Europa Volksabstimmung über den Lissabon-Vertrag?

Die Karlsruher Richter haben in der Verhandlung zur EU-Reform viel Skepsis gezeigt. Nicht auszuschließen ist, dass sie ein Referendum in Deutschland verlangen

Einfach so durchwinken wird das Bundesverfassungsgericht den umstrittenen Lissabon-Vertrag nicht. Das lässt sich nach zwei Tagen intensiver Beratungen in Karlsruhe über das Vertragswerk, das die europäische Integration weiter vertiefen soll, mit einiger Gewissheit sagen. Zu skeptisch klangen die Fragen der Richter, allzu groß schienen ihre Zweifel, ob der Vertrag wirklich Demokratie und Freiheit in der Europäischen Union stärkt, wie Bundesregierung und Bundestag behaupten.

Mindestens einige Vorbehalte, einige Leitplanken wird das Gericht dem komplexen, kaum durchschaubaren Abkommen schon einziehen. Die spannende Frage aber lautet, wie weitreichend diese Kautelen sein werden, wie stark das Gericht auf die Integrationsbremse tritt.

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Ein donnerndes Nein, das den Vertrag komplett für verfassungswidrig erklärt, eine Totalblockade also, die Europa im Innersten erschüttern würde, wird es kaum geben. Auch das deutete sich in den beiden Tagen der mündlichen Verhandlung an.

Gleich mehrfach betonten die Richter die Offenheit des Grundgesetzes für den europäischen Einigungsprozess und lobten den Zugewinn an politischen Handlungsmöglichkeiten innerhalb der Union, die einem abgekapselten Nationalstaat notwendig verschlossen bleiben müssten.

Ein schlichtes Schwarz oder Weiß, ein bedingungsloses Ja oder Nein, aber stand auch nicht zu erwarten; das hatten selbst die Kläger, die den Vertrag ablehnen, nie ernstlich behauptet. Karlsruhe bevorzugt die feinen Zwischentöne, das breite Spektrum der Grauwerte.

So forderte der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der Prozessvertreter des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler und wichtigste Sprecher der Kläger, zwar in seinem Schlusswort ein deutliches "Stopp-Schild“ des Gerichts. Im Verfahren aber hatte er mehrfach durchblicken lassen, auch weniger könne eventuell genügen, um die Bedenken gegen Lissabon zu zerstreuen: eine deutliche Stärkung des Europäischen Parlaments etwa und eine unmissverständliche Erklärung des Bundesverfassungsgerichts, auch in Zukunft die europäische Integration am Maßstab des Grundgesetzes prüfen zu wollen.

Wie das Gericht am Ende entscheidet, wird vor allem davon abhängen, wo es die Hauptprobleme des Vertrages sieht. Die Kläger kritisieren unter anderem eine drohende Entmachtung des Bundestages , die mangelnde Demokratisierung der EU, die Aufweichung bewährter deutscher Grundrechtsstandards, den Abschied von Prinzipien des Sozialstaats – und ein Abgleiten des Bundesverfassungsgerichts in die faktische Bedeutungslosigkeit.

Leser-Kommentare
  1. 1. *lol*

    "Nur mit Mühe und in mehreren Anläufen gelang es ihnen, die absurd verschachtelten Normen halbwegs parlamentsfreundlich zu interpretieren."

    Schön, was für ein Schenkelklopfer.

    Schade nur, dass ausgerechnet die ZEIT bis zu der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht gewartet hat, bis all den pauschalen und blauäugigen Pro-EU-Kommentaren und Artikeln (ala Fritz Vannahme) ein seriöser Artikel entgegengesetzt wurde, einer mit nennenswertem Inhalt. Auch wenn er letztlich doch wieder versucht Angst zu schüren, als ob es eine furchtbare Katastrophe gäbe, wenn der Vertrag nicht durchkäme. Das wird nicht passieren, Herr Wefing, keine Angst, fallen sie nicht auf die Propaganda rein.

