Tod in der Zelle Ein Urteil mit Beigeschmack

Im Prozess um einen in einem Dessauer Revier verbrannten Asylbewerber wurden zwei Polizisten freigesprochen. Das Urteil stößt verständlicherweise auf Empörung. Kommentar

Zweimal Freispruch mangels Beweisen. So lautet das Urteil im Prozess um den 2005 in einem Dessauer Polizeirevier verbrannten Oury Jalloh . Der Polizeihauptkommissar Andreas S. ignorierte zwar das Alarmsignal aus der brennenden Zelle und eilte daher zu spät zu Hilfe. Es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass Jalloh bei rechtzeitiger Reaktion noch zu retten gewesen wäre. Auch gegen seinen Kollegen, dem die Anklage vorwarf, bei der Körperdurchsuchung ein Feuerzeug in Jallohs Tasche übersehen zu haben, lagen nach Ansicht des Dessauer Gerichts keine stichhaltigen Beweise vor.

Es bleibt dennoch ein fahler Beigeschmack. Die Angeklagten und ihre Kollegen haben die Aufklärung des Falls wiederholt behindert. Und es gibt Aufzeichnungen von rassistischen Bemerkungen der Beamten über den Schwarzafrikaner. Die Vermutung einer fremdenfeindlichen Tat liegt daher nah.

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„Dieses Urteil ist eine Schande“, riefen sehr erregte Mitglieder einer antirassistischen Initiative vor dem Gerichtsgebäude. Wegen lautstarker Proteste einiger Zuschauer musste die Urteilsverkündung mehrfach unterbrochen werden.

Dieser Protest ist verständlich. Gegen die Polizei in Sachsen-Anhalt wurden wiederholt Vorwürfe der Fremdenfeindlichkeit und heimlicher Sympathien mit Rechtsradikalen laut, von einem gefährlichen Korpsgeist ist die Rede. Viele Ausländer erleben in dem Land, wie auch sonst im Osten, alltäglichen Rassismus. Da passt aus Sicht von Ausländer- und Menschenrechtsgruppen ein Vorfall wie in Dessau nur zu gut hinein.

Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff rügte selbst mit deutlichen Worten die Sicherheitszustände in dem Polizeirevier und das Aussageverhalten der Polizeibeamten. Auch er empfindet es als unbefriedigend, dass nach 22 Monaten und 57 Verhandlungstagen die maßgeblichen Umstände des Todes von Oury Jalloh weiter im Dunkeln bleiben. Aber er hatte keine Wahl: Da den beiden Beamten kein schuldhaftes Versagen nachzuweisen war, musste er sie freisprechen.

Vor diesem Hintergrund erscheinen die Verhandlungen über die Einstellung des Verfahrens vom Ende der vergangenen Woche verständlicher. In diesem Fall hätte die Familie von Jalloh zumindest eine finanzielle Entschädigung erhalten. Nun wollen die Nebenklägere Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Ob der jedoch die Beweislage anders werten wird, ist ungewiss.

 
Leser-Kommentare
    • Olly66
    • 09.12.2008 um 10:53 Uhr

    Aber er hatte keine Wahl: Da den beiden Beamten kein schuldhaftes Versagen nachzuweisen war, musste er sie freisprechen.

    Das ist so nicht richtig. Wenn die Aussagen der Zeugen und der Angeklagten darauf hindeuten, dass sie Indizien vertuschen wollten, kann der Richter - notamente bei geringfügigen Tatbeständen - auf Verdacht verurteilen, etwa wegen fahrlässiger Tötung.
    Wieviele Vorbestrafte sind schon bei bloßer Anklage ohne jeglichen Beweis verurteilt worden von deutschen Gerichten?

    In Wirklichkeit ist die Sache eh viel grausiger abgegangen: Die Beamten haben dafür gesorgt, dass sich die Matratze entzündet. Als der Alarm losging, haben sie gegrinst und rassistische Witze gerissen, etwa so: "Nüh, wird's dem Bimbö worm do ünden, kanno sisch wie zühäuse fiehlen..."

    Es arbeiten dort Typen als Staatsbeamte - Originalzitat Richter - die geistig und charakterlich die unterste Schublade der bundesdeutschen Gesellschaft repräsentieren. Das Problem resultiert aus einer gewissen Systematik, ist struktureller Natur.

    Solche Fälle lassen sich nur adäquat aufklären, wenn der Staat neutrale Kommissionen mit weitgehenden Vollmachten ausstattet, die ohne Corpsgeist und Interessenskonflikte derlei Wespennester auszuräuchern imstande sind.

    • Rahab
    • 09.12.2008 um 11:06 Uhr

    der bgh wohl prüfen müssen!

  1. wie es diese von der Oberklasse bezahlten Politiker es immer wieder schaffen, kleine Leute gegeneinander auszuspielen. Respekt.
    Tu einfach mal nen kleinen frustrierten sächsischen Polizeibeamten ......
    [Anmerkung: entfernt. Bitte achten Sie auf Ihre Ausdrucksweise. Vielen Dank. Die Redaktion/ew]

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    Egal, wie es um DEN frustrierten Polizisten aus Sachsen oder Sachsen Anhalt Ihrer Meinung nach steht: Ihre Inschutznahme dessen (so verstehe ich Ihren Beitrag) - sei es aufgrund Ihrer Anspielung auf diffuse Verschwörungen der "Oberklasse" oder eigener rassistischer Befangenenheit aufgrund des 'besoffenen Negers' - ist völlig verfehlt.

