Schmiergeld-Skandal Siemens zahlt 800 Millionen Dollar Strafe

Mit dem Vergleich vor einem US-Bundesgericht kann Siemens einen Schlussstrich unter die Schmiergeldaffäre ziehen. Als Korruptionsbekämpfer berief der Konzern Theo Waigel

Siemens

800 Millionen Dollar muss Siemens in den USA Strafe zahlen und kann damit die Schmiergeldaffäre zu den Akten legen

Die Summe von 800 Millionen Dollar geht aus dem Vergleich mit dem US-Justizministerium und der US-Börsenaufsicht SEC hervor, den ein US-Bundesgericht am Montag in Washington veröffentlichte. Sie setzt sich zusammen aus einer Strafzahlung von 450 Millionen Dollar an das Justizministerium sowie einer Gewinnabschöpfung von 350 Millionen Dollar an die SEC. Nach Angaben des US-Justizministeriums zahlt der Konzern in Deutschland ebenfalls rund 600 Millionen Euro.

Die Verhandlungen in den USA hatten sich über Monate hingezogen. Zu Beginn des Verfahrens war von einer möglichen Strafe in Milliardenhöhe die Rede gewesen. Die jetzt genannte Summe ist allerdings die mit Abstand höchste Strafzahlung, die in den USA gegen ein Unternehmen verhängt wurde.

Nach Konzernangaben sind bei Siemens in den Jahren 2000 bis 2006 insgesamt 1,3 Milliarden Euro in dunkle Kanäle geflossen. Das Geld landete in den Taschen von Regierungsmitarbeitern verschiedener Länder, die Siemens dafür bei der Vergabe von Aufträgen für U-Bahnen oder Mobilfunksysteme bevorzugten.

Künftig soll der ehemalige Finanzminister Theo Waigel über die Einhaltung der Anti-Korruptionsregeln im Konzern wachen. Er werde die Stelle Anfang 2009 antreten und für die nächsten vier Jahre amtieren, teilte Siemens am Montag mit. Teil des Vergleichs in den USA war die Auflage, eine solche Position zu schaffen.

 

 
Leser-Kommentare
  1. In Sache Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung, internationalen Serienbetrügereien ist die Neuordnung der Justiz dringend erforderlich. Zuständig sind bisher Provinzjuristen. In Sachen Anklage schwerer Fälle (Schaden ab mehreren Millionen Euro) muss künftig die Bundesanwaltschaft sein. Es hat sich nicht bewährt, dass Provinzstaatsanwälte und Gerichte hier die Anklage erheben oder Verfahrenseinstellungen wegen angeblich minderschweren Fällen und angeblich geringer Schuld durchführen. Außerdem besteht die Gefahr von evtl. politischer Einflussnahme, von Landespolitikern, auf die örtliche Justiz. Die Ermittlungen sind in diesen Fällen meistens international und wenn nicht sogar global wie im Bankenbereich gegeben. Im EU-Land ist der EUGH (europäische Gerichtshof) zuständig. Sog. Karussell -Geschäfte, schwere Steuervergehen und Hinterziehungen können nur so restlos aufgeklärt und bearbeitet werden. Verfahrenseinstellungen, wegen angeblicher geringer Schuld oder Geringfügigkeit müssen hier ausgeschlossen werden. Es ist auch dabei zu vermeiden, dass Ermittlungen schon bereits vor deren Beendigung durch die Behörden durch die Justiz eingestellt werden können oder unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden. Es geht ferner nicht an, das hier Urteile von Provinzgerichten mit lächerlichen Strafen zu Bewährung ausgesetzt werden. Der Strafrahmen ist hier bei: mindestens 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe plus Geldstrafe und Einziehung des Vermögens (wie in den USA) erforderlich. Das Handelsblatt hat berichtet, dass der große Strafrechtler Dr. Richter alle Strafverfahren verteilt. Uns ist er nur dadurch bekannt, dass er vorzeitig Strafverfahren gegen solche Ehrenmänner einstellt!

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