Urteil Kürzung der Pendlerpauschale ist grundgesetzwidrig
Nach dem Spruch des Verfassungsgerichts sollen die Pendler bis März um bis zu drei Milliarden Euro entlastet werden. Das Finanzministerium will das Urteil so hinnehmen
Das Bundesverfassungsgericht kippte am Dienstag die weitgehende Abschaffung der Entfernungspauschale im Jahr 2007. Vorerst gilt damit wieder die frühere Pendlerpauschale, wonach 30 Cent pro Kilometer vom ersten Entfernungskilometer an steuerlich abgesetzt werden können. Die alte Pauschale wird zudem rückwirkend vom 1. Januar 2007 an wieder eingeführt. Damit können Steuerzahler Fahrtkosten nachträglich geltend machen. Bis zu 20 Millionen Pendler werden damit in einer Höhe von insgesamt 7,5 Milliarden Euro entlastet.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte nach dem Urteil, sie erwartete von den Milliarden-Rückzahlungen einen Schub für den Konsum. «Ich halte es für absolut richtig, das wir das Geld angesichts der Wirtschaftslage jetzt den Menschen direkt zurückgeben», so die Bundeskanzlerin.
Nach Darstellung der Steuergewerkschaft ist die Rückerstattung frühestens im Mai abgeschlossen. Die Finanzämter bräuchten mehrere Monate, sagte der Chef der Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, dem Münchner Merkur. Die Opposition sprach von einer «schallenden Ohrfeige» für die Bundesregierung. Wirtschafts- und Automobilverbände, aber auch Vertreter der Koalition begrüßten das Urteil, Kritik kam von Umweltschützern.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) betonte, angesichts der Konjunkturkrise würden keine Maßnahmen ergriffen, um die Steuerausfälle von rund 7,5 Milliarden Euro für die Jahre 2007 bis 2009 einzusparen. «Wir werden uns das Geld nicht an anderer Stelle zurückholen. Das verträgt die derzeitige Konjunkturlage nicht.» Dies werde die Haushalte von Bund, Länder und Kommunen im nächsten Jahr zusätzlich belasten.
Steinbrück ließ offen, wie eine neue Regelung nach 2010 aussehen könnte. «Das werden wir nicht übers Knie brechen.» Nach seinem Eindruck wäre eine ersatzlose Abschaffung der Pendlerpauschale durchaus verfassungskonform gewesen wie auch Variationen innerhalb des Systems. Abgelehnt worden seien das «Werkstorprinzip» mit der «Härteregelung» vom 21. Kilometer an. Gerade diese wurde aber auf Druck von wichtigen Flächenländern wie Bayern eingeführt.
Das Urteil solle genutzt werden, einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben, erklärten Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Beide hatten sich noch im Sommer für die Abschaffung der Pauschale stark gemacht. «Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können.»
Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sprach von einem «ersten steuerlichen Konjunkturimpuls». Die Entlastung komme «in diesen schwierigen Zeiten gerade recht». Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer kritisierte indirekt die Kanzlerin. «Es ist bedauerlich, dass die Politik erst auf das Gericht warten muss». Er forderte rasche Steuersenkungen. FDP, Grüne und Linke sahen ihre Kritik bestätigt.
Der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels der Union, Karl-Josef Laumann (CDU), warnte, die Pauschale im Zuge einer Neureglung zu kürzen. «Dies wäre ein völlig falsches Signal.» Ähnlich argumentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). DGB-Vorstand Claus Matecki appellierte an die Regierung, «nun keine neue gesetzliche Regelung zu verabschieden, die erneut zu Lasten der Arbeitnehmer geht.» Auch der SPD-Fraktionsvize Joachim Poß und der SPD-Finanzexperte Hans-Ulrich Krüger mahnten, bei einer Neuregelung dürfe es «für niemanden zu
Schlechterstellungen kommen». Entlastungen dürften nicht durch Belastungen an anderer Stelle wieder neutralisiert werden.
