Spitzelei Aufregung über Datenaffären im Südwesten

Nicht nur bei der Bahn, auch bei bei Stadtverwaltung in Stuttgart und im Landratsamt Karlsruhe wurden Daten von Mitarbeitern gefilzt. Die Opposition ist empört

Hat von der Spitzelaktion angeblich nichts gewusst: Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU)

Hat von der Spitzelaktion angeblich nichts gewusst: Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU)

Das Radiointerview hat Manfred Blumenschein, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Stuttgart, gern gegeben. Ob es denn, ähnlich wie bei der Deutschen Bahn, auch in der Landeshauptstadt mit ihren 17.000 Beschäftigten schon Datenüberprüfungen gegeben habe, fragte der Mann vom SWR, und Blumenschein antwortete freimütig: Ja, im vergangenen Jahr seien Kontendaten von Lieferanten und Mitarbeitern abgeglichen worden. Korruption oder "nicht gemeindeordnungskonformes Finanzgebaren" aufzudecken sei schließlich gesetzliche Kernaufgabe der Rechnungsprüfer. Blumenschein beruhigte: Gefunden worden sei nichts.

Kaum war das Interview gesendet, war die Aufregung groß: Von einer "Stuttgarter Datenäffäre" war sofort die Rede. Rechnungsprüfer Blumenschein kann die Empörung, der er seitdem ausgesetzt ist, allerdings nicht verstehen. In einer Pressemitteilung wiederholte er seinen Standpunkt und präzisierte, weder seien Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von Rathausmitarbeitern erfasst, noch sei irgendein Detail der Untersuchung an Dritte weitergegeben worden.

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Inzwischen ist bekannt, dass die Kontendaten von insgesamt 1600 Mitarbeitern des Tiefbauamts, des Garten- und Friedhofsamts sowie zweier städtischer Eigenbetriebe (Stadtentwässerung, Kur- und Bäderbetriebe) gefilzt worden sind. In einer Pressekonferenz distanzierte sich der düpierte CDU-Oberbürgermeister Wolfgang Schuster öffentlich von dem Datenabgleich in seinem Haus. Zuvor hatte er in einem eilig verfassten Mitarbeiterrundbrief angekündigt, er wolle "keine Kultur des Misstrauens" entstehen lassen. Er habe eine "hausinterne Prüfung" veranlasst, an der auch der Landesbeauftragte für Datenschutz beteiligt sei.

Diese Prüfung steht noch ganz an ihrem Anfang. "Wir wissen noch nicht sehr viel", sagt Peter Diekmann, der stellvertretende baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte. An die Stadtverwaltung sei "ein großer Fragebogenkatalog" geschickt worden. "Für uns ist die Frage, ob nicht mit Schrotkugeln geschossen wurde in der Hoffnung, irgendeinen wird’s vielleicht treffen", so Diekmann. Das vom Rechnungsprüfungsamt angewandte Rasterverfahren sei womöglich schon deswegen untauglich, weil es äußerst zweifelhaft sei, ob ein kriminell motivierter Rathausmitarbeiter Korruptionsgeld tatsächlich auf sein Privatkonto einzahlen lasse.

Der gescholtene Amtsleiter Blumenschein hat seine Motivation gegenüber Medien inzwischen näher erläutert: Wiederholt seien in den vergangenen Jahren Fälle von Korruption und Untreue innerhalb der Stadtverwaltung aufgedeckt worden. Das Verfahren des Kontenabgleichs zwischen Lieferanten und Rathausangestellten werde von Wirtschaftsprüfern empfohlen, zudem sei zum Abgleich eine 2008 erworbene, 3000 Euro teure standardisierte EDV-Software benutzt worden, die frei erhältlich sei und vermutlich auch in anderen großen Rathäusern und Ämtern des Landes zum Einsatz komme.

Von so einer Software hat Datenschützer Diekmann allerdings noch nie etwas gehört. "Das ist uns neu", sagt er.

Das Landesamt für Datenschutz ist seit Beginn der Woche noch mit einem zweiten, ähnlich gelagerten Fall beschäftigt, der sich im Landratsamt Karlsruhe abgespielt hat. Dort sollen im Jahr 2007 auf Veranlassung der Behördenleitung ebenfalls die Kontendaten von 300 bis 400 Mitarbeitern der Jugend-, Sozial- und Versorgungsämter ohne deren Wissen mit Lieferantenrechnungen abgeglichen worden sein. Anders als in Stuttgart gab es dafür offenbar einen konkreten Anlass: Ein Mitarbeiter der Sozialbehörde soll Geld veruntreut und auf sein Privatkonto umgeleitet haben. Die Behörde habe daraufhin überprüfen wollen, ob der Mann möglicherweise Komplizen gehabt habe, bestätigte der Vertreter des Karlsruher Landrats, Ralph Schlusche.

