Urteil Kofferbomben-Attentäter muss lebenslang in Haft

Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 24-Jährigen des vielfachen versuchten Mordes für schuldig

Rund ein Jahr dauerte der Prozess um die versuchten Kofferbomben-Attentate von Köln, nun verkündeten die Düsseldorfer Richter ihr Urteil: Youssef El H. wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht gab damit der Forderung der Anklage statt, die lebenslange Haft wegen vielfachen versuchten Mordes gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch votiert.

Der 24-Jährige und sein wegen desselben Delikts bereits zu zwölf Jahren Haft verurteilter Komplize hatten am 31. Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof zwei Kofferbomben in Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert. Die Zünder lösten um 14.30 Uhr aus, die Bomben detonierten aber nicht, weil in den Gasflaschen kein explosionsfähiges Gemisch war. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft verhinderten nur die mangelnden Kenntnisse des Angeklagten ein Blutbad unter den Reisenden. Deutschland habe einem islamistischen Anschlag nie näher gestanden, hieß es im Urteil. Großes Vorbild des Angeklagten sei der Terrorist Osama bin Laden gewesen.

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Auslöser sei die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in dänischen und deutschen Medien im Frühjahr 2006 gewesen. "Der Angeklagte sah in diesen einen nicht zu verzeihenden Angriff auf den Propheten Mohammed, den Islam und damit die gesamte islamische Welt, den er auf keinen Fall tatenlos hinzunehmen bereit war", teilte das Gericht mit. Zu der Zeit hatte der 24-Jährige in Kiel gelebt, weil er auf Wunsch der Eltern ein Ingenieurstudium aufnehmen sollte. Er sei die treibende Kraft hinter den Plänen gewesen, habe seinen Komplizen überredet. Wären die Sprengsätze detoniert, hätte es laut Urteil einen 15 Meter großen Feuerball gegeben, Splitter wären durch die Abteile geflogen.

Insgesamt hörten die Richter 76 Zeugen, das Verfahren füllte 190 Aktenordner. Trotz der akribischen Aufarbeitung wurde die Beweislage von Anklägern und Verteidigern unterschiedlich bewertet. Die Verteidiger hatten Freispruch beantragt, da es sich bei den Sprengsätzen absichtlich um Attrappen gehandelt habe, die nicht explodieren sollten. Auch der Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert: "Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, dass es nie meine Absicht gewesen ist, jemanden zu töten."

Youssef El H. war drei Wochen nach der Tat am Kieler Hauptbahnhof festgenommen worden. Er wollte zu seinem Bruder nach Schweden flüchten, weil er mit Fahndungsbildern gesucht wurde. Der libanesische Geheimdienst war ihm auf die Spur gekommen, als er mit seiner Familie im Libanon telefoniert hatte. Die Verteidiger wollen gegen das Urteil Revision einlegen.

 
Leser-Kommentare
  1. Zu was wäre er denn verurteilt worden, wenn ein Wagenabteil oder jemand zu Schaden gekommen wäre oder gar jemand gestorben wäre? Vierteilen? Hautabziehen? Pfählen? Verbrennen?

    Wildgewordene Extremisten allüberall.

    Dörrr Törrrorr rögürrrt dü Wölt!

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    Zu Vierteilen, Hautabziehen und Verbrennen.
    Da scheint mir die Verwahrung in einem unserer reinlichen und gut beheizten Gefängnisse doch recht milde im Vergleich.
    Zumal er ja eh nicht bis zum Lebensende drin bleibt.
    Schade eigentlich.

    Zu Vierteilen, Hautabziehen und Verbrennen.
    Da scheint mir die Verwahrung in einem unserer reinlichen und gut beheizten Gefängnisse doch recht milde im Vergleich.
    Zumal er ja eh nicht bis zum Lebensende drin bleibt.
    Schade eigentlich.

  2. Zu Vierteilen, Hautabziehen und Verbrennen.
    Da scheint mir die Verwahrung in einem unserer reinlichen und gut beheizten Gefängnisse doch recht milde im Vergleich.
    Zumal er ja eh nicht bis zum Lebensende drin bleibt.
    Schade eigentlich.

    Antwort auf "Seltsames Urteil"
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    "Zu was hatte er denn die Passagiere verurteilt?"

    Mal scharf nachdenken. Wurde in der Verhandlung was dazu gesagt? Ja, richtig. Der Angeklagte sagte, er wollte niemanden töten. Hat er ja auch nicht.

    "Zumal er ja eh nicht bis zum Lebensende drin bleibt.
    Schade eigentlich."

    Nicht den Mut sinken lassen. Man kann ihm während der Haftzeit mal einen ordentlichen serbischen Bohneneintopf servieren, dann ist man vom Nachweis eines Giftgasanschlags nur eine Aktennotiz einiger Mitgefangenen entfernt.