- Datum 09.12.2008 - 17:19 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Wer schreibt eigentlich die Gesetze in Deutschland ? Irgendwelche Praktikanten ? Zum Üben ?
Und jetzt, liebe PolitikerInnen, wirds ganz hart :
Manchmal muss man eine Meinung haben und die auch vertreten - und Kompromisse funktionieren nicht immer.
Mist, gell?
Und was meint ihr, wie euch erst der Gesundheitsfond um die Ohren fliegen wird - defizitär ist er ja jetzt schon, wo es ihn noch gar nicht gibt.
Es ist schon kurios - da gibt der Staat Milliarden an die Menschen, damit sie außerhalb der Ballungsgebiete wohnen und dann bezahlt er ihnen den Weg zur Arbeit. Nicht genug damit, dass die Menschen auf dem Land weniger an Miete zahlen, nein, sie müssen auch noch für die Wegstrecke zum Lohnerwerb "gepampert" werden. Das Ausland schüttelt den Kopf und wundert sich. Wir aber schreien unverdrossen weiter...
Dies alles ist kein Neid - ich frage mich nur, wo der "Gleichheitsgrundsatz" bleibt. Denn Menschen, die in Städten wohnen und höhere Mieten tragen, kennen die Pendlerpauschale nur in der Theorie.
Aber das ist Deutschland - einig Subventionsland!
... Leute in der Großstadt auch die Pendlerpauschale - Entfer-
nugs bezogen.
Die Reise zur Arbeit dient dem Broterwerb, wie bei einem
selbständigen Unternehmer. Der kann jeden km Steuer min-
dernd einsetzen.
Es geht hier um GLEICHHEIT vor dem GESETZ.
Es ist schon kurios - da gibt der Staat Milliarden an die Firmen, damit sie im in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze schaffen und dann dürfen die Firmen die Frachtkosten für ihre Waren als Betribsausgaben von der Steuer absetzen. Nicht genug damit, dass die Firmen auf dem Land weniger an Miete zahlen, nein, sie müssen auch noch für die Wegstrecke zum Gewinnerwerb "gepampert" werden. Das Ausland schüttelt den Kopf und wundert sich. Wir aber schreien unverdrossen weiter...
Dies alles ist kein Neid - ich frage mich nur, wo der "Gleichheitsgrundsatz" bleibt. Denn Firmen, die in Ballungszentren produzieren und höhere Mieten tragen, kennen Frachtkosten nur in der Theorie.
Ich verkaufe als Arbeitnehmer auch nur eine Ware, nämlich meine Arbeit. Und um diese zu meinem Abnehmer zu schaffen habe ich Betriebsausgaben.
wenn man auf dem Land weniger Miete zahlt, dann wohnt man aber
schon gaaanz weit draußen, in MV oder so...
Außerdem kenne ich Leute, die wohnen in der Stadt und arbeiten auf
dem Land, weil "sein" Arbeitgeber die billigen Grundstücke vor der Stadt
genutzt hat und auch er/sie bekommt dann eine Pendlerpauschale.
Politiker pendeln ganz "umsonst", oft im wahrsten Sinne des Wortes.
Auch dies ist kein Neid, sondern nur eine Feststellung.
wo leben sie?
Heutzutage ist man froh, wenn man überhaupt eine vernünftig bezahlte Arbeit hat - da müssen die Dresdner nach Leipzig fahren, die Leipziger nach Dresden, wenn es das Unternehmen eben so will!
Wenn man im unteren Lohnbereich arbeitet und kaum Steuern zahlt, dann hat man wohl die Ar..hkarte gezogen!
falls es Sie interessiert - ich wohne in der Stadt und pendle in den umliegenden "Speckgürtel" aus. Näher am Arbeitsplatz wäre die Miete übrigens eher teurer als in der Stadt selbst.
