Was 2009 bringt Neues Jahr, neue Gesetze

Gesundheitsfonds, Pendlerpauschale, neue Erbschaftssteuer und höhere Bußgelder: eine Übersicht der wichtigen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

ERBSCHAFTSTEUER : Nach dem neuen Erbschafts- und Schenkungsrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet. Witwer, Witwen und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben, für Kinder auf 400.000 und für Enkel auf 200.000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuern zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

PENDLERPAUSCHALE : Im nächsten Jahr können Berufspendler für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen.

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ABGELTUNGSTEUER : Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchen-Steuer). Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete liegen. Sie wird von den Banken automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne von Papieren, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden.

HANDWERK : Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von der Steuer absetzen können. Anrechenbare Lohnkosten für Handwerker sollen auf 1200 Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf 4000 Euro erhöht werden.

KINDERGELD/KINDERFREIBETRAG : Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf je 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind auf 195 Euro. Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten künftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro. Das nennt sich "Schulbedarfspaket".

SOZIALABGABEN : Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar von 3,3 auf 2,8 Prozent. Im Gegenzug wird für viele die gesetzliche Krankenversicherung teurer. Für den neuen Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt: 15,5 Prozent. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Punkte mehr. Gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen ist der paritätische Beitragssatz von 14,6 Prozent.

BEMESSUNGSGRENZEN : Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt wie üblich zum 1. Januar: In Ostdeutschland von monatlich 4500 Euro auf 4550 Euro, in Westdeutschland von 5300 Euro auf 5400. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3675 Euro (2008: 3600 Euro). Durch die Anhebung werden die Sozialversicherungen bei jenen um bis zu 20 Euro monatlich teurer, deren Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze liegt.

PRIVATE KRANKENVERSICHERER (PKV) : Zum Jahreswechsel wird erstmals eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren. Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen Basistarif mit GKV-Leistungen: Dieser Tarif darf maximal 570 Euro kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen. Diese Regelungen wollen die Privatkassen mit einer Klage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Neu in der PKV ist, dass auch bereits Versicherte in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln können. Dies geht aber nur vorübergehend bis zum 30. Juni. Erstmals können Privatversicherte bei einem Kassenwechsel ihre Rückstellungen fürs Alter - zumindest teilweise - mitnehmen.

PFLEGEVERSICHERUNG : Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu wollen die meisten Bundesländer Pflegestützpunkte einrichten. Für Pflegeheime gibt es erstmals Bewertungen nach Schulnoten: Die Zensuren 1 für "sehr gut" bis 5 für "mangelhaft" sind bekanntzugeben. Bis Ende 2010 sollen alle 10.400 Pflegeheime benotet sein.

RENTE : Nach bislang unverbindlichen Prognosen können die rund 20 Millionen Rentner zur Jahresmitte mit einer Erhöhung um 2,75 Prozent rechnen. Auf denselben Aufschlag können Empfänger von Hartz-IV-Leistungen hoffen.

KFZ-STEUER : Käufer eines neuen Autos werden von der Kfz-Steuer befreit, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen. Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung maximal zwei Jahre lang gelten.

ÜBERNAHMESCHUTZ : Ausländischen Investoren droht künftig bei einem Einstieg in sensible Wirtschaftszweige ein Veto der Bundesregierung. Mit der Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes soll verhindert werden, dass Staatsfonds oder Finanzinvestoren aus Nicht-EU-Staaten zu großen Einfluss in strategisch wichtigen Branchen wie Telekom oder Energieversorgung bekommen.

WÄRME/HEIZUNG : Hohes Einsparpotenzial für Energie und Geldbeutel wird von der Regierung besonders bei Gebäuden gesehen. Im Wärmebereich wird die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien von derzeit sechs auf 14 Prozent im Jahr 2020 angestrebt. In Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasseheizungen oder Solaranlagen vorangebracht werden, indem jeweils eine Mindestnutzung festgelegt wird.

VERKEHR/BUSSGELD : Für Verkehrsdelikte wie Rotlicht-Verstöße, Rasen, Drängeln und unerlaubte Autorennen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Drängler zum Beispiel, die bei 100 Stundenkilometern weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Auto haben, werden mit 320 statt bisher 200 Euro zur Kasse gebeten. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts.

MAUT : Trotz aller Spediteursproteste wird die Maut für schwere Lkw zum Jahresanfang zum Teil drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer.

VORRATSDATENSPEICHERUNG : Wie bisher schon die Verbindungsdaten beim Telefonieren werden vom 1. Januar an auch alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert. Festgehalten werden die zugewiesene IP-Adresse (die Kennung des Computers), Beginn und Ende der Internetnutzung. Bei der elektronischen Post werden die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Absender und Empfänger gespeichert. Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Bei einem konkreten Verdacht haben Strafverfolger darauf Zugriff.

BKA-GESETZ : Das Bundeskriminalamt (BKA) darf bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Erstmals erhält das BKA das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr Verdächtige zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Das BKA darf dann tätig werden, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, keine Landespolizeibehörde zuständig ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Online-Durchsuchungen bedürfen immer der Genehmigung eines Richters.

EHE : Kirchliche Hochzeiten sind vom 1. Januar auch dann erlaubt, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Pfarrer und Priester begehen dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn sie ein Paar trauen, das noch nicht vor dem Standesamt geheiratet hat. Allerdings ist eine allein kirchlich geschlossene Ehe rechtlich nicht bindend und für den Staat weiter eine nichteheliche Gemeinschaft - was bei Trennung oder dem Tod eines Partners Konsequenzen haben kann.

 
Leser-Kommentare
  1. Während Mitglieder der GKV fast beliebig ihre Krankenkasse wechseln können, haben Mitglieder der PKV praktisch keine Chance, die Krankenkasse zu wechseln. So werden junge Menschen mit günstigen Tarifen in eine Krankenkasse gelockt und im Alter wird man abgezockt. Das neue Gesetz ändert daran fast überhaupt nichts.
    Die gesamte Rückstellung und nicht nur ein Teil müsste dem Versicherten gehören. Bei jeder Beitragserhöhung müsste der Versicherte die Höhe seiner Rückstellung erfahren. Mit diesem Bescheid müsste er zu jeder anderen Versicherung gehen können, um sich dort ein neues Angebot auf Grundlage dieser Rückstellung geben zu lassen.
    Dieses Verfahren würde endlich wieder den lebenslangen Wettbewerb zwischen den PKV herstellen. Außerdem könnte beim Vergleich von Krankenversicherungen und deren Tarifen in Zeitschriften deren Rückstellungen mit berücksichtig werden.
    Was nutzt in jungen Jahren ein günstiger Tarif, wenn zu wenig Rückstellungen gebildet werden und die Versicherungskosten im Alter ins Unermessliche steigen?

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