Überwachung Die Onlinedurchsuchung als urbanes Märchen

Der Autor Burkhard Schröder glaubt nicht, dass ein "Bundestrojaner" möglich ist. Leider kann auch sein Buch die Angst davor nicht nehmen

Das BKA-Gesetz ist verabschiedet, die Onlinedurchsuchung damit erlaubt . Erstaunlicherweise hat sich in all den Jahren der Debatte darum kaum jemand die Frage gestellt, ob sie technisch überhaupt möglich ist. Ist sie nicht, glaubt der Journalist Burkhard Schröder und hat mit seiner Frau das Buch " Die Online-DurchsuchungRechtliche Grundlagen, Technik, Medienecho " geschrieben, um diese These zu belegen.

Es ist ein spannendes Buch –  auch wenn es keine Beweise für die These des Autors liefert. Dieses Problem hat es mit allen Berichten über die Onlinedurchsuchung gemeinsam. Denn es ist ein gehütetes Geheimnis, wie genau deutsche Sicherheitsdienste via Internet Computer durchsucht haben, wenn sie es denn bereits taten. Und wie sie es tun wollen, jetzt, wo sie es dürfen.

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Zwar gab es im Jahr 2006 erste Berichte, nach denen solche Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Im Jahr darauf berichtete der Focus , der Bundesnachrichtendienst habe dies schon 60 Mal gemacht. Doch kamen auch immer wieder Zweifel an der Machbarkeit auf.

Schröder hält die Onlinedurchsuchung für ein urbanes Märchen, eine Ente, auf die die Medien hereingefallen sind. Es gebe den Bundestrojaner nicht und werde ihn auch in den nächsten zehn Jahren nicht geben, schreibt er. Seine These versucht er durch Skepsis und Überprüfen des Überprüfbaren zu belegen. Das vor allem ist lobenswert, sind diese Eigenschaften doch die besten Mittel gegen Verunsicherung, Desinformation und Panik.

Entsprechend sachlich ist auch der Ton. Gelegentlich ist der Ärger des Autors zu spüren, wenn er Medien "verwegene Thesen", "frei erfundene Geschichten" oder "dreiteilige Enten" vorwirft. Denn sie vor allem sind es, gegen die er anschreibt. Kritiklos hätten sie Falschinformationen übernommen, Ungenaues nicht recherchiert und Unmögliches nicht aufgezeigt. Für Schröder ist die Geschichte des Bundestrojaners vor allem eine des Versagens der Presse.

Um das zu untermauern, hat er eine Chronik der Berichterstattung über die Onlinedurchsuchung angelegt. Die zeigt vor allem, was geschieht, wenn es Journalisten nicht gelingt, an relevante Informationen über ein Thema zu kommen: Sie fangen an zu fabulieren. Niemand, der öffentlich darüber reden will oder darf, hat je einen Bundestrojaner zu Gesicht bekommen.

Auch Schröder nicht. Er versucht sich daher am induktiven Beweis. Sein wichtigstes Argument ist die IP-Adresse, mit der sich jeder Rechner im Netz identifiziert. Sie zu finden, also zu erfahren, unter welcher "Adresse" ein Nutzer im Internet "wohnt", sei nahezu unmöglich, schreibt Schröder. "Ein Einbrecher oder auch ein Schlüsseldienst könnten außerordentliche Fähigkeiten besitzen (...); das würde jedoch nichts nützen, wenn sie nicht in der Lage wären, einen Stadtplan zu lesen, um die Adresse des Hauses zu finden, dessen Eingang verschlossen ist."

Tatsächlich ist das ein Problem, gibt es doch so etwas wie ein "Telefonbuch" für das Internet nicht. Und es ist einer der Punkte, die in den Berichten der vergangenen Jahre zu selten diskutiert wurden. Genau wie andere technische Details des Datenaustauschs von Computern im Internet.

Das Buch "Die Online-Durchsuchung – Rechtliche Grundlagen, Technik, Medienecho" von Claudia und Burkhard Schröder ist im Heise-Verlag erschienen, September 2008, 190 Seiten, 16 Euro.

 
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