Die "Landflucht" führt nämlich tendenziell oft zu sinkenden Mieten in den Städten (Toplagen und In-Viertel einmal ausgenommen) und verteuert diese entsprechend im näheren Umland.
Von "pampern" kann übrigens keine Rede sein, da nur max. 6,75 ct. pro gefahrenem Kilometer rückerstattet werden. Selbst mit dem Fahrrad belaufen sich meine Kosten aber schon auf 9 ct. Man bekommt also in aller Regel keine "Subvention", sondern muss nur nicht ganz so viel selbst drauflegen.
Übrigens: das Pendeln ist oft nicht selbst gewähltes "Vergnügen" - wer fährt schon gerne stundenlang in der Gegend herum - sondern Ursache von Versetzungen, Betriebsverlagerungen, kündigungsbedingtem Arbeitsplatzwechsel etc. Erwarten Sie ernsthaft von den Betroffenen, jedesmal umzuziehen und damit ihr soziales Umfeld aufzugeben? Bei mir wären das übrigens allein in den letzten zehn Jahren drei Umzüge gewesen.
Der Vergleich mit dem Ausland hinkt übrigens. Dort sind in der Tat Fahrtkosten zum Arbeitsplatz häufig nicht steuerlich absetzbar. Dafür sind aber im Gegenzug die Steuersätze häufig deutlich niedriger. Ausserdem werden in aller Regel Schwellenbeträge jährlich an die Inflation angepasst. Bei einem solchen Paradigmenwechsel weg von der allerdings weltweit einmaligen Ausbeutung des Mittelstands und der unsäglichen "kalten Progression" wäre ich mit einer Abschaffung der Entfernungspauschale sogar einverstanden.
Allerdings müsste dann auch die steuerliche Absetzbarkeit von nicht überwiegend dienstlich genutzten Firmenwagen ebenfalls entfallen. Wie heisst es so schön: privat ist privat.
... Leute in der Großstadt auch die Pendlerpauschale - Entfer-
nugs bezogen.
Die Reise zur Arbeit dient dem Broterwerb, wie bei einem
selbständigen Unternehmer. Der kann jeden km Steuer min-
dernd einsetzen.
Es geht hier um GLEICHHEIT vor dem GESETZ.
Es ist schon kurios - da gibt der Staat Milliarden an die Firmen, damit sie im in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze schaffen und dann dürfen die Firmen die Frachtkosten für ihre Waren als Betribsausgaben von der Steuer absetzen. Nicht genug damit, dass die Firmen auf dem Land weniger an Miete zahlen, nein, sie müssen auch noch für die Wegstrecke zum Gewinnerwerb "gepampert" werden. Das Ausland schüttelt den Kopf und wundert sich. Wir aber schreien unverdrossen weiter...
Dies alles ist kein Neid - ich frage mich nur, wo der "Gleichheitsgrundsatz" bleibt. Denn Firmen, die in Ballungszentren produzieren und höhere Mieten tragen, kennen Frachtkosten nur in der Theorie.
Ich verkaufe als Arbeitnehmer auch nur eine Ware, nämlich meine Arbeit. Und um diese zu meinem Abnehmer zu schaffen habe ich Betriebsausgaben.
wenn man auf dem Land weniger Miete zahlt, dann wohnt man aber
schon gaaanz weit draußen, in MV oder so...
Außerdem kenne ich Leute, die wohnen in der Stadt und arbeiten auf
dem Land, weil "sein" Arbeitgeber die billigen Grundstücke vor der Stadt
genutzt hat und auch er/sie bekommt dann eine Pendlerpauschale.
Politiker pendeln ganz "umsonst", oft im wahrsten Sinne des Wortes.
Auch dies ist kein Neid, sondern nur eine Feststellung.
wo leben sie?
Heutzutage ist man froh, wenn man überhaupt eine vernünftig bezahlte Arbeit hat - da müssen die Dresdner nach Leipzig fahren, die Leipziger nach Dresden, wenn es das Unternehmen eben so will!
