Urteil zur Pendlerpauschale Ohrfeige für eine schlecht gemachte Politik

Das Verfassungsgericht hat die Zweiteilung bei der Pendlerpauschale zu Recht gekippt. Besser wird die alte Pauschale dadurch jedoch nicht. Ein Kommentar

Kaum ein Thema lässt in Deutschland die Emotionen so hoch kochen wie die Pendlerpauschale. Doch nicht nur den betroffenen Arbeitnehmern, auch Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ging es in dieser Frage stets ums Prinzip: Wenn man nicht einmal die steuerliche Abzugsfähigkeit der Fahrtkosten zur Arbeit streichen dürfe, dann lasse sich das deutsche Steuerrecht überhaupt nicht reformieren, klagte Steinbrück in der Auseinandersetzung.

Nun ist er tatsächlich – wie zu erwarten – gescheitert. Zuzuschreiben hat er das in erster Linie sich selbst und den Politikmechanismen der Großen Koalition. Weil diese stets viele Interessen unter einen Hut bringen muss, entscheidet sie sich nur selten für saubere und klare Lösungen. Das rächt sich auch in diesem Fall.

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Natürlich, so urteilten die Richter aus Karlsruhe, habe die Politik das Recht, in Steuerfragen einen Systemwechsel vorzunehmen. Nur müsse sie das dann eben auch  konsequent tun und es gut begründen.

Gescheitert ist die Neuregelung vor allem, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß. Während Menschen, die einen weiteren Fahrtweg als 20 Kilometer zur Arbeit haben, weiterhin zumindest einen Teil der Kosten steuerlich absetzen konnten, galt das für alle anderen nicht. Das ist in den Augen der Karlsruher Richter klar verfassungswidrig.

Offen gelassen haben sie dagegen die zweite und entscheidende Frage, nämlich, ob der von der Politik intendierte Systemwechsel zugunsten des sogenannten Werkstorprinzips prinzipiell verfassungsgemäß gewesen wäre, ob Fahrtkosten also als Privatsache betrachtet werden dürfen. Doch dafür, so die Richter, habe der Gesetzgeber keine ausreichende Begründung geliefert. Das Einsparziel von 2,5 Milliarden Euro beim Bund reichten ihnen dafür nicht aus. Eine abschließende Bewertung nahmen sie deswegen gar nicht vor.

Der Nachweis, ob die Pendlerpauschale völlig abgeschafft werden könnte, wenn man es politisch denn besser machte, steht damit noch aus. Theoretisch könnte die Bundesregierung nun zwar dazu sofort ein neues, den Vorgaben gemäßes Gesetz erarbeiten. Dieses könnte die vollständige Streichung der Pauschale enthalten oder einen reduzierten Satz für alle. Das Gesetz könnte sogar rückwirkend gelten, sodass dem Staat auch die vom Verfassungsgericht verfügte Rückzahlung für die vergangenen zwei Jahre von etwa fünf Milliarden Euro erspart bliebe.

Leser-Kommentare
  1. richtig, die Hoffnung!

    "Alle künftigen Regierungen, die das Projekt doch noch einmal in Angriff nehmen werden, werden aus dem heutigen Urteil hoffentlich die Lehre ziehen, dass Reformen durchaus möglich sind."

    Dieser Kommentar spricht mir aus dem Herzen!

    Ich hege allerdings die Befürchtung, dass wir mit dem Thema große Koalition in diesem Lande noch nicht "durch sind"! Demzufolge ginge Politik nach dem Prinzip des kleinsten gemeinsamen Nenners weiter - und das Land entwickelt sich auch in den kommenden Jahren nicht - jedenfalls nicht weiter!

    • ttob
    • 09.12.2008 um 15:33 Uhr

    "Denn die Argumente, die einst gegen die Pendlerpauschale ins Feld geführt wurden, gelten nach wie vor. Vor allem ökologisch ist sie nicht unsinnig, weil sie weite Fahrtwege zur Arbeit begünstigt. Darüber hinaus stellt sich grundsätzlich die Frage, weshalb der Staat dafür aufkommen soll, wo jemand sich niederlässt und weit er es zu seinem Job hat. Schließlich ist das eine rein private Entscheidung. Und nicht zuletzt war die Abschaffung der Pauschale auch ein Versuch, das unübersichtliche deutsche Steuerrecht zu vereinfachen."

