BKA-Gesetz Kosmetische Korrekturen
Der Vermittlungsausschuss hat das BKA-Gesetz durchgewunken. Er nahm nur einige kleine Änderungen vor. Es bleibt dabei, dass das Gesetz wichtige Grundrechte aushebelt
Das BKA-Gesetz kann trotz aller Proteste in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Paragrafenwerk, das dem Bundeskriminalamt weitreichende neue Kompetenzen vor allem in der Terrorabwehr gibt, mit einigen eher unbedeutenden Änderungen abgenickt.
Das war keine Überraschung. Denn das Ergebnis stand schon vor der heutigen Sitzung fest. Union und SPD hatten nach dem Einspruch des Bundesrates einen Kompromiss ausgehandelt und ihn dem Vermittlungsausschuss vorgelegt. Die Mitglieder mussten nur noch nicken.
Einzelne in SPD-Ländern protestierten zwar noch ein wenig im Vorfeld, wie Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), die über Innenminister Wolfgang Schäuble sagte, er erwecke den Eindruck, er wolle so etwas wie eine "Bundessuperpolizei" schaffen. Doch Wirkung sollten solche Äußerungen wohl nicht mehr erzielen. Aus Sachsen-Anhalts SPD-geführtem Innenministerium beispielsweise hieß es, man halte die Kritik an einigen Punkten des Gesetzes zwar aufrecht. "Verweigern aber werden wir uns dem nicht." Immerhin sei der Grundrechtsschutz "ein Stück besser geworden" und das BKA-Gesetz schließlich notwendig.
Der schon vor der Vermittlung geschlossene Kompromiss zeigt, dass es der Großen Koalition nicht ernsthaft darum ging, die von Juristen und Bürgerrechtlern geäußerte Kritik zu nutzen, um ein besseres Gesetz zu formulieren. Denn lediglich vier Punkte waren Gegenstand der Verhandlung. Dabei gibt es eine ganze Reihe mehr, an denen Änderungen notwendig gewesen wären.
Verhandelt wurde über die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern, über die Eilfallregelung und den Richtervorbehalt bei der Onlinedurchsuchung sowie über das eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten, Ärzten und ähnlichen Vertrauensberufen. Bei den ersten drei Punkten wurde man sich einig, etwas zu ändern, was die SPD anschließend als großen Erfolg verkaufte . Doch selbst diese Änderungen finden Kritiker "lächerlich".
Bei den Kompetenzen ging es um die Frage, wann das BKA künftig von sich aus eingreifen und ermitteln darf. Drei Fälle sind im Gesetz aufgeführt: wenn eine Zuständigkeit der Länder nicht erkennbar ist, wenn es von einem Land darum ersucht wurde oder wenn eine Gefahr länderübergreifend ist. Vorher stand im Gesetzestext, das BKA wehre Gefahren "im Rahmen seiner Aufgaben" ab. Nun steht dort, es tue dies "in diesen Fällen". Intention war wohl, klar zu machen, dass das BKA nur in diesen konkreten drei Fällen eingreifen darf. Doch sind auch die schon so weit gefasst, dass die Bundesbehörde praktisch selbst entscheiden kann, wann sie aktiv wird. Nicht wirklich eine Verbesserung.
Genau wie die Richterbefugnis, auch sie ist nur Kosmetik. Bislang sollten lediglich zwei BKA-Beamte, einer von ihnen Volljurist, prüfen, ob bei einer Onlinedurchsuchung der Kernbereich der privaten Lebensführung verletzt wurde. Nach heftiger Kritik wurde zunächst der – übrigens geheime – Datenschutzbeauftragte hinzugeschrieben. Nun gilt ein Richtervorbehalt. Der aber lautet, die Beamten und der Datenschutzbeauftragte des BKA arbeiten "unter Sachleitung des Gerichts". Was genau das heißt, steht dort nicht. Genügt es im Zweifel, wenn ein Richter dabei ist? Oder hat er das letzte Wort? Im Gesetz keine Aussage dazu.
Bei der Onlinedurchsuchung und der Rasterfahndung wurde auch noch die Eilbefugnis gestrichen. Der BKA-Präsident kann sie also nicht mehr in dringenden Fällen ohne einen Gerichtsbeschluss anordnen. Bei Observierungen und Wohnraumüberwachungen darf er das indes weiterhin.
Das war's auch schon. Das Zeugnisverweigerungsrecht wurde nicht mehr angefasst. Genau, wie viele andere Punkte auch nicht. Zum Beispiel die "Richterbänder". Im Prinzip bedeuten sie, dass erst einmal alles mitgeschnitten wird und dann erst ein Richter prüft, was davon den privaten Kernbereich verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht gefordert. Allerdings nur für die Onlinedurchsuchung. Im BKA-Gesetz gibt es Richterbänder aber nun für alle Abhörmaßnahmen. Dabei gilt das Mitschneiden – auch wenn hinterher geprüft wird – schon als Verletzung des Kernbereichs und war bisher verboten. Nach altem Recht musste das Band abgeschaltet werden, wenn die Gespräche privat wurden. Nun darf in jedem Fall erstmal mitgelesen und gelauscht werden.