Wenn man im unteren Lohnbereich arbeitet und kaum Steuern zahlt, dann hat man wohl die Ar..hkarte gezogen!
falls es Sie interessiert - ich wohne in der Stadt und pendle in den umliegenden "Speckgürtel" aus. Näher am Arbeitsplatz wäre die Miete übrigens eher teurer als in der Stadt selbst.
Die "Landflucht" führt nämlich tendenziell oft zu sinkenden Mieten in den Städten (Toplagen und In-Viertel einmal ausgenommen) und verteuert diese entsprechend im näheren Umland.
Von "pampern" kann übrigens keine Rede sein, da nur max. 6,75 ct. pro gefahrenem Kilometer rückerstattet werden. Selbst mit dem Fahrrad belaufen sich meine Kosten aber schon auf 9 ct. Man bekommt also in aller Regel keine "Subvention", sondern muss nur nicht ganz so viel selbst drauflegen.
Übrigens: das Pendeln ist oft nicht selbst gewähltes "Vergnügen" - wer fährt schon gerne stundenlang in der Gegend herum - sondern Ursache von Versetzungen, Betriebsverlagerungen, kündigungsbedingtem Arbeitsplatzwechsel etc. Erwarten Sie ernsthaft von den Betroffenen, jedesmal umzuziehen und damit ihr soziales Umfeld aufzugeben? Bei mir wären das übrigens allein in den letzten zehn Jahren drei Umzüge gewesen.
Der Vergleich mit dem Ausland hinkt übrigens. Dort sind in der Tat Fahrtkosten zum Arbeitsplatz häufig nicht steuerlich absetzbar. Dafür sind aber im Gegenzug die Steuersätze häufig deutlich niedriger. Ausserdem werden in aller Regel Schwellenbeträge jährlich an die Inflation angepasst. Bei einem solchen Paradigmenwechsel weg von der allerdings weltweit einmaligen Ausbeutung des Mittelstands und der unsäglichen "kalten Progression" wäre ich mit einer Abschaffung der Entfernungspauschale sogar einverstanden.
Allerdings müsste dann auch die steuerliche Absetzbarkeit von nicht überwiegend dienstlich genutzten Firmenwagen ebenfalls entfallen. Wie heisst es so schön: privat ist privat.
... Leute in der Großstadt auch die Pendlerpauschale - Entfer-
nugs bezogen.
Die Reise zur Arbeit dient dem Broterwerb, wie bei einem
selbständigen Unternehmer. Der kann jeden km Steuer min-
dernd einsetzen.
Es geht hier um GLEICHHEIT vor dem GESETZ.
Allerdings ist es dann mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar, wenn das Gericht der Politik, wie zu lesen ist, die Möglichkeit eröffnet, die Pendlerpauschale ganz abzuschaffen - wenn sie es nur anders begründet?
Was für ein schlechter Witz!
Es ist ein weit verbreitetes Mißverständnis, dass die Unternehmer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit vollständig geltend machen könnten. So ist es nicht, für den Unternehmer gelten die gleichen Vorschriften: 0,30 cent pro Entfernungskilometer, darüber hinaus gehende Beträge sind steuerlich nicht zu berücksichtigende Betriebsausgaben. Sofern er als angestellter Manager seiner GmbH einen Firmenwagen fährt, ist der entsprechende Teil als Sachbezug zu versteuern.
Nun Gleichberechtigung besagt hier ja wohl - entweder Pauschale für alle oder für niemand.
Andererseits ist die Pauschale in ihrer bekannten Form selbst ungerecht, denn es werden teilweise Kosten erstattet, die gar nicht entstehen.
Mein Nachbar hat die gleiche Entfernung zum Arbeitsplatz wie ich, also bekommen wir jetzt verfassungsgerecht gleichviel Pendlerpauschale.