    Leider ist die ZEIT damit nicht allein in der deutschen Medienlandschaft, selbst der seriöse DLF hat kürzlich die Beweggründe der Kläger als niedrig und "rein juristisch" zusammengefasst. Als ob die Entmachtung der deutschen Gerichte und des Parlaments und die praktische Aufgabe der Souveränität unseres Staates nichts weiter als billige Bedenkenträgerei wären. Nicht einmal der öffentlichen oder nennenswerten parlamentarischen Debatte wert, geschweige denn der Zustimmung des Volkes, vor dessen Urteil man sich so sehr fürchtet (in einer angeblichen Demokratie).

    Wenn das Verfassungsgericht es schafft, die selbstgerechte, längst nicht mehr hinterfragende Mentalität unserer Herrscher etwas zu erschüttern, dann ist schon viel gewonnen. Wie eine Herde dummer Schafe kamen sie einem vor, viele befragte Parlamentarier konnten nicht einmal die simpelsten Fragen zu dem Machwerk beantworten, welchem sie trotzdem freiherzig zugestimmt hatten. Ein Trauerspiel bei dem es einem kalt den Rücken herunterläuft, was hätten diese Leute etwa 1932 getan? Aber es spielt ja keine Rolle für sie, ausbaden müssen immer WIR es, selbst die Schuld gibt man UNS im Nachhinein dafür.

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    Wie eine Herde dummer Schafe kamen sie einem vor, viele befragte Parlamentarier konnten nicht einmal die simpelsten Fragen zu dem Machwerk beantworten, welchem sie trotzdem freiherzig zugestimmt hatten.

    Wenn Sie das ernsthaft ändern wollen, sollte auf der nationalen Ebene bereits begonnen werden. Das Phänomen des "nichtwissens" ist der Sache mittlerweile praktisch fast inhärent.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    Wie eine Herde dummer Schafe kamen sie einem vor, viele befragte Parlamentarier konnten nicht einmal die simpelsten Fragen zu dem Machwerk beantworten, welchem sie trotzdem freiherzig zugestimmt hatten.

    Wenn Sie das ernsthaft ändern wollen, sollte auf der nationalen Ebene bereits begonnen werden. Das Phänomen des "nichtwissens" ist der Sache mittlerweile praktisch fast inhärent.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

  2. Schon das Konzept der "repräsentativen Demokratie" ist ja zutiefst demokratieverachtend. Auch wenn der verehrte Helmut Schmidt es vertritt. Aber nun die eh schon überdehnten und gut verbuddelten Legitimationsketten durch "Netzwerke" zu ersetzen, das offenbart kriminelle Energie. Wie immer, wenn Frau Merkel und ihre Bande davon reden, daß Freedom and Democracy in Europa gestärkt werden, ist größte Vorsicht angebracht. Abwählen!! So lange wir noch wählen können.

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    • Anonym
    • 12.02.2009 um 16:13 Uhr

    "Wie immer, wenn Frau Merkel und ihre Bande davon reden...."

    Lassen sie uns nicht vergessen, das die andere Bande um Schröder und Fischer da ebenso wenig Probleme hatte, ja das Vertragswerk sogar ausgehandelt hat.

    Was ihren Machtanspruch und ihr Demokratiedefizit angeht gibt es praktisch keinen Unterschied im Parteienspektrum.

    Berthold Grabe

    • Anonym
    • 12.02.2009 um 16:13 Uhr

    "Wie immer, wenn Frau Merkel und ihre Bande davon reden...."

    Lassen sie uns nicht vergessen, das die andere Bande um Schröder und Fischer da ebenso wenig Probleme hatte, ja das Vertragswerk sogar ausgehandelt hat.

    Was ihren Machtanspruch und ihr Demokratiedefizit angeht gibt es praktisch keinen Unterschied im Parteienspektrum.

    Berthold Grabe

    • Anonym
    • 12.02.2009 um 14:56 Uhr

    mögen die Richterinnen und Richter dazu die notwendige Erklärung geben

    • gw-hh
    • 12.02.2009 um 15:22 Uhr

    Noch einmal:
    Der Lissabonvertrag ist ein Bündel politisch-rechtlicher Skandale, sobald man einmal hinter die blankpolierte Fassade schaut.
    Hier haben sich Politiker und Konzernchefs selbstbedient, sich eine Verfassung / "Reformvertrag" auf den Leib geschneidert, um sich das Volk zu unterwerfen.