    "Zu was hatte er denn die Passagiere verurteilt?"

    Mal scharf nachdenken. Wurde in der Verhandlung was dazu gesagt? Ja, richtig. Der Angeklagte sagte, er wollte niemanden töten. Hat er ja auch nicht.

    "Zumal er ja eh nicht bis zum Lebensende drin bleibt.
    Schade eigentlich."

    Nicht den Mut sinken lassen. Man kann ihm während der Haftzeit mal einen ordentlichen serbischen Bohneneintopf servieren, dann ist man vom Nachweis eines Giftgasanschlags nur eine Aktennotiz einiger Mitgefangenen entfernt.

  3. "Zu was hatte er denn die Passagiere verurteilt?"

    Mal scharf nachdenken. Wurde in der Verhandlung was dazu gesagt? Ja, richtig. Der Angeklagte sagte, er wollte niemanden töten. Hat er ja auch nicht.

    "Zumal er ja eh nicht bis zum Lebensende drin bleibt.
    Schade eigentlich."

    Nicht den Mut sinken lassen. Man kann ihm während der Haftzeit mal einen ordentlichen serbischen Bohneneintopf servieren, dann ist man vom Nachweis eines Giftgasanschlags nur eine Aktennotiz einiger Mitgefangenen entfernt.

  4. Ich möchte mich bei der ZEIT für die intelligente diskrete Foto-Abbildung bedanken. Schlechtes Gegenbeispiel heute ist u.a. Spiegel Online, das den Verurteilten in voller Stinkefinger-Pose zeigt und sich mit dieser effektheischenden Darstellung letztendlich zum PR-Gehilfen dieses Mannes und seinesgleichen macht, der sich hier unverblümt darstellen kann und gewiss Nachfolger findet, die auch einmal so durch die Weltpresse gehen wollen.

  5. Im Prozess um einen in einem Dessauer Revier verbrannten Asylbewerber wurden zwei Polizisten freigesprochen. Das Urteil stößt verständlicherweise auf Empörung.

    Gerichtsurteile nach Interessenlage unseres Regimes?
    _______________________________________________________
    "Ich glaube, daß die Bankinstitutionen für unsere Freiheiten gefährlicher sind als die Armeen."
    (Thomas Jefferson, Amerikanischer Präsident; 1743-1826)

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    • Anonym
    • 09.12.2008 um 18:04 Uhr

    Die Intention ist in unserem Rechtssystem eben von sehr hohem Gewicht - völlig zurecht, nur nebenbei. Und da man bei diesem Terroristen die Absicht erkannt hat/zu haben glaubt bekommt er eine höhere Strafe als zwei Polizisten, deren Absicht nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.

    • Anonym
    • 09.12.2008 um 18:04 Uhr

    Die Intention ist in unserem Rechtssystem eben von sehr hohem Gewicht - völlig zurecht, nur nebenbei. Und da man bei diesem Terroristen die Absicht erkannt hat/zu haben glaubt bekommt er eine höhere Strafe als zwei Polizisten, deren Absicht nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.

    • Anonym
    • 09.12.2008 um 18:04 Uhr

    Die Intention ist in unserem Rechtssystem eben von sehr hohem Gewicht - völlig zurecht, nur nebenbei. Und da man bei diesem Terroristen die Absicht erkannt hat/zu haben glaubt bekommt er eine höhere Strafe als zwei Polizisten, deren Absicht nicht zweifelsfrei geklärt werden kann.

    • Daaje
    • 09.12.2008 um 18:13 Uhr

    Hm, die "Bombe" hatte ja nun nicht einen Konstruktionsfehler, sondern einen konzeptuellen: Es fehlte eine Sauerstoffquelle. Ohne Sauerstoffquelle keine Explosion. Fuzzy.Barnes kommentierte im letzten Artikel zu diesem Thema zu recht, dass es sich somit also um einen Brandsatz handelte und fügte - wiederum zurecht - hinzu, dass auch so etwas in einem Zug nichts zu suchen hat.

    Wie testet man nun, welche Sprengkraft ein Brandsatz hat? Es ist ganz leicht, das zu testen, man zündet ihn an. Und dann brennt er; 's ja 'n Brandsatz. Der macht keine 15m-Feuerbälle. Aber wie sind dann die Experten auf den 15m-Ball gekommen?

    Was man dazu braucht ist kein Brandsatz sondern also eine Bombe. Unsere Experten mussten sich also ausdenken, wie man aus diesem Brandsatz eine Bombe macht. Und dieses Ding, was sich da unsere Experten ausgedacht haben, hat also einen riesigen Feuerball erzeugt.

    Nun, das Experten kreative Bastler sein können, will ich nie bestritten haben, aber was hat das mit dem Brandsatz und Herrn E.H. zu tun?