Aber – er verdient das dreifache von meinem Gehalt und hat bei seiner Firma einen kostenlosen Parkplatz, daher fährt er mit seinem dicken Auto.
Heißt bei ihm – von Tür zu Tür echte 20 km hin, 20 km zurück, bei 8l/100km macht das (bei sagen wir mal 1,30 EUR / L) Kosten von 4,16 EUR pro Tag und nur 30 min. Hin-Fahrzeit trotz Stau.
Bei einer Pendlerpauschale von 0,30 EUR für 20 km (6 EUR) die er erstattet bekommt verdient er nochmal ca. 2 EUR täglich dazu.
Ich arbeite in der Innenstadt, von einem 8-Stunden-Parkplatz weit und breit keine Spur – daher ÖPNV.
Heißt bei mir – erstmal zum Bahnhof 2,5 km (bzw. 15 min) von meiner Tür entfernt, dann Zug fahren 45 min und 10 min (ca. 1,5 km) Fußweg zur Firmentür – vom Finanzamt bekomme ich nur die 20 km von Tür zu Tür gemäß Naviberechnung (sind die nicht fürs Auto?) angerechnet und nicht die zusätzlichen 4 km (wie viel km die Zugstrecke eigentlich beträgt weis ich gar nicht). Meine Fahrkarte kostet 130 EUR
im Monat (ca. 6,20 EUR täglich wenn man 21 Arbeitstage ansetzt). Ich bekomme also mit den 6 EUR vom Finanzamt nicht mal meine Kosten voll erstattet. Wenn man die nicht erstatteten 4 km tgl. dazurechnet, entgehen mir noch mal 1,20 EUR täglich. Und dafür bin ich auch noch über eine halbe Stunde länger unterwegs – wenn es bei der Bahn gut läuft.
Das was mir an Kostendeckung durch die Pendlerpauschale fehlt, bekommt mein sowiesoschon Großverdiener-Nachbar noch geschenkt.
Ist das auch verfassungsgerechte Gleichbehandlung? Wohl kaum!
Allerdings sagt mir ein Blick in meinen Geldbeutel, dass ich trotzdem lieber diese Pauschale habe als gar nichts.
Besser wäre es natürlich, wenn es für nachweislich höhere Kosten, als die (Auto-Navi-berechnete)Pauschale deckt, ebenfalls Erstattung gäbe - was ja meistens die Bahnnutzer betrifft.
Allerdings ist es dann mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar, wenn das Gericht der Politik, wie zu lesen ist, die Möglichkeit eröffnet, die Pendlerpauschale ganz abzuschaffen - wenn sie es nur anders begründet?
Was für ein schlechter Witz!
Es ist ein weit verbreitetes Mißverständnis, dass die Unternehmer ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit vollständig geltend machen könnten. So ist es nicht, für den Unternehmer gelten die gleichen Vorschriften: 0,30 cent pro Entfernungskilometer, darüber hinaus gehende Beträge sind steuerlich nicht zu berücksichtigende Betriebsausgaben. Sofern er als angestellter Manager seiner GmbH einen Firmenwagen fährt, ist der entsprechende Teil als Sachbezug zu versteuern.
Nun Gleichberechtigung besagt hier ja wohl - entweder Pauschale für alle oder für niemand.
Andererseits ist die Pauschale in ihrer bekannten Form selbst ungerecht, denn es werden teilweise Kosten erstattet, die gar nicht entstehen.
Mein Nachbar hat die gleiche Entfernung zum Arbeitsplatz wie ich, also bekommen wir jetzt verfassungsgerecht gleichviel Pendlerpauschale.
Aber – er verdient das dreifache von meinem Gehalt und hat bei seiner Firma einen kostenlosen Parkplatz, daher fährt er mit seinem dicken Auto.
Heißt bei ihm – von Tür zu Tür echte 20 km hin, 20 km zurück, bei 8l/100km macht das (bei sagen wir mal 1,30 EUR / L) Kosten von 4,16 EUR pro Tag und nur 30 min. Hin-Fahrzeit trotz Stau.