    Z.B. das Grundprinzip der Gewaltenteilung wird auf den Kopf gestellt: die Legislative wurde zum bestimmenden Teil der Exekutive übertragen. Das EU-Parlament wurde entmündigt: es darf keine Gesetzesinititiativen starten - das ist dem Rat vorbehalten.
    Auch dass der Rat die Möglichkeit erhält, quasi durch die Hintertür die Verfassung / die EU-Verträge zu ändern.
    Unsere Volksvertreter und (angeblich) "kritische" Presse haben komplett versagt, als sie diese unglaublichen Details akzeptierten. Man müsste ihnen den Stuhl vor die Tür stellen - das wäre die einzig angemessene Konsequenz.
    Dann das Aufrüstungsgebot. Als ob wir nicht schon genug Waffen über den gesamten Globus installiert hätten: die NATO allein verausgabt 75 - 80% aller Rüstungsbudgets weltweit mit ca. 800 Milliarden (gegenüber ca. 90 Milliarden, die China und Russland gemeinsam auf die Waage bringen).
    Und natürlich die Beseitigung des Grundrechtsschutzes durch die Verfassung: gerade sehen wir, worauf dies hinausläuft: der EUGH, dem zukünftig diese Kompetenz übertragen ist, stellt die Erfordernisse des Binnenmarktes über die Bürgerrechte!
    Soziale Rechte (etwa eines Tarifvertrages) gelten als nachrangig, wenn sie den freien Wettbewerb behindern - so der EUGH in bereits mehreren Urteilen.

    Schliesslich die Art der Vorbereitung: ein einziges Täuschungsmanöver, um Bürger und Öffentlichkeit über den Tisch zu ziehen!

    „Alle Gefahr geht vom Volke aus!“

    Man hat „nur den Umschlag gewechselt“, damit der Vertrag „leichter zu schlucken“ ist und „Referenden zu umgehen“ sind. „Der Brief im Innern des Umschlags ist nach wie vor der gleiche“. Die EU-BürgerInnen werden sich „durch den EU-Vertrag unwissentlich einigen Beschlüssen anschließen, die die Europa-Politiker ihren Bürgern gar nicht offen vorzulegen wagen“ (Giscard d´Estaing, ehemaliger französischer Staatspräsident, Präsident des EU-Verfassungskonventes)1

    „Sie [die Chefs der EU] entschieden, dass das Dokument unlesbar sein sollte. Wenn es unlesbar ist, wird es nicht als Verfassung gewertet, so die Vorstellung dahinter.“ „Nichts [wird] direkt von den Regierungschefs erarbeitet, weil sie sich mit einer unlesbaren Sache sicherer fühlen. Sie können sie besser präsentieren, um gefährliche Volksabstimmungen zu
    vermeiden.“ (Guiliano Amato, ehem. italienischer Premierminister)2

    „Ob sich die Bürger in den betreffenden Ländern jedoch über die Tatsache hinweg täuschen lassen, dass im neuen Vertragsgswerk ein Großteil des Verfassungsvertrags steckt, ist fraglich. Das neue Primärrecht könnte als Mogelpackung entlarvt werden.“ (Das der Bertelsmann-Stiftung verbundene Centrum für Angewandte Politikforschung, CAP, zum Reformvertrag 2007)3

    „Frankreich war an der Spitze aller Länder mit dem Nein bei der Abstimmung. Es würde in allen Mitgliedsstaaten passieren, wenn sie eine Volksabstimmung haben. Es gibt eine Spaltung zwischen Völkern und Regierungen” (Nicolas Sarkozy, französischer Staatspräsident, in einer geschlossenen Sitzung des EU-Parlamentes, laut Telegraph, 14.11.2007)4

    Weitere Informationen des ökumenischen Netzwerkes Württemberg hier: http://www.sbest.de/downl....

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    • Talby
    • 12.02.2009 um 19:27 Uhr

    Ihre Einschätzung des Vertrages von Lissabon, der zweifellos auch kritikwürdige Bestandteile enthält, besonders im wirtschaftlichen Bereich, kann ich so pauschal nicht teilen.

