Plagiatsurteil "Majestätsbeleidigung für Gary Moore"
Der britische Gitarrist hat seinen Hit "Still Got The Blues" im Schwarzwald geklaut. Jetzt erklärt der Kronzeuge und Musikwissenschaftler Volkmar Kramarz, wie es dazu kam

© privat
Volkmar Kramarz rockt im Nebel der wilden Siebziger. Damals hat er Gary Moore kennengelernt
ZEIT ONLINE: Herr Kramarz, der britische Gitarrist Gary Moore hat in seinem Hit Still Got The Blues die Melodie einer Krautrockband verwendet. Der Bandleader Jürgen Winter hat ihn verklagt und nach acht Jahren endlich Recht bekommen. Was war das für eine Gruppe?
Volkmar Kramarz: Jud’s Gallery war eine kleine süddeutsche Kombo, völlig unbekannt. Deshalb ist das für Gary Moore wie eine Majestätsbeleidigung. Wäre es eine Hamburger, Hannoveraner oder Berliner Band – aber aus dem Schwarzwald! Das ist schlimm.
ZEIT ONLINE: Welche Beziehung haben Sie zu Gary Moore?
Kramarz: Bis zum Jahr 2000 habe ich ihn oft interviewt. Wir haben lange Features fürs Radio gemacht. Deshalb finde ich es auch ein bisschen schade, dass ich als Kronzeuge in diesem Prozess gegen ihn aussagen musste. Ich würde mich als seinen freundschaftlichen Bekannten bezeichnen und wollte nie das Messer an seine Kehle setzen.
ZEIT ONLINE: Der gesamte Prozess dreht sich um den Sommer 1974, den Gary Moore in Deutschland verbracht haben soll. Was erinnern Sie davon?
Kramarz: Eines sage ich immer über diese Zeit: Wer behauptet, er sei 1973 und 1974 live dabei gewesen und könne sich an alles erinnern, war nicht dabei. Das waren wirklich wilde Jahre. Wir waren total stoned, hatten lange Haare, die Mädels entdeckten die Pille, wir spielten Gitarre und wurden bewundert. Das alles in großer Armut. Eine unvergessliche Zeit, aber fragen Sie nicht nach Details, die gehen völlig im Nebel unter.
ZEIT ONLINE: Sie als Kronzeuge im Prozess mussten sich doch an die Details erinnern.
Kramarz: Ich spielte damals Gitarre in einer Band namens Richie Tink. Wir hatten gerade einen neuen Roadie aus London bekommen, Bill hieß er. Über ihn lernten wir Gary Moore kennen, damals schon ein großer Gitarrist in England. Den Sommer 1974 hat er mit uns in Bonn verbrachte. Er wohnte bei einem Bandkollegen, Bill wohnte bei mir. Und dann haben wir miteinander gespielt und geprobt. Es war eine sehr intensive Zeit mit ihm, die mich sehr geprägt hat. Ich habe schon oft geschrieben, dass ich stolz bin, so viel von ihm gelernt zu haben.
ZEIT ONLINE: Und in diesen Wochen muss er irgendwie, irgendwann das Lied Nordrach von Jud’s Gallery gehört haben, das er 16 Jahre später in seinem Stück Still Got The Blues wieder aufgegriffen hat.
Kramarz: Ja, aber Gary leugnet das. Habe ich also meine Biografie erlogen? Eher müsste er sich fragen, warum er gesagt hat, er sei 1974 nicht in Deutschland gewesen.
ZEIT ONLINE: Sie haben später über Harmonieanalyse promoviert. Dann ist dieser Fall wohl umso spannender für Sie.