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    • Khen
    • 09.12.2008 um 19:02 Uhr

    Wie die Experten auf den 15m-Feuerball kommen?

    Einfache Sache. Man berechnet einfach, welche Sprengkraft das _richtige_ Gemisch entwickelt.

    Ähnlich wie reiner Wasserstoff mit einer Flamme verbrennt, ein Luft-Sauerstoff-Gemisch im Verhältnis 2:1 aber deutlich unangenehmer ist... die Tatsache, dass die nun Verurteilten glücklicherweise zu dumm waren, um eine echte Bombe zu bauen, darf ihnen aber nicht zu Gute gehalten werden.

    Denn: Nach dieser verqueren Logik ist jegliche falsch gebaute Bombe "nur" ein Brandsatz. Moderne Sprengstoffe, z.B., explodieren nicht, wenn man sie anzündet, sondern benötigen einen Primärzünder.
    Demnach wäre jemand, der einen geeigneten Primärzünder nicht hinbekommt und infolgedessen der Sprengstoff einfach verbrennt, nur jemand, der einen "Brandsatz" hergestellt hat.

    Welche verqueren Argumente ohne jegliches chemisches Sachverständnis wollen die Herren Apologeten hier eigentlich noch anbringen?

    • Khen
    • 09.12.2008 um 19:02 Uhr

    Wie die Experten auf den 15m-Feuerball kommen?

    Einfache Sache. Man berechnet einfach, welche Sprengkraft das _richtige_ Gemisch entwickelt.

    Ähnlich wie reiner Wasserstoff mit einer Flamme verbrennt, ein Luft-Sauerstoff-Gemisch im Verhältnis 2:1 aber deutlich unangenehmer ist... die Tatsache, dass die nun Verurteilten glücklicherweise zu dumm waren, um eine echte Bombe zu bauen, darf ihnen aber nicht zu Gute gehalten werden.

    Denn: Nach dieser verqueren Logik ist jegliche falsch gebaute Bombe "nur" ein Brandsatz. Moderne Sprengstoffe, z.B., explodieren nicht, wenn man sie anzündet, sondern benötigen einen Primärzünder.
    Demnach wäre jemand, der einen geeigneten Primärzünder nicht hinbekommt und infolgedessen der Sprengstoff einfach verbrennt, nur jemand, der einen "Brandsatz" hergestellt hat.

    Welche verqueren Argumente ohne jegliches chemisches Sachverständnis wollen die Herren Apologeten hier eigentlich noch anbringen?

    • Khen
    • 09.12.2008 um 19:02 Uhr

    Wie die Experten auf den 15m-Feuerball kommen?

    Einfache Sache. Man berechnet einfach, welche Sprengkraft das _richtige_ Gemisch entwickelt.

    Ähnlich wie reiner Wasserstoff mit einer Flamme verbrennt, ein Luft-Sauerstoff-Gemisch im Verhältnis 2:1 aber deutlich unangenehmer ist... die Tatsache, dass die nun Verurteilten glücklicherweise zu dumm waren, um eine echte Bombe zu bauen, darf ihnen aber nicht zu Gute gehalten werden.

    Denn: Nach dieser verqueren Logik ist jegliche falsch gebaute Bombe "nur" ein Brandsatz. Moderne Sprengstoffe, z.B., explodieren nicht, wenn man sie anzündet, sondern benötigen einen Primärzünder.
    Demnach wäre jemand, der einen geeigneten Primärzünder nicht hinbekommt und infolgedessen der Sprengstoff einfach verbrennt, nur jemand, der einen "Brandsatz" hergestellt hat.

    Welche verqueren Argumente ohne jegliches chemisches Sachverständnis wollen die Herren Apologeten hier eigentlich noch anbringen?

    Antwort auf "Feuerball-Experimente"
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    • Khen
    • 09.12.2008 um 19:35 Uhr

    Soll natürlich ein Wasserstoff-Sauerstoff-Verhältnis von 2:1 sein.

    • Daaje
    • 09.12.2008 um 22:01 Uhr

    Das deutsche Strafrecht wertet die Intention sehr hoch - und das ist nich blöd. Herrn E.H. wurde nun gerichtlich nachgewiesen, dass er die Intention hatte eine Bombe zu bauen. Und dies war für sein Strafmaß sehr relevant.

    Was Ihren Verquere-Logik-Einwand angeht: Natürliche sollte nicht jede funktionsuntüchtige Bombe als Brandsatz gewertet werden; aber mit eben dieser Logik sollte nicht jeder Brandsatz als funktionsuntüchtige Bombe klassifiziert werden. Das Pech, dass man im Mittelalter auf angreifende Soldaten goss, war sicher keine funktionsuntüchtige Bombe. Wenn ein Autonomer einen Molotowcocktail wirft, wird er dadurch nicht zum Bombenattentäter. Daher ist die Intention von entscheidender Bedeutung - wie gesagt: nicht blöd! Der Intention nach eine Bombe, dem Aufbau nach aber ein Brandsatz.