Oder die Übermittlung von Daten an ausländische Geheimdienste. Nach Ansicht vieler Experten ist die Regelung nicht normenklar und geht viel zu weit. Doch sie war nicht Gegenstand des Vermittlungsverfahrens.
Oder die Definition von Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger. Jeder, der "in Beziehung zur Hauptperson" steht und die in Hintergrund und Umfeld der Tat "verwickelt" ist, darf künftig ebenfalls ausgespäht werden. Was verwickelt heißt? Im Zweifel genügt es wohl, im selben Haus zu leben wie die Zielperson. Uferlos nennen Kritiker diese Definition und forderten Nachbesserungen. Vergeblich.
Oder die Umwidmung von Erkenntnissen. Denn was das BKA im Zuge der Gefahrenabwehr erfährt, darf es problemlos zur Strafverfolgung verwenden. Zumindest dann, wenn die Tat "mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist". Die drohen jedoch beispielsweise schon bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in schwerem Fall oder Diebstahl.
Genau solche Auswirkungen soll eigentlich das Trennungsgebot verhindern. Denn als Lehre aus den schrecklichen Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gestapo sollten nie wieder geheimdienstlich erhobene Informationen zur Strafverfolgung verwendet werden können. Ja, Geheimdienste und Polizei sollten in Deutschland strikt getrennt bleiben.
Das BKA-Gesetz hebt dieses Trennungsgebot auf, indem es das BKA mit vielen geheimdienstlichen Kompetenzen ausstattet. Genau, wie es auch viele andere Errungenschaften des Rechtsstaates aushebelt.
- Datum 17.12.2008 - 14:36 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Schäuble = Stasi 2.0! Eines schönen Tages merkt der dumme deutsche Michel, wen er da gewählt hat. Hoffentlich gibt's dann nen (verfassungskonformen) Aufstand:
Artikel 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Absatz IV besagt, dass gegen Schäuble und Ziercke, die legitimen Nachfolger Eich Mielkes, alle Deutschen das Recht zum Widerstand haben.
Wo ist eigentlich die F.D.P.? - Klagen, auf geht's Guido!
[Anmerkung: Bitte bleiben Sie im Rahmen des guten Geschmacks. Vielen Dank. / Die Redaktion as]
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Was in der Bundesrepublik Deutschland aktuell passiert, führt uns Schritt für Schritt in die Diktatur. In den 20/30er Jahren konnten sich das viele auch nicht vorstellen, und, schon waren sie mittendrin.
Da geht gerade unsere Demokratie den Bach hinunter und der ZEIT-Redaktion fällt nichts anderes ein, als"guten Geschmack" anzumahnen!
Ausgewogenheit war gestern. Es wird ZEIT für die ZEIT, endlich Stellung zu beziehen- in aller Deutlichkeit!
Wofür steht Ihr Redakteure eigentlich?
FÜR oder GEGEN die freiheitlich demokratische Grundordnung?
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Was in der Bundesrepublik Deutschland aktuell passiert, führt uns Schritt für Schritt in die Diktatur. In den 20/30er Jahren konnten sich das viele auch nicht vorstellen, und, schon waren sie mittendrin.
Da geht gerade unsere Demokratie den Bach hinunter und der ZEIT-Redaktion fällt nichts anderes ein, als"guten Geschmack" anzumahnen!
Ausgewogenheit war gestern. Es wird ZEIT für die ZEIT, endlich Stellung zu beziehen- in aller Deutlichkeit!
Wofür steht Ihr Redakteure eigentlich?
FÜR oder GEGEN die freiheitlich demokratische Grundordnung?
...Weil die Realität so grausam und so reell ist.
Bisher erschien das Problem so schön fern für jeden Bürger - es geht ja mich nichts an, da ich gesetzestreu bin. Doch nun wird der BKA ein Blankocheck zur Kontrolle ausgestellt - SS, SA und Stasi lassen grüßen. Aber wer weiß, vielleicht wird in ausgerechnet diesem Augenblick für meine politische Aussage schon mein Computer durchsucht wegen "Terrorismusverdacht". Stealth-Surfing erscheint somit als eine nicht gerade sinnlose Idee...
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Was in der Bundesrepublik Deutschland aktuell passiert, führt uns Schritt für Schritt in die Diktatur. In den 20/30er Jahren konnten sich das viele auch nicht vorstellen, und, schon waren sie mittendrin.
Warum die Jungs und Mädels nicht einfach mit der CDU zusammengehen ist mir echt ein Rätsel.
Immer dieses scheinheilige Rumgehampel - um dann doch mehr oder weniger alles abzusegnen.
Deshalb singen wir alle:
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten !
