Tod in der Polizeizelle Ein Feuerzeug und viele Fragen

Der Prozess um den in einem Dessauer Revier verbrannten Afrikaner sollte am Montag eingestellt werden. Doch das Gericht wird die angeklagten Polizisten wohl freisprechen

Wir werden wohl nie erfahren, was genau am 7. Januar 2005 passierte, als der 23-jährige Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone – an Händen und Füßen gefesselt – in Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau einen qualvollen Hitzetod starb. In knapp 22 Monaten ist es dem Landgericht Dessau-Roßlau nicht gelungen, alle Unklarheiten und Widersprüche in diesem Fall zu beseitigen, der weit über die sachsen-anhaltinische Stadt hinaus Wellen geschlagen hat.

Vor wenigen Tagen sah es sogar so aus, als würde das Verfahren kurz vor dem Urteil gegen Auflagen eingestellt. Die Abschlussplädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage, die für Dienstag und Freitag angesetzt waren, wurden verschoben, das Gericht beriet sich mit den Prozessbeteiligten.

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Doch nun wollen die Richter den Prozess gegen die zwei angeklagten Polizeibeamten wohl am Montag doch zu Ende bringen. Die entscheidenden Fragen werden offen bleiben.

Nach den Aussagen der Angeklagten und Zeugen lässt sich der Tod von Oury Jalloh ungefähr so rekonstruieren: Am frühen Morgen jenes 7. Januar vor fast zwei Jahren begegnete der stark alkoholisierte Jalloh drei Frauen von der Dessauer Stadtreinigung und bat sie um die Benutzung eines Mobiltelefons. Sie lehnten ab und riefen, als Jalloh nicht locker ließ, die Polizei. Die Streife brachte ihn auf das Revier. Der Angeklagte Hans-Ulrich M. durchsuchte den Angeklagten, fand nur ein Handy, eine 50-Cent-Münze und Taschentücher. Ein Feuerzeug will er nicht bemerkt haben.

Eine Blutabnahme ergab eine schwere Alkoholvergiftung von 2,98 Promille. Dennoch wurde er für gewahrsamstauglich erklärt. In Zelle 5 wurde Jalloh auf einer Matratze an Armen und Beinen angekettet. Auf den Kontrollgängen wollen die Polizisten nichts Auffälliges bemerkt haben.

Dann, gegen Mittag, ertönt plötzlich Feueralarm. Dienstgruppenleiter Andreas S., der inzwischen vom Dienst suspendiert wurde, hörte das Signal in seinem Raum, hielt es aber angeblich für einen Fehlalarm und stellte den Alarm ab, weil er gerade telefonierte. Erst als ein zweiter Rauchmelder anschlug, machte sich S. auf den Weg. Aber er kam zu spät: Aus der Zelle drang dicker schwarzer Rauch, Jalloh war bereits verbrannt. Andreas S. wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, Hans-Ulrich M. wegen Körperverletzung mit Todesfolge, jeweils durch Unterlassen.

Doch auch nach fast 60 Prozesstagen und nachdem das Gericht den Brand von Gutachtern mehrfach hat nachstellen lassen, bleiben viele Fragezeichen: Wie kam das Feuerzeug in die Zelle? Wie kann ein an Händen und Füßen gefesselter Mann eine Matratze in Flammen setzen, obwohl sie einen feuerfesten Überzug hat? Und warum hatte die Leiche ein gebrochenes Nasenbein, eine Verletzung, die zuvor niemand festgestellt hatte?

Manches deutet darauf, dass der Ablauf ganz anders war, als die angeklagten Polizisten es darstellen. Doch beweisen lässt sich dies nicht. Die Wahrheitsfindung erscheint unmöglich in diesem Fall. 

Der Tod von Oury Jalloh wirft kein gutes Licht auf die Polizeiarbeit in Sachsen-Anhalt.  "Es gibt deutliche Anzeichen für rassistisch motiviertes Handeln der Polizisten“, sagt Ulrich von Klinggräff, Rechtsanwalt von Nebenklägers Boubacar Diallo, dem Vater von Oury Jalloh. Die Polizei habe die Aufklärung des Falls wiederholt zu behindern versucht. Gegen zwei Kollegen der Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage im Amt eingeleitet. "Unter den Polizeibeamten herrscht ein wahrer Korpsgeist“, sagt Klinggräff.