Leser-Kommentare
  1. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sind nicht zu akzeptieren und ggf. vom Staatsanwalt auch anzuklagen. Korruption, und die ist allgegenwärtig, empört mich aber mehr.

    Klar ist doch das es unzählige Mitarbeiter von staatlichen oder kirchlichen Organisationen gibt, die 'im Dunkeln in die Kasse greifen'. Mal sind es einmalig 'EinEuroFünfzig', mal hohe Summen, wie z.B. im mittleren oder höheren siebenstelligen Bereich. Ich schätze, daß zwei Drittel der Straftaten nicht entdeckt werden. Auch weil sich keiner drum kümmert und weil es sowas 'bei uns nicht gibt'.

    Klar ist auch, daß Lieferanten ihre Kunden verwöhnen. Solche Aufwendungen werden auf Seiten der Lieferanten budgetiert. Ihre Höhe orientiert sich dabei am zu erwartenden oder regelmäßigen Auftragswert. Regelmäßige Einladungen in gute Restaurants oder Einladung zu Managementseminaren oder Segeltörns mit vorgeschalteten Factarget="_blank" hreferaten und Fachdiskussionen an Bord, sind allseits akzeptiert. Auch gibt es Auftraggeber auf Managementebene, die ihre Lieferanten zu runden Geburtstagen oder Jubiläen mit regelgerechten Geschenklisten konfrontieren.

    Klar ist auch, daß im staatlichen Bereich die Anforderungen steigen, je wichtiger der Beamte oder der Politiker erscheint. Gefährdet sind dabei weniger die Top-Beamten oder Politiker, über deren Arbeit wir täglich oder öfter in der Zeitung lesen können oder in all den anderen Medien berichtet wird. Die Top's auf Bundes- und Landesebene stehen unter einer doch eher strengen Kontrolle. Kaum kontrolliert und überwacht werden dagegen die zahlreichen eher 'grauen Mäuse' auf der zweiten, dritten oder vierten Ebene. Sie bereiten die Entscheidungen vor und können dabei sehr gezielt ihren Einfluß geltend machen. Sie kontrahieren und wickeln die Geschäfte ab. Sie entscheiden z.B., ob ein Mangel termin- bzw. vertragsgerecht gerügt wird und somit für den Auftragnehmer 'teuer' wird. Das sind die Leute, die bestochen werden. Das lohnt sich solange, bis der Staatsanwalt mit seinem Hausdurchsuchungstrupp kommt und u.a. für ein riesengroßes Chaos sorgt.

    Früher gab es einen Pelzmantel! Heute gibt es ein Notebook (ein Notebook ist in der Buchhaltung gut unterzubringen, der Pelzmantel mußte aus dem Privatvermögen bezahlt werden)! Es werden Sparbücher für die Kinder eines Auftraggebers gut gefüllt. Auch darf schon mal ein Landrat mit seiner Familie, jeden Sommer und auf ewig, in der Villa eines Omnibusunternehmers, der vom Kreis alle vier Jahre wieder eine Lizenz zum Gelddrucken erhält, umsonst wohnen. Oder der Müll-Entsorgungs-Unternehmer alimentiert dem Oberbürgermeister die anspruchsvolle Zweitfrau (mit z.B. € 100.000 im Jahr, wovon der Geliebte natürlich auch noch was abbekommt). All das ist nichts Ungewöhnliches.

    Wenn man dann weiß, wie und vom wem die Jubiläen und Verabschiedungen von hohen Beamten auf dem Lande, in Räumen der Behörden, gesponsert werden, dann ist man gut informiert.

    Anzutreffen ist auch noch eine Methode mit Breitenwirkung, daß Industriebosse mit großem Vermögen in ihrem erstklassigen LieblingsRestaurant ein 'schwarzes' Euro-Depot regelmäßig auffüllen, damit der Wirt, der genau weiß was gewünscht wird, darüber braucht garnicht geredet zu werden, damit verdiente und willfährige Beamte und Stadt-/Gemeinderäte umsonst oder besonders günstig Essen und wirklich guten Wein trinken können.

    Wenn sie z.B. ihren Gemeinderat aus dem Abfallentsorgungsausschuß - in ihrem besten Restaurant, nach einem gutem Essen mit teurem Wein, den sie sich selbst nicht leisten würden, dazu noch die beste Zigarre - sagen hören: "Bitte senden Sie mir die Rechnung doch wieder nach Hause!", dann wird mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit diese Speiserechnung gegen das EuroDepot der Industriebosse verrechnet.

