Justiz Wie lang ist lebenslang?
Nach der vorzeitigen Freilassung des Ex-RAF-Terroristen Christian Klar fordern Politiker, die Mindesthaftzeit für Mörder zu verlängern. Dabei gibt es dafür keinen Grund
2009 wird ein Superwahljahr. Rechtzeitig kündigen sich populistische Wahlkampfthemen an. Allemal taugen Ängste vor Kriminalität und Forderungen nach härteren Strafen, um auf Stimmungen und Stimmen zu setzen. Die Boulevardpresse mischt da gern mit.
„Wegschließen – und zwar für immer“ titelte die Bild -Zeitung seinerzeit mit dem berühmt-berüchtigten Schröder-Wort. Jetzt legte sie wieder einen Köder aus. Die öffentliche, teils erregte Diskussion über die gerichtlich verfügte Haftentlassung des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar bot den geeigneten Hintergrund. Mit einer unzutreffenden Schlagzeile werden Öffentlichkeit und Politiker herausgefordert: „Lebenslängliche dürfen immer früher raus.“ Und weiter: „Lebenslange Haft – in der Praxis der deutschen Gerichte heißt das inzwischen nur noch: durchschnittlich 17 Jahre Gefängnis!“
Was Wunder, dass konservative Politiker nach dem Köder schnappen. Bayerns und Niedersachsens Innenminister fordern prompt, die gesetzliche Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren zu erhöhen. Baden-Württenbergs Justizminister Goll (FDP) hält eine Anhebung auf mindestens 20 Jahre für möglich; es bedürfe allerdings sorgfältiger Prüfung. Nur die Bundesjustizministerin Zypries verwirft solche Vorhaben.
Worauf stützt sich die Forderung? Untersuchungen zur allein möglichen Gnadenpraxis in den sechziger und siebziger Jahren und zu den nachfolgenden beiden Jahrzehnten ergaben eine kontinuierliche durchschnittliche Haftzeit Lebenslänglicher von 19 bis 20 Jahren. Daran änderte sich bemerkenswerter Weise auch nichts, als der Gesetzgeber die Strafrestaussetzung nach mindestens 15 Jahren bei guter Prognose einführte.
Wird besondere Schwere der Schuld eines Mörders festgestellt, kann die Mindestverbüßungszeit vom Gericht deutlich länger festgelegt werden – bei Klar um 11 auf insgesamt 26 Jahre.
Man muss sogar annehmen, dass sich die wirkliche durchschnittliche Haftzeit der Lebenslänglichen inzwischen etwas erhöht hat. Gesetzlich sind nämlich die Voraussetzungen an jede Bewährungsaussetzung verschärft worden; so hat ein Fachgutachten festzustellen, „ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen durch die Tat zutage getretene Gefährlichkeit fortbesteht.“
Zudem färbt das seit den neunziger Jahren anhaltende kriminalpolitische Strafverhärtungsklima auf Gerichte und Strafvollzug ab. Verwaltungsvorgaben schränken Vollzugslockerungen drastisch ein, die einer Bewährungsaussetzung als Erprobung regelmäßig vorausgehen müssen. Und die Lebenserwartung nimmt allgemein zu, auch bei für gefährlich gehaltenen, nicht entlassungsfähigen Verurteilten in der Haft. Das läuft auf eine längere Verbüßungszeit hinaus.
Ganz andere Schlüsse zieht Bild aus Daten der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden. Nur: Diese Daten belegen überhaupt nicht die Schlagzeile. Geflissentlich wird übersehen, dass es nirgendwo verlässliche Daten zu Haftzeiten aller Lebenslänglichen gibt.
Die Daten der Forschungsstelle beziehen sich lediglich auf die 2006 beendeten 61 Haftzeiten von Lebenslänglichen. Dazu gehören auch in der Haft Verstorbene – etwa zehn Prozent verbüßen tatsächlich bis zum Tod – , außerdem ins Ausland Abgeschobene, ferner Begnadigte, schließlich wegen schwerer Krankheit Haftunfähige. Nur 40 wurden aufgrund richterlicher Bewährungsentscheidung entlassen.
- Datum 19.12.2008 - 11:14 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Danke für den Belehrungsjournalismus schlimmster Sorte, Herr Kreuzer.
Die 15 Jahre sind total lächerlich bei einer Lebenserwartung von >80 Jahren und eine direkte Aufforderung zur Selbstjustiz.
Die übergrosse Mehrheit der Bevölkerung ist für eine Erhöhung der Strafe und es gibt KEINEN einzigen Grund diesem Willen nicht zu entsprechen.
und sei es auch nur der, dass alles, was im artikel dazu angeführt ist, ausreichend ist. aber ich wüßte auch noch den, dass nicht alles, was eine übergrosse mehrheit will oder zu wollen meint, auch richtig sein muß.