Eine Vertuschungsaktion des Gerichts kann der Nebenklägervertreter dagegen nicht entdecken. Vielmehr reagierte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff sehr ungehalten auf die fehlende Kooperationsbereitschaft der Polizei. "Ich werde diesen Prozess in Grund und Boden verhandeln“, sagte er nach den ersten Verhandlungstagen.

Die antirassistischen Verbände, die den Prozess intensiv verfolgen, sprechen trotzdem von einem fremdenfeindlichen Komplott von Polizei und Gericht. "Dass die afrikanische Community das so empfindet, muss man angesichts des tagtäglichen Rassismus in Sachsen-Anhalt verstehen“, sagt von Klinggräff.

Für den kommenden Montag haben die Verbände und eine Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh ihr Kommen  angemeldet – und Proteste.

Zur Frage, was sie dort zu sehen bekommen, äußern sich weder Gericht noch Staatsanwaltschaft. Vonseiten der Nebenkläger heißt es aber entgegen einiger Medienberichte, dass es zu einem Urteil und nicht zu einer Einstellung des Verfahrens kommen werde. Die Verwandten von Oury Jalloh waren damit nicht einverstanden – auch nicht gegen eine finanzielle Entschädigung.

Anwalt von Klinggräff ist erleichtert. "Einen Prozess mit derart grausamem Hintergrund durch Einstellung zu beenden, wäre sehr unbefriedigend.“ Nun läuft es mangels eindeutiger Beweise wohl auf einen doppelten Freispruch hinaus. Für diesen Fall hat von Klinggräff bereits Rechtsmittel angekündigt.

 
Leser-Kommentare
  1. die Polizisten - Dessau ist ja nicht zu Unrecht als Neonazihochburg bekannt - schlagen dem [...] die Fresse ein und ketten in zu ihrem Spaß ein bisschen in der Zelle an. Als sie dann nicht mehr wissen, wie sie ihren Dummejungenstreich vertuschen sollen, fällt ihnen nichts besseres ein, als ihn anzuzünden. Ein toter [...] kann wenigstens nichts mehr aussagen.

    Das Ziel wurde erreicht.

    Wozu man dann solange braucht im Prozess? Um irgendeine andere plausible Lösung zu finden, wenn nicht, tuts auch ein Freispruch.

    [Gekürzt. Bitte achten Sie auf Ihre Wortwahl. Vielen Dank. / Die Redaktion as]

  2. Ein Mensch kommt im polizeilichen Gewahrsam zu Tode. Er hat augenscheinlich vorher niemandem etwas zuleide getan. Er wird gefesselt - warum? War er gewalttätig?
    Es hat gebrannt, der Feuermelder hat angeschlagen, die diensthabenden Beamten reagieren nicht, telefonieren lieber -
    keine Konsequenzen? Kein Verantwortlicher?
    Ist die Polizei in solch einem Fall nicht für die körperliche Unversehrtheit des von Ihr in Gewahrsam genommenen verantwortlich?

    Mal angenommen, es wäre nur die Matratze verbrannt - Staatseigentum! - hätte der Beamte mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen? Würd mich mal interessieren.
    Darf er Staatseigentum einfach so umkommen lassen ohne einzuschreiten?

    Armer Oury Galloh - armes Rechts- Deutschland.

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    bei tieferer beschäftigung mit dem thema hätten sie feststellen können, dass ausgesagt wurde, jalloh hätte sich aggressiv gegen die polizisten zur wehr gesetzt und die brandmelder wären schon vielfach wegen fehlalarmen aufgefallen (selbst die zeit hatte das meiner erinnerung nach schon geschreiben -- insofern wäre ein einschlägiger halbsatz im artikel angebracht gewesen).

    zudem ist sofort nach dem ereignis den polizisten massiv rassismus vorgeworfen worden, nur auf das faktum hin, dass jalloh schwarz war. schlagender beweis, war ua, dass einer der beteiligten im telephon-gespräch mit dem arzt (zwecks sedierung) den begriff "schwarzafrikaner" verwendet hat!
    ich kann bis heute nicht nachvollziehen, wieso "schwarzafrikaner" rassistisch ist, "schwarzer" aber nicht ...