    Das EU-Parlament hat auch jetzt kein Initiativrecht, dieses liegt bei der Kommission. Ich würde zwar ebenfalls das Initiativrecht für das Parlament begrüßen, aber immerhin würde mit Lissabon der Bereich der Mitentscheidung des Parlaments gegenüber dem Status quo ausgedehnt. Dass Vertreter der nationalen Exekutiven an der europäischen Rechtsetzung mitwirken ist zwar richtig, in Gestalt des Ministerrates (Rat der Europäischen Union) und des Rates der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat). Dies ist aber auch in Deutschland über den Bundesrat der Fall. Das im Vergleich zum Parlament größere Gewicht des Rates auf der Ebene der EU ergibt sich daraus, dass die Union eben keinen Bundesstaat, sondern lediglich einen Staatenverbund darstellt, in dem die Nationalstaaten nicht im selben Umfang Souveränitätsrechte an supranationale Institutionen wie das Parlament abgeben.

    Der Vorwurf, dass durch das Vereinfachte Änderungsverfahren die Regierungen ohne demokratische Kontrolle europäisches Primärrecht ändern könnten, trifft nicht zu. Die entsprechende Rechtsgrundlage in Art.48 Absatz 6 Unterabschnitt 2 lautet:

    „Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.“

    Es liegt also bei den Mitgliedsstaaten hier die demokratische Kontrolle durch eine Ratifikation durch das Parlament oder, wie in Irland, sogar durch ein Referendum zu sichern, je nach ihrer nationalen Verfassung. Hier hat das BVerfG auch die Möglichkeit, der Bundesregierung Auflagen zu erteilen.

    Weiter würde durch den Vertrag von Lissabon die EU-Grundrechtscharta für rechtsverbindlich erklärt.

    Artikel 6 (1)
    „Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.“

    Auch die Bestimmungen der Grundrechtscharta wären dann für den Einzelnen einklagbar. Und da die Grundrechtscharta von den Mitgliedsstaaten nur einstimmig geändert werden könnte wäre auch eine nachträgliche Aufweichung schwierig. Für die Prüfung nationaler Gesetze wäre weiterhin das BVerfG zuständig, soweit sie nicht nur Europarecht umsetzen. Ob der mit Solange-II vom BVerfG aufgestellte Prüfungsvorbehalt, nach dem das BVerfG europäische Rechtsakte nur solange nicht prüft, wie auf europäischer Ebene ein dem GG im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gegeben ist, mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar ist, ist strittig. Das BVerfG wird sich zu dieser Frage zweifellos im anstehenden Urteil äußern.

    Schließlich enthält der Vertrag zwar in Art. 42 die Forderung, dass die Mitglieder der EU ihre militärischen Fähigkeiten modernisieren sollen, jedoch gibt es, anders als etwa beim Euro-Stabilitätspakt, keinerlei Sanktionsmechanismen für Staaten, die dies nicht zur Zufriedenheit der Mehrheit tun. Beschlüsse in diesem Bereich bedürfen der Einstimmigkeit.

    Soweit erst einmal zu meinen Einwänden. Auch wenn der Vertrag von Lissabon nicht alles enthält, was ich mir von einer EU-Verfassung wünsche, sehe ich ihn doch als Verbesserung der geltenden Rechtslage. Sollte das BVerfG allerdings zu dem Schluss kommen, dass Solange-II mit dem Vertrag in seiner jetzigen Fassung nicht zu vereinbaren ist, so könnte eine Protokollnotiz angefügt werden, mit der Prüfungsvorbehalt durch das BVerfG geschützt wird.

    In Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." (http://www.bundestag.de/p...)

    Dies bedeutet in meinen Augen, daß das Volk in wichtigen Fragen zu befragen ist. Politiker müssen dann endlich nicht ausschließlich sich von irgendwelchen Interessensvertreten beraten lassen, sondern werden gezwungen dem Wähler zu erklären, warum diese Entscheidung wichtig für den Wähler und den Staat ist!