Aber davor bewahrt uns das Bundesverfassungsgericht. Es leitete aus der Menschenwürde 1977 ab, „dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden.“
Ein Rechtsstaat hat Rache nicht als Ziel, deswegen gibt es vielmehr, wie im Artikel richtig dargestellt, keinen Grund, die Mindesthaftzeit zu verlängern.
was heißt hier "Belehrungsjournalismus schlimmster Sorte"?
vielleicht empfiehlt es sich einfach, sich bei solche schwerwiegenden fragen erst mal einen überblick darüber zu verschaffen, worum es eigentlich geht und was alles dabei bedacht und beachtet sein möchte?! und sei es auch nur kursorisch, wie in diesem artikel. statt einfach mal so aus dem irgendwie gefühlten bauch heraus irgendetwas, was mit strafe zu tun hat, toll oder grundfalsch zu finden.
und: bloß weil männer eine statistische lebenserwartung von xy haben, bedeutet das noch nicht, dass jeder mann auch xy jahre alt wird. (dasselbe mit xx bei frauen). und für strafgefangene of all three+x sexes bedeutet es das womöglich noch viel weniger. (sag ich jetzt mal einfach so)
Bitte, denken Sie 15 Jahre zurück. Und nun stellen Sie sich vor, Sie hätten alles was Sie in dieser Zeitspannne erlebt hanben nie erlebt. Denken Sie nicht, das dies eine extrem harte Strafe ist?
Wir müssen die Größe haben, einem Menschen nachdem er eine so harte Strafe verbüßt hat, eine zweite Chance zu geben. Das gebietet die Menschlichkeit.
Ein Exikutionskommando ist meiner Meinung nach humaner als einen Menschen bis zu seinem Lebensende einzusperren ohne ihm die Aussicht auf die Rückkehr in die Freiheit zu lassen - vor die Wahl gestellt würde ich die Kugel nehmen.
und sei es auch nur der, dass alles, was im artikel dazu angeführt ist, ausreichend ist. aber ich wüßte auch noch den, dass nicht alles, was eine übergrosse mehrheit will oder zu wollen meint, auch richtig sein muß.
Aber davor bewahrt uns das Bundesverfassungsgericht. Es leitete aus der Menschenwürde 1977 ab, „dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden.“
Ein Rechtsstaat hat Rache nicht als Ziel, deswegen gibt es vielmehr, wie im Artikel richtig dargestellt, keinen Grund, die Mindesthaftzeit zu verlängern.
was heißt hier "Belehrungsjournalismus schlimmster Sorte"?
vielleicht empfiehlt es sich einfach, sich bei solche schwerwiegenden fragen erst mal einen überblick darüber zu verschaffen, worum es eigentlich geht und was alles dabei bedacht und beachtet sein möchte?! und sei es auch nur kursorisch, wie in diesem artikel. statt einfach mal so aus dem irgendwie gefühlten bauch heraus irgendetwas, was mit strafe zu tun hat, toll oder grundfalsch zu finden.
und: bloß weil männer eine statistische lebenserwartung von xy haben, bedeutet das noch nicht, dass jeder mann auch xy jahre alt wird. (dasselbe mit xx bei frauen). und für strafgefangene of all three+x sexes bedeutet es das womöglich noch viel weniger. (sag ich jetzt mal einfach so)
Bitte, denken Sie 15 Jahre zurück. Und nun stellen Sie sich vor, Sie hätten alles was Sie in dieser Zeitspannne erlebt hanben nie erlebt. Denken Sie nicht, das dies eine extrem harte Strafe ist?
Wir müssen die Größe haben, einem Menschen nachdem er eine so harte Strafe verbüßt hat, eine zweite Chance zu geben. Das gebietet die Menschlichkeit.
Ein Exikutionskommando ist meiner Meinung nach humaner als einen Menschen bis zu seinem Lebensende einzusperren ohne ihm die Aussicht auf die Rückkehr in die Freiheit zu lassen - vor die Wahl gestellt würde ich die Kugel nehmen.
und sei es auch nur der, dass alles, was im artikel dazu angeführt ist, ausreichend ist. aber ich wüßte auch noch den, dass nicht alles, was eine übergrosse mehrheit will oder zu wollen meint, auch richtig sein muß.
Aber davor bewahrt uns das Bundesverfassungsgericht. Es leitete aus der Menschenwürde 1977 ab, „dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden.“
auch wenn unsere Mörder-Freunde das Bundesverfassungsgericht noch 1000 Mal anführen.
Man kann die Leute auch mit 75 entlassen.
Wie gesagt es spricht NIX dagegen die Mindesstrafe auf 20, 25, 30 oder 50 Jahre zu erhöhen.
auch wenn unsere Mörder-Freunde das Bundesverfassungsgericht noch 1000 Mal anführen.
Man kann die Leute auch mit 75 entlassen.
Wie gesagt es spricht NIX dagegen die Mindesstrafe auf 20, 25, 30 oder 50 Jahre zu erhöhen.
Ein Rechtsstaat hat Rache nicht als Ziel, deswegen gibt es vielmehr, wie im Artikel richtig dargestellt, keinen Grund, die Mindesthaftzeit zu verlängern.
Der Rechtsstaat muss sich sein Gewaltmonopol jeden Tag neu verdienen oder er wird untergehen.
Der Rechtsstaat muss sich sein Gewaltmonopol jeden Tag neu verdienen oder er wird untergehen.
auch wenn unsere Mörder-Freunde das Bundesverfassungsgericht noch 1000 Mal anführen.