    die obstruktionspolitik der polizei erhärtet sicherlich den schwerwiegenden verdacht, dass an den vorwürfen etwas dran ist -- aber sie belegt ihn nicht. genauso gut kann sie ein ausfluss von korpsgeist und belagerungsmentalität sein -- immerhin wird der polizei viles aufgebürdet und sie für vieles verantwortlich gemacht, was sie gar nicht leisten kann; eine sture abwehrhaltung und zurückweisung jeglicher vrowürfe ist da nicht unplausibel, wenn auch dumm.

    nach dem bisherigen erkenntnisstand gehe ich davon aus, dass ein freispruch mangels beweisen unausweichlich ist -- rechststaatlich zwingend, ethisch höchst unbefriedigend.

    bei tieferer beschäftigung mit dem thema hätten sie feststellen können, dass ausgesagt wurde, jalloh hätte sich aggressiv gegen die polizisten zur wehr gesetzt und die brandmelder wären schon vielfach wegen fehlalarmen aufgefallen (selbst die zeit hatte das meiner erinnerung nach schon geschreiben -- insofern wäre ein einschlägiger halbsatz im artikel angebracht gewesen).

    zudem ist sofort nach dem ereignis den polizisten massiv rassismus vorgeworfen worden, nur auf das faktum hin, dass jalloh schwarz war. schlagender beweis, war ua, dass einer der beteiligten im telephon-gespräch mit dem arzt (zwecks sedierung) den begriff "schwarzafrikaner" verwendet hat!
    ich kann bis heute nicht nachvollziehen, wieso "schwarzafrikaner" rassistisch ist, "schwarzer" aber nicht ...

    die obstruktionspolitik der polizei erhärtet sicherlich den schwerwiegenden verdacht, dass an den vorwürfen etwas dran ist -- aber sie belegt ihn nicht. genauso gut kann sie ein ausfluss von korpsgeist und belagerungsmentalität sein -- immerhin wird der polizei viles aufgebürdet und sie für vieles verantwortlich gemacht, was sie gar nicht leisten kann; eine sture abwehrhaltung und zurückweisung jeglicher vrowürfe ist da nicht unplausibel, wenn auch dumm.

    nach dem bisherigen erkenntnisstand gehe ich davon aus, dass ein freispruch mangels beweisen unausweichlich ist -- rechststaatlich zwingend, ethisch höchst unbefriedigend.

  3. bei tieferer beschäftigung mit dem thema hätten sie feststellen können, dass ausgesagt wurde, jalloh hätte sich aggressiv gegen die polizisten zur wehr gesetzt und die brandmelder wären schon vielfach wegen fehlalarmen aufgefallen (selbst die zeit hatte das meiner erinnerung nach schon geschreiben -- insofern wäre ein einschlägiger halbsatz im artikel angebracht gewesen).

    zudem ist sofort nach dem ereignis den polizisten massiv rassismus vorgeworfen worden, nur auf das faktum hin, dass jalloh schwarz war. schlagender beweis, war ua, dass einer der beteiligten im telephon-gespräch mit dem arzt (zwecks sedierung) den begriff "schwarzafrikaner" verwendet hat!
    ich kann bis heute nicht nachvollziehen, wieso "schwarzafrikaner" rassistisch ist, "schwarzer" aber nicht ...

    die obstruktionspolitik der polizei erhärtet sicherlich den schwerwiegenden verdacht, dass an den vorwürfen etwas dran ist -- aber sie belegt ihn nicht. genauso gut kann sie ein ausfluss von korpsgeist und belagerungsmentalität sein -- immerhin wird der polizei viles aufgebürdet und sie für vieles verantwortlich gemacht, was sie gar nicht leisten kann; eine sture abwehrhaltung und zurückweisung jeglicher vrowürfe ist da nicht unplausibel, wenn auch dumm.

    nach dem bisherigen erkenntnisstand gehe ich davon aus, dass ein freispruch mangels beweisen unausweichlich ist -- rechststaatlich zwingend, ethisch höchst unbefriedigend.

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    Rechtsstaatlich zwingend nach dem bisherigen Erkenntnisstand- klingt so, als ob da jemand tieferen Einblick in die Untersuchungsakten hat.
    Ich gehe nur von dem aus, was klar ersichtlich ist:
    Hier ist ein Mensch im Gewahrsam einer Behörde ums Leben gekommen. Die Behörde hat ihn gefesselt und eingeschlossen und ist somit für die weitere körperliche Unversehrtheit des Verwahrten verantwortlich.
    Technische Warnanlagen haben funktioniert und wurden zumindest grob fahrlässig ignoriert, wissentlich der Tatsache, dass der Eingeschlossene hilflos da gefesselt war - dafür ist der Diensthabende dann auch verantortlich und verantwortlich zu halten- auch und gerade in einem rechtsstaatlichen Verfahren.