    Ich erinnere mich noch genau an die Aussage in verschiedenen Zeitungen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Maastrichtvertrag. Sie sagte in etwa: Sie sein für Volksabstimmungen, aber der Maastrichter Vertrag sein zu kompliziert um die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen." Wahrscheinlich wäre es sehr gut gewesen, wenn die Bevölkerung schon damals über den Maastrichtvertrag abgestimmt hätte! Über Bananenpreise muß man nicht abstimmen.

    • Talby
    • 12.02.2009 um 19:27 Uhr

    Ihre Einschätzung des Vertrages von Lissabon, der zweifellos auch kritikwürdige Bestandteile enthält, besonders im wirtschaftlichen Bereich, kann ich so pauschal nicht teilen.

    Das EU-Parlament hat auch jetzt kein Initiativrecht, dieses liegt bei der Kommission. Ich würde zwar ebenfalls das Initiativrecht für das Parlament begrüßen, aber immerhin würde mit Lissabon der Bereich der Mitentscheidung des Parlaments gegenüber dem Status quo ausgedehnt. Dass Vertreter der nationalen Exekutiven an der europäischen Rechtsetzung mitwirken ist zwar richtig, in Gestalt des Ministerrates (Rat der Europäischen Union) und des Rates der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat). Dies ist aber auch in Deutschland über den Bundesrat der Fall. Das im Vergleich zum Parlament größere Gewicht des Rates auf der Ebene der EU ergibt sich daraus, dass die Union eben keinen Bundesstaat, sondern lediglich einen Staatenverbund darstellt, in dem die Nationalstaaten nicht im selben Umfang Souveränitätsrechte an supranationale Institutionen wie das Parlament abgeben.

    Der Vorwurf, dass durch das Vereinfachte Änderungsverfahren die Regierungen ohne demokratische Kontrolle europäisches Primärrecht ändern könnten, trifft nicht zu. Die entsprechende Rechtsgrundlage in Art.48 Absatz 6 Unterabschnitt 2 lautet:

    „Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.“

    Es liegt also bei den Mitgliedsstaaten hier die demokratische Kontrolle durch eine Ratifikation durch das Parlament oder, wie in Irland, sogar durch ein Referendum zu sichern, je nach ihrer nationalen Verfassung. Hier hat das BVerfG auch die Möglichkeit, der Bundesregierung Auflagen zu erteilen.

    Weiter würde durch den Vertrag von Lissabon die EU-Grundrechtscharta für rechtsverbindlich erklärt.

    Artikel 6 (1)
    „Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.“

    Auch die Bestimmungen der Grundrechtscharta wären dann für den Einzelnen einklagbar. Und da die Grundrechtscharta von den Mitgliedsstaaten nur einstimmig geändert werden könnte wäre auch eine nachträgliche Aufweichung schwierig. Für die Prüfung nationaler Gesetze wäre weiterhin das BVerfG zuständig, soweit sie nicht nur Europarecht umsetzen. Ob der mit Solange-II vom BVerfG aufgestellte Prüfungsvorbehalt, nach dem das BVerfG europäische Rechtsakte nur solange nicht prüft, wie auf europäischer Ebene ein dem GG im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gegeben ist, mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar ist, ist strittig. Das BVerfG wird sich zu dieser Frage zweifellos im anstehenden Urteil äußern.

    Schließlich enthält der Vertrag zwar in Art. 42 die Forderung, dass die Mitglieder der EU ihre militärischen Fähigkeiten modernisieren sollen, jedoch gibt es, anders als etwa beim Euro-Stabilitätspakt, keinerlei Sanktionsmechanismen für Staaten, die dies nicht zur Zufriedenheit der Mehrheit tun. Beschlüsse in diesem Bereich bedürfen der Einstimmigkeit.

    Soweit erst einmal zu meinen Einwänden. Auch wenn der Vertrag von Lissabon nicht alles enthält, was ich mir von einer EU-Verfassung wünsche, sehe ich ihn doch als Verbesserung der geltenden Rechtslage. Sollte das BVerfG allerdings zu dem Schluss kommen, dass Solange-II mit dem Vertrag in seiner jetzigen Fassung nicht zu vereinbaren ist, so könnte eine Protokollnotiz angefügt werden, mit der Prüfungsvorbehalt durch das BVerfG geschützt wird.

    In Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: "(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." (http://www.bundestag.de/p...)