Man kann die Leute auch mit 75 entlassen.
Wie gesagt es spricht NIX dagegen die Mindesstrafe auf 20, 25, 30 oder 50 Jahre zu erhöhen.
was heißt hier "Belehrungsjournalismus schlimmster Sorte"?
vielleicht empfiehlt es sich einfach, sich bei solche schwerwiegenden fragen erst mal einen überblick darüber zu verschaffen, worum es eigentlich geht und was alles dabei bedacht und beachtet sein möchte?! und sei es auch nur kursorisch, wie in diesem artikel. statt einfach mal so aus dem irgendwie gefühlten bauch heraus irgendetwas, was mit strafe zu tun hat, toll oder grundfalsch zu finden.
und: bloß weil männer eine statistische lebenserwartung von xy haben, bedeutet das noch nicht, dass jeder mann auch xy jahre alt wird. (dasselbe mit xx bei frauen). und für strafgefangene of all three+x sexes bedeutet es das womöglich noch viel weniger. (sag ich jetzt mal einfach so)
Der Rechtsstaat muss sich sein Gewaltmonopol jeden Tag neu verdienen oder er wird untergehen.
... und einfach härtere Strafen fordern. In einer simpel gestrickten Welt, in der es nur Schwarz und Weiß gibt, mag das vielleicht auch funktionieren. In der Realen Welt allerdings nicht wirklich.
Prinzipiell kann man meiner Meinung nach Straftaten in zwei Kategorien einorden - die Impulsivhandlungen und diejenigen, die mit Vorsatz begangen werden.
Impulsive Handlungen kann man auch mit jeglichen Justizhandlungen nicht abwehren - es ist schließlich eine Charakteristik, dass bei Straftaten dieser Art nicht sonderlich viel nachgedacht wird. Insofern sollte sich das Strafmaß hier danach richten, welche Tat begangen wurde und wie wahrscheinlich eine Wiederholung ist.
Bei vorsätzlichen Straftaten hingegen greift eine einfache Erhöhung des Strafmaßes schlicht und einfach zu kurz - denn der Täter verlässt sich hier in der Regel darauf, dass er erst gar nicht gefasst wird. Und dann kann es ihm auch egal sein, ob er 15, 20 oder 50 Jahre sitzt.
Die Effektivität von Strafmaßnahmen beruht auf drei (3) Säulen:
- Zeitnahe Bestrafung
- Angemessenheit der Strafe
- Zuverlässigkeit der Strafe
Sprich: Wenn die Täter das Gefühl haben, dass sie mit einer 90% Chance davon kommen, dann nützen auch die härtesten Strafen nichts.
Fazit: Das stammtischmäßige Fordern nach Anheben der Strafen ist ja schön und gut - geht nur leider meilenweit an der Realität vorbei. Die Welt basiert nunmal nicht auf dem simplen "Eine Ursache => Eine Wirkung-Prinzip".
... und einfach härtere Strafen fordern. In einer simpel gestrickten Welt, in der es nur Schwarz und Weiß gibt, mag das vielleicht auch funktionieren. In der Realen Welt allerdings nicht wirklich.
Prinzipiell kann man meiner Meinung nach Straftaten in zwei Kategorien einorden - die Impulsivhandlungen und diejenigen, die mit Vorsatz begangen werden.
Impulsive Handlungen kann man auch mit jeglichen Justizhandlungen nicht abwehren - es ist schließlich eine Charakteristik, dass bei Straftaten dieser Art nicht sonderlich viel nachgedacht wird. Insofern sollte sich das Strafmaß hier danach richten, welche Tat begangen wurde und wie wahrscheinlich eine Wiederholung ist.
Bei vorsätzlichen Straftaten hingegen greift eine einfache Erhöhung des Strafmaßes schlicht und einfach zu kurz - denn der Täter verlässt sich hier in der Regel darauf, dass er erst gar nicht gefasst wird. Und dann kann es ihm auch egal sein, ob er 15, 20 oder 50 Jahre sitzt.
Die Effektivität von Strafmaßnahmen beruht auf drei (3) Säulen:
- Zeitnahe Bestrafung
- Angemessenheit der Strafe
- Zuverlässigkeit der Strafe
Sprich: Wenn die Täter das Gefühl haben, dass sie mit einer 90% Chance davon kommen, dann nützen auch die härtesten Strafen nichts.
Fazit: Das stammtischmäßige Fordern nach Anheben der Strafen ist ja schön und gut - geht nur leider meilenweit an der Realität vorbei. Die Welt basiert nunmal nicht auf dem simplen "Eine Ursache => Eine Wirkung-Prinzip".
Die freigelassenen Mörder kommen ja schon aus allen Ecken gekrochen und wollen den dt. Rechtsstaat abmurksen...
Gibt es irgendwelche Belege dafür, dass bei frühzeitig entlassenen Schwerverbrechern die Rückfälligkeit besonders hoch ist? Gibt es denn in irgendeiner Form eine Notwendigkeit zur Erhöhun der Mindeststrafe?
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