    • Herr-M
    • 07.12.2008 um 8:39 Uhr

    Mir ist schleierhaft, wieso es nicht zur Verurteilung „fahrlässigge Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ kommt – wie am Anfang des Artikels angedeutet, sondern wohl, wie es zum Ende steht, zu einem Freispruch mangels Beweisen.
    Der eine Polizist hat eklatant seine Aufsichtspflicht verletzt, indem er nicht wirklich beim Anschlagen des 1. Rauchmelders nachgesehen hat.
    Was ist das für eine dumme Ausrede, die Rauchmelder hätten ständig Fehlalarm ausgelöst.
    Das kann vielleicht als Erklärung für das Verhalten des Polizisten dienen, es bleibt mir aber unverständlich, wenn es zur Entschuldigung mit Ergebnis Freispruch dient..
    Und wenn ich dann so was lese „immerhin wird der polizei viles aufgebürdet und sie für vieles verantwortlich gemacht, was sie gar nicht leisten kann“..frage ich einfach zurück: Nein? Ist es dem verantwortlichen Wachhabenden zuviel gewesen, ordnungsgemäß nachzuschauen, ob das nun Fehlalarm war oder nicht? Wird dem „armen“ Polizisten da zu viel aufgebürdet?
    Als der 2. anschlug war sich dann der gute Mann des permanenten Fehlalarms der Rauchmelder nicht mehr so sicher – leider zu spät!!!
    Ein Polizist im Dienst hat darüber hinaus eine besondere Verantwortung und hier unterschwellig so zu tun nach dem Motto „haben wir nicht alle schon mal Rauchmelder nicht ernst genommen?“ ist halt auch ein ganz ganz schlechtes Argument.
    Und ob das Verhalten der Polizei „obstruktionspolitik“ ist oder genauso gut „ein ausfluss von korpsgeist und belagerungsmentalität sein“ könnte – ja, was soll das entschuldigen??? Zumal offensichtlich die „Belagerungsmentalität“ die beteiligten Polizisten selbst zu verantworten haben. Die kommt nämlich zwangsläufig, wenn man ganz offensichtlich Dinge vertuschen will.
    Deswegen ist mir völlig schleierhaft, wie Komm 3 Freispruch „rechtsstaatlich zwingend“ findet. Mei „tieferer Beschäftigung“ komme ich zumindest auf „fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen im Amt“. Alles, was man sich sonst noch zusammenfantasieren könnte „wie es noch gewesen sein könnte“, wenn man die noch offenen Fragen beantworten könnte, liefe u.U auf einen ziemlich grausamen Mord hinaus, das sollte man klar sehen.

    Rechtsstaatlich zwingend nach dem bisherigen Erkenntnisstand- klingt so, als ob da jemand tieferen Einblick in die Untersuchungsakten hat.
    Ich gehe nur von dem aus, was klar ersichtlich ist:
    Hier ist ein Mensch im Gewahrsam einer Behörde ums Leben gekommen. Die Behörde hat ihn gefesselt und eingeschlossen und ist somit für die weitere körperliche Unversehrtheit des Verwahrten verantwortlich.
    Technische Warnanlagen haben funktioniert und wurden zumindest grob fahrlässig ignoriert, wissentlich der Tatsache, dass der Eingeschlossene hilflos da gefesselt war - dafür ist der Diensthabende dann auch verantortlich und verantwortlich zu halten- auch und gerade in einem rechtsstaatlichen Verfahren.