    Insofern Verwunderung, dass Ihr Beitrag seitens der Redaktion nur gerügt und ansonsten zugelassen wurde.

    Egal, wie es um DEN frustrierten Polizisten aus Sachsen oder Sachsen Anhalt Ihrer Meinung nach steht: Ihre Inschutznahme dessen (so verstehe ich Ihren Beitrag) - sei es aufgrund Ihrer Anspielung auf diffuse Verschwörungen der "Oberklasse" oder eigener rassistischer Befangenenheit aufgrund des 'besoffenen Negers' - ist völlig verfehlt.

    Insofern Verwunderung, dass Ihr Beitrag seitens der Redaktion nur gerügt und ansonsten zugelassen wurde.

  2. Egal, wie es um DEN frustrierten Polizisten aus Sachsen oder Sachsen Anhalt Ihrer Meinung nach steht: Ihre Inschutznahme dessen (so verstehe ich Ihren Beitrag) - sei es aufgrund Ihrer Anspielung auf diffuse Verschwörungen der "Oberklasse" oder eigener rassistischer Befangenenheit aufgrund des 'besoffenen Negers' - ist völlig verfehlt.

    Insofern Verwunderung, dass Ihr Beitrag seitens der Redaktion nur gerügt und ansonsten zugelassen wurde.

    Antwort auf "Meine Fresse,"
  3. Jalloh war betrunken und hatte Frauen belästigt. das wird nicht bestritten. Nun sind die Polizisten mit einem unangenehmen und renitenten Typen roh und gefühllos umgegangen. Das wird in Deutschland wohl häufiger passieren, nur hier geht es um einen Schwarzen, da geht es gleich um Rassismus und natürlich Absicht. Nur, nichts davon läßt sich beweisen.

    Ich erinnere mich dunkel an einen Song von Funny van Dannen, sinngemäß "behinderte , schwarze Lesben können mitunder sehr ätzend sein..."

  4. ich hoffe, dass sich der bundesgerichtshof dieses blamablen urteils noch einmal annimmt. was da ein vorlaeufiges ende gefunden hat, hat ja eine lange, beschaemende vorgeschichte. fuer mich zeigt sich in diesem fall eine nach wie vor erschreckende gesinnung, die in weiten teilen der bevoelkerung vorhanden ist gegenueber auslaendern, migranten und assylbewerbern, die ueberheblichkeit unserer rasse und zivilisation gegenueber weiten teilen der weltbevoelkerung und das 63 jahre nach ende des faschismus in einer so wunderbar globalisierten welt.

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    [entfernt, bitte behalten Sie rassistische Äußerungen dieser Art für sich/ Redaktion; svb]

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    Antwort auf "urteil in dessau"
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    • Rahab
    • 09.12.2008 um 21:06 Uhr

    ... können Sie nach einem blick in den spiegel aber auch selbst drauf kommen.

    • Vadis
    • 09.12.2008 um 21:36 Uhr

    was ich da bei Ihnen lese: "Warum wollen die [netten schwarzafrikanischen Schwarzafrikaner] lieber alltäglich von rechtsradikalen Gewalttätern totgeschlagen oder von Polizisten verbrannt werden..."
    Ekelhaft, und ich schäme mich für diese Gebräu(n), dass aus deutschem Munde in das hiesige Forum und in die Welt abgelassen wird.

    • Rahab
    • 09.12.2008 um 22:27 Uhr

    ein paar antworten finden Sie unter den nachstehenden adressen:

    http://www.amnesty.de/lae...

    http://www.amnesty.de/the...

    nach der lektüre können wir hier ja versuchen, noch offene fragen zu klären.

    • Rahab
    • 09.12.2008 um 21:06 Uhr

    ... können Sie nach einem blick in den spiegel aber auch selbst drauf kommen.

    • Vadis
    • 09.12.2008 um 21:36 Uhr

    was ich da bei Ihnen lese: "Warum wollen die [netten schwarzafrikanischen Schwarzafrikaner] lieber alltäglich von rechtsradikalen Gewalttätern totgeschlagen oder von Polizisten verbrannt werden..."
    Ekelhaft, und ich schäme mich für diese Gebräu(n), dass aus deutschem Munde in das hiesige Forum und in die Welt abgelassen wird.

    • Rahab
    • 09.12.2008 um 22:27 Uhr

    ein paar antworten finden Sie unter den nachstehenden adressen:

    http://www.amnesty.de/lae...

    http://www.amnesty.de/the...

    nach der lektüre können wir hier ja versuchen, noch offene fragen zu klären.

    • Rahab
    • 09.12.2008 um 21:06 Uhr

    ... können Sie nach einem blick in den spiegel aber auch selbst drauf kommen.

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    • Bahar2
    • 09.12.2008 um 22:02 Uhr

    [entfernt, bitte vermeiden Sie Beleidigungen/ Redaktion; svb]

    • Bahar2
    • 09.12.2008 um 22:02 Uhr

    [entfernt, bitte vermeiden Sie Beleidigungen/ Redaktion; svb]

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