Kramarz: Schon in besagtem Sommer habe ich mit Gary viele Harmonien, Akkorde, Formeln und Kombinationen gespielt und diskutiert. Seine Lieblingsformel war die von When Autumn Leaves, ein berühmtes Schema. Wir haben immer nach einer Melodie dazu gesucht. Und als ich dann 1990 Still Got The Blues hörte, dachte ich: „Herzlichen Glückwunsch, Gary. Du hast sie endlich gefunden!“
- Datum 09.12.2008 - 12:40 Uhr
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Kramerz zieht sich an einem "Strohhalm" hoch , um endlich mal zu kassieren .. schöne deutsche Juristenwelt .. Da muss man ja jedesmal Angst haben , wenn man mal ein Stück schreibt ... toll gemacht , Herr Musikwissenschaftler
Lieber matius2,
nur um ein Missverständnis auszuräumen: Nicht Kramarz hat geklagt, sondern Jürgen Winter von Jud's Gallery. Kramarz hat keinen finanziellen Vorteil durch das Urteil. Er ist lediglich als Zeitzeuge aufgetreten.
Beste Grüße
Rabea Weihser, Musikredaktion ZEIT ONLINE
Lieber matius2,
nur um ein Missverständnis auszuräumen: Nicht Kramarz hat geklagt, sondern Jürgen Winter von Jud's Gallery. Kramarz hat keinen finanziellen Vorteil durch das Urteil. Er ist lediglich als Zeitzeuge aufgetreten.
Beste Grüße
Rabea Weihser, Musikredaktion ZEIT ONLINE
...aber wenn sich mein musikalisches Gehör seit dem Musik-Leistungskurs nicht vollständig verabschiedet hat, endet das Gitarrensolo von 'Still got the Blues' völlig Autumn-leaves-konform mit E-Dur, a-Moll.
Nordrach (wenn es die Version ist, die man auf Youtube findet) dagegen auf G-Dur, a-Moll.
Die so besondere und abwegige 'E-Dur, G-Dur' Formel höre ich bei Nordrach gar nicht, bei Gary Moore lediglich beim Übergang in die Bridge – übrigens genau wie z.B. bei 'Wild World' von Cat Stevens (erschienen 1970).
Abgesehen davon widerspricht sich Kramarz in seiner Beweisführung wenn er sagt, dass Akkordgerüste gar nicht schützenswert sind. Die Melodie ist bei beiden Stücken zwar ähnlich (schlicht), aber eben auch nicht 100% identisch.
Was die Stücke vor allem sehr gleich klingen lässt, ist neben der Akkordfolge und der ähnlichen Melodie vor allem der Sound der Sologitarre in Verbindung mit der Orgel. Und das ist erst recht nicht schützbar.
Verehrter unwissender,
herzlichen Dank für den Hinweis. Bei der Transkription des Interviews ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir haben ihn korrigiert.
Die Standard-Formel von Autumn Leaves endet auf E-Am. Jud's Gallery hingegen spielen G-Am und über dem G-Dur-Akkord ein g in der Melodie. Gary Moore hat in all seinen auf der Formel basierenden Liedern ein gis gespielt, passend zu E-Dur. Nur in Still Got The Blues bricht er mit seiner Regel und spielt die Melodietöne genau wie Jud's Gallery.
Volkmar Kramarz ist der Überzeugung, dass dies nichts mit Blue Notes zu tun habe, weil über einer Formel wie dieser niemals "schiefe" oder bluesige Töne zu finden seien.
Mit besten Grüßen
Rabea Weihser, Musikredaktion ZEIT ONLINE
Verehrter unwissender,
herzlichen Dank für den Hinweis. Bei der Transkription des Interviews ist uns ein Fehler unterlaufen. Wir haben ihn korrigiert.
Die Standard-Formel von Autumn Leaves endet auf E-Am. Jud's Gallery hingegen spielen G-Am und über dem G-Dur-Akkord ein g in der Melodie. Gary Moore hat in all seinen auf der Formel basierenden Liedern ein gis gespielt, passend zu E-Dur. Nur in Still Got The Blues bricht er mit seiner Regel und spielt die Melodietöne genau wie Jud's Gallery.
Volkmar Kramarz ist der Überzeugung, dass dies nichts mit Blue Notes zu tun habe, weil über einer Formel wie dieser niemals "schiefe" oder bluesige Töne zu finden seien.