    • Herr-M
    • 07.12.2008 um 8:39 Uhr

    Mir ist schleierhaft, wieso es nicht zur Verurteilung „fahrlässigge Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen“ kommt – wie am Anfang des Artikels angedeutet, sondern wohl, wie es zum Ende steht, zu einem Freispruch mangels Beweisen.
    Der eine Polizist hat eklatant seine Aufsichtspflicht verletzt, indem er nicht wirklich beim Anschlagen des 1. Rauchmelders nachgesehen hat.
    Was ist das für eine dumme Ausrede, die Rauchmelder hätten ständig Fehlalarm ausgelöst.
    Das kann vielleicht als Erklärung für das Verhalten des Polizisten dienen, es bleibt mir aber unverständlich, wenn es zur Entschuldigung mit Ergebnis Freispruch dient..
    Und wenn ich dann so was lese „immerhin wird der polizei viles aufgebürdet und sie für vieles verantwortlich gemacht, was sie gar nicht leisten kann“..frage ich einfach zurück: Nein? Ist es dem verantwortlichen Wachhabenden zuviel gewesen, ordnungsgemäß nachzuschauen, ob das nun Fehlalarm war oder nicht? Wird dem „armen“ Polizisten da zu viel aufgebürdet?
    Als der 2. anschlug war sich dann der gute Mann des permanenten Fehlalarms der Rauchmelder nicht mehr so sicher – leider zu spät!!!
    Ein Polizist im Dienst hat darüber hinaus eine besondere Verantwortung und hier unterschwellig so zu tun nach dem Motto „haben wir nicht alle schon mal Rauchmelder nicht ernst genommen?“ ist halt auch ein ganz ganz schlechtes Argument.
    Und ob das Verhalten der Polizei „obstruktionspolitik“ ist oder genauso gut „ein ausfluss von korpsgeist und belagerungsmentalität sein“ könnte – ja, was soll das entschuldigen??? Zumal offensichtlich die „Belagerungsmentalität“ die beteiligten Polizisten selbst zu verantworten haben. Die kommt nämlich zwangsläufig, wenn man ganz offensichtlich Dinge vertuschen will.
    Deswegen ist mir völlig schleierhaft, wie Komm 3 Freispruch „rechtsstaatlich zwingend“ findet. Mei „tieferer Beschäftigung“ komme ich zumindest auf „fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen im Amt“. Alles, was man sich sonst noch zusammenfantasieren könnte „wie es noch gewesen sein könnte“, wenn man die noch offenen Fragen beantworten könnte, liefe u.U auf einen ziemlich grausamen Mord hinaus, das sollte man klar sehen.

  4. Rechtsstaatlich zwingend nach dem bisherigen Erkenntnisstand- klingt so, als ob da jemand tieferen Einblick in die Untersuchungsakten hat.
    Ich gehe nur von dem aus, was klar ersichtlich ist:
    Hier ist ein Mensch im Gewahrsam einer Behörde ums Leben gekommen. Die Behörde hat ihn gefesselt und eingeschlossen und ist somit für die weitere körperliche Unversehrtheit des Verwahrten verantwortlich.
    Technische Warnanlagen haben funktioniert und wurden zumindest grob fahrlässig ignoriert, wissentlich der Tatsache, dass der Eingeschlossene hilflos da gefesselt war - dafür ist der Diensthabende dann auch verantortlich und verantwortlich zu halten- auch und gerade in einem rechtsstaatlichen Verfahren.

    • Rellem
    • 06.12.2008 um 17:18 Uhr

    Hi @ll
    Wa sich genau abgespielt hat wird nicht mehr zu klären sein, das einzige was offensichtlich ist das
    a) die "Antirassisten" sich einen Präzedenzfall für ihre Statistik erhoffen
    und das
    b) das Opfer mit rd 3,0 Promille aufgegriffen wurde.
    Letzteres KÖNNTE (Betonung, mehr nicht) durchaus bedeuten das er hemmungslos agressiv war, ohne Grund wird man ihn nicht fixiert haben.
    Den Polizisten gleich mal per se, Rassismus zu unterstellen, das mag interessierten Kreisen in den Kram passen, nur dumm wenn es nicht zutrifft.
    Ich wage die Vermutung, wäre ein weisser Deutscher, der Tenor wäre "Vollgesoffenes S*****n, selber schuld."
    Gruss
    Rene

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    • olana
    • 09.12.2008 um 4:12 Uhr

    Ich denke nicht, dass - egal wie viel Promille oder Drogen jemand intus hat - man von "Selbst Schuld" reden kann. Das Opfer ist nicht im Suff auf einer Parkbank erfroren sondern angekettet in einer Polizeizelle verbrannt.
    Was wäre gewesen, wenn das Opfer ein Weisser Deutscher gewesen wäre? Er wäre jetzt moch am Leben oder die Polizisten wären verurteilt. Aber hier handelt es sich ja 'nur' um einen Scwarzen Asylbewerber, also was soll die Aufregung?
    Dass die Polizisten Oury Jalloh angekettet hatten und nicht auf seine Hilferufe reagiert haben schreit für mich förmlich nach Rassismus. Anketten= wer weiss, zu was der Schwarze 'Wilde' sonst noch fähig ist. Nich reagieren, obwohl er in den Flammen um sein Leben kämpft und es auf den Alarm schieben, der häufiger schon ohne Grund angegangen ist? Dass diese Polizisten, also Staatsvertreter, nicht verurteilt wurden macht mir Angst. Deutschland mit seiner Geschichte kann und darf sich nicht leisten, auf dem rechten Auge blind zu sein. Aber es leistet es sich immer wieder. Denke ich an Deutschland.

