Was 2009 bringt Neues Jahr, neue GesetzeSeite 3/3
WÄRME/HEIZUNG : Hohes Einsparpotenzial für Energie und Geldbeutel wird von der Regierung besonders bei Gebäuden gesehen. Im Wärmebereich wird die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien von derzeit sechs auf 14 Prozent im Jahr 2020 angestrebt. In Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasseheizungen oder Solaranlagen vorangebracht werden, indem jeweils eine Mindestnutzung festgelegt wird.
VERKEHR/BUSSGELD : Für Verkehrsdelikte wie Rotlicht-Verstöße, Rasen, Drängeln und unerlaubte Autorennen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Drängler zum Beispiel, die bei 100 Stundenkilometern weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Auto haben, werden mit 320 statt bisher 200 Euro zur Kasse gebeten. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts.
MAUT : Trotz aller Spediteursproteste wird die Maut für schwere Lkw zum Jahresanfang zum Teil drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer.
VORRATSDATENSPEICHERUNG : Wie bisher schon die Verbindungsdaten beim Telefonieren werden vom 1. Januar an auch alle Internet-Verbindungsdaten für ein halbes Jahr gespeichert. Festgehalten werden die zugewiesene IP-Adresse (die Kennung des Computers), Beginn und Ende der Internetnutzung. Bei der elektronischen Post werden die E-Mail-Adressen und die IP-Adressen von Absender und Empfänger gespeichert. Die Daten müssen von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Bei einem konkreten Verdacht haben Strafverfolger darauf Zugriff.
BKA-GESETZ : Das Bundeskriminalamt (BKA) darf bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln. Erstmals erhält das BKA das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr Verdächtige zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Das BKA darf dann tätig werden, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, keine Landespolizeibehörde zuständig ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht. Online-Durchsuchungen bedürfen immer der Genehmigung eines Richters.
EHE : Kirchliche Hochzeiten sind vom 1. Januar auch dann erlaubt, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Pfarrer und Priester begehen dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, wenn sie ein Paar trauen, das noch nicht vor dem Standesamt geheiratet hat. Allerdings ist eine allein kirchlich geschlossene Ehe rechtlich nicht bindend und für den Staat weiter eine nichteheliche Gemeinschaft - was bei Trennung oder dem Tod eines Partners Konsequenzen haben kann.
- Datum 12.01.2009 - 14:28 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 1
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Während Mitglieder der GKV fast beliebig ihre Krankenkasse wechseln können, haben Mitglieder der PKV praktisch keine Chance, die Krankenkasse zu wechseln. So werden junge Menschen mit günstigen Tarifen in eine Krankenkasse gelockt und im Alter wird man abgezockt. Das neue Gesetz ändert daran fast überhaupt nichts.
Die gesamte Rückstellung und nicht nur ein Teil müsste dem Versicherten gehören. Bei jeder Beitragserhöhung müsste der Versicherte die Höhe seiner Rückstellung erfahren. Mit diesem Bescheid müsste er zu jeder anderen Versicherung gehen können, um sich dort ein neues Angebot auf Grundlage dieser Rückstellung geben zu lassen.
Dieses Verfahren würde endlich wieder den lebenslangen Wettbewerb zwischen den PKV herstellen. Außerdem könnte beim Vergleich von Krankenversicherungen und deren Tarifen in Zeitschriften deren Rückstellungen mit berücksichtig werden.
Was nutzt in jungen Jahren ein günstiger Tarif, wenn zu wenig Rückstellungen gebildet werden und die Versicherungskosten im Alter ins Unermessliche steigen?
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren