Überwachung Die Onlinedurchsuchung als urbanes MärchenSeite 2/2
Um das zu untermauern, hat er eine Chronik der Berichterstattung über die Onlinedurchsuchung angelegt. Die zeigt vor allem, was geschieht, wenn es Journalisten nicht gelingt, an relevante Informationen über ein Thema zu kommen: Sie fangen an zu fabulieren. Niemand, der öffentlich darüber reden will oder darf, hat je einen Bundestrojaner zu Gesicht bekommen.
Auch Schröder nicht. Er versucht sich daher am induktiven Beweis. Sein wichtigstes Argument ist die IP-Adresse, mit der sich jeder Rechner im Netz identifiziert. Sie zu finden, also zu erfahren, unter welcher "Adresse" ein Nutzer im Internet "wohnt", sei nahezu unmöglich, schreibt Schröder. "Ein Einbrecher oder auch ein Schlüsseldienst könnten außerordentliche Fähigkeiten besitzen (...); das würde jedoch nichts nützen, wenn sie nicht in der Lage wären, einen Stadtplan zu lesen, um die Adresse des Hauses zu finden, dessen Eingang verschlossen ist."
Tatsächlich ist das ein Problem, gibt es doch so etwas wie ein "Telefonbuch" für das Internet nicht. Und es ist einer der Punkte, die in den Berichten der vergangenen Jahre zu selten diskutiert wurden. Genau wie andere technische Details des Datenaustauschs von Computern im Internet.
Das Buch "Die Online-Durchsuchung – Rechtliche Grundlagen, Technik, Medienecho" von Claudia und Burkhard Schröder ist im Heise-Verlag erschienen, September 2008, 190 Seiten, 16 Euro.
- Datum 10.03.2009 - 16:46 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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