    • olana
    • 09.12.2008 um 4:12 Uhr

    Ich denke nicht, dass - egal wie viel Promille oder Drogen jemand intus hat - man von "Selbst Schuld" reden kann. Das Opfer ist nicht im Suff auf einer Parkbank erfroren sondern angekettet in einer Polizeizelle verbrannt.
    Was wäre gewesen, wenn das Opfer ein Weisser Deutscher gewesen wäre? Er wäre jetzt moch am Leben oder die Polizisten wären verurteilt. Aber hier handelt es sich ja 'nur' um einen Scwarzen Asylbewerber, also was soll die Aufregung?
    Dass die Polizisten Oury Jalloh angekettet hatten und nicht auf seine Hilferufe reagiert haben schreit für mich förmlich nach Rassismus. Anketten= wer weiss, zu was der Schwarze 'Wilde' sonst noch fähig ist. Nich reagieren, obwohl er in den Flammen um sein Leben kämpft und es auf den Alarm schieben, der häufiger schon ohne Grund angegangen ist? Dass diese Polizisten, also Staatsvertreter, nicht verurteilt wurden macht mir Angst. Deutschland mit seiner Geschichte kann und darf sich nicht leisten, auf dem rechten Auge blind zu sein. Aber es leistet es sich immer wieder. Denke ich an Deutschland.

  5. die Polizei ist in einer wirklich komfortablen Situation - solange kein "Wissensträger" auspackt, dann man dem Gericht wahre Lügenberge auftischen.
    Und wer sollte auspacken, wer sollte einen Grund haben, seine Karriere zu beenden oder gar sein Leben aufs Spiel zu setzen?
    Das könnte nur eine Staatsanwaltschaft, die echt an der Wahrheit interessiert ist. Aber das ist n.m.M. nicht der Fall. Staatsanwälte, die echt an Aufklärung interessiert wären, werden mit so einem Fall erst gar nicht betraut oder schnell abgelöst, wenn sie gar zu eifrig sind.
    Worin unterscheidet sich unsere Justiz von der russichen im Fall "Politowskaja"?...

  6. Das wäre doch mal ein interssanter Fall für unsere "Tatort"- Kommissare.
    Unsere Superkommissare lösen doch jeden Fall.
    Oder sind diese Krimis etwa nichts anderes als Öffentlichkeitsarbeit unserer Polizei?

  7. Wenn ein Feueralarm los geht, muss man nachsehen, ob es ein echter Alarm ist - egal wie viele Fehlalarme es vorher gab - das ist ja das Prinzip eines Alarms: à l'arme! sprich, eimal in Aktionsbereitschaft!
    Die genaue deutsche Rechtslage kenne ich nicht, aber falls diese etwas anderes sagen sollte, gehört sie geändert.

    Alles andere wird sich nicht zweifelsfrei kläen lassen, da hilft auch kein noch so eifriger Staatsanwalt. Wenn die Zeugen (hier Polizisten) in der beschriebenen Weise aussagen, andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen, gilt im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn ein rassistisches Motiv vermutet wird - das beeinflusst den Grundsatz nicht.

    Ethisch verwerflich die Verdunklungsversuche der Polizei, das sollte Disziplinarverfahren nach sich ziehen.

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    Alles andere wird sich nicht zweifelsfrei kläen lassen, da hilft auch kein noch so eifriger Staatsanwalt
    ich glaube, sie haben keine Vorstellung, wie man Leute in Widersprüche verstricken kann - aber man muss schon aufklären w o l l e n.

    Alles andere wird sich nicht zweifelsfrei kläen lassen, da hilft auch kein noch so eifriger Staatsanwalt
    ich glaube, sie haben keine Vorstellung, wie man Leute in Widersprüche verstricken kann - aber man muss schon aufklären w o l l e n.

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