Mit besten Grüßen
Rabea Weihser, Musikredaktion ZEIT ONLINE
...ist falsch.
Dieser juristischer Grundsatz bezieht sich auf die Gesetze: Sie nicht zu kennen ist, strafrechtlich keine gültige Ausrede. Etwa:
"Entschuldigung, ich habe nicht gewusst, dass Beleidigung strafbar ist."
zählt nicht. Schließlich gibt es nur endlich viele juristischen Gesetze, und die kann man kennen. Im Zweifelsfall fragt man einen Juristen.
Ganz anderes verhält es sich bei den Fakten aus der "echten Welt". So hätte sich vor ca. 100 Jahren ein Arzt, der seine Patienten unabsichtlich verstrahlte, erfolgreich verteidigen können:
"Entschuldigung, ich habe nicht gewusst, dass Röntgenstrahlung gefährlich ist."
Hier würde ihn seine Unwissenheit erfolgreich vor Strafe schützen, denn damals hat es einfach niemand gewusst: nicht der Arzt, nicht Herr Röntgen, nicht der Richter und nicht der Gesetzgeber.
Zurück zum Thema: Was hätte Gary Moore tun sollen? Seinen Anwalt fragen, ob es den Stück schon gibt? Oder einen Gutachter? Das würde alles nichts helfen, es sei denn, der Anwalt oder Gutachter wäre selbst in den 70-ern in Schwarzwald und hätte zufällig die Melodie gehört und sie sich gemerkt.
Ganz abgesehen davon, dass es hier gar nicht um eine Straf-, sondern um Zivilsache geht. Herr Moore wird gar nicht bestraft, der muss nur seine Schulden begleichen.
Wobei ich mich ernsthaft frage, wie hoch sie sind. Denn, wenn das Stück an sich schon so toll gewesen sein sollte, warum sind die Schwarzwald-Jungs nicht selbst damit reich geworden?
Das kann ja wohl nicht wahr sein...
Da kommt ein Knilch aus dem Schwarzwald der grad mal weiss wie rum man die gitarre hält (zumindest nach dem zu urteilen wie dillettantisch es da im hintergrund rumgniedelt) und spielt mal in einer standardfolge einen akkord ein bisschen anders und dann besitzt er die unglaubliche hybris sich einzubilden dass niemand anders auf das gekommen sein kann... gute güte. der herr hat glück dass der richter und herr kramarz offensichtlich nicht die geringste ahnung von kreativen prozessen haben.
eine akkordfolge gibt einen rahmen für die melodei die drüber liegt. stellt man zehn bluesrockgitarristen hin und sagt ihnen sie sollten doch über die angesprochene akkordfolge improvisieren dann kommen da bei mindestens dreien davon sehr ähnliche melodien heraus weil der harmonische rahmen in dem man sich in der rockmusik bewegt seeehr eng ist.
bliebe in meinen augen die akkordfolge selbst als kreative leistung. und da wirds dann wirklich lächerlich. da könnt ich vier buchstaben (bchu) anordnen (buch) und mir dann einbilden ich hätte ne neue sprache erfunden und alle verlage der welt anzeigen weil sie meine geniale idee geklaut haben...
gut dass kompositionen nach hundert jahren in die public domain wandern, denn sonst müssten jetzt alleine die nachlassverwalter von j.s.bach schlichtweg JEDEN EINZELNEN MUSIKER DIESER WELT verklagen, weils der eher gemacht hat.
ein künstler reflektiert im alltag ständig die originalität dessen was er schafft und setzt es in beziehung zum vorhandenen, und jedem rockmusiker der nicht mit totaler realitätsimmunität geschlagen ist sonnenklar dass die fünf, sechs billigen akkorde mit denen die sich so mangels bildung durch die clubs schlagen muss nichts sind womit er einen kreativitätspreis gewinnen wird! Waaah!