    Dies bedeutet in meinen Augen, daß das Volk in wichtigen Fragen zu befragen ist. Politiker müssen dann endlich nicht ausschließlich sich von irgendwelchen Interessensvertreten beraten lassen, sondern werden gezwungen dem Wähler zu erklären, warum diese Entscheidung wichtig für den Wähler und den Staat ist!

    Ich erinnere mich noch genau an die Aussage in verschiedenen Zeitungen von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Maastrichtvertrag. Sie sagte in etwa: Sie sein für Volksabstimmungen, aber der Maastrichter Vertrag sein zu kompliziert um die Bevölkerung darüber abstimmen zu lassen." Wahrscheinlich wäre es sehr gut gewesen, wenn die Bevölkerung schon damals über den Maastrichtvertrag abgestimmt hätte! Über Bananenpreise muß man nicht abstimmen.

    • Anonym
    • 12.02.2009 um 16:13 Uhr

    "Wie immer, wenn Frau Merkel und ihre Bande davon reden...."

    Lassen sie uns nicht vergessen, das die andere Bande um Schröder und Fischer da ebenso wenig Probleme hatte, ja das Vertragswerk sogar ausgehandelt hat.

    Was ihren Machtanspruch und ihr Demokratiedefizit angeht gibt es praktisch keinen Unterschied im Parteienspektrum.

    Berthold Grabe

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    Mit der "Bande" meine ich auch ganz explizit die Spießgesellen von der anderen Fraktion, die gerade Bauklötze staunen, warum ihnen die Stammwähler weglaufen. Ich meine die ganze Bagage der "Durchregierer".

    Mit der "Bande" meine ich auch ganz explizit die Spießgesellen von der anderen Fraktion, die gerade Bauklötze staunen, warum ihnen die Stammwähler weglaufen. Ich meine die ganze Bagage der "Durchregierer".

  3. Mit der "Bande" meine ich auch ganz explizit die Spießgesellen von der anderen Fraktion, die gerade Bauklötze staunen, warum ihnen die Stammwähler weglaufen. Ich meine die ganze Bagage der "Durchregierer".

    • Anonym
    • 12.02.2009 um 17:42 Uhr

    und wenn das Volk nicht will, muss man das Projekt wohl vorerst beenden.

    Ansonsten wäre der Vertrag das Diktat von Lissabon.

    Ist ohnehin schon ein Skandal, dass man die Abstimmung in Irland wiederholt...
    solange Abstimmen lassen, bis das Ergebnis passt - wirklich beängstigend.

    hier noch ein schönes Lied aus der irischen No-Kampagne:
    http://www.youtube.com/wa...

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    Weshalb sollten erneute Abstimmungen "beängstigend" sein?
    Das ist nicht weniger propagandistisch als die Aussage, ohne Lissabon-Vertrag ginge die EU unter.
    Man könnte es auch drehen und sagen, es wäre ein demokratisches Prinzip, die Bürger nach einer Zeit erneut zu befragen. Sie haben ja die Möglichkeit erneut abzulehnen.
    Wenn sie sich allerdings die Zustimmung "abkaufen" lassen, sind wir beim Kern von Politik überhaupt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    Weshalb sollten erneute Abstimmungen "beängstigend" sein?
    Das ist nicht weniger propagandistisch als die Aussage, ohne Lissabon-Vertrag ginge die EU unter.
    Man könnte es auch drehen und sagen, es wäre ein demokratisches Prinzip, die Bürger nach einer Zeit erneut zu befragen. Sie haben ja die Möglichkeit erneut abzulehnen.
    Wenn sie sich allerdings die Zustimmung "abkaufen" lassen, sind wir beim Kern von Politik überhaupt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    • Talby
    • 12.02.2009 um 19:27 Uhr

    Ihre Einschätzung des Vertrages von Lissabon, der zweifellos auch kritikwürdige Bestandteile enthält, besonders im wirtschaftlichen Bereich, kann ich so pauschal nicht teilen.