    Meine Kritik war, dass es vollkommen aus der Luft gegriffen ist, von einem 15m Feuerball auszugehen. Der Architektur nach war es nun einmal keine Bombe. Man musste etwas, das seinem Aufbau nach nicht explodieren kann in etwas verwandeln, was das kann. Erst dann explodiert es. Erst dann kann man feststellen, wie groß der Feuerball ist. Was die Herren Experten also untersucht haben, ist ein Gerät, das sie selber erst erfunden haben: Einen zum Sprengsatz umbebastelten Brandsatz.

    Das Gericht wird wohl gute Gründe gehabt haben, anzunehmen, dass Herr E.H. eine Bombe bauen wollte. Wäre er noch unbedarfter gewesen, hätte er vielleicht aus einem Handy und einem toten Hund versucht eine (funktionsuntüchtige) Bombe gebaut. Dann wären unsere Experten daher gekommen, und hätten sich überlegt, wie man ein Handy und einen toten Hund zum explodieren bringt. Sie hätten sicher einen Weg gefunden und uns präsentiert, wie groß der Explosionsradius gewesen wäre, wenn die intendierte Bombe denn funktioniert hätte. Die Zahl hätten sie ebensogut frei erfinden können.

    Nachtrag: Reiner Wasserstoff verbrennt überhaupt nicht. "Verbrennen" heißt in diesem Zusammenhang: Mit Sauerstoff reagieren; oxidieren (hier eine Redoxreaktion). Ganz ohne Sauerstoff (reiner Wasserstoff) brennt nichts. (fiel mir gerade zum Thema "fehlendes chemisches Sachverständnis ein")

    • Khen
    • 09.12.2008 um 19:35 Uhr

    Soll natürlich ein Wasserstoff-Sauerstoff-Verhältnis von 2:1 sein.

    • Daaje
    • 09.12.2008 um 22:01 Uhr

    Das deutsche Strafrecht wertet die Intention sehr hoch - und das ist nich blöd. Herrn E.H. wurde nun gerichtlich nachgewiesen, dass er die Intention hatte eine Bombe zu bauen. Und dies war für sein Strafmaß sehr relevant.

    Was Ihren Verquere-Logik-Einwand angeht: Natürliche sollte nicht jede funktionsuntüchtige Bombe als Brandsatz gewertet werden; aber mit eben dieser Logik sollte nicht jeder Brandsatz als funktionsuntüchtige Bombe klassifiziert werden. Das Pech, dass man im Mittelalter auf angreifende Soldaten goss, war sicher keine funktionsuntüchtige Bombe. Wenn ein Autonomer einen Molotowcocktail wirft, wird er dadurch nicht zum Bombenattentäter. Daher ist die Intention von entscheidender Bedeutung - wie gesagt: nicht blöd! Der Intention nach eine Bombe, dem Aufbau nach aber ein Brandsatz.

    Meine Kritik war, dass es vollkommen aus der Luft gegriffen ist, von einem 15m Feuerball auszugehen. Der Architektur nach war es nun einmal keine Bombe. Man musste etwas, das seinem Aufbau nach nicht explodieren kann in etwas verwandeln, was das kann. Erst dann explodiert es. Erst dann kann man feststellen, wie groß der Feuerball ist. Was die Herren Experten also untersucht haben, ist ein Gerät, das sie selber erst erfunden haben: Einen zum Sprengsatz umbebastelten Brandsatz.

    Das Gericht wird wohl gute Gründe gehabt haben, anzunehmen, dass Herr E.H. eine Bombe bauen wollte. Wäre er noch unbedarfter gewesen, hätte er vielleicht aus einem Handy und einem toten Hund versucht eine (funktionsuntüchtige) Bombe gebaut. Dann wären unsere Experten daher gekommen, und hätten sich überlegt, wie man ein Handy und einen toten Hund zum explodieren bringt. Sie hätten sicher einen Weg gefunden und uns präsentiert, wie groß der Explosionsradius gewesen wäre, wenn die intendierte Bombe denn funktioniert hätte. Die Zahl hätten sie ebensogut frei erfinden können.

    Nachtrag: Reiner Wasserstoff verbrennt überhaupt nicht. "Verbrennen" heißt in diesem Zusammenhang: Mit Sauerstoff reagieren; oxidieren (hier eine Redoxreaktion). Ganz ohne Sauerstoff (reiner Wasserstoff) brennt nichts. (fiel mir gerade zum Thema "fehlendes chemisches Sachverständnis ein")

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