Und wems Spass macht: mal auf youtube "Sozialdemokraten" eingeben.
hat nicht lange gebraucht. Nicht mehr lange, dann wird man nur noch hinter vorgehaltener Hand reden können und sich Freunde und Nachbarn genauer ansehen müssen. Dauert nicht lange, dann verdienen sich so manche einen Nebengroschen.
Eigentlich hatte ich vor, zu diesem Artikel keinen Kommentar zu schreiben, denn alles, was zu schreiben wäre, wurde schon geschrieben, von mir und Anderen. Herr Biermann hat Recht. Deutschland wird zum Polizei. und Überwachungsstaat und all das. Und doch bringt mich mein Gewissen dazu es wieder zu tun. Dieses Gesetz und alle darauf folgenden müssen verhindert werden. Es ist die Pflicht eines jeden aufrechten Demokraten, die Regierung darauf hinzuweisen, dass sie mit diesem Gesetz eine Grenze überschreitet. Wir werden nicht zusehen, wie sich die Ereignisse der 30er Jahre wiederholen oder ein Regime wie in der DDR aufgebaut wird. Wir sind bereit, unsere Freiheit mit allen nötigen Mitteln zu verteidigen und wir werden es tun. Unser schlimmster Feind ist die Resignation. Wenn wir uns von der Sturheit eines Herrn Schäuble und Konsorten überwältigen lassen und uns in die "schweigende Mehrheit" schieben lassen, wird man uns unsere Rechte abnehmen. Und das werden wir nicht zulassen.
Wenn es um Auslandseinsaetze geht, da wird dann immer wieder auf demokratische und liberale Werte gepocht (na gut, auf s Geld wird auch geschaut): keine Intervention in Souveraenen Staaten, keine Schiesserlaubnis fuer den einen Hampel in Darfur, Steinmeier vor dem BND Ausschuss um zu erzaehlen, welche Geheimnisse die BND Jungs ueber das uns doch allen unsymoatische Hussein Regime an die Amis preisgegeben wurden, heck-meck um die somalischen Piraten und das war nur die letzten 2 monate von 2008. Da passiert nix substantielles in der Aussenpolitik, was mit Staatsgewalt zu tun hat. Streubomben wurden abgeschafft, Merkel geht auf Human Rights Tour wenn sie andere Staatsoberhaeupter trifft.
Aber wenns ums Innere geht, da wird dann scharf geschossen. Wieso eigentlich? Sind wir hier so viel gefaehrlicher als die "Barbaren" hinter der Festungsmauer von Europa? Verkauft denen doch mal ein paar von unseren CCTVs oder spendet ein paar BKA PCs. Das waer doch mal ne Massnahme. Vielleicht kriegen die dann den Entwicklungsanschluss auch hin, und entziehen somit endogen den Terroristen den gesellschaftlichen Naehrboden.
Warum wird Schaeuble eigentlich nicht Sicherheitsberater im Irak?
wird das Bundesverfassungsgericht Teile dieses "grosskoaltionär durchgewinkten" BürgerundPresseBespitzelungsgesetzes "kassieren". Zu offensichtlich widersprcht das Gesetz den vergleichbaren Urteilen des BVG in vergleichbaren Fällen.
Aber...Teile werden stehen bleiben. Und diese Taktik des Herrn Schäuble, Gesetze zu verabschieden, von denen er und seine Zuarbeiter genau wissen, dass sie - zumindest in Teilen - vor dem BVG keinen Bestand haben, aber eben auch Teile stehen bleiben oder Wege aufzeigen, wie man das erwünschte Ergebnis doch noch erreichen kann...ist es, die den Rechtsstaat ständig mehr aushöhlt.
Dass hier inzwischen die Sozialdemokraten - allen voran der Abgeordnete Wiefelspütz und Ministerin Zypries - Herrn Schäubles willigste Helfer geworden sind, ist eine Schande.
Nicht für Deutschland, aber für die SPD.
Zum wiederholten Male komme ich zu dem Ergebnis, das Grundgesetz schützt uns nicht vor der Aushöhlung desselben durch Politiker, die sich für wichtiger als den Souverän, das deutsche Volk, halten.
Eine Änderung dieses Zustandes scheint mir nur erreichbar, wenn das GG, wie im Artikel 146 vorgesehen, durche eine Verfassung ersetzt wird, erarbeitet vón einer Verfassunggebenden Versammlung, die nicht nur aus Parteipolitkern besteht und einen Verfassungsentwurf zur Abstimmung erarbeitet, der in Fragen der Bürgerrechte, der informellen Selbstbestimmung, des Presserechts etc. so eindeutig und klar regelt, was der Staat darf und wo die Grenzen sind, dass tagespolitische Änderungswünsche aggressiver Parteistrategen keine Chancen der Durchsetzung haben.
Dieser Verfassungsentwurf soll dem Volk zur Genehmigung vorgelegt werden.
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