    Die Argumente für die Pauschale gelten genauso, machen sie sich ruhig mal die Mühe und lesen sie die Kommentare zu den entsprechenden Marc Proust Meinungs(mache)-Artikeln. Dann reden wir nochmal. Die einseitige neoliberale Propaganda die die ZEIT hier fährt widert mich an. Fast so wie damals bei den Studiengebühren, ein Artikel contra, zehn Artikel pro.

    Aber vielleicht kommt es bald zum "Bürotürprinzip" schliesslich ist es Privatsache in welcher Firma man arbeitet, nicht? Entsprechend müssten dann Arbeitnehmer auch noch eine Extra-Versicherung abschliessen, fürs Werksgelände, ist schliesslich auch nur "Weg zur Arbeit".
    (Anmerkung: Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Die Redaktion/jk)

    • Neon
    • 09.12.2008 um 15:35 Uhr

    Das Ende kommt naeher. Das BundesverfassungsVOLKSgericht sollte dem Fegefeuer ueberantwortet werden. Politik ist Sache der Parlamente und ueberhaupt nicht des BVGs.

    Wenn man der Logik dieses verheerenden Urteils folgt, dann sind z.B. Zonentarife im oeffentlichen Nahverkehr nicht verfassungskonform.

    Es ist an der Zeit, diesem Unfug eine Ende zu bereiten. Die Entwaffung des Beamtenstaates ist ueberfaellig.

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    • ttob
    • 09.12.2008 um 16:03 Uhr

    ... der Gleichbehandlungsgrundsatz ist neuerdings für manche Absonderlichkeit gut. Man denke etwa an die Nichtraucherschutzgesetze. Dabei ignoriert er natürlich völlig, dass sich die größte Ungleichbehandlung aus dem System selbst ergibt, nämlich über das verfügbare Vermögen. Warum wird ein H4-ler im Hilton nicht genauso behandelt wie ein Millionär? Richtig, weil er es sich nicht leisten kann.

    Meine Meinung zur Pendlerpauschale beeinflusst dieses Gummigesetz aber in keinster Weise. Und ja, die Zonentarife waren und sind ungerecht, genauso wie überhöhte Mieten in Ballungszentren. Letztere werden übrigens ebenfalls gestützt, nennt sich Wohngeld. Schafft man das auch noch ab, dann ist es nicht mehr weit bis zur Suppenküche, Slums und Zelten mitten in der Stadt, wie in Paris, oder Jugendlichen die mangels bezahlbaren Wohnraums (respektive zu niedrigen Löhnen und Landflucht) in Internetcafes übernachten, wie in Tokio. Was für eine geniale Zukunft! Die Rückkehr des obdachlosen Tagelöhners, passend zur Etablierung eines neuen Feudalsystems.

    Ach so... Ich dachte immer das die Verfassung die Grundlagen für Politische Entscheidungen sein soll... Das in den vergangenen Jahren immer mehr Politiker Eigensinnig Gesetze beschliessen die "sicher" beim BVG landen zeugt schon von einer gewissen Kindsköpfigkeit ganz so im Sinne von "ich mache mal solange das was ich nicht tun soll bis die explodieren"

    Schade fast das Fehler in der Regierung so harmlos begutachtet werden. Viel besser währe es, die Politiker die solche Gesetze beschliessen mal in den Austand zwingen zu können. Ohne Entschädigung versteht sich...

    Das BVG ist wohl aktuell der letzte Ort in dem der Wahn/Unsinn der Gesetzgebung nicht vollends ausgebrochen ist...

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

    ....und die Schwarzbücher, die Datensicherheit usw. usw.

    Alles das passt zum politisch gewollten Beamtenstaat mit den den extra - für uns - eingestellten staatlichen Aufpassern,
    die alles im Griff und unter Kontrolle haben:
    Ihre pünktliche monatliche Überweisung und die Pension die - ohne eigenes Zutun - höher ausfällt als die Rente derjenigen, die alles erarbeiten müssen.

    Wann wacht der Michel wohl auf ?

    • ttob
    • 09.12.2008 um 16:03 Uhr

    ... der Gleichbehandlungsgrundsatz ist neuerdings für manche Absonderlichkeit gut. Man denke etwa an die Nichtraucherschutzgesetze. Dabei ignoriert er natürlich völlig, dass sich die größte Ungleichbehandlung aus dem System selbst ergibt, nämlich über das verfügbare Vermögen. Warum wird ein H4-ler im Hilton nicht genauso behandelt wie ein Millionär? Richtig, weil er es sich nicht leisten kann.

