Was 2009 bringt Neues Jahr, neue Gesetze

Gesundheitsfonds, Pendlerpauschale, neue Erbschaftssteuer und höhere Bußgelder: eine Übersicht der wichtigen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

ERBSCHAFTSTEUER : Nach dem neuen Erbschafts- und Schenkungsrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet. Witwer, Witwen und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben, für Kinder auf 400.000 und für Enkel auf 200.000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuern zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

PENDLERPAUSCHALE : Im nächsten Jahr können Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.

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ABGELTUNGSTEUER : Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchen-Steuer). Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete liegen. Sie wird von den Banken automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne von Papieren, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden.

HANDWERK : Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von der Steuer absetzen können. Anrechenbare Lohnkosten für Handwerker sollen auf 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4000 Euro erhöht werden.

KINDERGELD/KINDERFREIBETRAG : Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten künftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro. Das nennt sich "Schulbedarfspaket".

SOZIALABGABEN : Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Im Gegenzug wird für viele die gesetzliche Krankenversicherung teurer. Für den neuen Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt: 15,5 Prozent. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Punkte mehr. Gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen ist der paritätische Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Leser-Kommentare
  1. Während Mitglieder der GKV fast beliebig ihre Krankenkasse wechseln können, haben Mitglieder der PKV praktisch keine Chance, die Krankenkasse zu wechseln. So werden junge Menschen mit günstigen Tarifen in eine Krankenkasse gelockt und im Alter wird man abgezockt. Das neue Gesetz ändert daran fast überhaupt nichts.
    Die gesamte Rückstellung und nicht nur ein Teil müsste dem Versicherten gehören. Bei jeder Beitragserhöhung müsste der Versicherte die Höhe seiner Rückstellung erfahren. Mit diesem Bescheid müsste er zu jeder anderen Versicherung gehen können, um sich dort ein neues Angebot auf Grundlage dieser Rückstellung geben zu lassen.
    Dieses Verfahren würde endlich wieder den lebenslangen Wettbewerb zwischen den PKV herstellen. Außerdem könnte beim Vergleich von Krankenversicherungen und deren Tarifen in Zeitschriften deren Rückstellungen mit berücksichtig werden.
    Was nutzt in jungen Jahren ein günstiger Tarif, wenn zu wenig Rückstellungen gebildet werden und die Versicherungskosten im Alter ins Unermessliche steigen?

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