Bei einer Pendlerpauschale von 0,30 EUR für 20 km (6 EUR) die er erstattet bekommt verdient er nochmal ca. 2 EUR täglich dazu.
Ich arbeite in der Innenstadt, von einem 8-Stunden-Parkplatz weit und breit keine Spur – daher ÖPNV.
Heißt bei mir – erstmal zum Bahnhof 2,5 km (bzw. 15 min) von meiner Tür entfernt, dann Zug fahren 45 min und 10 min (ca. 1,5 km) Fußweg zur Firmentür – vom Finanzamt bekomme ich nur die 20 km von Tür zu Tür gemäß Naviberechnung (sind die nicht fürs Auto?) angerechnet und nicht die zusätzlichen 4 km (wie viel km die Zugstrecke eigentlich beträgt weis ich gar nicht). Meine Fahrkarte kostet 130 EUR
im Monat (ca. 6,20 EUR täglich wenn man 21 Arbeitstage ansetzt). Ich bekomme also mit den 6 EUR vom Finanzamt nicht mal meine Kosten voll erstattet. Wenn man die nicht erstatteten 4 km tgl. dazurechnet, entgehen mir noch mal 1,20 EUR täglich. Und dafür bin ich auch noch über eine halbe Stunde länger unterwegs – wenn es bei der Bahn gut läuft.
Das was mir an Kostendeckung durch die Pendlerpauschale fehlt, bekommt mein sowiesoschon Großverdiener-Nachbar noch geschenkt.
Ist das auch verfassungsgerechte Gleichbehandlung? Wohl kaum!
Allerdings sagt mir ein Blick in meinen Geldbeutel, dass ich trotzdem lieber diese Pauschale habe als gar nichts.
Besser wäre es natürlich, wenn es für nachweislich höhere Kosten, als die (Auto-Navi-berechnete)Pauschale deckt, ebenfalls Erstattung gäbe - was ja meistens die Bahnnutzer betrifft.
...das ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz kassiert...für ungültig erklärt, könnte man ja noch meinen, es sei so etwas wie ein kleiner Betriebsunfall gewesen.
Dem ist aber offenbar nicht so.
Die Latte der kassierten Gesetze wird immer länger.
Welche Schlussfolgerungen kann man daraus ziehen?
Sind die hochbezahlten Juristen in den Ministerien, die die Gesetzentwürfe vorbereiten, Nieten...ihr Geld nicht wert?
Sind die dafür verantwortlichen Politiker einfach so dreist, dass sie sagen "probieren wir es halt mal, wenn's gemerkt wird, machen wir eben ein Neues?
Jeder Leiter einer Rechtsabteilung eines grösseren Unternehmens, der seinem Arbeitgeber eine solche Menge an Fehlbeurteilungen, geplatzten Verträgen etc. liefern würde, wäre schon längst bekennender Hartzler geworden.
Dagegen in Berlin: Alles ist möglich.
Der über die Einhaltung des Rechts wachende Innenminister Schäuble scheint hier die Vorbildfunktion innezuhaben.
Oder?
Sind die dafür verantwortlichen Politiker einfach so dreist, dass sie sagen "probieren wir es halt mal, wenn's gemerkt wird, machen wir eben ein Neues?
Es gab Zeiten, zu denen Lafontaine Finanzminister war, in denen die Referenten in Seminaren für Steuerberater, zu bestimmten neu eingeführten Regelungen sagten, man brauche darauf nicht so zu achten, es wäre sowieso verfassungswidrig. Diese Referenten kamen aus der Finanzverwaltung und haben auch recht behalten. Es sind wirklich Gesetze gemacht worden - und werden noch - unter dem Aspekt, wir machen das jetzt mal und wenn's nicht klappt, dann gbt's was anderes.