    Meine Meinung zur Pendlerpauschale beeinflusst dieses Gummigesetz aber in keinster Weise. Und ja, die Zonentarife waren und sind ungerecht, genauso wie überhöhte Mieten in Ballungszentren. Letztere werden übrigens ebenfalls gestützt, nennt sich Wohngeld. Schafft man das auch noch ab, dann ist es nicht mehr weit bis zur Suppenküche, Slums und Zelten mitten in der Stadt, wie in Paris, oder Jugendlichen die mangels bezahlbaren Wohnraums (respektive zu niedrigen Löhnen und Landflucht) in Internetcafes übernachten, wie in Tokio. Was für eine geniale Zukunft! Die Rückkehr des obdachlosen Tagelöhners, passend zur Etablierung eines neuen Feudalsystems.

    Ach so... Ich dachte immer das die Verfassung die Grundlagen für Politische Entscheidungen sein soll... Das in den vergangenen Jahren immer mehr Politiker Eigensinnig Gesetze beschliessen die "sicher" beim BVG landen zeugt schon von einer gewissen Kindsköpfigkeit ganz so im Sinne von "ich mache mal solange das was ich nicht tun soll bis die explodieren"

    Schade fast das Fehler in der Regierung so harmlos begutachtet werden. Viel besser währe es, die Politiker die solche Gesetze beschliessen mal in den Austand zwingen zu können. Ohne Entschädigung versteht sich...

    Das BVG ist wohl aktuell der letzte Ort in dem der Wahn/Unsinn der Gesetzgebung nicht vollends ausgebrochen ist...

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

    ....und die Schwarzbücher, die Datensicherheit usw. usw.

    Alles das passt zum politisch gewollten Beamtenstaat mit den den extra - für uns - eingestellten staatlichen Aufpassern,
    die alles im Griff und unter Kontrolle haben:
    Ihre pünktliche monatliche Überweisung und die Pension die - ohne eigenes Zutun - höher ausfällt als die Rente derjenigen, die alles erarbeiten müssen.

    Wann wacht der Michel wohl auf ?

    • ttob
    • 09.12.2008 um 16:03 Uhr

    ... der Gleichbehandlungsgrundsatz ist neuerdings für manche Absonderlichkeit gut. Man denke etwa an die Nichtraucherschutzgesetze. Dabei ignoriert er natürlich völlig, dass sich die größte Ungleichbehandlung aus dem System selbst ergibt, nämlich über das verfügbare Vermögen. Warum wird ein H4-ler im Hilton nicht genauso behandelt wie ein Millionär? Richtig, weil er es sich nicht leisten kann.

    Meine Meinung zur Pendlerpauschale beeinflusst dieses Gummigesetz aber in keinster Weise. Und ja, die Zonentarife waren und sind ungerecht, genauso wie überhöhte Mieten in Ballungszentren. Letztere werden übrigens ebenfalls gestützt, nennt sich Wohngeld. Schafft man das auch noch ab, dann ist es nicht mehr weit bis zur Suppenküche, Slums und Zelten mitten in der Stadt, wie in Paris, oder Jugendlichen die mangels bezahlbaren Wohnraums (respektive zu niedrigen Löhnen und Landflucht) in Internetcafes übernachten, wie in Tokio. Was für eine geniale Zukunft! Die Rückkehr des obdachlosen Tagelöhners, passend zur Etablierung eines neuen Feudalsystems.

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    • keox
    • 09.12.2008 um 17:03 Uhr

    Versuchen Sie doch einmal, einem Handwerker die Anfahrtskosten auszureden mit dem Argument, es sei doch seine Privatsache, wie er nun zum Schrauben kommt. Soll er doch früher aufstehen und per pedes oder Velo kommen.

    Der wird Ihnen was husten, daß Ihnen 77 Jahre Rothändle wie eine leichte Bronchitis erscheinen.

    Und dann stellen Sie sich einen Billiglöhner vor, dem die Zumutbarkeitsregeln von Hatz4 nicht nur Zeitverlust, sondern auch Fahrtkosten aufdrücken.

    Natürlich ist es ökologisch unsinnig, die Menschen hin und her zu jagen, dennoch sind es Betriebskosten.

