notwedig hat einen Titel zu stehlen.

  1. ....es wäre von Mr. Moore geklaut worden. Die Anwälte seiner Plattenfirma hätten mit den Nobodies von Nordrach kurzen Prozess gemacht. Erstaunlich, wie wenig genau man es mit dem Musikraub nimmt, wenn es der eigenen Plattenfirma zum Vorteil gereicht....

  2. hat der nicht schon viel bei anderen gegrast und immer brav die namen der erfinder dahintergeschrieben?
    warum sollte der denn auf einmal nach zwanzig jahren im geschäft mit klauen anfangen, zumal es für den erfolg des stücks keinen unterschied gemacht hätte.
    und so individuell ist das stück nun auch nicht.

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