    Also Ohren spitzen und empören!

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    • o_O
    • 11.02.2009 um 23:29 Uhr

    ... aber die Devise Zahn um Zahn kann hier wohl kaum die Lösung sein.

    Offensichtlich scheint man nun mit der Korruption die "nächste Sau durch's Dorf zu treiben"?! Immerhin leben wir noch in einem Rechtsstaat...

    • o_O
    • 11.02.2009 um 23:29 Uhr

    ... aber die Devise Zahn um Zahn kann hier wohl kaum die Lösung sein.

    Offensichtlich scheint man nun mit der Korruption die "nächste Sau durch's Dorf zu treiben"?! Immerhin leben wir noch in einem Rechtsstaat...

    • Anonym
    • 11.02.2009 um 21:12 Uhr

    welcher in die Gerichtsbarkeit Gottes seinen unförmigen Klumpfuß setzt! Niemandem ist es erlaubt, Menschen auszuspionieren, weh dem, der es tut. Alles gutes Gedeihen hängt davon ab, ob auch im Guten gesät wurde. Wer aber eine Ernte einfahren will im Bösen, weil er (sie) betatscht, soll dieser (diese) auch ernten, was die Frucht seines (ihres) Säens wert war.

    • o_O
    • 11.02.2009 um 23:29 Uhr

    ... aber die Devise Zahn um Zahn kann hier wohl kaum die Lösung sein.

    Offensichtlich scheint man nun mit der Korruption die "nächste Sau durch's Dorf zu treiben"?! Immerhin leben wir noch in einem Rechtsstaat...

  2. bei solchen datenabgleichen handelt es sich um eine vorfelduntersuchung. Also auf unbegruendetem verdacht stehende ermittlungen. Sowas ist ueblicherweise geheimdiensttaetigkeit. Ein geheimdienstkontrolle dieses vorgehens faellt wohl aus, da es keine wirkliche transparenz bei geheimdiensten (per definition) gibt. Solche vorfeldueberwachungen sollten, da ist wohl regelungsbedarf, nur mit einschalten einer neutralen instanz durchgefuehrt werden durfen. Die staatsanwaltschaft duerfte wohl verwendbar sein. Sie ist wohl unabhaengig genug und hat obendrein ihren ruf zu verlieren.

    Was spricht gegen staatsanwaeltliche kontrolle solcher screening-methoden zur antikorruption?

    • zetti
    • 12.02.2009 um 7:57 Uhr

    Zu was für einen Spitzelstaat sind wir unter Promi-Schläfer Schäuble verkommen?
    Unter seine Ägide wurde Datenschutz zum Schimpfwort, zum Deckmäntelchen von "Terroristen" . Der dumme Deutsche Michel nickt die Korruption des Grundgesetzes auch noch selig ab, weil "...er habe ja nix zu verbergen..." (Orginalzitat meines Vaters)

    Daß diese kollektive Naivität des mündigen (?) Bürgers dazu führt, daß selbsternannte Saubermänner (s.a. Mehdorn) für sich das Recht in Anpruch nehmen im "Vorfeld" doch mal zu prüfen, ob Mitarbeiter sauber sind oder doch Dreck am Stecken haben, ist doch nur die logische Folge. Für was sollte man hier die Polizei belästigen. oder gar den Staatsanwalt- Persönlichkeitsrechte schützen eh nur Terroristen und sonstige Kriminelle.

    Fehlendes Unrechtsbewußtsein? Wie denn auch, wenn der Respekt vor dem Mitmenschen schon von höchster Stelle untergraben wurde.

    Gute Arbeit Herr Schäuble- Al Quaida dürfte stolz auf Sie sein.
    Zetti

    • OG65
    • 28.02.2009 um 17:24 Uhr

    In sämtlichen Berichten wird pauschal nur von Datenabgleichen berichtet. Dabei wäre doch gerade interessant, welche Daten aus welchen Quellen hierzu benutzt wurden und welche Rechtsgrundlagen hierfür herangezogen wurden. Ebenso fraglich bleibt, wer die entsprechenden Daten an die Konzerne und Behörden übermittelt hat und ob dies rechtmäßig war.

    Aber das würde ja tatsächlich bedeuten, dass sich der Journalist mal wieder richtig tief in die entsprechende Materie einarbeiten müsste und nicht nur das Skandalgeschrei anzustimmen bräuchte. Seriöser Journalismus bedeutet für mich, dass die tatsächlich relevanten Hintergrundinformationen recherchiert und zur Verfügung gestellt werden und nicht, möglichst skandalträchtige Schlagzeilen und Ausdrücke zu produzieren.

    OG65

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