    Wegekosten sind keine Angelegenheit des Staates. Sie sind Lohnbestandteil. Und so müssen sie auch behandelt werden. Aber auch nur ansatzweise ökologische Politikansätze gibt es in D€ nicht.

    Sie können Merkel, Gabriel, die grünen sowieso allesamt sozusagen in die grüne Tonne treten.

    Das BvG zeigt hier nur, nicht zum ersten Mal, wessen Recht hier gesprochen wird.

    • keox
    • 09.12.2008 um 17:03 Uhr

    Versuchen Sie doch einmal, einem Handwerker die Anfahrtskosten auszureden mit dem Argument, es sei doch seine Privatsache, wie er nun zum Schrauben kommt. Soll er doch früher aufstehen und per pedes oder Velo kommen.

    Der wird Ihnen was husten, daß Ihnen 77 Jahre Rothändle wie eine leichte Bronchitis erscheinen.

    Und dann stellen Sie sich einen Billiglöhner vor, dem die Zumutbarkeitsregeln von Hatz4 nicht nur Zeitverlust, sondern auch Fahrtkosten aufdrücken.

    Natürlich ist es ökologisch unsinnig, die Menschen hin und her zu jagen, dennoch sind es Betriebskosten.

    Wegekosten sind keine Angelegenheit des Staates. Sie sind Lohnbestandteil. Und so müssen sie auch behandelt werden. Aber auch nur ansatzweise ökologische Politikansätze gibt es in D€ nicht.

    Sie können Merkel, Gabriel, die grünen sowieso allesamt sozusagen in die grüne Tonne treten.

    Das BvG zeigt hier nur, nicht zum ersten Mal, wessen Recht hier gesprochen wird.

  2. Ach so... Ich dachte immer das die Verfassung die Grundlagen für Politische Entscheidungen sein soll... Das in den vergangenen Jahren immer mehr Politiker Eigensinnig Gesetze beschliessen die "sicher" beim BVG landen zeugt schon von einer gewissen Kindsköpfigkeit ganz so im Sinne von "ich mache mal solange das was ich nicht tun soll bis die explodieren"

    Schade fast das Fehler in der Regierung so harmlos begutachtet werden. Viel besser währe es, die Politiker die solche Gesetze beschliessen mal in den Austand zwingen zu können. Ohne Entschädigung versteht sich...

    Das BVG ist wohl aktuell der letzte Ort in dem der Wahn/Unsinn der Gesetzgebung nicht vollends ausgebrochen ist...

    ;-)

    “When I give food to the poor, they call me a saint. When I ask why the poor have no food, they call me a communist." — Dom Hélder Câmara

  3. 6. Die

    (entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/jk)

  4. "Darüber hinaus stellt sich grundsätzlich die Frage, weshalb der Staat dafür aufkommen soll, wo jemand sich niederlässt."

    Der Staat bezahlt gar nichts.

    Der Arbeitslohn gehört dem Lohnempfänger, nicht dem Staat!

    Der Staat verzichtet lediglich auf Lohnsteuer für den Teil des Arbeitslohns, der im Endeffekt nicht beim Lohnempfänger ankommt, weil er ihn ursächlich für die Lohntätigkeit investieren muß. Das Geld hat dem Staat nie gehört, also ist ein Verzicht darauf auch kein Geschenk.

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    • Logeg
    • 09.12.2008 um 17:23 Uhr

    Endlich stellt wieder einmal jemand den Sachverhalt korrekt dar. Den kann zwar jeder nachlesen, aber unsere meinungsstarken Großkommentatoren scheinen des Lesens kaum fähig zu sein.

    "Ursaechlich fuer die Lohntaetigkeit investieren" muss er diesen Teil nur, wenn er tatsaechlich keine Moeglichkeit hat, naeher zum Arbeitsplatz zu wohnen (aus familiaeren Gruenden oder weil er sich die Miete dort nicht leisten kann, auch wenn er sein Auto abschaffte), wenn er tatsaechlich alleine mit einem Auto zur Arbeit fahren muss (und keine Fahrgemeinschaft mit jemandem bilden kann) - nur dann bezieht er zu recht diese Rueckerstattung seiner Steuern - alle anderen, die koennten, wenn sie wollten, profitieren davon.