    Das EU-Parlament hat auch jetzt kein Initiativrecht, dieses liegt bei der Kommission. Ich würde zwar ebenfalls das Initiativrecht für das Parlament begrüßen, aber immerhin würde mit Lissabon der Bereich der Mitentscheidung des Parlaments gegenüber dem Status quo ausgedehnt. Dass Vertreter der nationalen Exekutiven an der europäischen Rechtsetzung mitwirken ist zwar richtig, in Gestalt des Ministerrates (Rat der Europäischen Union) und des Rates der Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat). Dies ist aber auch in Deutschland über den Bundesrat der Fall. Das im Vergleich zum Parlament größere Gewicht des Rates auf der Ebene der EU ergibt sich daraus, dass die Union eben keinen Bundesstaat, sondern lediglich einen Staatenverbund darstellt, in dem die Nationalstaaten nicht im selben Umfang Souveränitätsrechte an supranationale Institutionen wie das Parlament abgeben.

    Der Vorwurf, dass durch das Vereinfachte Änderungsverfahren die Regierungen ohne demokratische Kontrolle europäisches Primärrecht ändern könnten, trifft nicht zu. Die entsprechende Rechtsgrundlage in Art.48 Absatz 6 Unterabschnitt 2 lautet:

    „Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen. Der Europäische Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich, der Europäischen Zentralbank. Dieser Beschluss tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft.“

    Es liegt also bei den Mitgliedsstaaten hier die demokratische Kontrolle durch eine Ratifikation durch das Parlament oder, wie in Irland, sogar durch ein Referendum zu sichern, je nach ihrer nationalen Verfassung. Hier hat das BVerfG auch die Möglichkeit, der Bundesregierung Auflagen zu erteilen.

    Weiter würde durch den Vertrag von Lissabon die EU-Grundrechtscharta für rechtsverbindlich erklärt.

    Artikel 6 (1)
    „Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.“

    Auch die Bestimmungen der Grundrechtscharta wären dann für den Einzelnen einklagbar. Und da die Grundrechtscharta von den Mitgliedsstaaten nur einstimmig geändert werden könnte wäre auch eine nachträgliche Aufweichung schwierig. Für die Prüfung nationaler Gesetze wäre weiterhin das BVerfG zuständig, soweit sie nicht nur Europarecht umsetzen. Ob der mit Solange-II vom BVerfG aufgestellte Prüfungsvorbehalt, nach dem das BVerfG europäische Rechtsakte nur solange nicht prüft, wie auf europäischer Ebene ein dem GG im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau gegeben ist, mit dem Vertrag von Lissabon vereinbar ist, ist strittig. Das BVerfG wird sich zu dieser Frage zweifellos im anstehenden Urteil äußern.

    Schließlich enthält der Vertrag zwar in Art. 42 die Forderung, dass die Mitglieder der EU ihre militärischen Fähigkeiten modernisieren sollen, jedoch gibt es, anders als etwa beim Euro-Stabilitätspakt, keinerlei Sanktionsmechanismen für Staaten, die dies nicht zur Zufriedenheit der Mehrheit tun. Beschlüsse in diesem Bereich bedürfen der Einstimmigkeit.

    Soweit erst einmal zu meinen Einwänden. Auch wenn der Vertrag von Lissabon nicht alles enthält, was ich mir von einer EU-Verfassung wünsche, sehe ich ihn doch als Verbesserung der geltenden Rechtslage. Sollte das BVerfG allerdings zu dem Schluss kommen, dass Solange-II mit dem Vertrag in seiner jetzigen Fassung nicht zu vereinbaren ist, so könnte eine Protokollnotiz angefügt werden, mit der Prüfungsvorbehalt durch das BVerfG geschützt wird.

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    Für einen Sachkritischen Artikel, der fundiert ist, aber vielleicht nicht immer die Meinung "aller" trifft, gibt es die Note "schlecht". Andere, teilweise Vierzeiler, die deutlich weniger bieten bekommen 28 "Sehr-Gut"-Werte.
    Schade.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

    Für einen Sachkritischen Artikel, der fundiert ist, aber vielleicht nicht immer die Meinung "aller" trifft, gibt es die Note "schlecht". Andere, teilweise Vierzeiler, die deutlich weniger bieten bekommen 28 "Sehr-Gut"-Werte.
    Schade.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller
    http://www.diemoschaller.tk

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