ich bin selbst musiker, und auch in rock und pop unterwegs, also nix gegen diese stilrichtungen, aber unser harmonisches und melodisches handwerkszeug in diesem bereich ist halt a) limitiert und b) open source. rockmusik als post(quam)moderne strömung ist natürlich ekklektizistisch und sowas wie musikalische intertextualität ist innerstes prinzip!
oh boy.
sorry, aber das musste mal eben raus, schönes wochenende noch,
j
Es geht darum, Präzedenzfälle zu schaffen, damit in absehbarer Zeit Juristen mit einem Musikanalyse-Tricorder durch die Probenräume gehen und patentierte Musikfolgen abmahnen können. So wie in allen (digitalen) Bereichen das Urheberrecht derzeit so geändert wird, dass jeder Zugang zu allem erdenklichen Wissen, egal auf/in welchem Medium auch immer, kostenpflichtig sein wird.
Warum sich Gerichte dazu missbrauchen lassen, über Kunst zu entscheiden, bleibt mir ein Rätsel.
Es gibt eine sehr ausführliche Chronologie des Prozesses um die Rechte an dem James-Bond-Thema - irgendwo im Netz. Diese Seite, die ständig den URL wechseln muss (Anwälte), stellt diesen Wahnsinn haarklein dar. In diesem Prozess, in immerhin dem es um eines der bekanntesten Musikstücke überhaupt ging, schlägt ebenfalls die große Stunde der Musikwissenschaftler. Grundlegende Fragen (Warum haben die Bond-Produzenten nie wieder mit Monty Norman zusammengearbeitet, wenn er so klasse war? Warum hat Monty Norman niemals mehr etwas ähnlich erfolgreiches komponiert? Wer ist eigentlich Monty Norman?) wurden nicht gestellt. Das Gericht entschied gegen den Oscar-Preisträger John Barry. Und wenn Sie sich nach einem Anwaltsschreiben sehnen, dann behaupten Sie mal öffentlich, dass ... ups, lieber nicht.
Kurz: Es geht nicht um den Diebstahl von geistigem Eigentum, auch nicht um Kunst und Künstler - es geht um Patente auf bisher Unpatentierbares. Und den Gewinn, der einer Industrie daraus entstehen kann (soll).
Lieber matius2,
nur um ein Missverständnis auszuräumen: Nicht Kramarz hat geklagt, sondern Jürgen Winter von Jud's Gallery. Kramarz hat keinen finanziellen Vorteil durch das Urteil. Er ist lediglich als Zeitzeuge aufgetreten.
Beste Grüße
Rabea Weihser, Musikredaktion ZEIT ONLINE
hab wohl mal wieder zu hektisch gelesen ... Naja sinngemäss bleibt es aber bei meinem Unmut über die Juristerei in der Musikbranche .. Da ich selber Musik vertreibe , habe ich da einiges an Kleinkariertheit schon erlebt
"Was erinnern Sie davon?"?
seit wann ist "erinnern" eigentlich nicht mehr reflexiv?
oder ist das eine reminiszenz an lange haare und wollpullover in der männergruppe?
Was für ein hirnrissiges Urteil!!!
Sehr schön auch, dass Herr Kramarz die eigentliche Motivation des Klägers benennt:
"Er hätte schon viel früher auf Winter zugehen sollen. Große Rockbands wie Led Zeppelin haben solche Angelegenheiten mit einem dicken Scheck unter der Hand geregelt."
Ich persönlich hoffe, dass Herr Moore in Revision geht, und dass dieser Herr Winter mit seinem dreisten Versuch der Abzocke leer ausgeht.
Was für ein hirnrissiges Urteil!!!
Sehr schön auch, dass Herr Kramarz die eigentliche Motivation des Klägers benennt:
"Er hätte schon viel früher auf Winter zugehen sollen. Große Rockbands wie Led Zeppelin haben solche Angelegenheiten mit einem dicken Scheck unter der Hand geregelt."
Ich persönlich hoffe, dass Herr Moore in Revision geht, und dass dieser Herr Winter mit seinem dreisten Versuch der Abzocke leer ausgeht.
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