    Hier werden doch ganz klar bestimme fuer die Berufsausuebung notwendige Ausgaben bei der Steuererhebung bevorzugt. Menschen, die eine hoehere Miete und geringeren Wohnraum in Kauf nehmen, um weniger pendeln zu muessen werden nicht entlastet, Menschen, die immer in Anzug oder Kostuem und mit nicht allzu ausgelatschten Schuhen zur Arbeit erscheinen muessen, werden nicht entlastet, obwohl sie privat vielleicht nur Jeans und T-Shirt tragen und nicht einmal die Kosten der Kinderbetreuung die ja nun absolut notwendig ist damit man einer Arbeit nachgehen kann sind absetzbar.

    Eigentlich muesste jemand, der 2 Kinder fuer insgesamt 800 Euro im Monat in einer Kita untergebracht hat (was eher noch unterdurchschnittliche Preise sind) und der 1300 Euro brutto verdient, gar keine Steuern zahlen muessen, da das, was uebrig bleibt nach Kinderbetreuung und Fahrtkosten unter 400 Euro liegt - unabhaengig davon, was der Partner verdient.

    • Logeg
    • 09.12.2008 um 17:23 Uhr

    Endlich stellt wieder einmal jemand den Sachverhalt korrekt dar. Den kann zwar jeder nachlesen, aber unsere meinungsstarken Großkommentatoren scheinen des Lesens kaum fähig zu sein.

    "Ursaechlich fuer die Lohntaetigkeit investieren" muss er diesen Teil nur, wenn er tatsaechlich keine Moeglichkeit hat, naeher zum Arbeitsplatz zu wohnen (aus familiaeren Gruenden oder weil er sich die Miete dort nicht leisten kann, auch wenn er sein Auto abschaffte), wenn er tatsaechlich alleine mit einem Auto zur Arbeit fahren muss (und keine Fahrgemeinschaft mit jemandem bilden kann) - nur dann bezieht er zu recht diese Rueckerstattung seiner Steuern - alle anderen, die koennten, wenn sie wollten, profitieren davon.

    Hier werden doch ganz klar bestimme fuer die Berufsausuebung notwendige Ausgaben bei der Steuererhebung bevorzugt. Menschen, die eine hoehere Miete und geringeren Wohnraum in Kauf nehmen, um weniger pendeln zu muessen werden nicht entlastet, Menschen, die immer in Anzug oder Kostuem und mit nicht allzu ausgelatschten Schuhen zur Arbeit erscheinen muessen, werden nicht entlastet, obwohl sie privat vielleicht nur Jeans und T-Shirt tragen und nicht einmal die Kosten der Kinderbetreuung die ja nun absolut notwendig ist damit man einer Arbeit nachgehen kann sind absetzbar.

    Eigentlich muesste jemand, der 2 Kinder fuer insgesamt 800 Euro im Monat in einer Kita untergebracht hat (was eher noch unterdurchschnittliche Preise sind) und der 1300 Euro brutto verdient, gar keine Steuern zahlen muessen, da das, was uebrig bleibt nach Kinderbetreuung und Fahrtkosten unter 400 Euro liegt - unabhaengig davon, was der Partner verdient.

    • keox
    • 09.12.2008 um 17:03 Uhr

    Versuchen Sie doch einmal, einem Handwerker die Anfahrtskosten auszureden mit dem Argument, es sei doch seine Privatsache, wie er nun zum Schrauben kommt. Soll er doch früher aufstehen und per pedes oder Velo kommen.

    Der wird Ihnen was husten, daß Ihnen 77 Jahre Rothändle wie eine leichte Bronchitis erscheinen.

    Und dann stellen Sie sich einen Billiglöhner vor, dem die Zumutbarkeitsregeln von Hatz4 nicht nur Zeitverlust, sondern auch Fahrtkosten aufdrücken.

    Natürlich ist es ökologisch unsinnig, die Menschen hin und her zu jagen, dennoch sind es Betriebskosten.

    Wegekosten sind keine Angelegenheit des Staates. Sie sind Lohnbestandteil. Und so müssen sie auch behandelt werden. Aber auch nur ansatzweise ökologische Politikansätze gibt es in D€ nicht.

    Sie können Merkel, Gabriel, die grünen sowieso allesamt sozusagen in die grüne Tonne treten.

    Das BvG zeigt hier nur, nicht zum ersten Mal, wessen Recht hier gesprochen wird.

    Antwort auf "Richtig..."

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