Sind die dafür verantwortlichen Politiker einfach so dreist, dass sie sagen "probieren wir es halt mal, wenn's gemerkt wird, machen wir eben ein Neues?
Es gab Zeiten, zu denen Lafontaine Finanzminister war, in denen die Referenten in Seminaren für Steuerberater, zu bestimmten neu eingeführten Regelungen sagten, man brauche darauf nicht so zu achten, es wäre sowieso verfassungswidrig. Diese Referenten kamen aus der Finanzverwaltung und haben auch recht behalten. Es sind wirklich Gesetze gemacht worden - und werden noch - unter dem Aspekt, wir machen das jetzt mal und wenn's nicht klappt, dann gbt's was anderes.
Es ist schon kurios - da gibt der Staat Milliarden an die Firmen, damit sie im in strukturschwachen Regionen Arbeitsplätze schaffen und dann dürfen die Firmen die Frachtkosten für ihre Waren als Betribsausgaben von der Steuer absetzen. Nicht genug damit, dass die Firmen auf dem Land weniger an Miete zahlen, nein, sie müssen auch noch für die Wegstrecke zum Gewinnerwerb "gepampert" werden. Das Ausland schüttelt den Kopf und wundert sich. Wir aber schreien unverdrossen weiter...
Dies alles ist kein Neid - ich frage mich nur, wo der "Gleichheitsgrundsatz" bleibt. Denn Firmen, die in Ballungszentren produzieren und höhere Mieten tragen, kennen Frachtkosten nur in der Theorie.
Ich verkaufe als Arbeitnehmer auch nur eine Ware, nämlich meine Arbeit. Und um diese zu meinem Abnehmer zu schaffen habe ich Betriebsausgaben.
Aber können Sie den "Lager", wo sie Ihre "Ware" lagern bevor Sie sie an den Abnehmer liefern, auch von der Steuer absetzen? Wenn nicht, warum?
Aber können Sie den "Lager", wo sie Ihre "Ware" lagern bevor Sie sie an den Abnehmer liefern, auch von der Steuer absetzen? Wenn nicht, warum?
Man kann gespannt sein, was aus dem Haus Schäuble dazu jetzt kommt. Wird die Bundesregierung jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie grundgesetzwidrige Gesetze beschließt?
Wer sich anmasst andere zu bespitzeln und selbst keine Gelegenheit auslässt die bestehende Verfassung in Frage zu stellen, zumindest was die Rechte der "Untertanen" angeht, sollte nicht zu sehr darauf setzen, dass Angstmache und Bespitzelung die Menschen dauerhaft vom Nachdenken und eigene Meinung bilden abhält.
Solche Politiker braucht das Volk jedenfalls nicht. Wem sie mit ihrer Politik dienen und nützen, darauf mache sich jeder selbst einen Reim.
Allerdings ist es dann mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz vereinbar, wenn das Gericht der Politik, wie zu lesen ist, die Möglichkeit eröffnet, die Pendlerpauschale ganz abzuschaffen - wenn sie es nur anders begründet?
... natürlich NICHT!
Diese Handlung ist unter REGIERUNGS-KRIMINALITÄT
zu verbuchen, wie der derzeitige VERSTOSS gegen die VERFASSUNG!
... natürlich NICHT!
Diese Handlung ist unter REGIERUNGS-KRIMINALITÄT
zu verbuchen, wie der derzeitige VERSTOSS gegen die VERFASSUNG!
wenn man auf dem Land weniger Miete zahlt, dann wohnt man aber
schon gaaanz weit draußen, in MV oder so...
Außerdem kenne ich Leute, die wohnen in der Stadt und arbeiten auf
dem Land, weil "sein" Arbeitgeber die billigen Grundstücke vor der Stadt
genutzt hat und auch er/sie bekommt dann eine Pendlerpauschale.
Politiker pendeln ganz "umsonst", oft im wahrsten Sinne des Wortes.
Auch dies ist kein Neid, sondern nur eine Feststellung.
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